Bekanntmachung 07.08.2002 - 15.10.2002

Bekanntmachung

von Förderrichtlinien zur Forschungsoffensive "Software Engineering 2006" (1. Auswahlrunde)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage der Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Forschungsoffensive "Software Engineering 2006" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Softwaretechnik in Deutschland. Dadurch sollen insbesondere softwareentwickelnde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Führende Positionen in der Softwaretechnik sollen gestärkt werden. Zuwendungen des BMBF sollen Forschungsarbeiten unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Förderung soll helfen, das technische und wirtschaftliche Risiko, das mit Forschung und Entwicklung verbunden ist, zu mindern und so bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung anregen.

Software realisiert Funktionen in Produkten und unterstützt Dienstleistungen und betriebliche Prozesse aller Art. In nahezu allen Branchen ist die Fähigkeit zur ingenieurmäßigen Entwicklung von zuverlässiger, adaptierbarer und dabei kostengünstiger Software zur entscheidenden Kernkompetenz geworden. In vielen technischen Bereichen ist das Software Engineering aufgrund der Gewichtsverschiebung von der Hardware hin zur Software auf dem besten Wege zur "Produktionstechnik des 21. Jahrhunderts" zu werden.

Die Chancen Deutschlands als führender "Produktionsstandort" für Software in Primärbranchen (z.B. Softwarehäuser) und Sekundärbranchen (z.B. Maschinenbau-, Elektrotechnik-, Kraftfahrzeug-, Telekommunikationsindustrie, Banken und Versicherungen) sind sehr gut. Hier kann auf der Basis einer langen Ingenieurtradition eine hohe Anwendungskompetenz in den Sekundärbranchen mit einer führenden Produktionskompetenz zur Erstellung qualitativ hochwertiger, kundenangepasster Software-Speziallösungen und der besonderen Fähigkeit zum Systemdenken kombiniert werden.

Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Software Engineering sind eine essenzielle Voraussetzung, um Innovationen zu schaffen und die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erhalten und auszubauen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie vorhandene zu sichern.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis gefördert. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Im Herbst 2001 wurde das Virtuelle Kompetenzzentrum für Software Engineering ViSEK eröffnet. ViSEK verfolgt das Ziel, den softwareentwickelnden Unternehmen in Deutschland einen schnellen und einfachen Zugriff auf die neuesten und für sie am besten geeigneten Methoden für ingenieurmäßige Softwareentwicklungen zu ermöglichen. Unter Federführung des Fraunhofer-Instituts IESE wird Methoden- und Anwendungswissen über Software Engineering gebündelt und den 20.000 Software entwickelnden Unternehmen in Deutschland in leicht zugreifbarer Form angeboten. Interessierte Firmen können über das Internetportal software-kompetenz.de mit dem Kompetenzzentrum Kontakt aufnehmen.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden insbesondere ausgewählte Verbundprojekte im Themenfeld Software Engineering.

Software Engineering umfasst die wissenschaftlichen, ingenieur- und managementmäßigen Grundlagen, Prozesse, Methoden und Werkzeuge für die Entwicklung und Betreuung komplexer Softwaresysteme. Dazu gehören u.a. Techniken zur Modellierung organisatorischer und technischer Systeme und Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Produktivitätserhöhung mittels Komponentenorientierung und Wiederverwendung, aber auch die Weiterentwicklung formaler Methoden (z.B.: Anforderungsbeschreibungssprachen und Systemmodelle), wie auch die Integration solcher Methoden zur Entwicklung einheitlicher Konstruktionstechniken für Systeme mit hohem Qualitätsanspruch.

Am Beispiel konkreter Fragestellungen aus der Anwendung/Technik sollen in einer ersten Auswahlrunde Vorhaben zu folgenden FuE-Themen gefördert werden:

I. Entwicklung von Techniken zur Modellierung organisatorischer und technischer Systeme und Prozesse sowie zur Definition von branchen- und produkttypischen Anwendungsarchitekturen

Methoden und Techniken zur Modellierung von Anwendungsarchitekturen durch

  • Schaffung von Grundlagen für die Beherrschung großer, komplexer Anwendungssoftware-Systeme,

  • Entwicklung von branchen- und produkttypischen Anwendungsarchitekturen,

  • Entwicklung von Methoden und Techniken zur Modellierung organisatorischer und technischer Systeme und Prozesse,

  • Entwicklung von Techniken, die die Vorteile von Individualsoftware und am Markt verfügbarer Standardsoftware verbinden, dabei deren Nachteile aber weitgehend eliminieren.


II. Produktivitätserhöhung mittels Komponentenorientierung und Wiederverwendung

Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Produktivitätserhöhung durch

  • Prozessgestaltung und Prozessmanagement zur Erhöhung von Qualität und Produktivität,

  • Komponenten-basierte Softwareentwicklung auf der Basis langlebiger Architekturen,

  • Systematische Erstellung von Software-Varianten (Produktlinienansätze),

  • Reengineering und Wartung von Altsoftware (Legacy Software),

  • Skalierbarkeit von Software in heterogenen Anwendungssystemen.


III. Korrektheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Softwaresystemen

Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Qualitätsverbesserung sicherheitskritischer Software und eingebetteter Systeme und Techniken der

  • Integration von Methoden der formalen Programmentwicklung (formale Spezifikation, Transformation und Verifikation, durchgängiges Referenzmodell),

  • Entwicklung verifizierbarer Anwendungssoftwarekomponenten,

  • System-/Softwareanforderungsanalyse (Requirements Engineering),

  • Entwicklung von echtzeitfähigen Softwaresystemen.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sollen insbesondere in Deutschland produzierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Wenn für den Erfolg der Projekte oder für die spätere Vermarktung bzw. Standardisierung der Ergebnisse Großunternehmen erforderlich sind, können diese als Transfer- und Vermarktungspartner, als "Pilotkunden" oder als Systemintegratoren in die Verbundprojekte eingebunden werden.

Als KMU im Sinne dieser Richtlinien gelten Unternehmen mit weniger als 500 Arbeitskräften und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Mio. EUR, die sich zu höchstens 50 v.H. im Besitz von Unternehmen befinden, die diese KMU-Definition nicht erfüllen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden in der Regel Verbundprojekte von Forschungseinrichtungen und/oder Hochschulen mit Unternehmen der Wirtschaft. Daneben können Einzelprojekte von Unternehmen gefördert werden, wenn diese Unternehmen bereit sind, Dritte als FuE-Unterauftragnehmer einzuschalten. Ausgangspunkt jedes Forschungsprojekts soll möglichst eine konkrete Fragestellung aus der Anwendung sein, die mit Forschung und Entwicklung gelöst werden kann. Der Anwender soll im Projekt von Anfang an, möglichst federführend, beteiligt sein und kompetente Wissenschaftspartner für das Konsortium gewinnen und einbeziehen.

Es wird ein wirkungsvolles Projektmanagement verlangt. Ein Konzept zur Know-how-Akquisition und zum Know-how-Transfer sollte Bestandteil des Antrags sein, insbesondere sollte darin dargestellt werden, wer nach Abschluss des Projekts das Know-how in dokumentierter Form verfügbar hält.

Die Förderdauer der Vorhaben soll die Dynamik des Softwaremarkts berücksichtigen und zwei bis drei Jahre betragen. Um kritische Situationen beim Wechsel von Personal zu vermeiden, soll der Arbeitsaufwand pro Forschungsgruppe möglichst nicht unter 1,5 Personenjahren (pro Jahr) liegen.

Für die Bonitätsprüfung des Antragstellers kommt ein vereinfachtes Verfahren durch Einholen von Auskünften von einer Wirtschaftsauskunftei zur Anwendung, wenn der Eigenanteil – kumuliert mit den Eigenanteilen aller anderen vom BMBF und seinen beliehenen Organisationen geförderten Vorhaben – in jedem Jahr der Laufzeit des Vorhabens 100.000 EUR nicht überschreitet. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung ist grundsätzlich die Vorlage von Unterlagen zur Bonitätsprüfung nicht erforderlich. Eine spätere Anforderung in Zweifelsfällen bleibt aber vorbehalten.

In allen anderen Fällen sind mit dem förmlichen Förderantrag die üblichen Unterlagen für die Bonitätsprüfung entsprechend den Standardrichtlinien des BMBF vorzulegen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin soll der Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt.

Bemessungsgrundlage für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 45 % in den "Alten Bundesländern" bzw. bis zu 55 % in den "Neuen Bundesländern" anteilig gefördert werden können. Großunternehmen können bis zu 35 % bzw. bis zu 45 % gefördert werden. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet (grundsätzlich mindestens 50 %).

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der EU-Kommission zu berücksichtigen.

6. Sonstige Nebenbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

7. Verfahren

Gegenstand dieser Förderrichtlinien ist die erste Auswahlrunde der Softwareoffensive. Weitere Themenfelder werden Anfang nächsten Jahres in einer zweiten Auswahlrunde bekannt gegeben.

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger des BMBF für Informationstechnik im
DLR e.V.
Rutherfordstraße 2
12489 Berlin
Tel.: (030) 67055-747
Fax: (030) 67055-742
e-mail: E-Mail: softwareoffensive@dlr.de
Internet: http://www.softwarefoerderung.de

beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine Projektskizze mit konkretem Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung erwartet, die alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthält. Die Projektskizze sollte möglichst nicht mehr als 10 Seiten umfassen. Die spezifischen Hinweise zur Skizzenerstellung sind auf der o.g. Internet-Seite des Projektträgers verfügbar.

Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung der genannten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können dem Projektträger jederzeit durch den geplanten Konsortialführer des Verbundprojekts zugeleitet werden.

Der erstmögliche Förderbeginn ist der

01. April 2003.

Interessenten, die eine Förderung für den 01.04.2003 anstreben, sollten die Skizzen bis zum 15.10.2002 dem Projektträger zuleiten.

Die Projektskizzen werden nach festgelegten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet.

Bewertungskriterien sind:

Idee

  • Innovationsgehalt und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Wissenschaftliche Qualität
  • Neuheit des Ansatzes und Bedeutung im internationalen Vergleich

Machbarkeit

  • Klarheit des FuE-Ansatzes
  • Ganzheitlicher/integrativer Ansatz des Szenarios
  • Realisierungskonzept mit Darlegung des FuE-Ansatzes
  • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und zeitlichen Umsetzung, Umsetzungsrisiken
  • Aufwand/Nutzenverhältnis

Projektbeteiligte

  • Potenzial und Qualifikation der Kooperationspartner
  • Existierende Vorarbeiten

  • Qualität und Effektivität der Zusammenarbeit der Partner
  • Projektorganisation und –management

Markt- und Arbeitsplatzpotenzial

  • Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerbssituation
  • Kundennutzen
  • Schaffung von lang- bis mittelfristigen High-Tech-Arbeitsplätzen
  • Verbesserung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit
  • Multiplikatoreffekte


Die Interessenten werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.

In einer zweiten Stufe werden die Interessenten der ausgewählten Projektskizzen vom Projektträger zur förmlichen Antragstellung für die Förderung aufgefordert. Spätestens zwei Monate danach sollen die Anträge mit Vorhabenbeschreibung beim Projektträger vorliegen. Auf der Grundlage dieser Anträge werden dann die Förderentscheidungen getroffen.

Die Formulare für förmliche Anträge, dazugehörige Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen (Hinweise zur Antragstellung) sowie die Übersicht über Fachinformationszentren und überregionale Informationseinrichtungen (zur Ermittlung des Standes der Technik auf den vom Vorhaben berührten Arbeitsgebieten) können unter der Internetadresse

http://www.softwarefoerderung.de

abgerufen werden (von dort kann auch auf das elektronische Antragssystem easy zugegriffen werden) oder unmittelbar beim Projektträger unter der e-mail-Adresse

E-Mail: softwareoffensive@dlr.de

angefordert werden.

Im Sinne einer Vereinfachung der Verfahren sollten die förmlichen Anträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft möglichst auf eine pauschalierte Abrechnung ausgerichtet werden, soweit die Voraussetzungen nach den BMBF-Standardrichtlinien erfüllt werden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25.Juli 2002
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Reuse