1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Übergeordnete forschungspolitische Zielstellungen der Innovationsförderung des BMBF sind deshalb, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Im globalen Wettbewerb soll dadurch der Standort Deutschland langfristig gestärkt werden. Die Kommunikationstechnologien als Schlüsseltechnologien leisten hierzu einen bedeutenden Beitrag. Deswegen hat das BMBF im März 2007 das Förderprogramm „IKT 2020“ veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu siehe
http://www.ikt2020.de/.
Im Bereich der Kommunikationstechnologien haben Dienste das größte Wachstums- und Arbeitsplatzpotenzial. Von den rund 270.000 Arbeitsplätzen sind rund 220.000 im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen angesiedelt. Allein bei Datendiensten, die über das Festnetz vermittelt werden, wird für 2007 ein Wachstum von 6,5 % vorausgesagt. Treibender Faktor des Wachstums ist dabei die Nutzung von Diensten im oder über das Internet. Die mobile Nutzung, die nahtlose Interoperabilität der Netze (engl. „seamless service“), die Einbeziehung von heterogenen temporären Netzen und die Kontextsensitivität sind dabei zentrale Herausforderungen.
Ziel der Bekanntmachung ist es, Technologien für neue Internet basierte Telekommunikationsdienste mit Anwendungen im Gesundheitsbereich und in der Geschäftskommunikation zu erschließen. Der Zugang zu neuen Diensten soll intuitiv nutzbar und einfach zugänglich (barrierefrei) sein. Flexible Module sollen es jedem Nutzer ermöglichen, neue und kreative Ideen zu entwickeln und in einem überall und einfach zugänglichen zukünftigen Internet anbieten zu können. Im Vordergrund der Förderung stehen dabei Technologieentwicklungen, die eine besondere volkswirtschaftliche Hebelwirkung entfalten, Technologieführerschaften erhalten und ausbauen sowie neue Dienstleistungen integrieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, kooperative industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die neue Ansätze für internetbasierte Telekommunikationsdienste sowie Technologien für Ihre Entwicklung und Bereitstellung aufgreifen.
Das Anwendungspotenzial neuer Dienste kann nur erschlossen werden, wenn die Unternehmen aus den Anwenderbranchen ihre jeweiligen Dienste einfach und intuitiv erstellen können. Diensteanbieter benötigen deshalb geeignete Plattformen, auf denen aus flexiblen Modulen neue Dienste entwickelt werden können. Die Konvergenz der Netze ist dabei eine besondere Herausforderung: Der Nutzer möchte den Dienst unabhängig vom Netzzugang über Netzgrenzen hinweg mobil, d.h. jederzeit an jedem Ort, nutzen. Die technische Umsetzung im Netz darf für den Nutzer, aber auch für den Diensteentwickler nicht hemmend sein (engl. „seamless services“). Die Dienste müssen die momentane Situation des Netzes, aber auch des individuellen Nutzers erfassen (Kontextsensitivität) und sich auf die aktuellen Bedingungen im Netz und die individuellen Bedürfnisse des Nutzers einstellen.
Folgende Anwendungsfelder stehen insbesondere im Fokus der Bekanntmachung:
- Neue internetbasierte Telekommunikationsdienste mit Anwendungen in der Gesundheit (Home Care, Patientenbetreuung, Prävention / Wellness u.a.);
- Neue internetbasierte Telekommunikationsdienste im geschäftlichen Umfeld (Kooperationsdienste, Integration in betriebliche Vorgänge, Abläufe in Unternehmen u.a.);
Der Forschungsbedarf besteht in der Unterstützung kreativer Ansätze für Anwendungen und den Werkzeugen zu ihrer Erstellung, insbesondere
- Diensteplattformen und Middleware für heterogene Netze (Datenhaltung, Verfügbarkeit, Zugriff, Anfragemechanismen, Zuverlässigkeit, Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Identity Management);
- Gewährleistung von Mobilität und Interoperabilität zu jeder Zeit (Geräte- und kontextadaptive skalierbare Formate, nahtlose Kommunikation („Seamless Communication), erforderliche Dienstgüte);
- Erforschung dienstezentrierter, selbstorganisierender Netze (Lokalisierungs-basierte Dienste, soziale and semantische Netztechnologien, Service overlays, Peer-to-peer Netztechnologien, Mediations-Overlays für Konvergenz von Anwendungs- und Transportschicht);
- Werkzeuge für die schnelle und unkomplizierte Anwendungsentwicklung (Nutzerbasierte Dienste, einfache Diensteerstellung und Orchestrierung, 3D Modellierung realer Welten)
Ein besonders wichtiger Aspekt ist, dass sich langfristig ein umso größeres Potential ergibt, je mehr spätere Standards in Deutschland mitgeprägt werden. Daher müssen die Lösungsansätze möglichst generischen Charakter aufweisen.
Die Entwicklung neuer Betreiber- und Geschäftsmodelle ist zwar nicht Gegenstand der Förderung. Plausible Geschäftsmodelle sollten aber die Grundlage für eine Risikobewertung des Vorhabens bilden.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
An einem Verbund müssen in der Regel mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. In die Vorhaben sollten Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Technologie entwickelnden Unternehmen bis zum Endanwender eingebunden werden. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Die Verbundpartner benennen einen Verbundkoordinator, der einem beteiligten Unternehmen angehören sollte und insbesondere Ansprechpartner für das BMBF und den beauftragten Projektträger ist.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Förderungswürdig sind in der Regel Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungsinstituten mit Kompetenz auf dem Gebiet der Dienste im Telekommunikationsbereich. Die Projekte müssen unter industrieller Federführung stehen. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben von Unternehmen gefördert werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten:
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf -
(
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf)
entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragsstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Kommunikationstechnik (AE 72)
Linder Höhe
51170 Köln
Ansprechpartner: Dr.-Ing. Christoph Peschke.
Tel.: 02203 601 3330
Fax: 02203 601 2866
E-Mail:
E-Mail:
christoph.peschke@dlr.de
Internet:
http://www.pt-it.pt-dlr.de/
beauftragt.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (
https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 29.06.2007 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form unter Nutzung von „easy - Skizze“ - vorzulegen.
Gilt nur für Verbundprojekte: Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen für Einzelvorhaben nicht mehr als 10 Seiten, für Verbundvorhaben nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Projektskizzen sind unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o.g. E-Mail-Adresse zu schicken.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
- Angaben zu den Verbundpartnern (Projektkoordinator, Informationen zu beteiligten Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Kontaktadressen, Rolle der Partner in der Wertschöpfungskette)
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens
- Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten der Projektpartner
- Ausführliche Beschreibung der geplanten FuE-Arbeiten
- Markt- und Arbeitsplatzpotenzial; geplante Umsetzung der FuE-Ergebnisse
- Arbeitsteilung im Verbund / Zusammenarbeit mit Dritten
- Notwendigkeit der Zuwendung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Thema
- Einordnung in die thematischen Schwerpunkte der Bekanntmachung
Idee
- Innovationsgehalt und Attraktivität des Lösungsansatzes,
- wissenschaftliche Qualität,
- Neuheit des Ansatzes und Bedeutung im internationalen Vergleich,
Machbarkeit
- Klarheit des FuE-Ansatzes,
- ganzheitlicher/integrativer Ansatz des Szenarios,
- Realisierungskonzept mit Darlegung des FuE-Ansatzes,
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und zeitlichen Umsetzung, Umsetzungsrisiken,
- Aufwand/Nutzenverhältnis,
Projektbeteiligte
- Potenzial und Qualifikation der Kooperationspartner,
- existierende Vorarbeiten,
- Qualität und Effektivität der Zusammenarbeit der Partner,
- Projektorganisation und -management,
Markt- und Arbeitsplatzpotenzial / Verwertungskonzept
- Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerbssituation,
- Marktpotenzial,
- Schaffung von lang- bis mittelfristigen High-Tech-Arbeitsplätzen,
- Verbesserung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit,
- Multiplikatoreffekte.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Hierbei spielen insbesondere auch themen- bzw. technologieübergreifende Aspekte eine Rolle. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge spätestens einen Monat nach der Aufforderung dem Projektträger vorzulegen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim
BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“
Heinemannstr. 2
53173 Bonn
(0228) 99 57-3468
ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11.04.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Volkmar Dietz