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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von explorativen Projekten zur Lehr-Lern-Forschung unter neurowissenschaftlicher Perspektive

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Lebenslanges Lernen ist zu einem wichtigen Merkmal moderner Wissensgesellschaften geworden. Einrichtungen des Elementarbereiches, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufs- oder Erwachsenenbildung nehmen für den systematischen Wissenserwerb eine zentrale Rolle ein. Notwendig ist deshalb, dass die Wissensvermittlung innerhalb dieser Institutionen Gegenstand von Untersuchungen ist. Fortschritte beim Erkenntnisgewinn über verstehendes Lernen sind vor allem auch durch die Erschließung neuer wissenschaftlicher Methoden zu erwarten. Für die Lehr-Lern-Forschung bietet sich dabei eine Kooperation mit den Neurowissenschaften an, da deren Methoden eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen empirischen Untersuchungen darstellen können.

Systematische Kooperationsstrukturen zwischen den unterschiedlichen Disziplinen der Lehr-Lern-Forschung und den Neurowissenschaften sind bisher noch nicht entwickelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eröffnet daher im Rahmen der Leitvision „Das Denken verstehen“ ein neues Förderangebot in dem Gebiet der Lehr-Lern-Forschung. Diese Fördermaßnahme hat zum Ziel, eine neurowissenschaftliche Perspektive in die Lehr-Lern-Forschung einzubeziehen und dadurch einen zusätzlichen evidenz-basierten Ansatz für die Weiterentwicklung von institutionalisierten Lerngelegenheiten zu schaffen. Ein grundlegenderes Verständnis von Lernmechanismen beim Menschen kann dazu beitragen, die individuellen Lernvoraussetzungen zu verbessern.

In der Lehr-Lern-Forschung werden auf der Grundlage eines kognitionswissenschaftlichen Begriffsinventars Rahmenbedingungen für institutionalisierte Lehr- und Lerngelegenheiten empirisch untersucht. Dies geschieht durch Forschungsansätze insbesondere der Erziehungswissenschaften und der Psychologie. Gegenstand von institutionalisiertem Lernen sind Inhalte und Kompetenzen, die sich erst im Laufe der kulturellen Entwicklung herausgebildet haben und die Menschen im Allgemeinen nur mit professioneller Unterstützung erwerben, zum Beispiel in der Schule. Heute ist besser als noch vor einigen Jahren untersucht, wie verstehendes Lernen in der Schule gefördert werden kann. Jüngste Ergebnisse der Lehr-Lern-Forschung haben gezeigt, wie durch die Entwicklung verbesserter Lernumgebungen Schülern mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Zugang zu abstrakten Wissensinhalten nachweislich erleichtert werden kann. Doch der Erkenntnisprozess, der idealerweise zuverlässige Vorhersagen über optimale Lernvoraussetzungen im Einzelfall erlauben könnte, befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium. Es bedarf der Erschließung neuer empirischer Methoden und interdisziplinärer Kooperationen, um diesen Prozess voranzutreiben.

Auf dem Gebiet der Neurowissenschaften erschließen sich mit voranschreitenden konzeptuellen und methodischen Entwicklungen vor allem in den bildgebenden Verfahren und neuronalen Modellbildungen weitere Forschungsfelder. Ein wichtiger Forschungsgegenstand sind zunehmend Neuronenverbände und Aktivitätsmuster, die mit kognitiven Prozessen assoziiert sind. In dem relativ jungen Forschungsgebiet der kognitiven Neurowissenschaft konzentrieren sich wissenschaftliche Fragestellungen nunmehr direkt auf komplexe Leistungen des menschlichen Gehirns wie Gedächtnis, Lernen und Aufmerksamkeit, Motivation, auch unter Betrachtung verschiedener Entwicklungsphasen. Auf dieser Ebene eröffnen sich vermehrt Anknüpfungspunkte zu Disziplinen außerhalb der klassischen Neurowissenschaften.

Mit der hier bekannt gemachten Fördermaßnahme sollen an der wissenschaftlichen Schnittstelle zwischen Lehr-Lern-Forschung und Neurowissenschaften explorative Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation leisten.

Es ist darüber hinaus eine weitere Fördermaßnahme mit längeren, größer angelegten Studien beabsichtigt, in der langfristig eine gemeinsame konzeptuelle Basis der beiden Disziplinen bearbeitet werden soll.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Zahl von explorativen Projekten gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen können. In den Projekten sollen international wettbewerbsfähige Forschungsansätze aufgegriffen werden, die biologische Mechanismen bei Lernen mit institutionalisierten Bezügen (z. B. Elementarbildung, Schule, Erwachsenenbildung) zum Gegenstand haben.

Mögliche relevante Themen für die Forschungsvorhaben könnten sein:

Entwicklung

  • Lernverlauf, Hirnreifung und Schule
  • Lernsensible Phasen
  • Erlernen von Lesen, Sprache(n) und mathematischen Fähigkeiten
  • Emotionale Entwicklung
  • Trainierbarkeit von Hirnfunktionen

Entwicklungsstörungen

  • Lernstörungen, Sprachstörungen und Störungen beim schulischen Lernen

Umweltfaktoren

  • Lernumgebungen und Hirnfunktionen
  • Aufgabenformat
  • Fehlerverarbeitung

Differentielle Effekte

  • Interindividuelle Unterschiede im Lernen und deren Kompensationsmöglichkeiten
  • Geschlechtsspezifische Effekte
  • Kulturelle Unterschiede

Nicht gefördert werden sollen Untersuchungen zur pharmakologischen Beeinflussung des Gehirns zwecks Verbesserung der Lernleistung.

Die Projekte müssen sowohl neurowissenschaftliche als auch für die Lehr-Lern-Forschung relevante Aspekte in ihrer Fragestellung vereinigen und sollen dementsprechend gemeinschaftlich von mindestens je einem Vertreter der Lehr-Lern-Forschung und einem Vertreter der Neurowissenschaft formuliert werden. Dabei nimmt die Fächerzugehörigkeit der beiden Hauptverantwortlichen (z. B. Biologie, Psychologie, Erziehungswissenschaft) eine nachrangige Rolle gegenüber ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung und Forschungserfahrung ein.

Einzelvorhaben ohne diese interdisziplinäre Ausrichtung werden nicht berücksichtigt.

Zur weiteren Anregung dienen auch die aufgeworfenen Forschungsfragen in der vom BMBF in Auftrag gegebenen Expertise „Lehr-Lern-Forschung und Neurowissenschaften: Erwartungen, Befunde, Forschungsperspektiven“. Diese Expertise und weitere Informationen können eingesehen werden unter http://www.nil-programm.de .

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme ist im Sinne des Aufbaus interdisziplinärer Expertise durch nationalen und internationalen Vernetzung die Durchführung von gemeinsamen thematischen und methodischen Workshops und Symposien sowohl mit anderen Lehr-Lern-Forschern als auch mit weiteren an der Leitvision „Das Denken verstehen“ beteiligten BMBF-Fördermaßnahmen vorgesehen (z. B. „ Bernstein-Zentren für Computational Neuroscience Url: Bernstein-Zentren für Computational Neuroscience ; „Forschungsverbünde für Kognitive Leistungen und ihre Störungen beim Menschen“).

Um eine möglichst effiziente Nutzung vorhandener und sich neu entwickelnder Forschungsinfrastrukturen, Ressourcen und Expertisen zu erreichen, sollen die Antragsteller nach Möglichkeit Kooperationen und Synergien mit Vorhaben aus den laufenden Fördermaßnahmen des BMBF (insbesondere Bernstein-Zentren für Computational Neuroscience, Forschungsverbünde für Kognitionsforschung, Neuroimaging-Zentren) realisieren.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Von den Projektbeteiligten ist einer als Ansprechpartner zu benennen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektleiter/innen der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung interdisziplinären Projekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem http://www.rp6.de Url: http://www.rp6.de vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Laufzeit eines explorativen Projektes beträgt bis zu einem Jahr. Vorbehaltlich der Haushaltssituation stehen für diese Fördermaßnahme insgesamt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im Ausland sind möglich. Die zusätzlich anfallenden Mittel für Reisen und Forschungsaufenthalte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte und bessere internationale Vernetzung erwartet werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Telefax. 0228-3821-257
Internet: http://www.pt-dlr.de

beauftragt. Ansprechpartnerin ist Dr. Stephanie Schaerer (Telefon: 0228-3821 117)

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.2.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf https://foerderportal.bund.de/easyonline https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline Url:http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind dem Projektträger vom jeweils vorgesehenen Ansprechpartner eines Projektes für alle Partner bis spätestens zum 30. Juni 2006 vorläufige Vorhabenbeschreibungen (in schriftlicher und elektronischer Form) in englischer Sprache auf dem Postweg vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Alle beteiligten Projektleiter unterschreiben die Antragsskizze.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift mindestens der beiden Hauptverantwortlichen (je ein/e Lehr-Lern-Forscher/in und ein/e Neurowissenschaftler/in) tragen, unabhängig davon, welche/r der beiden als Hauptansprechpartner/in fungiert. Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner eines Projekts ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Da nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 20 Seiten für das gesamte Vorhaben inklusive Anlagen nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum explorativen Projekt

  • Titel / Thema des Forschungsprojektes
  • Ansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse
  • Projektteilnehmer (mind. je ein Lehr-Lern-Forscher und ein Neurowissenschaftler), vollständige Dienstadressen
  • Beantragte Laufzeit
  • Gesamtfinanzierungsplan, gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen
  • Unterschrift der beteiligten Projektleiter

B. Beschreibung der Forschungsinhalte

  1. Kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 1 Seite)
  2. Internationaler Stand der Wissenschaft
  3. Eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, Lebenslauf.)
  4. Fragestellung/Hypothesen und Ziel des Vorhabens
  5. Methoden:
    • Versuchsdesign (Versuchsplan und Definition der Variablen)
    • Stichprobengröße einschließlich Begründung
    • Fehlerkontrolle (Randomisierung, Kontrollgruppen etc.)
    • Versuchsdurchführung (Arbeitsplan, Personalressourcen etc.)
    • Statistische Analyse
  6. Kooperation zwischen den Projektpartnern (wechselseitiger Mehrwert)
  7. Literaturverzeichnis
  8. Verwertungsplan

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden von einem unabhängigen, z. T. internationalen Gutachtergremium bewertet. Dabei werden u. a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • wissenschaftliche Qualität, Innovationsgehalt
  • Relevanz in Bezug auf institutionalisierte Lerngelegenheiten
  • wechselseitiger Mehrwert der interdisziplinären Kooperation
  • Vorleistungen, Ausgewiesenheit der Projektleiter
  • Wahl adäquater Untersuchungsmethoden, Durchführbarkeit
  • Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabenbeschreibungen und förmlichen Anträgen nicht abgeleitet werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn/Berlin, den 03. Mai 2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz