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Die Entwicklung von den Anfängen bis heute : , Thema: Bildung

Die Hochschulen in den 49 beteiligten Ländern stehen in einem für sie anstrengenden und zugleich viel versprechenden Prozess der Weiterentwicklung. Dieser Prozess nahm seinen Anfang im Jahr 1998.

Geöffnetes Buch
© Thinkstock / camij

Um das enorme Potenzial an den europäischen Hochschulen besser zu nutzen, müssen Studierende und wissenschaftliches Personal innerhalb Europas mobil und die jeweiligen Abschlüsse vergleichbar und gegenseitig anerkannt sein. Daher haben die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich am 25. Mai 1998 anlässlich der 800 Jahr-Feier der Universität von Paris in der sogenannten Sorbonne-Erklärung ihren Willen bekundet, strukturelle Kompatibilität zwischen den europäischen Hochschulen herzustellen, bestehende Mobilitätshemmnisse abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit der Hochschulen zu schaffen. Der europäische Hochschulraum soll sichtbar, wettbewerbsfähig und auch attraktiv für Studierende aus Drittstaaten werden.

Das Ziel: ein gemeinsamer Hochschulraum

Die Initiative der Unterzeichnerstaaten der Sorbonne-Deklaration wurde von anderen europäischen Staaten positiv aufgenommen. Bereits am 19. Juni 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.

Die Folgekonferenzen

Zur Überprüfung, ob die vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde bereits in der Bologna-Erklärung beschlossen, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren. Die erste Nachfolgekonferenz zu Bologna fand mit bereits 33 europäischen Unterzeichnerstaaten am 19. Mai 2001 in Prag statt. Auf der zweiten Folgekonferenz, die am 18. und 19. September 2003 in Berlin durchgeführt wurde, wurden sieben weitere europäische Staaten aufgenommen. Die dritte Folgekonferenz fand am 19./20. Mai 2005 in Bergen (Norwegen) statt, die vierte im Mai 2007 in London. Ziele und Vereinbarungen zwischen den Beteiligten werden jeweils in den Kommuniqués der Ministertreffen festgehalten.

Zwanzig Prozent mit Auslandserfahrung

Am 28./29. April 2009 haben die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg) in den belgischen Städten Leuven und Louvain-la-Neuve die fünfte Folgekonferenz ausgerichtet. Die Ministerinnen und Minister aus den 46 Bologna-Staaten beschlossen im Leuvener Kommuniqué, die gute Zusammenarbeit miteinander und mit den beteiligten Institutionen auch in der nächsten Dekade fortzusetzen. Die weitere gemeinsame Arbeit an der vollständigen Umsetzung der Reformen ist erforderlich, um die Attraktivität der europäischen Hochschulen zu steigern, die Mobilität der Studierenden auszuweiten und das Lebenslange Lernen fortzuentwickeln. Die Erhöhung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal bleibt eines der Kernziele des Bologna-Prozesses. In Leuven wurde vereinbart, dass europaweit bis 2020 zwanzig Prozent aller Graduierten einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben sollen. Erstmalig nahmen in Leuven im Anschluss an die Ministerkonferenz auch Vertreter aus 15 außereuropäischen Ländern an einem Bologna-Forum teil, in dem Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation ausgelotet wurden.

Am 11. und 12. März 2010 veranstalteten Österreich und Ungarn in den jeweiligen Hauptstädten eine Bologna-Jubiläumskonferenz, auf der die Minister aus den nunmehr 47 Bologna-Staaten - Kasachstan wurde als neues Mitglied aufgenommen -  den Europäischen Hochschulraum eröffneten. In der Budapest-Wien-Erklärung zogen sie Bilanz über die Erfolge des europaweiten Hochschulreformprozesses seit 1999 und bekannten sich auch dazu, dass noch weitere Arbeit erforderlich ist, um die Ziele zu verwirklichen.

Am 26. und 27. April 2012 fand in Bukarest die siebte Bologna-Folgekonferenz statt. Die Ministerinnen und Minister bekannten sich im Bukarest-Kommuniqué zur Investition in Bildung. Trotz finanzieller Schwierigkeiten in vielen europäischen Staaten sei gerade die Investition in Bildung die Antwort auf die Finanzkrise sowie auf gesellschaftliche Herausforderungen. Ein Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten Jahren wird die Stärkung der internationalen Mobilität der Studierenden sein. Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten deshalb die Mobilitätsstrategie Sie sprachen sich nachdrücklich für eine weitere Umsetzung der Bologna-Reformen aus und betonten die Bedeutung der sogenannten „employability“. Gleichzeitig qualifizierten sie Hochschulbildung als einen offenen Prozess, der die Studierenden neben dem Erwerb von fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zu selbstbewussten und kritischen Menschen heranbilden solle.

2015 trafen sich die Minister in Armenien und verabschieden Europäische Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung der Hochschulbildung in Europa, einen Europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung grenzüberschreitender Studienprogramme und einen aktualisierten „ECTS user´s Guide“.  Mit dem Beitritt Belarus in 2015 zum Europäischen Hochschulraum und zunehmenden Verstößen gegen europäische Grundwerte wie die Wissenschaftsfreiheit, wurde das Thema zunehmend intensiver im Europäischen Hochschulraum diskutiert. Auf der Ministerkonferenz in Paris 2018 wurde im Ministerkommuniqué fixiert, dass die Wissenschaftsfreiheit Kerngehalt des Europäischen Hochschulraums ist und damit nicht verhandelbar sei. Die Pariser Ministerkonferenz beschloss darüber hinaus, den Staaten, die Defizite bei der Umsetzung der Kernreformen haben, unterstützend zur Seite zu stehen. Das sogenannte Peer-Support Verfahren wurde für die Bereiche Implementierung von Qualifikationsrahmen, Bachelor- und Mastereinführung, der Qualitätssicherung und der adäquaten Umsetzung der Lissabonner Anerkennungskonvention für die Anerkennung hochschulischer Abschlüsse in nationales Hochschulrecht eingerichtet. Es arbeitet seit 2018 sehr erfolgreich und wurde 2020 auf der Ministerkonferenz in Rom um weitere vier Jahre verlängert, damit alle Staaten bei der Umsetzung dasselbe Niveau erreichen. Zudem beschloss die Ministerkonferenz in Rom, ein kohärentes Monitoring-System für die Wissenschaftsfreiheit und Verstöße dagegen zu erarbeiten. Die nächste Ministerkonferenz wird 2024 in Albanien stattfinden.