Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Europäische Hochschulen : , Thema: Europa und die Welt

Lehre und Forschung dürfen keine Grenzen haben: Die Europäischen Hochschulen sollen herausragende Bildung und Forschung in der EU möglich machen. Das BMBF unterstützt die Vision der Hochschulnetzwerke und fördert sie ergänzend zur EU-Initiative.

Studierende
An den Europäischen Hochschulen sollen Studierende, DoktorandInnen und MitarbeiterInnen Mobilität auf allen Studienebenen erleben können. © Adobe Stock/Daniel Ernst

Grenzüberschreitende Mobilität von Lehrenden, Studierenden und Forschenden in ganz Europa, herausragende Bildung von neuer Qualität, enge Kooperation in Forschung und Lehre: Das ist die Vision der Europäischen Hochschulen. Die Idee dazu stammt von Emmanuel Macron. Im September 2017 schlug der französische Staatspräsident in seiner Sorbonne-Rede vor, ein Netzwerk von Universitäten aus mehreren Ländern Europas zu bilden. Bis 2024, so sein Ziel, wollte er mindestens 20 Europäische Universitäten gründen – und dafür bekam er viel Zuspruch von Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union.

Von der Vision zur Realität

Die erste Pilotausschreibung für die Europäischen Hochschulen erfolgte bereits im Oktober 2018. Die Ergebnisse wurden Ende Juni 2019 verkündet: 17 Hochschulnetzwerke werden in den kommenden drei Jahren mit 85 Millionen Euro gefördert. (Aus Deutschland sind 15 Hochschulen in 14 Netzwerken beteiligt.) Die Netzwerke umfassen ein breites disziplinäres und institutionelles Spektrum. Insgesamt beteiligen sich 114 Hochschulen aus 24 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen an den Kooperationen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Initiative von Beginn an unterstützt und fördert die beteiligten deutschen Hochschulen komplementär zur europäischen Förderung über den DAAD.

Was tun die Hochschulnetzwerke?

Die Netzwerke erarbeiten Langzeitstrategien, deren Kern zumeist innovative und standortübergreifende Lehrformate sind. In fast allen Fällen wird die gemeinsame Lehre unter das Motto eines „challenge based learning“-Ansatzes gestellt. Es wird der Aufbau gemeinsamer, themenorientierter Studiengänge geplant (z.B. „Global Health“, „Cybersecurity“ oder Sustainability“) und abgestimmte Curricula, automatische Anerkennung von Studienleistungen sowie „joint degrees“ vorgesehen. In den meisten Netzwerken ist der Aufbau standortübergreifender Infrastruktur als erster Schritt hin zu einem gemeinsamen Campus-Angebot geplant.

Fast alle Netzwerke stellen die Verbindung von physischer und virtueller Mobilität als Kernbestandteil ihrer Aktivitäten in den Vordergrund, die einen konstanten Zugriff auf Studieninhalte aller beteiligten Hochschulen ermöglichen soll. Neben längeren Phasen physischer und durch bereits bestehende Erasmus+ -Programme geförderter Mobilität soll niedrigschwellige und regelmäßige Kurzzeit-Mobilität sowie begleitende virtuelle Mobilität treten können. Durch die nahezu gleichwertige Verbindung von physischer und virtueller Mobilität soll zugleich das für alle ausgewählten Netzwerke verbindliche, anspruchsvolle Langfristziel einer 50-prozentige Mobilität innerhalb des jeweiligen Netzwerks – bis 2025 – erreichbar werden.

Zweiter Pilot der europäischen Hochschulen ausgewählt

Die Europäische Kommission hat Anfang Juli 2020 die Gewinner der zweiten Pilotrunde der „Europäischen Hochschulen“ ausgewählt. Aus 62 eingegangenen Bewerbungen wurden von der EU 24 Europäische Hochschulallianzen ausgewählt, an denen 165 Hochschulen aus 26 Ländern beteiligt sind. Darunter befinden sich 20 deutsche, die an 18 der insgesamt 24 Netzwerke mitwirken. Das BMBF bietet den deutschen Hochschulen, wie bereits zur ersten Pilotrunde der Europäischen Hochschulen, über den Deutschen Akademischen Austauschdienst erneut zusätzliche Unterstützung in Form eines nationalen Begleitprogramms an.

Ausblick: So geht es weiter

Die am 01. Juli 2020 gestartet europäische Triopräsidentschaft (ab Juli 2020 beginnend mit Deutschland, Portugal und Slowenien) wird die Europäischen Hochschulnetze als ein übergreifendes Thema behandeln. Deutschland beginnt mit sogenannten Ratsschlussfolgerungen, mit denen der politische Rahmen für die Weiterentwicklung der Europäischen Hochschulnetze gesteckt werden wird. Unter Portugiesischer bzw. Slowenischer Präsidentschaft sollen dann sogenannte Ratsempfehlungen verabschiedet werden.

Weitere Informationen

Was sind Europäische Hochschulen?

Der Begriff "Hochschulen" sollte im weitesten Sinne verstanden werden, einschließlich aller Arten von Hochschuleinrichtungen.

Die Europäischen Hochschulen haben ein Mandat, das darauf abzielt, eine beispiellose institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen zu fördern und sie systemisch, strukturell und nachhaltig zu gestalten.

Durch die Europäischen Hochschulen sollen folgende Schlüsselelemente etabliert werden:

  • Eine gemeinsame, integrierte, langfristige gemeinsame Bildungsstrategie, die nach Möglichkeit Verbindungen zu Forschung und Innovation sowie zur Gesellschaft insgesamt aufweist.
  • Ein europäischer inter-universitärer Campus mit Curricula, in denen Studierende, DoktorandInnen und MitarbeiterInnen Mobilität auf allen Studienebenen erleben können.
  • Europäische wissensbildende Teams, die gemeinsam gesellschaftliche Herausforderungen in einem multidisziplinären Ansatz angehen.

Wie wird die Initiative umgesetzt?

Auf EU-Ebene ist das EU-Bildungs- und Austauschprogramm Erasmus+ das zentrale Programm für die Umsetzung der Initiative.

Zulassungskriterien der Pilotausschreibung

  • Konsortialzusammensetzung: Minimum drei Hochschulen aus drei Erasmus+ Programmländern (im Besitz einer gültigen Erasmus-Hochschulcharta ECHE)
  • Möglichkeit der assoziierten Partnerschaft für öffentliche/private Organisationen aus den Erasmus+ Programmländern, die in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind (assoziierte Partner erhalten keine Finanzierung über das Programm)
  • Ein Koordinator handelt im Auftrag des Konsortiums

Auswahlkriterien für Europäische Hochschulen

  • Relevanz des Vorschlags (u.a. langfristiges gemeinsames Leitbild; innovative und neue Strukturmodelle; Beitrag zur regionalen Entwicklung;  Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistung)
  • Geographische Ausgewogenheit
  • Qualität des Vorschlags und der Durchführung (innovative pädagogische Modelle zur Entwicklung zukunftsweisender Fähigkeiten und Kompetenzen; Niveau der Mobilität von Studierenden, Mitarbeitern und Forschern; Stärkung des Wissensdreiecks; Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Studierenden und Mitarbeitern sowie ihrer unternehmerischen Schlüsselkompetenzen; Einbeziehung der lokalen Gemeinschaft; Einbindung benachteiligter Gruppen)
  • Qualität der Kooperationsvereinbarung (gemeinsame Managementstrukturen; Unterstützung der Hochschulleitungen; Vielfalt der Hochschultypen; Mehrwert und Kosteneffizienz)
  • Nachhaltigkeit und Verbreitung

Informationen zum Auswahl- und Begutachtungsverfahren des ersten Piloten können Sie dem 2019 Guide for Experts der EACEA entnehmen.