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Förderung in der Forschung : , Thema: Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.

Arbeiten im Labor
Deutschland ist ein Innovationsland. Damit das auch in Zukunft so bleibt, fördert das BMBF innovative Projekte und Ideen. © Thinkstock

Das Bundesforschungsministerium unterstützt die Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen von themenspezifischen und in themenoffenen Förderprogrammen. Das breite Förderangebot ist auf wichtige Innovations- oder Technologiefelder, aber auch auf unterschiedliche Herausforderungen und Ausgangsbedingungen zugeschnitten. Dabei werden insbesondere innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit spezifischen Förderprogrammen adressiert.

Rechtzeitig prüfen!

Finanzielle Risiken von Forschung und Entwicklung können durch Fördermittel erheblich gesenkt werden. Prüfen Sie vor Beginn des Vorhabens, ob Förderangebote infrage kommen. Informieren Sie sich frühzeitig und besprechen Sie Ihr Anliegen mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten bestehen!

Förderung von Forschung und Innovation beruht auf vielen Aspekten. Grundsätzlich ist wichtig zu wissen:

  • Innovationsgrad: Wie innovativ ist ein Vorhaben aus wissenschaftlicher oder technischer Sicht?
  • Verwertung: Wie sind die Erfolgsaussichten zu bewerten, gibt es bei technologischen Entwicklungen ein Verwertungskonzept?
  • Vermeidung von Doppelförderung: Wird oder wurde die Idee des Vorhabens bereits gefördert?
  • Förderrichtlinien zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger als Bekanntmachungen veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Sie beschreiben Ziele, Zielgruppen, Schwerpunkte, Besonderheiten und den Ablauf des Verfahrens.
KMU-Förderung
Der Weg zur Förderung © BMBF

Erklärfilm - Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

: Video : 1:50

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

Sie planen ein anspruchsvolles Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben? Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung dafür? Nutzen Sie das kostenfreie Angebot der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Egal, ob Sie sich grundsätzlich informieren möchten oder vertiefende Auskünfte zu konkreten Fördermöglichkeiten wünschen, die zentrale Beratungseinrichtung der Bundesregierung unterstützt Sie bei Fragen rund um die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Dabei weist sie sowohl auf Förderangebote des Bundes als auch der Länder und der EU hin.
In einem Beratungsgespräch bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes erfahren Sie:
Wer fördert was und wie?
Gibt es für mein Projekt finanzielle Unterstützung?
Wo kann ich den Antrag stellen?

Steuerliche Forschungsförderung

Um einen weiteren Anreiz zur Erreichung des 3,5 %-Ziels zu setzen, wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) am 1. Januar 2020 die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung als zusätzliches Instrument zur direkten Projektförderung eingeführt.

Das Antragsverfahren zur Forschungszulage ist zweistufig ausgestaltet:

1. Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Das Unternehmen stellt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Die Stelle stellt fest, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) vom 30. Januar 2020 (BGBl I S. 118) geregelt. Nähere Informationen zur BSFZ und zum Antragsverfahren erhalten Sie hier: Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Im zweiten Schritt wird, sofern eine positive FuE-Bescheinigung vorliegt, beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Antworten auf Fragen zu Inhalt, Auslegung und Anwendung des Forschungszulagengesetzes (Bsp. Berechnung der FuE-Personalkosten, staatliche Beihilfen, etc.) sowie zum Antrag auf Forschungszulage können dem entsprechenden BMF-Schreiben vom 07.02.2023 entnommen werden.