Bekanntmachung
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Klausurwochen an geeigneten Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie
Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 169 vom 10.09.2003
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Durchführung von Klausurwochen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie an deutschen, dafür geeigneten Forschungseinrichtungen (im Folgenden "Einrichtungen" genannt) zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin unterstützt und erweitert.
Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Bereich zu stärken. Ziel der Förderung ist vor allem die Unterstützung des interdisziplinären Arbeitens und der transdisziplinären Kommunikation. Geförderte Einrichtungen sollen durch die Durchführung der Klausurwochen besonders qualifizierten, jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auf post-doktoralem Niveau die Möglichkeit zur intensiven, interdisziplinären, themenbezogenen Arbeit in der Gruppe, zur weiteren Profilbildung und zur zusätzlichen Qualifikation bieten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.
Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer maximal dreiwöchigen Veranstaltung zu aktuellen, bioethisch relevanten Themen. Die Klausurwochen sollen durch eine Einrichtung durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten optimale Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der Klausurwochen besitzt.
Bis zu 15 besonders qualifizierte, post-doktorale, am interdisziplinären Dialog interessierte Wissenschaftler insbesondere aus den Bereichen der Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften sollen auf den Klausurwochen die Möglichkeit erhalten, sich zur intensiven, fokussierten Bearbeitung und zur interdisziplinären Diskussion des o.g. Themenbereiches aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können. Es sollen methodische und diskursive Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Arbeiten weiterentwickelt werden.
3. Zuwendungsempfänger
Das Förderangebot richtet sich an Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und Biotechnologie verfügen und die den deutschen und europaweiten Nachwuchs und die interdisziplinäre Kommunikation im o.g. Gebiet aktiv unterstützen wollen. Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur (Bibliothek, Tagungsräume, Unterbringungsmöglichkeiten, usw.) bereitstellen können.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Klausurwochen (siehe hierzu Nr. 5.2) durch ausgewiesene Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die notwendigen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten, die im nachstehend dargestellten Umfang bis zu 100% finanziert werden.
Zuwendungsfähig ist grundsätzlich der Aufwand für
- Personal zur Organisation der Klausurwochen an der durchführenden Einrichtung für maximal drei Monate,
- Sachausstattung sowie für die Bereitstellung zusätzlicher technischer Hilfsmittel im notwendigen Umfang,
die Reise und Unterbringung der Teilnehmer bis zu insgesamt € 25.000, - Reise und Unterbringung von international ausgewiesenen Spezialisten, die zu Vorträgen zu dem während der Klausurwochen behandelten Themengebiet eingeladen werden, bis zu insgesamt € 10.000,
- die pauschale Entschädigung der endgültigen Teilnehmer für die Erstellung eines Schriftstücks im Vorfeld der Veranstaltung, bis zu maximal € 300 pro Teilnehmer,
- eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse am Ende der Veranstaltung (siehe auch Nr. 5.2), bis zu € 2.500.
5. Zuwendungsvoraussetzungen
5.1 Qualifikationsnachweis
Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
- in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie ausgewiesen ist
- Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen hat
- eine/n Organisator/in für die Klausurwochen abstellen kann
- die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwochen (i.e. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten für auswärtige Teilnehmer, Bibliothek, etc.) bereitstellen kann.
Planung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen durch die ausgewählte Einrichtung
Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochen soll möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.
- Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
Nach Abstimmung mit dem Projektträger des BMBF (vgl. Nr. 7.1) ist ein Gremium für die Teilnehmerauswahl (4 Personen, davon 2 Fachleute der ausführenden Einrichtung sowie 2 weitere externe Fachleute) einzuberufen. - Der thematische Rahmen der Klausurwochen ist unter Nr. 2 dieser Bekanntmachung festgelegt. Das genaue Thema wird durch die Einrichtung in der Projektskizze (vgl. Nr. 7.2) definiert. Eine Frist zur Einreichung von aktuellen, kurzen Abstracts zum Thema durch mögliche Teilnehmer ist zu bestimmen. Interessierte Wissenschaftler sind zur Einreichung der Abstracts aufzurufen.
- Aus den eingegangenen Beiträgen sind nach Ablauf der Frist durch das Auswahlgremium die Teilnehmer auszuwählen. Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 15 begrenzt. Die Teilnehmer sollen möglichst alle für den Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie relevanten Fachrichtungen abdecken (insbesondere Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften), um interdisziplinäres Arbeiten und den fächerübergreifenden Diskurs zu ermöglichen. Der über die Zuwendung finanzierte Organisator aus der ausführenden Einrichtung, der die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen übernimmt, ist einer der ca. 15 Teilnehmer. Höchstens 2 weitere Teilnehmer dürfen aus der ausführenden Einrichtung stammen. Die Hälfte der Teilnehmer soll aus Deutschland, die übrigen Teilnehmer können aus anderen europäischen Staaten stammen.
- Die 15 ausgewählten Teilnehmer sind im Vorfeld der Klausurwochen dazu aufzufordern, ein ausführliches Papier zu der durch die durchführende Einrichtung bestimmten Thematik der Klausurwochen zu verfassen
- Während der Klausurwochen sind zunächst die verfassten Beiträge zu präsentieren und zu diskutieren. Die relevanten Fragestellungen sind durch Literaturstudium und methodische Arbeitseinheiten zu vertiefen. Die Weiterentwicklung des interdisziplinären Arbeitens und der diskursiven Fähigkeiten der Teilnehmer soll aktiv unterstützt werden. Am Ende der Klausurwochen sollen Themen und Ergebnisse der Diskussion in geeigneter Form publiziert werden. Eine möglichst öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse, z.B. durch Podiumsdiskussionen, öffentliche Vorträge u.ä., soll angestrebt werden.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen hierzu können unter der Internet-Adresse
https://foerderportal.bund.de/easyonline
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird empfohlen. Die entsprechende Software zur Erstellung eines förmlichen Förderantrages kann unter der Internet-Adresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
herunter geladen werden.
Einreichung und Bewertung von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist 2-stufig.
Zunächst sind bis 15.12.2003 Projektskizzen im Original mit 6 Kopien beim Projektträger einzureichen. Sie sollen 6 Seiten zuzüglich ggf. Literaturverzeichnis nicht überschreiten und zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
- Spezifisches Thema der Klausurwochen,
- Nachweis der Kompetenz der Einrichtung für die ausgewählte Thematik (internationaler Wissensstand, Vorarbeiten an der Einrichtung etc.),
- Nachweis der Möglichkeit zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Klausurwochen (i.e. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek etc.),
- Benennung und Charakterisierung der Person, die für Organisation und Durchführung der Klausurwochen verantwortlich sein soll (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, Nachweis der wissenschaftlichen Excellenz, Publikationsliste, Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen,
- Darstellung der unter Berücksichtigung des in Punkt 5.2 beschriebenen Musters geplanten Veranstaltung mit Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan,
- detaillierte Ausführung zum Design der für die Klausurwochen geplanten methodischen und diskursiven Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität und des Wertes der Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Medizin und der Biotechnologie.
Die Vorlagefrist für die Projektskizzen gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständige eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Projektskizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Förderung. Kriterien der Bewertung sind vor allem:
- die bisherige wissenschaftliche Qualität der interdisziplinären Arbeiten an der antragstellenden Einrichtung im Bereich des ausgewählten Themas,
- die Durchführbarkeit der Klausurwochen an der antragstellenden Einrichtung (Infrastruktur),
- der vorgelegte Arbeits- Zeit- und Finanzierungsplan (siehe auch Punkt 5.2),
- die Interdisziplinarität und der Nutzen der geplanten Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinären Arbeitens und diskursiver Methodik.
Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.
Nach positiver Bewertung werden die Einrichtungen in einer zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Über diese Anträge wird nach eingehender Prüfung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 01.09.2003 in Kraft.
Bonn, den 01.09.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler