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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Schutz und Rettung von Menschen“ im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms der Bundesregierung

Vom 08.08.2007

Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung das Ziel, innovative Lösungen zur Verbesserung des Schutzes und der Rettung von Menschen zu fördern. Dabei sollen Szenarien betrachtet werden, bei denen durch Anschläge, Großunfälle, Naturkatastrophen u. a. eine Vielzahl von Menschen verletzt oder gefährdet ist. Die Schwerpunkte der Förderung liegen neben der Früherkennung von Störungen und der wirksamen Krisenprävention vor allem in der Krisenbewältigung durch zeitnahe und effiziente Einleitung von Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie der wirksamen Notfallversorgung vor Ort. Erwartet werden Verbundprojekte, die umfassende Konzepte zum Schutz und Rettung von Menschen mit eingebetteten Technologien, Handlungsstrategien und Organisationsformen entwickeln. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2007 das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit" ( http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ) beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle. Sicherheitskritische Situationen und neue Bedrohungslagen erfordern hoch entwickelte Technologien so-wie innovative Sicherheitssysteme und damit verbundene Handlungsstrategien.
Das Sicherheitsforschungsprogramm ist Bestandteil der Hightech-Strategie für Deutschland. Es betrachtet Forschung für zivile Sicherheit erstmals im Gesamtkontext und stellt neue Ressourcen für umfassende Forschung und Innovationen zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den interna-tionalen Markt für deutsche Sicherheitsprodukte und -verfahren erschließen. Das Sicherheitsfor-schungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln und gleichzeitig an die Betreiber von sicherheitsrelevanten Infrastrukturen wie Verkehr, Wasser, Energie u. a. sowie an Forschungseinrichtungen und Behörden, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren.

Die Förderung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms erfolgt in zwei Programmlinien:

Programmlinie 1 "Szenarienorientierte Sicherheitsforschung" verfolgt einen übergreifenden Ansatz, der alle relevanten Aspekte einer möglicherweise sehr komplexen grundlegenden Sicherheitslösung berücksichtigt. Die vorliegende Bekanntmachung „Schutz und Rettung von Menschen“ ist dieser Programmlinie 1 zuzuordnen.

Programmlinie 2 "Technologieverbünde" - diese ist nicht Teil der vorliegenden Bekanntmachung - konzentriert sich auf die Erforschung neuer Sicherheitstechnologien für klar definierte Einsatzbereiche. Hierzu wird auf die bereits veröffentlichte Technologiebekanntmachung „Integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte“ verwiesen.

Die szenarienorientierte Sicherheitsforschung geht über die Erarbeitung technischer Sicherheitslösungen weit hinaus. Sie betrachtet diese als Teil eines Gesamtkonzepts, das außerdem die Berücksichtigung oder Erstellung von Bedrohungs- und Kosten/Nutzen-Analysen einschließlich der Erforschung der Einflussgrößen und Ursachen beinhaltet sowie die Dynamik von Personen wie auch Gruppen in Krisensituationen untersucht und generell alle Aspekte berücksichtigt, die sich als signifikante Einflussgrößen des Szenarios darstellen.

Zentral für die szenarienorientierte Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Infrastrukturbetreiber, wie z. B. Betreiber von großen Veranstaltungsgebäuden, Organisatoren von Großveranstaltungen, Behörden (mit Ihren zugehörigen Einrichtungen) und Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen).

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Programms durch die europäische Kommission.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Szenarienorientierte Verbundprojekte

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen zur Verbesserung des Schutzes und der Rettung von Menschen entwickeln. Der Fokus liegt auf Szenarien, in denen durch Anschläge, Großunfälle, Naturkatastrophen u. a. eine Vielzahl von Menschen verletzt oder gefährdet ist. Ausgangspunkt soll eine konkrete Anwendung, d. h. eine bestehende oder sich abzeichnende Problemstellung sein. Es geht nicht um die Entwicklung einer einzelnen Technologie oder eines einzelnen Verfahrens, sondern es sind alle notwendigen Technologien und Prozesse einzubeziehen, die zur Lösung des Problems erforderlich sind.

Die Ausrichtung auf ein vollständiges Szenario soll sicherstellen, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden. Die jeweiligen Teilaspekte des Szenarios sind durch geeignete Partner in das Verbundprojekt zu integrieren. Bezüglich der verschiedenen Teilaspekte, der zur Anwendung kommenden Technologien oder Verfahren gelten keine Einschränkungen. Das Konsortium soll die jeweils optimalen Lösungsansätze selbst auswählen. Wesentlich ist der Forschungscharakter der zu leistenden Arbeiten sowohl in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen als auch in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen.

Die Forschung soll alle jeweils relevanten Einflussgrößen auf die Sicherheit der Schutz- und Rettungskräfte in Gefahrensituationen, beispielsweise Technik, Logistik, bauliche Maßnahmen, Ausbildung und Ausrüstung von Rettungskräften etc. betrachten und ihrer Priorität entsprechend einbeziehen. Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen auch Prävention, Redundanzerhöhung (Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen), schnelle und effektive Reaktion im Krisenfall sowie Akzeptanz der Maßnahmen bei den Schutz- und Rettungskräften.

Basis der Szenarien stellen konkrete Gefahren- oder Bedrohungsanalysen dar, die Kosten-Nutzen-Analysen sowie Nutzer- und Kundenfreundlichkeit ebenso berücksichtigen, wie die Einstellungen und das Verhalten von Einzelnen wie auch Gruppen und deren Dynamik.

Forschungsthemen können z. B. sein:

  • innovative Kommunikationssysteme für Einsatzleitstellen und zur Lageinformation;
  • Aufklärungs- und Sensortechnik sowie Risikobewertungs- und Simulationswerkzeuge zur Gefahrenidentifikation;
  • mobile Endgeräte mit flexiblem Zugriff auf Lage- und Einsatzdaten;
  • Mobilität und Schnelligkeit logistischer Systeme für die Einsatzkräfte und in der Notfallversorgung;
  • Untersuchung von Panikpotenzialen und der Wahrnehmung von Bedrohungen sowie der Verarbeitung von Krisen;
  • Konzepte zur verbesserten Gefahrenerkennung und zu Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung;
  • Konzepte zur Vermittlung von Handlungsperspektiven für Gefährdungs- und Katastrophenlagen;
  • Ortung/Detektion verschütteter Personen;
  • Simulationssysteme zur Optimierung der Krisenkommunikation unter Berücksichtigung der sozialen Dynamik;
  • Managementsysteme/Konzepte zur schnellen Rettung von Menschen bei Massenanfall von Verletzten.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • detaillierte Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen;
  • Darstellung der belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards;
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz.

Es werden nur Verbundprojekte berücksichtigt. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.

2.2 Vorbereitende Projekte

Neben den Szenarienverbünden können Vorschläge für Vorprojekte mit maximal einjähriger Laufzeit eingereicht werden, die darauf abzielen, Bedrohungs- und Verletzlichkeitspotenziale quantitativ und qualitativ zu erforschen und dabei auch Ursachen und relevante Einflussgrößen zu beschreiben. Im Rahmen dieser Vorprojekte müssen Sicherheitsszenarien erarbeitet werden, auf deren Basis der Handlungsbedarf nachvollziehbar und belastbar dargestellt und konkrete Forschungsarbeiten definiert werden können.

Am Ende des Vorprojektes ist eine konkrete Beschreibung eines Nachfolgeprojektes, inklusive Darstellung des Handlungsbedarfs, konkreter Zielstellung und Arbeitsplanung sowie der Zusammensetzung des Konsortiums zu erstellen. Im Regelfall sollen die vollständig ausgearbeiteten Konzepte in einem anschließenden Verbundprojekt der szenarienorientierten Sicherheitsforschung münden. In der Projektskizze ist bereits darzulegen, welche relevanten Partner, insbesondere Endnutzer, in das im Abschluss angestrebte Verbundprojekt einbezogen werden sollen, auch wenn diese nicht selbst am Vorprojekt teilnehmen.

Vorprojekte können sowohl als Einzelvorhaben als auch als Verbundprojekt angelegt sein. Aus der Bewilligung eines Vorprojekts erwächst kein Anspruch auf die Förderung eines sich anschließenden Szenarienprojekts.

2.3 Begleitforschung

Die für das Szenario spezifischen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen sollen vorzugsweise im Rahmen der szenarienorientierten Verbünde bearbeitet werden.

Darüber hinaus können innerhalb des adressierten Themenkomplexes auch geistes- und sozialwissenschaftliche Querschnittthemen als Begleitforschung gefördert werden. Diese Forschungsprojekte können z. B. Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte, Fragen der Technikakzeptanz sowie der Mensch-Technik Interaktion umfassen. Erforderlich ist, dass die Themen einen übergreifenden Charakter besitzen, Schlüsselthemen der Szenarienverbünde bearbeiten und sich die Fragestellungen an den Bedürfnissen der Endnutzer orientieren.
Begleitforschungsprojekte können sowohl als Einzelvorhaben als auch als Verbundprojekt angelegt sein.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.
Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

Der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.

Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das
beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Vorprojekte und Projekte im Rahmen der Begleitforschung können auch als Einzelprojekte gefördert werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF- Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Graf ReckeStraße 84
40239 Düsseldorf

Ansprechpartnerin ist
Dr. Karin Reichel
Telefon: 02 11 / 62 14 – 567
Telefax: 02 11 / 62 14 – 484
E-Mail: reichel@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 8. Oktober 2007
zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    1.2 Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele,
    angestrebte Innovationen
    1.3 Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
    2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    2.3 Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen etc.
    Sofern eine Verwertung an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Verwertungsplan gesondert dargestellt werden.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit.
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wesentlicher Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger;
  • eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn;
  • konkrete Einbeziehung von Endnutzern;
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • Einbeziehung von KMU.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim

BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“
Heinemannstr. 2
53173 Bonn
Telefon: 0228 / 99 57-3468
oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2010.

Bonn, den 8. August 2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christine Thomas