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DATIpilot – Fördern & Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI : , Thema: Transfer

Mit der Förderrichtlinie DATIpilot wollen wir den Transfer von Wissen aus der Forschung in die Anwendung vorantreiben, neue Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen generieren und wichtige Erkenntnisse für die Innovations- und Transferförderung und den Aufbau der DATI gewinnen. Gefördert werden im Rahmen von DATIpilot Innovationssprints und Innovationscommunities.

Innovationssprints: BMBF fördert die Umsetzung von 300 technologischen und Sozialen Innovationen

Eindrücke aus der DATIpilot Roadshow

Die DATIpilot Roadshow

: Video : 03:06

Sensoren und Drohnen gegen Waldbrände, Pilze als nachhaltiges Baumaterial, Augmented Reality für ein fortschrittliches Lernen – diese Ideen illustrieren nur einen winzigen Ausschnitt der großen Vielfalt der zukünftig vom BMBF geförderten Innovationssprints. 300 Projekte, die trotz ihrer Unterschiedlichkeit eines gemeinsam haben: Sie liefern Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und schaffen einen gesellschaftlichen Mehrwert.

Von der Skizze bis zur Förderung wird vom BMBF dabei ein neuer, für eine Förderrichtlinie ungewohnt niedrigschwelliger und für die Förderinteressierten aufwandssparender Weg beschritten. Die Resonanz auf die Veröffentlichung des Förderangebots war gewaltig: Rund 3000 kurze Skizzen für Innovationssprints reichten Bewerberinnen und Bewerber aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und aus allen Teilen Deutschlands ein. Auf diese unerwartet hohe Anzahl an Ideen reagiert das BMBF mit einem deutlich erhöhten Förderbudget. Statt 100 – wie zuvor angekündigt – werden 300 Innovationssprints zukünftig vom BMBF gefördert.

Knapp 600 der rund 3000 Skizzen erwiesen sich im Rahmen der fachlichen Prüfung der skizzierten Projektideen als qualitativ besonders hochwertig und grundsätzlich förderwürdig. Diese Projekte wurden zur DATIpilot Roadshow „Innovation on Stage“ eingeladen. Bei insgesamt 23 Veranstaltungen zwischen November 2023 und Februar 2024 in acht Städten bekamen die Innovationssprinterinnen und Innovationssprinter die Gelegenheit, ihre Projektidee in fünf Minuten auf der Bühne zu präsentieren. Anschließend wählten die pitchenden Projekte selbst, welche der anderen am selben Tag gepitchten Ideen besonders überzeugen konnten und eine Förderung bekommen sollen. Auf diesem Weg erhielten 153 Innovationssprints ihre Förderzusage.

Beim an die Roadshow anschließenden Losverfahren erhielten die Projekte eine zweite Chance, die bei den Pitch-Veranstaltungen noch keine Förderzusage erhalten hatten. Dabei wurden weitere 147 Projekten für die DATIpilot-Förderung ausgewählt. Durch das Losverfahren erhöht sich die Diversität der zur Förderung ausgewählten Sprints.

Die 300 Projekte adressieren unterschiedlichste Themenfelder. Schwerpunkte liegen in den Bereichen KI/Maschinelles Lernen, Medizintechnik/Pharmazeutik und Gesundheits- und Sozialwesen. Bei etwa 20 Prozent der Projekte geht es um Soziale Innovationen. 

DATIpilot - Die Förderrichtlinie

Das übergeordnete Ziel der Förderrichtlinie besteht darin, die Innovationskraft Deutschlands besser zu nutzen und die Entwicklung technologischer und Sozialer Innovationen zu beschleunigen. Die Förderung steht allen Akteuren der bundesweiten Innovations- und Transferlandschaft offen – darunter Fachhochschulen, (kleinere) Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen vom Start-up bis zum Großkonzern, Stiftungen, Vereine und Verbände.

Der DATIpilot spricht Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an, die innovative Ideen für den Transfer von Wissen haben. Durch niedrigschwellige, flexible Förderung und neue Auswahlverfahren sollen auch förderunerfahrene Akteure, insbesondere aus dem Bereich Sozialer Innovationen, gezielt zur Teilnahme motiviert werden.

Außerdem schafft der DATIpilot einen Lernraum für alle Beteiligten. Das die Umsetzung der DATIpilot-Förderrichtlinie begleitende 360° Monitoring wird die Auswirkungen der Veränderungen und Vereinfachungen genauer untersuchen. Es ermöglicht erkenntnisgeleitete, steuernde Eingriffe und bietet zudem wichtige Ansatzpunkte, um die Forschungsförderung insgesamt agiler zu gestalten. Denn mit DATIpilot will das BMBF auch neues Wissen für die zukünftige Innovations- und Transferförderung und damit auch für den Aufbau der DATI generieren.  

Zwei zeitgemäße Module verringern dabei den Aufwand für Antragsstellende und Geförderte. Insgesamt sollen Akteure im gesamten Förderprozess schneller und bedarfsorientierter angesprochen und aktiv eingebunden werden.

Im folgenden Erklärvideo finden Sie wichtige Informationen und Hintergründe zur DATIpilot Förderrichtlinie:

Erklärvideo Förderrichtlinie DATIPilot

Erklärvideo Förderrichtlinie DATIPilot

: Video : 02:14

Innovationssprints

Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen – dank vereinfachter Antragstellung und innovativer Auswahlverfahren. Mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten bietet dieses Fördermodul Raum für die Überführung von Forschungsergebnissen in konkrete Anwendungsmöglichkeiten. Profitieren können davon auch weniger erfahrene Bewerberinnen und Bewerber. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, in denen maximal zwei Partner zusammenarbeiten. Innovationssprints unterstützen somit einen effizienten Transferprozess und tragen zur gezielten Umsetzung neuer und spannender Ideen bei.

Innovationscommunities

Innovationscommunities entwickeln selbstständig ihr Innovationsthema und -ziel und gestalten ihre zum Transfererfolg benötigten Partnerschaften zielgerichtet und flexibel über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese zeitliche Perspektive erlaubt es, Innovationsprozesse nachhaltig zu gestalten und tragfähige Kooperationen aufzubauen. Mittels ko-kreativer Prozesse zwischen fördergebender und -nehmender Seite werden bedarfsorientierte Angebote zum Aufbau von Transferkompetenzen entwickelt und umgesetzt. Dies stärkt die enge, effektive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und trägt zur Entwicklung innovativer Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bei.

DATIpilot - Die Schritte bis zur Förderung

Grafik die den zeitlichen Ablauf von Modul 1 und Modul 2 beschreibt

FAQ – DATIpilot

Die wichtigsten Informationen für die Bewerbung finden Sie hier unten in den FAQ. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: DATIpilot@bmbf.bund.de oder kontaktieren Sie uns über die Beratungshotline: 030 – 20199 3673.

1. Grundlegende Informationen

Was umfasst die DATIpilot Förderung?

Das Programm beinhaltet zwei voneinander unabhängige Module mit folgenden Charakteristika:

Modul 1: Innovationssprints

  • Die Möglichkeit, eine originelle Transferidee aus der Wissenschaft alleine oder mit einem Anwendungspartner umzusetzen.
  • Eine Förderung mit bis zu 150.000 Euro je Partner für bis zu 18 Monate
  • Eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung
  • Thematische und selbstorganisatorische Freiheit

Modul 2: Innovationscommunities

  • Die Möglichkeit, eine thematisch definierte Innovationscommunity mit Partnereinrichtungen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln
  • Eine Förderung mit bis zu 5 Mio. Euro über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren
  • Thematische und selbstorganisatorische Freiheit, flexible Förderung
  • Unterstützung durch Coaching, Mitgestaltung bedarfsgerechter Unterstützungsangebote in den Bereichen Innovation, Transfer und Förderung durch ein 360°- Monitoring
  • Vernetzung der Innovationscommunities untereinander sowie mit weiteren relevanten Akteuren

An wen richtet sich die Förderung?

  • An die Akteure der bundesweiten Innovations- und Transferlandschaft
  • Insbesondere an Fachhochschulen und (kleinere) Universitäten
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • An Unternehmen (vom Start-up bis zum Großunternehmen)
  • An gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände)

An jeder Bewerbung muss mindestens eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung beteiligt sein. Hierzu zählen staatlich anerkannte Hochschulen jeder Ausrichtung und Größe sowie öffentlich finanzierte und private Forschungseinrichtungen.

Worum geht es in Modul 1 - Innovationssprints?

In Modul 1 werden Einzel- oder Verbundprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit maximal einem Anwendungspartner gefördert. Ausgangspunkt sind bestehende Forschungsergebnisse oder vielversprechende Konzepte mit fundierter Datenbasis, denen ein hohes Innovationspotenzial zugeschrieben wird. Mit der Förderung soll ein Freiraum für weitere, iterativ angelegte Transferschritte geschaffen werden. Dabei kann es darum gehen, Praxisperspektiven in die weitere Forschung einzubinden, durch eine kreative Verknüpfung von Wissen und Ideen, neue Anwendungsmöglichkeiten zu entwickeln oder Forschungsergebnisse weiter für eine innovative Anwendung zu qualifizieren.

Gesucht werden insbesondere Projekte, die ungewöhnliche Herangehensweisen, Perspektiven oder Partnerschaften für Transfer und Ko-Kreation erproben wollen. Maßgeblich für die Förderung ist die Originalität der Projektidee, das Anwendungspotenzial sowie dessen gesellschaftliche Relevanz.

Am Ende der Förderung sind signifikante Schritte für einen Transfererfolg abgeschlossen.

Weiter unten im Abschnitt Förderung finden Sie nähere Informationen, was und wie genau gefördert wird.

Worum geht es in Modul 2 - Innovationscommunities?

In Modul 2 wird die (Weiter-)Entwicklung einer Innovationscommunity gefördert. Eine Innovationscommunity verbindet wissenschaftliche Einrichtungen – HAW, Universitäten und/oder Forschungseinrichtungen – sowie Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu einem bestimmten Innovationsthema. Ziel der Community ist es, Forschungs- und Transferaktivitäten zu diesem Thema strategisch auf- oder auszubauen und dafür erforderliche Partnerschaften zu etablieren.

Gesucht werden forschungsbasierte Innovationscommunities mit hohem Innovationspotenzial und erkennbaren Alleinstellungsmerkmalen in ihrem Thema, die mit neuen Herangehensweisen der Entwicklung ihrer Community einen deutlichen Schub geben wollen. Dazu gehören die Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung und der Partnerstruktur, die Etablierung eines leistungsfähigen Community-Managements, die Etablierung effektiver Formate für Transfer und Ko-Kreation sowie die Umsetzung konkreter Forschungs-, Transfer- und Innovationsprojekte.

Communities zeichnen sich durch eine offene Partnerstruktur, Open Innovation Ansätze und einen hohen Grad der Selbstorganisation aus. Wichtig ist die Bereitschaft der Communities, gemeinsam mit dem BMBF und dem beauftragten Projektträger effiziente und effektive Steuerungsstrukturen und Förderprozesse zu entwickeln. Durch diese Art der Co-Kreation sollen neue Lösungen für eine wirkungsvolle Transferförderung entwickelt und erprobt werden.

Innovationscommunities bestehen aus einer offenen Anzahl an Mitgliedern mit unterschiedlichen Rollen. Ein Managementteam, das sich aus jeweils mindestens einer Person aus der Wissenschaft und aus der Praxis zusammensetzt, ist für die strategische Steuerung und das Management der Community verantwortlich. Zusammen mit den weiteren Mitgliedern und Partnern der Community entwickelt das Managementteam konkrete Forschungs-, Innovations- und Transferprojekte, für die eine Förderung beantragt werden kann. Hierfür erhält die Community ein Budget von max. fünf Mio. Euro, das über die Laufzeit von vier Jahren verwendet werden kann. Anzahl, Inhalte und Partnerschaften der Community-Projekte können von den Communities bis zu dieser Grenze eigenständig gestaltet werden.

Am Ende der Förderung steht eine gut vernetzte, agile Community, mit vielen erfolgreichen Innovations- und Transferergebnissen.

Weiter unten im Abschnitt Förderung finden Sie nähere Informationen, was und wie genau gefördert wird.

Welche Themen werden gefördert?

Die Förderung ist themenoffen. Vertreterinnen und Vertreter aller wissenschaftlichen Disziplinen, fachlichen Schwerpunkte und Branchen können sich mit ihrer Idee bewerben. Es werden technologische und Soziale Innovationen sowie neue Geschäftsmodelle gefördert.

Wie werden Soziale Innovationen gefördert?

Die Kriterien der Richtlinie sollen den Weg für die gleichberechtigte Auswahl Sozialer sowie technologischer Innovationen freimachen. Der Anteil geförderter Projekte, die sich sozialen Innovationen zurechnen lassen, soll mindestens dem Anteil der aus diesem Feld eingereichten Projektideen an der Gesamtzahl der Einreichungen entsprechen.

Soziale Innovationen umfassen neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden. Soziale Innovationen können sich in neuen Produkten oder Dienstleistungen sowie in neuen Arbeits- oder Produktionsprozessen, Lebensstilen oder Organisationsformen manifestieren. Gefördert werden die forschungsbasierte Entwicklung Sozialer Innovationen wie auch Forschungs- und Transferaktivitäten von Sozialunternehmen.

Can I apply in English?

No. We only accept submissions in German, as the program is funded by a German ministry. The formal application, which is submitted after the successful application, must also be written in German. Additionally, the documents from the project sponsor as well as the funding agency, which are provided to the grantees during the funding period, are in German.

Ist eine Bewerbung für Modul 1 und Modul 2 unabhängig voneinander möglich?

Ja. Sie können frei wählen, für welches Modul Sie sich bewerben. Sie können sich auch für beide Module parallel bewerben.

Wie viele Innovationssprints (Modul 1) und Innovationscommunities (Modul 2) werden insgesamt gefördert?

Abhängig von der Qualität der Projektskizzen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden voraussichtlich ca. 100 Innovationssprints und ca. 10 Innovationscommunities gefördert.

Was wird unter Transfer verstanden?

Mit Transfer (Wissens- und Technologietransfer) sind Prozesse gemeint, die darauf abzielen, explizites und implizites Wissen, einschließlich Fertigkeiten und Kompetenzen zu gewinnen, zu erfassen oder auszutauschen. Dies kann wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen, wie Forschungszusammenarbeit, Lizenzierung, Gründung von Spin-offs, Veröffentlichungen und Mobilität von Forschenden und anderem Personal. Im Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. Gesellschaft sind sowohl das wissenschaftliche Wissen wie auch das Wissen aus der Praxis, z.B. über die Anwendung von Normen, die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation, relevant. Vom Wissenstransfer profitieren damit beide Seiten: Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft nutzen wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung innovativer Anwendungen; Wissenschaftliche Akteure nehmen Forschungsfragen aus der Praxis auf und entwickeln damit Forschungsansätze weiter.

Transfer in einem weiten Sinne umfasst neben dem beschriebenen Bereich der „Anwendung“ von Wissen die beiden Bereiche der Wissenschaftskommunikation und der wissenschaftlichen Beratung. Aspekte dieser beiden letztgenannten Bereiche können in den geförderten Projekten aufgegriffen werden. Projekte, die ausschließlich Aktivitäten der Wissenschaftskommunikation oder der wissenschaftlichen Beratung beinhalten, sind jedoch nicht Ziel der Förderung.

Was ist das Neue dieser Förderrichtlinie?

Mit dem DATIpilot setzt das BMBF einen Meilenstein auf dem Weg zur Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI). Es wird ein innovatives Förderangebot gemacht und damit der Konzeptions- und Gründungsprozess der DATI begleitet:

  • Inhaltliche und selbstorganisatorische Freiheit in Bezug auf Themen und Umsetzung
  • Experimenteller Charakter und Transfernähe der geförderten Projekte
  • Vereinfachte und flexiblere Fördermodalitäten, z.B. reduzierte Berichtspflichten sowie größere Flexibilität bei der Verwendung der Fördermittel
  • Beschleunigte Antragsverfahren

Der DATIpilot eröffnet zudem einen Lernraum für alle Beteiligten, inklusive BMBF. Durch ein umfassendes begleitendes 360°-Monitoring und die flexible Nachsteuerung in der laufenden Maßnahme, soll sich Forschungsförderung insgesamt flexibel und agil weiterentwickeln.

Was ist ein 360°-Monitoring?

Im Sinne einer erweiterten begleitenden Evaluation hat das 360°-Monitoring die Aufgabe, Erkenntnisse aus der Förderung qualitativ und quantitativ strukturiert, systematisch und kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollen alle relevanten Akteure einbezogen sowie Handlungsempfehlungen für die Steuerung und Weiterentwicklung der Förderung abgleitet werden. Als eigenständiger Auftrag ermöglicht das 360°-Monitoring systemisches Lernen aller Beteiligten, stellt die Effizienz und Qualität der Förderung durch Eingriffsmöglichkeiten sicher (agil, reflektiv, flexibel) und liefert erkenntnisbasierte Informationen für die Entwicklung von Standards bei zukünftigen Maßnahmen.

Was ist der Unterschied zwischen der DATI und dem DATIpilot?

Mit dem DATIpilot eröffnet das BMBF einen Experimentierraum für eine effektivere Transferförderung. Die Förderung wird durch das BMBF in den etablierten Strukturen und nach den geltenden Regeln der Projektförderung umgesetzt.

Mit der DATI wird eine eigenständige Agentur gegründet, die Förderziele und –strukturen im gegebenen rechtlichen und politischen Rahmen selbst gestalten kann.

Durch den DATIpilot entsteht ein Erfahrungs- und Ideenspeicher, der für die Konzeption der DATI genutzt wird, ohne die angestrebte Autonomie der zu gründenden Agentur einzuschränken.

2. Bewerbung

Modul 1: Innovationssprints

Wer kann sich bewerben?

Sie sind eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung und möchten gemeinsam mit Praxispartnern neue Transferansätze und Innovationen entwickeln und erproben? Dann legen Sie los!

Zwei Optionen sind möglich:

  • Sie bewerben sich mit einem Einzelvorhaben.
  • Sie bewerben sich zusammen mit einer Praxispartnerin bzw. einem Praxispartner (Unternehmen, Kommune, Verein o.a.) für ein Tandemvorhaben, in dem beide Partnereinrichtungen gefördert werden.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland beschäftigt sind. Ihre Bewerbung sollte grundsätzlich durch die Leitung Ihrer Einrichtung unterstützt werden. Eine formale Unterschrift der Leitung ist für die Einreichung einer Bewerbung nicht nötig. Falls Sie zur Förderung ausgewählt werden, kann aber der förmliche Förderantrag nur durch Ihre Einrichtung (Hochschule bzw. Forschungseinrichtung) eingereicht werden.

Als Hochschule werden im Rahmen der Richtlinie alle staatlich anerkannten (öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen) Hochschulen gesehen.

Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden im Rahmen dieser Richtlinie alle Einrichtungen gezählt, die zur Fraunhofer-Gemeinschaft, der Helmoltz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft oder der Leibniz-Gemeinschaft zählen sowie jene Einrichtungen, deren Hauptaufgabe in Anlehnung an die Definition im FEI Unionsrahmen (vom 28.10.2022; Ziff. 16 lit. ff) darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben. Somit stellen nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten der Forschung, Lehre und Wissensverbreitung eine Haupttätigkeit dieser Einrichtungen dar. Universitätskliniken zählen im Rahmen dieser Richtlinie zu den Hochschulen. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einrichtung als wissenschaftlicher Partner zählt, wenden Sie sich an die Beratungshotline: 030 – 20199 3673.

Praxispartnerinnen und Praxispartner sind unter Bezug zur o.g. Definition der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie nicht-wissenschaftliche Partner, z.B. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie Stiftungen, Verbände, Vereine oder Bildungseinrichtungen. Sie müssen ihren Sitz (Betriebsstätte, Einrichtung) in Deutschland haben.

Kooperationen von wissenschaftlichen Partnern mit nichtgeförderten weiteren Partnern sind ohne Einschränkungen möglich; diese können also sowohl aus der Wissenschaft als auch der Praxis wie oben definiert kommen.

Projektideen von Studierenden sind willkommen. Die Bewerbung kann aber nur über eine hauptberuflich an der Hochschule beschäftigte Person erfolgen. Daher sollten Studierende vor der Bewerbung die Unterstützung für das Vorhaben mit der jeweiligen Hochschule abklären.

Praxispartnerinnen und Praxispartner müssen ihren Sitz (Betriebsstätte, Einrichtung) in Deutschland haben.

Wie und bis wann kann ich mich bewerben?

Für die Bewerbung reichen Sie bis spätestens am 31.08.2023 eine kurze Skizze ein. Wichtig ist, dass Sie hierfür die Vorlage verwenden, die Sie ab Ende Juli herunterladen können.

Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Skizzen, die den Anforderungen der Vorlage nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Skizzenvorlage enthält einige kurze Fragen zu Ihrer Projektidee, für deren Beantwortung Ihnen ca. 1,5 Seiten Textumfang zur Verfügung steht (Arial 11, einzeilig). Stellen Sie Ihre Idee möglichst prägnant und allgemein verständlich dar, um den Mehrwert Ihres Projekts deutlich zu machen. In der Vorlage werden zudem einige kurze Angaben zu Ihnen, ggf. Ihrem Projektpartner und Ihrem Projekt abgefragt.

Bei Tandemprojekten bestimmten Sie eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator, die bzw. der eine gemeinsame Skizze beider Partner einreicht.

Die ausgefüllte Vorlage müssen Sie im Easy-Online Portal hochladen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Mit der Einreichung Ihrer Skizze bestätigen Sie, dass Ihr Projekt von der Leitung Ihrer Einrichtung unterstützt wird. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Ihre Fragen zur Bewerbung können Sie hier stellen:

Beratungshotline: Tel. 030/20199 3673 oder per Email an: DATIpilot@bmbf.bund.de.

Was sollte in der Kurzskizze stehen?

Folgende Fragen müssen in der Kurzskizze mit einem Umfang von ca. 1,5 Seiten Text (Arial 11, einzeilig) beantwortet werden:

  1. Was ist der innovative Kerngedanke Ihres Projekts? (500 Zeichen)
  2. Was ist Ihr Ausgangspunkt? Auf welchen Erkenntnissen/Erfahrungen bauen Sie auf? (1 000 Zeichen)
  3. Vor welchem Transfer- oder Innovationsproblem stehen Sie? (1 000 Zeichen)
  4. Was ist Ihr Lösungsansatz? Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Projekt? (1 000 Zeichen)
  5. Welche konkreten Schritte wollen Sie im Projekt umsetzen? (1 000 Zeichen)
  6. Welche Anwendergruppen (beispielsweise Unternehmen/Kommunen/Vereine) könnten kurz- und langfristig von Ihrem Projekt profitieren? Welches Innovationspotenzial schaffen Sie für diese? (1 000 Zeichen)
  7. Warum sollte gerade Ihr Projekt gefördert werden? Was ist das Neue an Ihrem Projekt? (500 Zeichen)

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Kurzskizze durch die Verbundkoordination vorzulegen.

Muss ich die Bewerbungsunterlagen digital oder postalisch einreichen?

Sie können die Kurzskizze bis spätestens zum 31.08.2023 ausschließlich in elektronischer Form über das easy-Online Portal hochladen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bitte folgen Sie im Portal „easy-Online“ folgender Menüauswahl:

  • Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)
  • Fördermaßnahme: DATIpilot
  • Förderbereich: Modul 1 - Innovationssprints

Sie können dort die Kurzskizze im PDF-Format hochladen. Wichtig ist, dass Sie hierfür die Vorlage verwenden, die Sie ab Ende Juli auf dieser Webseite herunterladen können.

Kann ich mich für mehrere Innovationssprints gleichzeitig bewerben?

Ja.

Kann ich mich mit einem bereits geförderten Projekt bewerben?

Ja, Ihre Transferidee kann an ein gefördertes Forschungsprojekt anschließen oder dieses ergänzen. Ihr Innovationssprint sollte sich aber klar von Ihren anderen Förderprojekten abgrenzen und einen eigenständigen Neuheitsgrad haben. Es muss klar erkennbar sein, warum Sie die Transferidee nicht mit der bestehenden Förderung umsetzen können bzw. konnten.

Modul 2: Innovationscommunities

Wer kann eine Projektskizze einreichen?

Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Definition siehe Modul 1) sowie Personen von Einrichtungen aus der Praxis (Definition siehe „Praxispartner“ Modul 1), die gemeinsam eine Innovationscommunity zu einem bestimmten Thema aufbauen oder weiterentwickeln wollen.

Für die Bewerbung sollte sich ein Kernteam finden, das die strategische Steuerung und das Management der Community verantwortet. Die Bewerbung wird durch dieses „Managementteam“ verantwortet und eingereicht. Das Managementteam muss aus mindestens einer Person aus einer HAW, Universität oder Forschungseinrichtung und mindestens einer Person aus einer nichtwissenschaftlichen Einrichtung (Definition siehe „Praxispartner“ Modul 1) bestehen. Die Größe des Managementteams ist nicht beschränkt; es sollte aber eine enge und effiziente Zusammenarbeit der Mitglieder sichergestellt sein.

Das Managementteam bestimmt eine Sprecherin oder einen Sprecher, die oder der eine gemeinsame Skizze einreicht.

Mit der Bewerbung muss eine Liste der Einrichtungen, die sich mit der Community identifizieren und deren Entwicklung unterstützen, vorgelegt werden. Die Art und Anzahl dieser Partner ist nicht vorgegeben. Wünschenswert ist die Entwicklung einer vielfältigen Partnerstruktur sowie die Einbindung mindestens einer HAW oder kleinen und mittelgroßen Universität als Community-Mitglied.

Wie und bis wann kann eine Bewerbung eingereicht werden?

Für die Bewerbung reichen Sie bis spätestens am 16.10.2023 eine Projektskizze ein. Wichtig ist, dass Sie hierfür die Vorlage verwenden, die Sie ab Anfang August auf dieser Webseite herunterladen können.

Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Skizzen, die den Anforderungen der Vorlage nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die ausgefüllte Vorlage müssen Sie im Easy-Online Portal hochladen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Bitte erstellen Sie eine zusammenhängende Datei mit allen Unterlagen und fügen diese im Schritt „Endfassung einreichen“ in Easy-Online als Anhang bei. 

Mit der Einreichung der Projektskizze bestätigen die Mitglieder des Managementteams, dass ihr Projekt von der Leitung ihrer jeweiligen Institution unterstützt wird. Eine förmliche Unterschrift oder ein Unterstützungsschreiben der Leitungen ist für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich.

Bei Fragen zur Bewerbung können Sie sich an die Beratungshotline wenden: Tel. 030 – 20199 3673 oder eine Email schreiben an: DATIpilot@bmbf.bund.de.

Was muss die Projektskizze enthalten?

In der Projektskizze für eine Community beantworten Sie auf ca. 15 Seiten (Zeilenabstand 1,2; Schriftart Arial; Schriftgröße 11) die folgenden Fragen:

  1. Was ist das Thema Ihrer Community? Für wen und warum ist es relevant?
  2. Was ist der Ausgangspunkt Ihrer Community: Über welche Expertise, welche Vorerfahrung, welche Partner, welche Alleinstellungsmerkmale verfügt die Community?
  3. Welche Ziele verfolgen Sie mit der Entwicklung Ihrer Community? Welche Innovations- und Transferpotenziale wollen Sie heben? Wer sind Ihre Transfer- und Innovationspartner? Bitte konkretisieren und quantifizieren sie das Wirkungspotenzial Ihrer Community so prägnant wie möglich.
  4. Worin sehen Sie für Ihre Community oder für Ihr Anliegen/Thema/Ziel die größten Transfer- oder Innovationshindernisse?
  5. Mit welchen Herangehensweisen, Maßnahmen oder Methoden wollen Sie die Community entwickeln?
  6. Wie wollen Sie Ihre Community managen? Welche Strukturen und Prozesse sehen Sie für die strategische Entwicklung sowie für die Projektauswahl und Budgetvergabe in der Community vor?
  7. Was können andere Communities von Ihnen und Ihrer Herangehensweise an Transfer und Community-Entwicklung lernen?
  8. Anhand welcher Kriterien messen Sie eine erfolgreiche Entwicklung Ihrer Community? Wie wollen Sie diese Kriterien verwenden und kommunizieren?
  9. Welchen Finanzbedarf veranschlagen Sie grob für das Community-Management und für Community-Projekte? Bitte begründen Sie die Aufteilung.

Als Anlagen sind erforderlich:

  • Ein Kurzlebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben von jedem Mitglied des Managementteams (insgesamt maximal zwei Seiten pro Mitglied);
  • Eine Liste der Einrichtungen, die sich mit der Community identifizieren und deren Entwicklung unterstützen, inklusive kurzer Erläuterung der (potenziellen) Rolle bzw. Funktion der Einrichtung in der Community: Unterstützungsschreiben (LoI) der Partnereinrichtungen sind nicht erforderlich, aber zugelassen.
  • Projektskizzen (maximal drei Seiten, s. Template) für ein Projekt zum Community-Management und bis zu zwei Community-Projekten, inklusive grobem Arbeits- und Finanzierungsplan. Die Fördersumme für diese insgesamt drei „Starterprojekte“ sollte 1,5 Mio. Euro nicht übersteigen (Orientierungswert). Hierbei ist die Skizze für das Community-Management-Projekt verpflichtend einzureichen, die Skizzen für bis zu zwei mögliche Community-Projekte sind optional. Sollte Ihre Community ausgewählt werden, gelten alle „Starterprojekte“ als befürwortet und können umgehend über einen förmlichen Vollantrag beim Projektträger beantragt werden.

Bitte verwenden Sie für die Skizze das auf der Webseite www.bmbf.de/datipilot bereitgestellte Template (in der rechten Spalte). Hier sind alle erforderlichen Anlagen bereits angelegt.

Interessensschreiben der Partner (LoI) können ergänzend hinzugefügt werden, diese sind jedoch nicht verpflichtend und nicht ausschlaggebend in der Bewertung der Skizze.

Muss ich die Bewerbungsunterlagen digital oder postalisch einreichen?

Die Projektskizzen können Sie bis spätestens zum 16.10.2023 ausschließlich in elektronischer Form über das easy-Online Portal hochladen. (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Der technische Support des Projektträgers steht Ihnen an diesem Tag bis 18 Uhr zur Verfügung (Tel: 030 – 20199 3673). 

Bitte folgen Sie dafür folgender Menüauswahl:

  • Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: DATIpilot
  • Förderbereich: Modul 2 – Innovationscommunity

Sie können dort die Projektskizze inklusive Anlagen als PDF-Dokument im Schritt „Endfassung einreichen“ hochladen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Kann eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung mehrere Konzeptskizzen parallel einreichen?

Ja, es können eine oder mehrere Projektskizzen für Modul 1 und für Modul 2 eingereicht werden.

Kann ich als Praxispartner an mehreren Projekten oder Konzepten (Innovationscommunities) beteiligt sein?

Ja, als Praxispartner können Sie sich für mehrere Projekte in Modul 1 und Modul 2 bewerben.

Kann sich eine bestehende und bereits geförderte Community bewerben?

Ja, in der Skizze muss jedoch eine sehr klare Abgrenzung zu anderen, bereits geförderten Projekten vorgenommen werden. Es muss sehr deutlich werden, in welche Richtung die Community weiterentwickelt werden soll, warum die Community dies nicht aus eigener Kraft leisten kann und inwiefern neue Wege beschritten werden.

3. Auswahlprozess

Modul 1: Innovationssprints

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Wer wählt mein Projekt aus?

Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten. In einem ersten Schritt wird die Förderwürdigkeit Ihrer Kurzskizze anhand vorgegebener Kriterien geprüft.

Die Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich förderwürdiger Skizzen werden zu einer PopUp-Veranstaltung eingeladen, bei der sie ihre Projektidee in einem ca. 5-minütigen Pitch vor den Mitbewerberinnen und -bewerbern präsentieren. Es sind mehrere, über Deutschland verteilte PopUp-Veranstaltungen mit jeweils ca. bis zu 30 Pitches geplant. Die PopUp-Veranstaltungen finden voraussichtlich im Zeitraum Mitte November 2023 bis März 2024 statt.

Die Teilnehmenden, die eine der zum Pitchen auf der jeweiligen Veranstaltung ausgewählten Skizzen eingereicht haben, wählen auf Basis der Pitches die überzeugendsten Projektideen aus. Aus dem Pool der nicht ausgewählten Projektideen werden weitere Projekte unter notarieller Aufsicht ausgelost. Das Verfahren wird durch das begleitende Monitoring und die Begleitforschung beobachtet und ausgewertet.

Sie erhalten direkt auf der Veranstaltung das Auswahlergebnis und im Anschluss eine schriftliche Mitteilung, mit der Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert werden (siehe unter 4. Förderung).

Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

Im Vorfeld der PopUp-Veranstaltungen werden die Kurzskizzennach folgenden Kriterien  bewertet:

  • Gesellschaftliche Relevanz des Themas bzw. gesellschaftliche Bedeutung der im Erfolgsfall geschaffenen Innovation,
  • Originalität und Neuheitsgrad der Projektidee,
  • Umsetzbarkeit in der gegebenen Zeit bzw. Eignung der Förderung, einen signifikanten Fortschritt bei der Entwicklung der Lösung der adressierten Problemstellung zu erzielen.

Modul 2: Innovationscommunities

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Wer wählt mein Konzept aus?

Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten. Ihre Konzeptskizze wird zunächst formal geprüft und dann unter Beteiligung einer externen, inter- und transdisziplinär besetzten Jury nach einheitlichen Kriterien bewertet.

Wenn Ihre Konzeptskizze zu den am besten bewerteten zählt, werden Sie zu einer Präsentation vor der Jury eingeladen. Die Präsentationen finden voraussichtlich Anfang 2024 statt. Im Anschluss entscheidet das BMBF auf Basis der Empfehlungen der Jury, welche Innovationscommunities für die Förderung ausgewählt werden.

Sie erhalten schnellstmöglich eine schriftliche Mitteilung, ob Sie eine Förderung erhalten.

Nach welchen Kriterien werden die Konzepte bewertet?

Bei der Bewertung der Konzeptskizzen und der Präsentationen wird auf die folgenden Kriterien geachtet:

  • Innovationspotenzial und gesellschaftliche Relevanz des Themas; gesellschaftliches Wirkungspotenzial;
  • Forschungsexpertise und Alleinstellungsmerkmale der Community im Thema;
  • Qualität der Transferansätze sowie der Ansätze zur strategischen Entwicklung der Community; u. a. Fokus auf Ko-Kreation und Offenheit der Innovationsprozesse innerhalb der Community und in deren Projekten (Open Innovation / Open Social Innovation)
  • Qualität der Managementstrukturen und -methoden, insbesondere im Hinblick darauf, wie Community-Projekte entwickelt und ausgewählt und wie das Budget der Community genutzt werden soll; Einbindung der Praxis- und Anwendungspartner
  • Angemessenheit des Finanzbedarfs und der Aufteilung des Budgets zwischen Community-Management und Community-Projekten;
  • Motivation und Erfahrung der Mitglieder des Managementteams; Ambitionen zur Entwicklung der Innovationscommunity; Bereitschaft zu ko-kreativem Arbeiten;
  • Übertragbarkeit von Ansätzen und Ergebnissen der Community-Entwicklung bzw. Erkenntnisgewinn für andere Communities;
  • Eignung der Förderung, einen signifikanten Entwicklungssprung der Community zu unterstützen;
  • Passfähigkeit des Managementprojekts zu den Zielen der Community; Schlüssigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Aufgabenplanung sowie des Finanzbedarfs.

4. Förderung

Modul 1: Innovationssprints

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Projekte, die im oben beschriebenen Verfahren ausgewählt wurden. Auf Basis der Kurzskizze muss ein förmlicher Förderantrag gestellt werden. Dieser wird i.d.R. durch die Institution, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber beschäftigt ist, eingereicht.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Im Verbund mit einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung sind zudem Unternehmen (alle Unternehmensformen vom Start-up bis zum Großunternehmen), gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen) antragsberechtigt. Praxispartner müssen ihren Sitz (Betriebsstätte oder Niederlassung) in Deutschland haben.

Unternehmen, die sich für Modul 1 bewerben, werden ausschließlich auf der Grundlage der De-minimis Verordnung und mit einer Förderquote von bis zu 100% gefördert. Es können sich kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen bewerben, die eine Förderung nach De-minimis noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben (die Summe von 200.000 Euro über drei Steuerjahre darf noch nicht ausgeschöpft sein).

Wie lange ist die Laufzeit der Projekte? Wie viele Partner können mitmachen?

Ein Innovationssprint kann eine Laufzeit von 3 bis 18 Monaten haben.

Die Innovationssprints können als Einzelvorhaben einer Hochschule oder Forschungseinrichtung oder als Verbundprojekt von maximal zwei Partnern umgesetzt werden.

Bei Verbundprojekten muss eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung und ein Praxisakteur, z. B. ein Unternehmen, ein Verein oder eine Gebietskörperschaft beteiligt sein. Einer der beiden Partner muss die Rolle der Koordination übernehmen und wird damit zum Hauptantragsteller.

Wie hoch ist die Fördersumme? Welche Ausgaben werden gefördert?

Für einen Innovationssprint erhalten Sie eine Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Partner. Bei maximal zwei Partnern kann ein Verbundprojekt demnach mit bis zu 300.000 Euro insgesamt gefördert werden.

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), Universitäten und Universitätskliniken erhalten i.d.R. zusätzlich eine Projektpauschale von 20%.

Gefördert werden können Mittel für Personal, Aufträge und Reisen.

Für Aufträge und Reisen können Sie folgende Pauschal-Beträge ohne weitere Erläuterung beantragen:

  • Aufträge:B. für Beratung, Coaching, FuE-Aufträge, projektspezifische Dienstleistungen. Im Rahmen von Aufträgen können Sie z.B. kleine Workshops bis max. 5.000 € (max. 40 Teilnehmer), inkl. Technik, Räume, Catering (bis zu 40 €/Person) organisieren.
  • Reisekosten: Inlandsreisen: max. 230 € für eintägige Reisen, bei mehrtägigen Reisen zuzüglich 100 € für jede notwendige Übernachtung. Reisen innerhalb Europas: max. 1.500 € pro Reise, Reisen ins außereuropäische Ausland: max. 3.000 € pro Reise. Konferenzgebühren: max. 1.000 € pro Reise.

Diese Pauschal-Beträge sind Richtwerte; abweichende Angaben sind möglich. Darüberhinausgehende erwartete Ausgaben müssen Sie erläutern. Erstattungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Ausgaben, diese sind im Verwendungsnachweis aufzuführen.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

In den Innovationssprints werden Aktivitäten gefördert, die dazu dienen, Forschungsergebnisse weiterzuentwickeln und mit konkreten Anwendungsmöglichkeiten zu verknüpfen. Die Projekte müssen eine spezifische Zielgruppe aus der Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung in den Blick nehmen und sich mit konkreten Herausforderungen oder Problemlagen dieser Zielgruppen auseinandersetzen. Es muss ein direkter Austausch mit ausgewählten Praxispartnerinnen und -partnern in den Projekten vorgesehen sein, wobei Formate und Intensität des Austauschs passend zum Projektziel gestaltet werden können. Es können u.a. folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • FuE-Vorhaben (themenoffen)
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Entwicklung und Erprobung von Transfer fördernden Dienstleistungen
  • Maßnahmen zur Einbindung von Innovations- und Transferpartnern
  • Durchführung von Veranstaltungen

Technologische Projekte können bis zum Abschluss der Demonstration im realen Einsatz gefördert werden (TRL 7). Projekte der Grundlagenforschung werden nicht gefördert.

Die Ergebnisse der geförderten Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Wie stelle ich einen förmlichen Förderantrag? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Wenn Sie für die Förderung ausgewählt wurden, werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Zum Prozess der Antragstellung erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützungsangebote (Beratungshotline: Tel. 030/20199 3673 oder per Email an: DATIpilot@bmbf.bund.de).

Der förmliche Förderantrag („Vollantrag“) besteht aus einer Vorhabenbeschreibung und einem AZA-Formular. Auf Basis Ihrer Kurzskizze erarbeiten Sie für die Vorhabenbeschreibung eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Arbeits- und Zeitplan inklusive einer Meilensteinplanung, sowie eine detaillierte Finanzierungs- und Ressourcenplanung.

Für die Erstellung des AZA-Formulars und das Hochladen der Vorhabenbeschreibung müssen Sie das elektronische Antragssystems „easy-Online“ nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Wenn Sie ein Verbundprojekt, bei dem zwei Partner zusammenarbeiten, beantragen möchten, können Sie eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung oder zwei einzelne Teilvorhabenbeschreibungen einreichen. Beide Partner reichen jeweils ein eigenes AZA-Formular ein.

Die förmlichen Förderanträge können Sie voraussichtlich bis zum 31.01.2024 einreichen.

Welche förderrechtlichen Vereinfachungen bietet Modul 1?

In Modul 1 werden verschiedene förderrechtliche Neuerungen erprobt, um die Antrags- und Förderprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen:

  • Ein vereinfachter Antragsprozess durch vorgegebene Richtwerte für Reisekosten und Aufträge und die Möglichkeit zur pauschalen Beantragung dieser Positionen.
  • Beschleunigter Antragsprozess durch eine vereinfachte Bonitätsprüfung für Unternehmen: Unternehmen stellen hier ausschließlich Anträge nach der De-minimis Verordnung und auf Ausgabenbasis (AZA)
  • Der sonst übliche Eigenanteil für kleine und mittlere Unternehmen entfällt i.d.R..
  • Aufgrund der kurzen Laufzeit der Innovationssprints (bis zu 18 Monate) ist als Zwischenbericht nur ein zahlenmäßiger Nachweis der getätigten Ausgaben erforderlich.
  • Mehr Handlungsspielraum in der Mittelplanung: Umwidmungsanträge entfallen.

Welche Antragsart gilt für Modul 1? Wie hoch ist die Förderquote?

In Modul 1 stellen Sie ausschließlich Anträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV) mit einer Förderquote bis zu 100%. Dies gilt sowohl für Hochschulen, Forschungseinrichtungen als auch für Unternehmen und andere Praxisakteure. Auch Forschungseinrichtungen, die üblicherweise auf Kostenbasis abrechnen, stellen in der Regel Anträge auf Ausgabenbasis.

Staatlich institutionell geförderte oder vergleichbar grundfinanzierte Einrichtungen (ausgenommen staatliche Hochschulen, siehe nächster Abschnitt) dürfen in Anlehnung an die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ des BMBF (F0842) eine sogenannte Overhead-Pauschale in Höhe von bis zu 10% auf die Personalkosten beantragen.

HAW, Universitäten und Universitätskliniken erhalten im Rahmen dieser Förderung i.d.R. eine Förderquote von 100%, zuzüglich einer Projektpauschale in Höhe von 20%.

Unternehmen werden nach den Vorgaben der De-minimis Verordnung gefördert, d.h. es entfällt i.d.R. der Eigenanteil. Unternehmen, welche die 200.000 Euro De-minimis Grenze bereits ausgeschöpft haben, können keinen Antrag stellen.

Müssen die Kooperationspartner eine Kooperationsvereinbarung schließen?

Ja, die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Die Punkte, die in der Kooperationsvereinbarung enthalten sein müssen, finden sich im „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (vgl. BMBF Vordruck Nr. 0110, s. Formularschrank des BMBF, Link: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf#t6).

Modul 2: Innovationscommunities

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden die Mitglieder bzw. Partner einer Innovationscommunity, die im oben beschriebenen Verfahren ausgewählt wurden. Das Managementteam der Community definiert und steuert, welche Akteure in welchen Rollen in der Community mitwirken. Das Managementteam etabliert zudem einen Prozess für die Auswahl von Projekten in der Community, für die eine Förderung beantragt wird.

Antragsberechtigt für eine Förderung sind grundsätzlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie Unternehmen (alle Unternehmensformen vom Start-up bis zum Großunternehmen), gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Voraussetzung ist die Mitwirkung in einer ausgewählten Innovationscommunity.

Unternehmen, die sich für Modul 2 bewerben, erhalten eine Zuwendung auf Kostenbasis. Hier gelten die üblichen Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Die Förderquote richtet sich nach der Art der Vorhaben und den Beihilfevorgaben der AGVO. Hier können sich Selbstständige, Start-ups, KMU sowie Großunternehmen bewerben. Praxispartner müssen ihren Sitz (Betriebsstätte oder Niederlassung) in Deutschland haben.

Partnereinrichtungen mit Sitz außerhalb Deutschlands können nicht gefördert werden.

Wie organisiert sich eine Innovationscommunity? Wie läuft die Förderung?

Ein Kern an zentralen Mitgliedern ist für die strategische Steuerung und das Management der Innovationscommunity verantwortlich. Diese Mitglieder stellen das Managementteam, das sich aus jeweils mindestens einer Person aus der Wissenschaft und aus der Praxis zusammensetzt. Ein weiterer Kreis an Mitgliedern trägt die Community inhaltlich mit und engagiert sich aktiv für deren Entwicklung. Darüber hinaus können weitere Partnerinnen und Partner punktuell einbezogen werden. Die Anzahl und Art der Mitglieder und Partnerschaften kann abhängig vom Thema und der Zielsetzung der Community variieren.

Die Förderung der Innovationscommunity wird in konkreten Projekten umgesetzt. Jede Community erhält Förderung für ein zentrales Managementprojekt und eine Vielzahl an Community-Projekten, in denen die Mitglieder der Community Forschungs-, Innovations- und Transferaktivitäten umsetzen. Diese Projekte können von den Communities bis zur Budgetgrenze eigenständig gestaltet werden. Es ist Aufgabe des Managementteams geeignete Steuerungs- und Organisationsstrukturen für die Community zu etablieren. Hierzu zählen auch Strukturen und Prozesse für eine faire und transparente Auswahl von Community-Projekten innerhalb der Communities (z.B. über einen Projektaufruf, Pitches, Jury). Die ausgewählten Community-Projekte können anschließend einen Förderantrag stellen.

Mit der Skizze können zwei erste Community-Projekte beantragt werden, die von besonderer strategischer Bedeutung für die Entwicklung der Community sind und daher zügig starten sollten. Die Fördersumme für die skizzierten Community-Projekte und das Management-Projekt sollte insgesamt 1,5 Mio. Euro nicht übersteigen (Orientierungswert). Sollte Ihre Community zur Förderung ausgewählt werden, gelten diese „Starterprojekte“ als befürwortet und können umgehend über einen förmlichen Vollantrag beim Projektträger beantragt werden. Es wirkt sich nicht nachteilig auf die Bewertung Ihrer Skizze aus, wenn Sie dort keine Starterprojekte skizzieren.

Welche Aufgaben hat das Managementteam?

Das Managementteam ist für die strategische Steuerung und das Management der Community verantwortlich. Dazu gehört u.a. die inhaltlich-strategische Steuerung, die Koordinierung und Organisation der Mitgliederstruktur der Community, die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von passenden Transferformaten, die Budgetsteuerung sowie die Entwicklung und Auswahl von Community-Projekten.

Das Managementteam ist verpflichtet, faire und transparente Auswahl- und Entscheidungsprozesse für die Community-Projekte zu definieren und umzusetzen. Bei der Entwicklung geeigneter Organisations- und Steuerungsstrukturen sowie Koordinierung- und Auswahlprozesse werden die Communities unterstützt.

Das Managementteam hat zudem die Aufgabe, in engem Austausch mit dem BMBF Antrags- und Förderprozesse zu reflektieren und soweit möglich zu optimieren. Die Beantragung von Community-Projekten durch Partnereinrichtungen der Community soll durch die Managementteams unterstützt werden

Wie und in welchem Umfang wird das Management der Community gefördert?

Jede Innovationscommunity erhält Förderung für ein zentrales Managementprojekt, das die operative Arbeit des Managementteams umsetzt. Der Begriff des „Projektes“ steht hier nicht zwingend für ein einzelnes Vorhaben, sondern meint alle Tätigkeiten und Aufgaben, die im Sinne der Richtlinie zur Entwicklung und Begleitung einer Community anfallen. Das Managementprojekt  kann somit fördertechnisch als Einzelprojekt bei einem Mitglied des Managementteams umgesetzt werden oder als Verbundprojekt von mehreren Mitgliedern des Managementteams angelegt sein. Die Anzahl der Partner ist nicht vorgegeben. Wird ein Verbundprojekt beantragt, sollte eine enge und effiziente Zusammenarbeit der Verbundpartner sichergestellt sein. Wird ein Einzelprojekt beantragt, müssen die weiteren Mitglieder des Managementteams in geeigneten Strukturen und Prozessen eng in die strategische Steuerung der Community eingebunden werden. Die Einbindung von Managementteammitgliedern über Unteraufträge in den Vorhaben anderer Managementteammitglieder oder in Form assoziierter Partnerschaften (Einbindung ohne Förderung) ist möglich.

Das Managementprojekt kann eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Die Fördersumme ist nicht vorgegeben. Das Verhältnis zwischen den Ausgaben für das Managementprojekt und die Community-Projekte muss plausibel sein im Hinblick auf die Ziele der Community.

Was und in welchem Umfang wird in Community-Projekten gefördert?

In Community-Projekten wird ein weites Spektrum an Forschungs- und Transferaktivitäten gefördert. Dazu kann neben anwendungsorientierten Forschungsarbeiten und Durchführbarkeitsstudien beispielsweise die Entwicklung von Prozess- oder Geschäftsmodellinnovationen zählen. Ebenso können Transferformate oder Innovationsmethoden erprobt werden, auch unter Beteiligung externer Beratung. Investitionen in FuE-Infrastruktur, Innovationslabore o.ä. werden i.d.R. mit max. 500.000 Euro gefördert.

Community-Projekte werden mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Die Fördersumme ist variabel, ebenso ist die Anzahl der Partner nicht vorgegeben. In der Regel wird von mindestens einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie mindestens einem Praxispartner ausgegangen. Die Anzahl der Community Projekte, für die sich eine Community entscheidet, ist nicht vorgegeben.

Community-Projekte können auch im Format der Innovationssprints von Modul 1 gefördert werden. Es gelten dann die entsprechenden Beschränkungen (max. 18 Monate, max. zwei Partner, max. 150.000 Euro pro Partner) und fördertechnischen Vereinfachungen.

Technologische Projekte können bis zum Abschluss der Demonstration im realen Einsatz (TRL 7) gefördert werden. Projekte der Grundlagenforschung werden nicht gefördert.

Die Ergebnisse der geförderten Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Können Mitglieder des Managementteams auch in Community-Projekten gefördert werden?

Ja, Mitglieder des Managementteams und ihre Einrichtungen können in angemessenem Umfang auch selbst Community-Projekte durchführen. Es sollte insgesamt ein bzgl. der im Konzept dargestellten inhaltlichen und strukturellen Ziele der Community ausgeglichenes Verhältnis von Projekten verschiedener Partner in der Community geben.

Gibt es Vorgaben im Hinblick auf die Region, in der die Innovationscommunity agiert?

Nein. Es wird davon ausgegangen, dass die Gründung einer Innovationscommunity von einem regionalen Kern ausgeht, aber die Partner der Community können bundesweit ansässig sein.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Eine Innovationscommunity kann insgesamt mit bis zu 5 Millionen Euro für bis zu vier Jahre gefördert werden. Die Fördersumme einzelner Projekte ist nicht beschränkt (mit Ausnahme von Community-Projekten nach den Konditionen von Modul 1; hier beträgt die max. Fördersumme 150.000 Euro pro Partner). Das Verhältnis zwischen den Ausgaben für das Community-Management und Community-Projekte muss plausibel sein.

HAW, Universitäten und Universitätskliniken können zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% erhalten.

Wie stelle ich einen förmlichen Förderantrag? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Für die ausgewählten Innovationscommunities stellen zunächst die Mitglieder des Managementteams einen Antrag für ein Einzel- oder Verbundprojekt zum Community-Management. Der Antrag ist zeitnah zur Förderentscheidung einzureichen.

Nachdem sich das Community-Management konstituiert hat, können fortlaufend und ohne feste Fristen Community-Projekte beantragt werden. Hierfür müssen separate Förderanträge eingereicht werden. Der Prozess für die Auswahl und Beantragung von Community-Projekten wird durch das Community-Management in Abstimmung mit dem BMBF entwickelt.

Welche Antragsart gilt für das Managementprojekt? Wie hoch ist die Förderquote?

Das Managementprojekt kann an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen i.d.R. als Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) mit einer Förderquote von bis zu 100% gefördert werden. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20%.

Unternehmen werden im Managementprojekt i.d.R. mit einer Förderquote von 50% auf Kostenbasis (AZK) gefördert. Bei einer Förderung auf Basis der De-minimis-Verordnung sind Förderquoten bis 100% möglich, jedoch nur mit einer maximalen Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro in 3 Steuerjahren bzgl. aller im Unternehmen laufenden oder beantragten Förderprojekte auf De-minimis-Basis (Nachweis ist bei Beantragung vorzulegen).

Für Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände und sonstige Einrichtungen ist eine individuelle Betrachtung notwendig. Die Förderquote kann hier zwischen 50% und 100% betragen. Eine Förderung nach De-minimis (s. Unternehmen) ist auch für diese Akteure grundsätzlich möglich.

In allen Fällen ist die finale Einschätzung der Förderquote erst im Zuge der formalen Projektbeantragung, unter Kenntnis des konkreten Antragstellers und Vorhabens, möglich.

Welche Antragsart gilt für Community-Projekte? Wie hoch ist die Förderquote?

In Community-Projekten stellen Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen etc.) i.d.R. Anträge auf eine Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA(P)), mit einer Förderquote bis zu 100%.

HAW, Universitäten und Universitätskliniken erhalten im Rahmen dieser Förderung i.d.R. eine Förderquote von 100%, zuzüglich einer Projektpauschale in Höhe von 20%.

Unternehmen stellen i.d.R. Anträge auf eine Zuwendung auf Kostenbasis (AZK). Die Bemessung der jeweiligen Förderquote erfolgt nach den Vorgaben der AGVO.

Es können auch Community-Projekte mit den Fördermodalitäten und -regelungen zu Modul 1 beantragt werden (ausschließlich AZA(P) Anträge, Förderquote i.d.R. 100%; Unternehmen: De-minimis Förderung).

Welche Arten von Ausgaben/Kosten werden gefördert?

Es können Ausgaben/Kosten für Personal, Aufträge, Sachausgaben und Reisen gefördert werden.

Für Aufträge, Sachausgaben und Aufträge können in der Antragstellung nachfolgende Pauschalbeträge ohne weitere Erläuterung veranschlagt werden:

  • Aufträge:B. für Beratung, Coaching, FuE-Aufträge, projektspezifische Dienstleistungen. Im Rahmen von Aufträgen: Kleine Workshops bis max. 5.000 € (max. 40 Teilnehmer), inkl. Technik, Räume, Catering (bis zu 40 €/Person).
  • Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software, Hardware, Verbrauchmaterialien u. Ä., Gebühren und sonstige projektspezifische Ausgaben) insgesamt bis 5.000 Euro.

Reisekosten: Inlandsreisen max. 230 € für eintägige Reisen, bei mehrtägigen Reisen zuzüglich 100 € für jede notwendige Übernachtung; Reisen innerhalb Europas max. 1.500 € pro Reise, Reisen ins außereuropäische Ausland max. 3.000 € pro Reise, Konferenzgebühren max. 1.000 € pro Reise.

Diese Pauschal-Beträge sind Richtwerte; abweichende Angaben sind möglich. Darüberhinausgehende erwartete Ausgaben müssen Sie erläutern. Erstattungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Ausgaben, diese sind im Verwendungsnachweis aufzuführen.

Sowohl HAW als auch Universitäten erhalten auch im Rahmen dieser Förderung i.d.R. eine Förderquote von 100%, zuzüglich der 20% Projektpauschale.

Müssen die Kooperationspartner eine Kooperationsvereinbarung schließen?

Ja, die Partner eines konkreten Verbundprojekts i.S. eines Community-Projekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Dies ist erst im Zuge der formalen Antragstellung relevant, nicht bei der Einreichung der Skizze für die Community.

Die Punkte, die in der Kooperationsvereinbarung enthalten sein müssen, finden sich im „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (vg. BMBF Vordruck Nr. 0110, s. Formularschrank des BMBF, Link: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf#t6).

Was bedeutet die Option der Weiterleitung von Fördermitteln und wer kann diese nutzen?

Mit einer Weiterleitung nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO können bewilligte Fördermittel (Zuwendung) durch den Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) ganz oder teilweise an einen Dritten (Letztempfänger) weitergeleitet werden. Die Zuwendung darf jedoch nur zur Projektförderung weitergeleitet werden. Der Erstempfänger kann haftbar für die nicht-zweckentsprechende Verwendung beim Letztempfänger gemacht werden. Er ist demnach ggü. dem Zuwendungsgeber bzgl. Verwendung der Fördermittel voll berichterstattungspflichtig und hat die rechtmäßige Verwendung bei den Letztempfängern zu überprüfen.

Die Weiterleitung kommt somit nur in wenigen Fällen in Frage, in denen der Erstempfänger über eine entsprechend verwaltungserfahrene und mit Personalkapazitäten ausgestattete Verwaltungseinheit verfügt und die Anzahl der Letztempfänger klein ist.Sie können in Ihrer Skizze darauf hinweisen, dass Sie am Verfahren der Weiterleitung interessiert sind. Genauere Details hierzu werden dann mit Ihnen und dem BMBF geklärt, sollte Ihre Community ausgewählt werden.

Sie können vorab Kontakt mit uns aufnehmen, falls Sie sich näher zur Option der Weiterleitung informieren möchten (Beratungshotline: Tel. 030/20199 3673 oder per Email an: DATIpilot@bmbf.bund.de)