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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Mustererkennung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung

Vom 14.05.2008

Die automatische Erfassung, gezielte Erkennung und Verarbeitung von Bild-, Text-, Sprach- und Sensordaten (Mustererkennung) ist Thema der Forschung in zahlreichen Disziplinen wie der Optik, der Informatik, der Mathematik oder der Sprach- und Sozialwissenschaften. Auch im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung ist die Mustererkennung ein zentrales Thema. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung das Ziel, Forschung für innovative Verfahren zur Erfassung, Erkennung und Verarbeitung von Daten für zivile Sicherheitslösungen zu fördern. Ein Bedarf wird vor allem in der Verbesserung von Lösungen und in Anwendungen gesehen, in denen relevante Daten aus unterschiedlichen Quellen erfasst, ausgewertet und z. B. als Entscheidungs- und Orientierungsinformation adressatengerecht zugänglich gemacht werden. Im Vordergrund stehen präventive Lösungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes. Wichtige Kriterien für die Förderung von Projekten sind Innovationshöhe, Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie der Beitrag zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle (siehe auch http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de ). Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren erschließen.

Das Sicherheitsforschungsprogramm richtet sich an Unternehmen, die innovative Sicherheitslösungen entwickeln, und gleichzeitig an Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die mit Unternehmen und Bedarfsträgern kooperieren. Es wird erwartet, dass Natur- und Ingenieurwissenschaften mit den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam praxistaugliche Sicherheitslösungen erarbeiten.

Zentral für die mit dieser Bekanntmachung angesprochene Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der gesamten Innovationskette von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Behörden (mit ihren zugehörigen Einrichtungen) und Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Sicherheitslösungen auf Basis der Mustererkennung entwickeln und erforschen. Dabei wird unter Mustererkennung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Daten jeglicher Art mit dem Ziel der adressaten- und situationsgerechten Informationsgewinnung verstanden. Die Bekanntmachung richtet sich auf Forschungen, die neue und wesentlich verbesserte Sicherheitslösungen zum Ziel haben und gleichzeitig Marktpotenzial besitzen. Unter innovativen Sicherheitslösungen werden über den aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand hinausgehende Beiträge zum Schutz der Gesellschaft und des Menschen verstanden. Der innovative Charakter der angestrebten Sicherheitslösungen hat sich unter anderem durch Praxistauglichkeit, Marktfähigkeit und Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutz und der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu erweisen.

Aspekte der Forschung können z. B. sein:

  • Automatische Datenauswertungsverfahren, auch von Datenbanken (Data-Mining), sowie Web-Suchtechnologien;
  • massendatentaugliche und echtzeitfähige automatisierte Informations- und Datenfusion;
  • künstliche neuronale Netze und hierfür geeignete Lernverfahren;
  • Datenaustauschtechnologien;
  • automatische Sprach- und Sprecherkennung;
  • Technologien zur Darstellung von erkannten Mustern (Visual Analytics)
  • Mustererkennung in Bilddaten auch in Verbindung mit Tracking und verhaltensorientierter Detektion;
  • Mustererkennung in der Forensik;
  • Qualitätsverbesserung und Kompetenzerweiterung in der Datenerkennung und -auswertung;
  • innovative datenschutzgerechte Lösungen.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • konsequente Nutzung der jeweils neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung;
  • Darstellung der belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für die angestrebte Sicherheitslösung;
  • deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Sicherheitsstandards;
  • klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz sowie der Konformität mit den Zielen des Datenschutzes.

Die relevanten gesellschaftswissenschaftlichen Fragestellungen sollen vorzugsweise integriert in den Verbundprojekten bearbeitet werden. Die Forschungsfragestellungen können z. B. rechtliche Rahmenbedingungen, eine datenschutzgerechte Technikgestaltung, den Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.
Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und Behörden. Vorzugsweise sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.
Der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht.

Antragsteller/innen sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html ). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Innerhalb des adressierten Themenkomplexes können im Rahmen der gesellschaftlichen Forschung auch geistes- und sozialwissenschaftliche Einzelvorhaben gefördert werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf

Ansprechpartner ist:
Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: 0211/6214 - 508
Telefax: 0211/6214 - 484
E-Mail: froehlingsdorf_j@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter: http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter der Internet-adresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 29. August 2008 Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verbundpartner reichen über den Koordinator eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen, ggf. Abbildung der Wertschöpfungskette (nur Verbundprojekte)
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze
  4. Verwertungsplan
    Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, ggf. Umsetzung in Vorschriften, Richtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen)
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellern/Antragstellerinnen frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • Beitrag zum Programmziel Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung der Freiheit;
  • Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn;
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes unter Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen;
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung;
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • Einbeziehung von Endnutzern;
  • KMU-Beteiligung.

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung.

Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“ etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Telefon 0228 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html .

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode des Sicherheitsforschungsprogramms im Jahre 2010.


Bonn, den 14. Mai 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


Dr. Christine Thomas