Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Der Bologna-Prozess - die Europäische Studienreform : , Thema: Bildung

Der Europäische Hochschulraum ist ein funktionierendes Dialogforum zwischen mit mittlerweile 49 beteiligten Staaten, die konstruktiv an der qualitativen Weiterentwicklung der Hochschulsysteme gemeinsam arbeiten.

Der Bologna-Prozess leistet mit dem Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal einen Beitrag zur Weiterentwicklung der nationalen Hochschulsysteme in Europa, zur Qualifizierung von Fachkräften für den Arbeitsmarkt sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Zur Erreichung dieser Ziele bedient er sich verschiedener Instrumente. Hierzu gehören unter anderem vergleichbare Studienstrukturen (gestufte Studienstruktur mit Bachelor und Master), eine Qualitätssicherung auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Richtlinien sowie Transparenzinstrumente wie Qualifikationsrahmen, Diploma Supplement und ECTS (European Credit Transfer System).

Unterstützung für die deutschen Hochschulen

Die Bundesregierung unterstützt die Reform des deutschen Hochschulsystems mit zahlreichen Maßnahmen. Hierzu gehören der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken"  zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze, die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre" zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre, Studienfinanzierungsinstrumente (Auslands-BAföG, Bildungskredit  und Stipendien ), die Mobilitätsförderung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst  und die Alexander von Humboldt-Stiftung  sowie die Förderung des Projekts „MODUS" der Hochschulrektorenkonferenz , das die Hochschulen bei der Umsetzung der Studienreform, unter anderem auch zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, unterstützt.

Regelmäßige Beratungen

Der Bologna-Prozess zeichnet sich dadurch aus, dass die wichtigen Akteure unmittelbar an den Beratungen und Beschlüssen beteiligt sind. Neben den Mitgliedsstaaten prägen ihn deshalb die Europäische Kommission, der Europarat, der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), das European Quality Assurance Register (EQAR), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA) und die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE).

Zwischen den Ministerkonferenzen finden regelmäßig - mindestens zweimal jährlich - Treffen der sogenannten Bologna Follow-up Group (BFuG) statt, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organisationen auf hoher Beamtenebene vertreten sind. Den Vorsitz in der Bologna Follow-up Group teilen sich im Halbjahresturnus die jeweilige EU-Präsidentschaft und ein Nicht-EU-Land.

Das Bologna-Sekretariat

Organisatorische Unterstützung erhält die BFUG durch das Bologna-Sekretariat, das jeweils von dem Land  gestellt wird, das die nächste Ministerkonferenz ausrichtet. Die Website des Bologna-Sekretariats enthält für Interessenten aus aller Welt allgemeine Informationen über Ziele und Inhalte des Bologna-Prozesses, die Mitgliedsländer und Organisationen sowie über internationale Seminare, die zu den verschiedenen Bereichen des Bologna-Prozesses angeboten werden.

In Deutschland obliegt die Umsetzung der Reformen Bund, Ländern und Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Begleitet wird der Reformprozess durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses", an der neben Vertretern des BMBF und der Länder auch Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), des Akkreditierungsrat, der Studierenden (fzs), der Arbeitgeber (BDA), der Gewerkschaften (GEW) und des Deutschen Studentenwerks (DSW) mitwirken.