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Agentur für Sprunginnovationen "SPRIND" : Datum: , Thema: Forschung

Kreative Ideen sind die Grundlage für revolutionäre Innovationen, aber das Wissen aus der Forschung muss auch in der Praxis ankommen: Gute Ideen brauchen eine Chance. Die SPRIND treibt im Auftrag der Bundesregierung bahnbrechende Innovationen voran.

Eine Hand hält eine Glühbirne.
Die Agentur für Sprunginnovationen soll flexibel und schnell den Weg von der Idee zum innovativen Produkt bereiten. © natali_mis - stock.adobe.com

Was Sprunginnovation bedeutet und weshalb wir diese so dringend benötigen, konnte in der weltweiten Corona-Pandemie festgestellt werden: Durch eine neue Technologie konnte innerhalb kürzester Zeit ein Impfstoff entwickelt werden, der mutmaßlich Millionen von Menschen vor schweren Verläufen schützte. Eine solch bahnbrechende Idee ist eine Sprunginnovation. Charakteristisch für Sprunginnovationen ist, dass sie einen existierenden Markt grundlegend verändern, einen komplett neuen Markt erschaffen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen. Neue, die Welt verändernde Ideen, konnten in der Vergangenheit mehrfach miterlebt werden und gehören zum Alltag der Menschen heute dazu. Dies betrifft beispielsweise die Erfindung des Smartphones, des GPS, des MP3-Formates.

Vor dem Hintergrund dieses bedeutenden Potenzials von Sprunginnovationen wurde im Dezember 2019 die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND GmbH) in Leipzig gegründet. SPRIND steht dabei für Sprunginnovationen in Deutschland. Die Agentur ist ein flexibles und schnelles staatliches Förderinstrument, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Identifizierung und Entwicklung innovativer Ideen unterstützen und beschleunigen wollen. So soll die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland erhalten, Arbeitsplätze sowie der Wohlstand in Deutschland und Europa gesichert und zusätzlich geschaffen werden.

SPRIND-Freiheitsgesetz: Weniger Bürokratie für mehr Sprunginnovationen

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2023 ist ein wichtiger Meilenstein für das SPRIND-Freiheitsgesetz erreicht. Durch dieses soll die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) stärker von bürokratischen Hürden befreit werden, sodass sie bahnbrechenden, marktverändernden Innovationsideen noch effektiver zum Durchbruch verhelfen kann. Ermöglicht wird dies durch passgenaue Rahmenbedingungen und Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise die Beleihung. So kann die SPRIND ohne den Bund als Zwischeninstanz agieren. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz wird das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die SPRIND substanziell zu verbessern, damit sie freier agieren und investieren kann. Das SPRIND-Freiheitsgesetz tritt am 30. Dezember 2023 in Kraft.

Tochtergesellschaften für mehr Freiräume

Ziel der Agentur ist die Entdeckung und Weiterentwicklung von Forschungsideen, die das Potenzial zur Sprunginnovation haben. Um das zu erreichen, setzt die SPRIND bereits jetzt auf verschiedene innovative Förderinstrumente. Ein wichtiges Mittel ist die Gründung von Tochtergesellschaften, die langfristig neue Unternehmen und damit Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Die Tochtergesellschaften ermöglichen den Innovatorinnen und Innovatoren, ihre Vorhaben mit den größtmöglichen Freiräumen voranzutreiben.

Visionäre Denkerinnen und Denker können ihre Projektvorschläge jederzeit direkt bei der SPRIND einreichen. Auf der Homepage der Agentur sind die Voraussetzungen und Einreichungsmöglichkeiten zu finden. Aktuell decken die unterstützen Projekte verschiedenste Themenbereiche ab und adressieren Herausforderungen unserer Zeit im Gesundheitswesen, im Klimaschutz, im Umweltschutz, in der technologischen Souveränität und im Kommunikationswesen. So reichen die unterstützten Projekte unter anderem von einem neuartigen Alzheimer-Medikament bis hin zu einer innovativen Lösung, um Mikroplastik aus Gewässern zu entfernen. Eine ausführliche Vorstellung der bereits gestarteten Projekte ist hier zu finden.

Challenges – Wettbewerb der klügsten Köpfe

Die besten Ideen entstehen häufig im Wettbewerb der klügsten Köpfe. Die Agentur setzt daher als innovatives Förderinstrument zudem auf sogenannte „Challenges“ – Innovationswettbewerbe zu gesellschaftlichen Herausforderungen. Den Start hat im Sommer 2021 die Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ gemacht. Die aktuellste Challenge beschäftigt sich mit der langfristigen Entfernung und Verwertung von CO2 aus der Atmosphäre. Die SPRIND veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Challenges zu weiteren Themenschwerpunkten.

Innovationspolitische Begleitung und Internationalisierung

Die SPRIND steht für eine neuartige Förderung von visionären Ideen. Wie bei jeder Innovation ist es auch bei der SPRIND selbst wichtig, sich stetig kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Strategien und Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen sollen daher begleitend evaluiert und optimiert werden.

Innovationen beschränken sich schon lange nicht mehr auf einzelne Länder. Um global wettbewerbsfähig zu bleiben, sind internationale und vor allem europäische Kooperationen essenziell. Der Agentur ist es daher ein großes Anliegen, die innovativsten Köpfe aus verschiedenen Ländern möglichst früh zusammenzubringen und international zu vernetzen. Wichtige Partner sind dabei der Europäische Innovationsrat (EIC), der auf europäischer Ebene Innovationen vorantreibt, und bilaterale Initiativen.

Wichtige Fakten zur SPRIND im Überblick

• Der Bund ist Gesellschafter der SPRIND.
• Zwei Geschäftsführer(innen) leiten die SPRIND: Rafael Laguna de la Vera und Berit Dannenberg (kaufmännische Geschäftsführung).
• Der Aufsichtsrat der Agentur umfasst Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Ministerien und Politik.
• Standort der Agentur ist Leipzig.