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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Technologie und Dienstleistungen im demografischen Wandel“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Technologie und Dienstleistungen im demografischen Wandel“ zu fördern. Das Förderprogramm „Innovationen mit Dienstleistungen“ und das Rahmenprogramm „Mikrosysteme“ fördern kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung von Dienstleistungen und Mikrosystem-Produktion in Deutschland. Dienstleistungs- und produzierende Unternehmen in der Mikrosystemtechnik sollen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll besonders gefördert werden. Die Förderung durch das BMBF soll Forschungsarbeiten ermöglichen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten. Diese Bekanntmachung ist ein Beitrag zum Innovationsfeld „Dienstleistungen“ im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

In einer zukünftigen, von Hightech gestützten Dienstleistungswirtschaft darf nicht nur der Prozess des Alterns betrachtet werden, sondern alle damit verbundenen demografischen Entwicklungen. Dazu gehören die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, die Unterschiede zwischen Stadt und Land, die Chancen des Zusammenlebens von alten und jungen Menschen, das Zusammenleben unterschiedlicher ethnischer Gruppen sowie Veränderungen der Haushaltsstrukturen. Die breiten öffentlichen Diskussionen, die sich auf den Prozess der Gesellschaft im demografischen Wandel beziehen, stellen vorwiegend die Risiken heraus. Hinweise auf Chancen dieser Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft werden dagegen kaum angesprochen. Diese Chancen zu erkennen und deutsche Unternehmen zu befähigen, langfristig kundenorientiert demografische Gruppen, wie z. B. Senioren, mit bedarfsgerechten Dienstleistungen zu versehen, ist Aufgabe dieser Bekanntmachung.

Eine spätere Bekanntmachung im Innovationsbereich „Life Sciences“ im Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004 - 2009) wird diese Ziele auf die Entwicklung mikrosystemtechnik-basierter Produkte für die Unterstützung neuer Dienstleistungen erweitern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, den BMBF - Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Nach den bisherigen Forschungserfahrungen sind Chancen der demografischen Entwicklung in Deutschland in zwei Gestaltungsfeldern zu identifizieren. Zum einen im Bereich Dienstleistungen und Technologien zur Unterstützung zukunftsorientierter Formen des generationenübergreifenden Zusammenlebens, zum anderen Dienstleistungen und Technologien zur Unterstützung einer Lebensgestaltung unter neuen Herausforderungen, wie sie etwa durch verlängerte Lebensarbeitszeiten und flexible Work-Life-Balance-Gestaltung aufgezeigt werden. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Alltagsleben und der günstigen Voraussetzungen am Standort Deutschland sollen zwei Anwendungsfelder solcher Unterstützungsdienste und technologien betrachtet werden:

  • Anwendungsfeld „Häuslicher Lebensbereich“: Dienstleistungen für komfortables und sicheres Wohnen, individuell und in generationenübergreifender Gemeinschaft.
  • Anwendungsfeld „Wellness/Gesundheit“: Dienstleistungen für ein gesundes Leben, Fitness und persönliches Wohlbefinden sowie eine aktive Lebensgestaltung auch bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Zur Umsetzung dieser Unterstützungsfunktionen sind mikrosystemtechnische Anwendungen vorhanden bzw. in Entwicklung, die in marktgängige Dienstleistungskonzepte und Geschäftsmodelle eingebettet werden müssen, um eine breite und nachhaltige Wirkung erreichen zu können.

Für die Bevölkerung Deutschlands und die deutsche Wirtschaft sind Technologie- und Dienstleistungsforschung im demografischen Kontext in zweierlei Hinsicht besonders wichtig:

Die Bevölkerung ist Nutzer der mikrosystemtechnischen Anwendungen zur aktiven Gestaltung verschiedener Lebensphasen. Die deutsche Wirtschaft als Anbieterseite muss sich mit mikrosystemtechnisch basierten, auf verschiedene Generationen bezogene, Dienstleistungen, die global stark an Bedeutung zunehmen, international positionieren.

Die Gestaltung des Forschungsfeldes "Technologie und Dienstleistung im demografischen Wandel“ orientiert sich am Leitbild "Gemeinsam Zusammenleben - Das Leben selbstständig gestalten". Grundgedanke der Vision ist das gemeinsame Leben von Jüngeren und Älteren, Familien und Singles bei individueller Gestaltungsfreiheit auf der Basis persönlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse – kurz die Entwicklung der Solidarität zwischen den Generationen.

Um trotz der großen Unterschiede zwischen den Gruppen neue Formen des sozialen Zusammenlebens zu ermöglichen, sind neue technische, wirtschaftliche und organisatorische Lösungen erforderlich. Mikrosystemtechnisch unterstützte Dienstleistungen, verbunden mit einer Unterstützung des Community-Buildings, können Menschen aller Altersgruppen in die Lage versetzen, selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten, sich den verändernden körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu stellen sowie in einer solidarischen Gemeinschaft zu leben. Technologien sind dabei mit (bezahlbaren) Dienstleistungen zu verbinden. Durch die Einbindung entsprechender Communities kann es gelingen, den Bedürfnissen einzelner demografischer Gruppen gerecht zu werden und diese gesellschaftlich zu integrieren.

Bei dem regionalen und lokalen Angebot an Gütern und Dienstleistungen müssen Lösungen gefunden werden, die von Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen genutzt werden können. Durch den generationenübergreifenden Ansatz kommen hohe Ansprüche auf Gesellschaft, Wirtschaft und auch Forschung zu.

Gefördert werden in dieser Bekanntmachung ausgewählte Verbundprojekte in den Anwendungsfeldern "Häuslicher Lebensbereich" sowie "Wellness und Gesundheit" mit den Themenfeldern:

  • Wirtschaftliche Grundfragen zu Dienstleistungen im Kontext des demografischen Wandels, u.a. der Seniorenwirtschaft
  • Geschäftsmodelle zur Entwicklung von Dienstleistungen
  • Wechselbeziehungen zwischen Selbständigkeit, Technikgestaltung und modernen Dienstleistungen
  • Arbeits- und Organisationsstrukturen für mikrosystemtechnisch gestützte seniorenbezogene Dienstleistungen
  • Kommunikation und Transfer

2.1

Im Themenfeld „Wirtschaftliche Grundfragen zu Dienstleistungen im Kontext des demografischen Wandels“ sollen Fragen der Nachfrage- und Angebotsentwicklung von mikrosystemtechnisch basierten Dienstleistungen behandelt werden. Hierzu gehören auch Fragen der nationalen und internationalen Standardisierung zur Unterstützung der Marktentwicklung und der Transparenz für demografische Gruppen, insb. Senioren. Zu weiteren Fragestellungen dieses Themenfelds gehören auch Untersuchungen zur Finanzierbarkeit von Dienstleistungen in der Seniorenwirtschaft, die über aktuelle Fragen der Alterssicherung hinausgehen.

2.2

Im Themenfeld "Geschäftsmodelle zur Entwicklung von Dienstleistungen“ sollen Forschungsfragen zur Entwicklung neuer mikrosystemtechnisch basierter Dienstleistungsangebote unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung und Steigerung der Selbstständigkeit, insb. von Senioren, bearbeitet werden. Dabei sind Dienstleistungen unterschiedlicher Branchen und Lebensbereiche zu bündeln und auf die spezifischen Interessen der Zielgruppen hin zu entwickeln. Zu diesem Themenbereich gehören auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Unterstützung von Netzwerken und Gemeinschaften verschiedener demografischer Gruppen durch mikrosystemtechnisch basierte Dienstleistungen. Behandelt werden sollen hierbei nicht nur Geschäftsmodelle, die sich auf private Endkunden beziehen, sondern auch Business - to - Business Geschäftsmodelle.

2.3

Das Themenfeld „Wechselbeziehungen zwischen Selbständigkeit, Mikrosystemtechnikgestaltung und modernen Dienstleistungen“ richtet sein Augenmerk auf die wachsende Selbstständigkeit demografischer Gruppen (z. B. der Senioren) und dem Wunsch, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Damit werden neue Anforderungen an Dienstleistungen gestellt, die nur mit neuen technischen Entwicklungen zu lösen sind. Deshalb muss der mikrosystemtechnischen Entwicklung, die für die neuen Dienstleistungen notwendig ist, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Nutzung moderner Techniken muss zielgruppenspezifischen Anforderungen gerecht werden. Dies umfasst neben Forschung mit einem erweiterten ergonomischen Ansatz auch Forschung zum Design. Telematische Dienstleistungen mit technischer Unterstützung im Haushalt oder Sicherheitsdienstleistungen im Haus mit entsprechender technischer Unterstützung sind hier Beispiele.

2.4

Das Themenfeld „Neue Arbeits- und Organisationsstrukturen für eine nachhaltige Seniorenwirtschaft“ soll sich mit Managementverfahren und Methoden zur Unterstützung der Entwicklungen von mikrosystemtechnisch basierten Dienstleistungen befassen. Hierbei stehen moderne Arbeits- und Organisationskonzepte sowie das Innovationsmanagement in den Unternehmen im Vordergrund. Soweit es sich um die Übertragung vorhandener Verfahren auf z. B. die Seniorenwirtschaft handelt, ist den Anforderungen der Selbständigkeit der Seniorinnen und Senioren besonders Rechnung zu tragen.

2.5 Förderung begleitender Vorhaben

Zu jedem der genannten Themenbereiche kann ein Vorhaben mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten gefördert werden, das Kriterien für die Beschreibung von Forschungsleitlinien zu diesem Themenfeld erarbeiten soll.

Darüber hinaus wird ein Metavorhaben gefördert, das zur inhaltlichen Weiterentwicklung des gesamten Forschungs- und Entwicklungsbereiches „Technologie und Dienstleistung im demographischen Wandel“ beitragen soll. Auf der Grundlage eigener, konzeptionell, empirisch und international angelegter Expertisen sowie der Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die unterschiedlichen Handlungsbereiche dieser Bekanntmachung mit der später noch erfolgenden Bekanntmachung im Innovationsbereich „Life Sciences“ im Rahmenprogramm „Mikrosysteme“ verknüpft und konsistent zu einem integrierten Gesamtbild zusammengeführt werden. Ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens soll es sein, generationengerechte und zielgruppenspezifische Anforderungen an künftige Dienstleistungen sowie mikrosystemtechnikbasierte Anwendungen herauszufiltern. Damit können Akteure etwa in der Forschung, der Wirtschaft, in Bildungsinstitutionen, Kammern und bei den Sozialpartnern entsprechende Hinweise auf wichtige Trends, Entwicklungen und Diskurse erhalten, um diese in ihren Handlungen berücksichtigen zu können. Außerdem werden von dem Metavorhaben Impulse zur Weiterentwicklung des Förderprogramms „Innovationen mit Dienstleistungen“ erwartet. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen wirtschaftlich und wissenschaftlich in einem hohen Maße verwertbar und anschlussfähig sein.

Im Metavorhaben sind folgende Punkte auszuführen:
  • Beobachtung und Auswertung dienstleistungsspezifischer nationaler und internationaler Entwicklungen im Forschungsfeld sowie Rückkopplung der Ergebnisse an die laufenden Vorhaben;
  • Unterstützung der Vorhaben und Fokusgruppen beim Informations- und Ergebnisaustausch untereinander und mit anderen Akteuren;
  • Durchführen eigenständiger Veranstaltungen (Workshops, Tagungen) in Zusammenarbeit mit den Vorhaben;
  • publizistische Aufarbeitung der Ergebnisse zur Verstärkung ihrer Wirksamkeit in der Öffentlichkeit;
  • Integration der Ergebnisse in www.dl2100.de (z. B. Aufbau eines Diskussionsforums);
  • Durchführen einer Abschlusstagung zur Präsentation der Ergebnisse des Metavorhabens;
  • Erstellen einer „Lesson learned“, die als wesentlichen Bestandteil die forschungs-, personal-, bildungs- und beschäftigungspolitischen Implikationen aufzeigt und in geeigneter Weise darstellt;
  • Aufbereiten und Darstellen der Möglichkeiten, wie die Ergebnisse verwertet werden können;
  • Einbringen der Ergebnisse dieses Metavorhabens in das internationale Monitoring zum Programm „Innovationen mit Dienstleistungen“.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden (vgl. zur KMU-Definition:
http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

Mit der Förderung sollen neben Forschungseinrichtungen vor allem Unternehmen angesprochen werden, die neue Dienstleistungen für demografische Gruppen anbieten wollen. Als deutsche Fördermaßnahme sind nur deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuwendungsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zulieferung im Leistungsaustausch ausländischer Partner im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zulässig.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundvorhaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur systematischen Entwicklung und Gestaltung von Dienstleistungen im Kontext des demografischen Wandels unterstützen. Es sollen auch Wachstums- und Wirtschaftlichkeitspotenziale sowie Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für klein- und mittelständische Unternehmen wird erwartet.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110; im Internet abrufbar unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU - Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF - Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche F und E-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98). Eine Kofinanzierung durch ESF - Mittel ist grundsätzlich möglich.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die ANBest - Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:
Dr. Ranjana Sarkar
Telefon 0228 3821-321
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: Ranjana.Sarkar@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.dl2100.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen.
https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28.9.2007 zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu Nr. 2.1, 2.2, 2.3, 2.4) in schriftlicher Form, möglichst unter Nutzung von “easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern eines Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.

Projektskizzen zu begleitenden Vorhaben (zu Nr. 2.5) sind bis spätestens 20.9.2007 zum Metavorhaben bis spätestens 5.11.2007 einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen, Ausnahme Kurzstudien);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Fachverbänden, Intermediären, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bewertungskriterien sind:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung;
  • Zukunftsorientierung: neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
  • Volkswirtschaftliche Relevanz: Erschließen von Wachstumspotenzialen sowie Schaffung und Gestaltung von professioneller Dienstleistungsarbeit; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft; Stärkung der Dienstleistungswirtschaft insbesondere in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU; Einbindung von jungen Dienstleistungsfirmen;
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Insgesamt wird die ökonomische, qualifikatorische und organisatorische Gestaltung der Lösung bewertet;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;
  • Breitenwirksamkeit: Aus- und Weiterbildungsaspekte; Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Für die themenzentrierten Kurzvorhaben gemäß Ziffer 2.5 gelten neben den o. a. Bewertungskriterien folgende weitere Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere des methodischen Ansatzes und des Lösungsweges
  • angemessene Rezeption der Praxis und Anwendungsbezug der Ergebnisse

Für das Metavorhaben gelten neben den o.a. Kriterien zu den Vorhaben (Nr. 2.1.1, 2.2.1, 2.3.1) folgende weitere Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze und Klarheit des Arbeitsplanes
  • Qualität des Kooperationsansatzes mit anderen Projekten und Partnern sowie Wirksamkeit innerhalb des Förderschwerpunktes und des Programms
  • Qualität des Kommunikations- und Diffusionskonzeptes, insbes. für Ergebnisse

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung von „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 19. Juni 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
316 - 77644-6/1
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott