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Europäische Schulen

Die Europäischen Schulen wurden gemeinsam von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gegründet. Sie bieten eine gemeinsame mehrsprachige und multikulturelle Bildung und Erziehung, die mit dem Europäischen Abitur abschließt.

Einweihung Europäische Schule
Flaggentanz bei der Grundsteinlegung der Europäischen Schule in München © Siggunt Handwerk

Die Europäischen Schulen wurden bereits 1957 eingerichtet, um die Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten. Sie bilden ein Schulsystem besonderer Art, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Zugleich bleibt deren Verantwortung für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie die Vielfalt der Kulturen und Sprachen in vollem Umfang erhalten. Das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Schulen ist der Oberste Rat der Europäischen Schulen, in dem alle Mitgliedstaaten sowie die Kommission der Europäischen Union vertreten sind. Das Generalsekretariat der Europäischen Schulen mit Sitz in Brüssel vertritt den Obersten Rat und verwaltet die Europäischen Schulen.

Europäische Schulen im In- und Ausland

Für das Schul- und Bildungswesen sind in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit grundsätzlich allein die Länder zuständig. In Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung stimmen sich diese in der Kultusministerkonferenz untereinander ab. In der Zuständigkeit der Länder befinden sich in Deutschland zurzeit rund 34.000 allgemein bildende Schulen.

Die Bundesregierung ist demgegenüber für die deutschen Schulen im Ausland (Deutsche Auslandsschulen, siehe Auswärtiges Amt) und die Europäischen Schulen im In- und Ausland (Bundesministerium für Bildung und Forschung) zuständig. Zurzeit gibt es dreizehn dieser Europäischen Schulen (Alicante, Brüssel I (Uccle + Berkendael), Brüssel II (Woluwé), Brüssel III (Ixelles), Brüssel IV (Laeken), Frankfurt am Main, Mol, Bergen, Karlsruhe, München, Varese, und Luxemburg I und II) in sechs Ländern (Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien, und Luxemburg), an denen ca. 27.000 Schülerinnen und Schüler eingeschrieben sind.

Aufgaben des Bundesbildungsministeriums

Nach der Satzung der Europäischen Schulen und auf deren Basis geschlossener Abkommen mit dem Obersten Rat der Europäischen Schulen ist es Aufgabe der Bundesregierung als Sitzland, den Schulen in Frankfurt am Main, Karlsruhe und München die für den Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hieraus resultieren zahlreiche kleine und große Baumaßnahmen, die vom BMBF gemeinsam mit dem für Bauaufgaben zuständigen Bundesministerium und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geplant und umgesetzt werden. Aktuell wird in München ein Neubau für die Primarschule realisiert (geplante Fertigstellung in 2019). In Frankfurt wird ein Neubau für die gesamte Schule geplant.

In organisatorischen und pädagogischen Angelegenheiten arbeitet das BMBF eng mit der Kultusministerkonferenz zusammen, die Vertretung im Obersten Rat der Europäischen Schulen erfolgt gemeinsam.

Kinder der Bediensteten der Europäischen Institutionen

Die Europäischen Schulen dienen in erster Linie der Beschulung von Kindern der Bediensteten der Europäischen Institutionen. Einem erweiterten Teilnehmerkreis haben sich die Mitglieder des Obersten Rates der Europäischen Schulen vor allem durch die Einrichtung von zusätzlichen Schulen geöffnet, die in einem besonderen Verfahren als Europäische Schulen anerkannt worden sind (Anerkannte Europäische Schulen). Die Mitgliedstaaten entsenden Lehrkräfte an die (klassischen) Europäischen Schulen und finanzieren diese, die laufenden Kosten werden aus dem Haushalt der Europäischen Union und durch Beiträge der Europäischen Institutionen finanziert. An den Europäischen Schulen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler.