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Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz : , Thema: Forschung

Am 12. Dezember 2012 ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Wissenschaftsfreiheitsgesetz bundesweit in Kraft getreten. Dadurch erhalten die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten.

Zwei Wissenschaftler arbeiten gemeinsam im Labor und werten Proben aus.
Mehr Flexibilität für Forschungseinrichtungen durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz © Thinkstock

Die Wissenschaftseinrichtungen können nach dem Gesetz ihre finanziellen Mittel flexibler und damit wirksamer, effizienter und zielorientierter als bisher einsetzen. Da innovative Forschung nur selten einem festen Schema folgt, sind autonome Handlungsspielräume wesentlich für den Erfolg. Die Einrichtungen sollen daher Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten sieht das Wissenschaftsfreiheitsgesetz auch für Personalentscheidungen vor: so dürfen die Einrichtungen verstärkt Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten.

Bei Unternehmensbeteiligungen profitieren die Wissenschaftseinrichtungen nach dem Gesetz von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, das durch klar geregelte Fristen beschleunigt wird. Auch Forschungsbauten sollen künftig zügiger verwirklicht werden können. Hierzu erhalten die Wissenschaftseinrichtungen mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie selber über den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling verfügen.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz beruht auf den positiven Erfahrungen, die in der Pilotphase zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative gesammelt wurden. Die Erweiterung der Handlungsspielräume für die außeruniversitäre Forschung geht dabei Hand in Hand mit einer gesteigerten Eigenverantwortung der Einrichtungen. Ihre Wirtschaftsführung wird auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet. Das Gesetz gilt für außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Bundesregierung hat seit dem Haushaltsjahr 2013 zudem Flexibilisierungsmaßnahmen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben ergriffen.

Das Monitoring für die am Pakt für Forschung und Innovation beteiligten Wissenschaftseinrichtungen (MPG, FhG, HGF,WGL und DFG) erfolgt über den jährlich erscheinenden Monitoring-Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Die Monitoring-Berichte der weiteren Wissenschaftseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMBF sind als Dokumente auf dieser Seite abrufbar.