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Das Professorinnenprogramm : Datum: , Thema: Forschung

Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern.

Seminar Mathematik © Adobe Stock / Rido

Bund und Länder haben gemeinsam das Professorinnenprogramm (PP) entwickelt, um den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen an deutschen Hochschulen zu erhöhen und damit aktiv der sogenannten „Leaky Pipeline“ entgegen zu treten.

Begriffserklärung: Leaky Pipeline

Der Begriff ‚Leaky Pipeline‘ bezeichnet den absinkenden Frauenanteil auf den verschiedenen Qualifizierungsebenen und Karrierestufen, je höher sich eine Person auf der Karriereleiter befindet. Dieser absinkende Frauenanteil ist trotz zunehmend höherer Bildungsabschlüsse von Mädchen und Frauen immer noch zu verzeichnen. Der Begriff weist somit auf eine fortbestehende strukturelle Ungleichheit von Frauen und Männern hin.

Das Programm wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen in Deutschland und stärkt durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen.

Ziel des Förderprogrammes ist es, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen. Wichtig ist es, Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur zu fördern und sie so im Wissenschaftssystem zu halten sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern.

Ab 2023 startet das „Professorinnenprogramm 2030“, die vierte Programmphase, mit einer Laufzeit von acht Jahren bis 2030 und insgesamt 320 Millionen Euro Fördervolumen, auf Basis einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung.

Erfolge und Ziele des Professorinnenprogramms

Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder

… läuft seit 2008. Anfang 2023 startet es in die vierte Förderphase („Professorinnenprogramm 2030“)

... hat bislang 845 Professuren gefördert

… erhöht den Frauenanteil bei Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene in Richtung Parität

… leistet einen Beitrag, die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, um so Karriere- und Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu fördern und die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege an allen Hochschultypen zu erhöhen

… erhöht und verbessert nachhaltig die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen - insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind

… stärkt den Kulturwandel hin zu gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Strukturen auf zentraler und dezentraler Ebene an deutschen Hochschulen.

Was ist neu im „Professorinnenprogramm 2030“?

  • Das PP 2030 hat eine längere Laufzeit. So werden nun 3 Calls in 8 Jahren möglich (bisher zwei Calls in fünf Jahren).
  • Statt unterschiedlicher Konzepte je nach bisheriger Programmteilnahme gibt es künftig für alle Hochschulen nur noch ein Konzept, mit dem sich die Hochschulen bewerben: das Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte zusammenzuarbeiten. Die Einreichung selbst erfolgt aber hochschulindividuell.
  • Das PP 2030 hat mit dem neuen Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ die Zukunft fest im Blick: Ausgezeichnete Hochschulen können die Förderung einer Nachwuchswissenschaftlerin beantragen.
  • Weiterhin wird es administrative Vereinfachungen geben.
  • Gender-Controlling und geschlechtersensibles Berufungsmanagement rücken stärker in den Fokus.

Wie kann man sich bewerben?

Das Antragsverfahren ist wie bisher zweistufig angelegt.

Erste Verfahrensstufe: Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule

bis spätestens

  • August 2023 (für die erste Einreichungsrunde)
  • August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde)
  • August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)

Zweite Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags (AZA)

bis spätestens

  • September 2025 (für die erste Einreichungsrunde)
  • September 2026 (für die zweite Einreichungsrunde)
  • September 2027 (für die dritte Einreichungsrunde)

Darüber hinaus werden hochschultypspezifische Informationsveranstaltungen zu den Voraussetzungen und Anforderungen der Einreichung von Gleichstellungskonzepten für Parität an der Hochschule sowie der Einreichung von förmlichen Förderanträgen (AZA) angeboten. Zeitpunkt und Ort werden auf dieser Seite bekannt gegeben.

Weitere Informationen:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR-PT) beauftragt. Ansprechpersonen zu Fragen der Projektförderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 sind:
Dr.'in Heike Scheidemann und
Dr.'in Astrid Schüßler
Telefonhotline (Mo bis Fr 10 - 15 Uhr): +49 228 3821 2500
E-Mail: pp@dlr.de