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Das Professorinnenprogramm : Datum: , Thema: Forschung

Frauen legen heute häufiger ein Abitur ab als Männer, sie beginnen ebenso häufig ein Studium wie diese und sie verfassen rund die Hälfte aller Promotionen. Nach der Promotion verlassen jedoch überdurchschnittlich viele Frauen die Wissenschaft.

Hochbegabte Schülerin Hochbegabte Schülerin
© Thinkstock

Die Schere öffnet sich nach der Promotion

Weniger als ein Drittel der Habilitationen werden von Frauen geschrieben. Die Habilitation ist auch heute noch eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine Professur. Derzeit ist nur etwa jede vierte Professur in Deutschland mit einer Frau besetzt. Damit sich mehr Frauen für Berufswege in der Wissenschaft entscheiden, brauchen wir strukturelle Veränderungen.

Hochschulen qualifizieren sich durch Gleichstellungskonzepte

Als eine der Maßnahmen, um mehr Frauen auch nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten und ihre Präsenz auf allen Qualifikationsstufen zu steigern, haben Bund und Länder 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen. Für die erste und zweite Programmphase standen je 150 Millionen Euro zur Verfügung. In der nunmehr dritten Programmphase (2018 - 2022) wurde das Mittelvolumen auf 200 Mio. Euro erhöht, so dass sich das Gesamtvolumen des Professorinnenprogramms auf 500 Millionen Euro beläuft. Das Programm wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen und stärkt zudem durch zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen (z.B. gendersensible Berufungsleitfäden, Stipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen oder Kinderbetreuungsangebote) die Gleichstellungsstrukturen an deutschen Hochschulen.

Hochschulen qualifizieren sich für eine Teilnahme am Programm durch Gleichstellungskonzepte, die extern begutachtet werden. Diese Konzepte umfassen unter anderem auf die jeweilige Hochschule ausgerichtete gleichstellungsfördernde Maßnahmen. Hochschulen, die ein überzeugendes Gleichstellungskonzept vorlegen, können eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Stellen für weiblich besetzte Professuren für eine Dauer von fünf Jahren beantragen.

Neuer Schwerpunkt: Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses

Neu ist in der dritten Programmphase der deutliche Schwerpunkt auf dem Bereich „Personalentwicklung und ‑gewinnung auf dem Weg zur Professur“. Bis zu zehn Hochschulen, die in diesem Bereich Bestbewertungen und das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ erhalten, können die Förderung einer vierten Professur beantragen.

Evaluationen erfolgreich

Die Evaluationen aus den Jahren 2012 und 2017 bestätigen den Erfolg des Professorinnenprogramms und belegen, dass es seine wesentlichen Ziele – die Erhöhung des Professorinnenanteils und die Verstärkung von Gleichstellungswirkungen – umfassend erreicht: Hochschulen, die am Programm teilnehmen, engagieren sich stärker für Gleichstellungsthemen. Akzeptanz, Sichtbarkeit und Reputation für das Thema Geschlechtergerechtigkeit steigen. Die Gleichstellungspolitik wird konzeptionell weiterentwickelt, und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln ermöglicht den Ausbau von Gleichstellungsmaßnahmen. Aktuell wird die dritte Phase des Professorinnenprogramms evaluiert.

Anhaltend starke Resonanz bei den Hochschulen auch in der dritten Programmphase

Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder stößt bei den Hochschulen auf positive Resonanz. In der dritten Programmphase haben 182 Hochschulen ein Gleichstellungskonzept, eine Dokumentation der Umsetzung eines erfolgreichen Gleichstellungskonzepts oder ein Gleichstellungszukunftskonzept eingereicht. Davon waren 86 Hochschulen in der ersten Einreichungsrunde und 50 Hochschulen in der zweiten Einreichungsrunde erfolgreich und sind damit berechtigt, ihre Förderanträge zu stellen.  

Insgesamt 20 Hochschulen haben im Professorinnenprogramm III ein besonders überzeugendes Gleichstellungskonzept im Hinblick auf den Bereich „Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur“ eingereicht und wurden mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ belohnt.

Mehr als 750 Berufungen

Im Dezember 2020 wurde die 750. Berufung im Professorinnenprogramm von Bund und Ländern gezählt, inzwischen sind es 787 (Stand: Mai 2021). Dabei sehen Bund und Länder – über die steigende Anzahl von Professorinnen hinaus – den besonderen Erfolg des Programms in der dadurch ausgelösten Dynamik zur Implementation und Stärkung gleichstellungsfördernder Strukturen an den Hochschulen. Die durch die Förderung der Professuren freiwerdenden sowie darüberhinausgehende Mittel werden für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen eingesetzt. So werden erhebliche Mittel zum Beispiel in Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen, Mentoring oder Fortbildungen für gendergerechte Berufungsverfahren investiert.