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Ressortforschung : , Thema: Forschung

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2007 das „Konzept einer modernen Ressortforschung“ beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Qualitätssicherung der Ressortforschung fort.

Die Ressortforschung des Bundes ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wissenschaftssystems. Sie deckt in einer problemorientierten, praxisnahen und interdisziplinären Herangehensweise ein breites Aufgabenspektrum ab: Neben der wissenschaftlichen Bearbeitung gesetzlich zugewiesener Aufgaben zählen beispielsweise auch das Entwickeln und Pflegen gesetzlicher Regelwerke und Normen sowie das Betreiben von Datenbanken, Expertensystemen und Messnetzen zum Portfolio der Ressortforschung. Ressortforschung wird von 40 Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben sowie von 6 außeruniversitären FuE-Einrichtungen in kontinuierlicher Zusammenarbeit betrieben. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden durch die Einrichtung selbst, in Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Forschungsnehmer (extramurale Forschung) ausgeführt.

Dabei ist es ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtungen mit FuE-Aufgaben, dass die wissenschaftliche Expertise für dringliche Fragestellungen des Regierungshandelns kurzfristig abrufbar ist und gleichzeitig langfristig angelegte wissenschaftliche Aufgaben auf hohem, international vergleichbarem Niveau bearbeitet werden. Damit stehen die Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben vor der Herausforderung, sich einerseits im Spannungsfeld von Politikberatung und wissenschaftsbasierter Aufgabenwahrnehmung zu positionieren und sich andererseits mit ihren besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen als Behörden im nationalen und internationalen Wettbewerb aller Forschungseinrichtungen zu bewähren. Die wissenschaftliche und thematische Orientierung der Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben erfolgt somit stets vor dem Hintergrund der originären Aufgaben und Bedürfnisse der Ressorts.

Der Bedarf an qualitativ hochwertigen, wissenschafts- basierten Erkenntnissen zur sachgerechten Wahrnehmung der Ressortaufgaben erhöht sich ständig. Es ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, die Einrichtungen mit FuE- Aufgaben weiterzuentwickeln und ihre hohe wissenschaftliche Exzellenz als gleichberechtigte Partner im Wissenschaftssystem nachhaltig zu fördern. Dazu tragen in den Jahren 2012 und 2013 unter anderem die folgenden Initiativen und Maßnahmen bei: die Profilierung und Erhöhung der Sichtbarkeit der Ressortforschung, die Stärkung der ressortübergreifenden Koordinierung und des Erfahrungsaustauschs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Intensivierung der einrichtungsspezifischen Qualitätssicherungs- und Evaluierungsmaßnahmen, die Einführung von Forschungsprogrammen in allen Einrichtungen sowie die Verstetigung der Internationalisierung.

Ressortforschung als Teil des Wissenschaftssystems weiterentwickeln

Ziel der Bundesregierung ist es, die Bedingungen der Ressortforschung bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass diese auch zukünftig hochwertige Ergebnisse liefern kann. Bei Einrichtungen, die in hohem Maße eigene Forschung und Entwicklung betreiben, muss wissenschaftsspezifischen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Deshalb sind die angestrebten Reformen der Rahmenbedingungen (z. B. Wissenschaftsfreiheitsgesetz, Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens) hier von wesentlicher Bedeutung.

Diese Eckpunkte wurden auch in dem Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben vom 22.06.2011 dargelegt. Die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. So heißt es in dem Kabinettsbeschluss zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz vom 02.05.2012 (Ziffer 2): Für die Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben strebt die Bundesregierung dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz und bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative entsprechende Flexibilisierungen in den Bereichen Haushalt, Personal und Bauverfahren beginnend mit dem Haushaltsgesetz 2013 an.