Vom 27. Mai 2008
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1. Zuwendungszweck
Die Bundesregierung will mit ihrer Förderung der Energieforschung zu einer dauerhaft gesicherten, klima- und umweltverträglichen und preislich erschwinglichen Energieversorgung beitragen. Durch die Entwicklung innovativer Energietechnologien soll die deutsche Wirtschaft gestärkt werden. Dabei ist es wichtig, das ganze Spektrum der möglichen Energietechnologien zu betrachten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Förderung von Forschung und Entwicklung zur nuklearen Sicherheit ein wichtiger Schwerpunkt im 5. Energieforschungsprogramm "Innovation und neue Energietechnologien" der Bundesregierung vom 1. Juni 2005 (siehe http://www.bmwi.de).
Auch nach dem Ausstiegsbeschluss muss die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernreaktoren auf dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet werden, eine Forderung, die sich auch aus dem Atomgesetz ergibt. Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zielt auf grundlegende, interdisziplinäre Forschungsarbeiten, die dem Kompetenzerhalt und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich nukleare Sicherheitsforschung dienen. Außerdem wird die Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie der sicheren Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und anderen radioaktiven Materialien, auch solchen, die bei medizinischen Anwendungen entstehen, unterstützt. Generelle Leitlinie dieser Forschungsarbeiten ist es, einen optimalen Schutz von Bevölkerung und Umwelt jetzt und in Zukunft zu gewährleisten.
Durch den Generationswechsel ist ein Verlust an erfahrenen Fachleuten auf allen Gebieten der nuklearen Sicherheit, in der Forschung ebenso wie bei Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie bei technischen Gutachterinstitutionen, festzustellen. Daher ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein besonderes Anliegen dieser Förderinitiative, um auch zukünftig Experten für alle Bereiche zur Verfügung zu haben.
In Abgrenzung zu den beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Vorhaben werden im Rahmen dieser Bekanntmachung im Bereich Reaktorsicherheit vor allem Arbeiten zur Simulation und Modellierung gefördert, die große Rechnerkapazitäten, u. a. auch den Einsatz von Höchstleistungsrechnern, benötigen. Die in den FuE-Vorhaben zu erarbeitenden Modelle sollen an Experimenten im Labor- und Technikumsmaßstab, wie sie insbesondere in den Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft oder beim Forschungszentrum Dresden-Rossendorf zur Verfügung stehen, überprüft werden. Durch diesen Ansatz soll auch die Kooperation zwischen Hochschulen und institutionell geförderten Instituten im Rahmen des Kompetenzverbunds Kerntechnik weiter intensiviert werden, um Studentinnen und Studenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden eine optimale Ausbildung zu ermöglichen.
Im Bereich der Entsorgung nuklearer Abfallstoffe werden Forschungsarbeiten zum Partitioning (Abtrennung) und zur Transmutation, zu quantenchemischen Berechnungen des Verhaltens von Radionukliden und zu Charakterisierungsverfahren der Abfallstoffe gefördert. Auch diese Forschungsarbeiten sollen in enger Kooperation zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen in Abstimmung mit dem Kompetenzverbund Kerntechnik durchgeführt werden.
Da in den letzten Jahren die Ausbildung im Bereich Strahlenforschung deutlich zurückgegangen ist (eine ganze Reihe von Lehrstühlen wurde geschlossen oder umgewidmet), ist auch hier der Erhalt und der Ausbau der Kompetenz dringend erforderlich. Daher sollen auch bei der Bearbeitung strahlenbiologischer, strahlenmedizinischer und radioökologischer Fragestellungen Forschungszentren und Hochschulen eng kooperieren, um so eine gezielte Nachwuchsförderung sicherzustellen. Diese Forschungsarbeiten sollen in Abstimmung mit dem Kompetenzverbund Strahlenforschung durchgeführt werden.
Die FuE-Vorhaben sollen auch eine Beteiligung an internationalen Gremien und europäischen Forschungsprojekten ermöglichen, um die europäische und internationale Einbindung der jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, dass Deutschland auch zukünftig in der Lage ist, die Sicherheit von Kernkraftwerken, die an seinen Grenzen gebaut werden, einzuschätzen und Einfluss auf das internationale Regelwerk nehmen zu können.
Spezifische Maßnahmen, wie z.B. Sommerschulen, sollen ergänzend der Erhöhung der internationalen Mobilität junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dienen.
1.2. Rechtsgrundlage
Das BMBF gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind grundlegende Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung, der Charakterisierung und Behandlung radioaktiver Abfälle und der Strahlenforschung. Ein wichtiger Aspekt ist der Kompetenzerhalt in diesem Bereich. Daher kommt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses besondere Bedeutung zu.
Es sollen folgende Förderinstrumente eingesetzt werden:
- Verbundvorhaben zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen – in Ausnahmefällen auch Einzelvorhaben - auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit, der Charakterisierung und Behandlung radioaktiver Abfälle und der Strahlenforschung, die insbesondere der Förderung der Doktorandenausbildung dienen. Die Vorhaben sollen dabei im Rahmen der Kompetenzverbünde „Kerntechnik“ und „Strahlenforschung“ abgestimmt sein.
- Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Rahmen internationaler Sommerschulen, die der Vertiefung von spezifischen Fragestellungen im Bereich Reaktorsicherheit und Entsorgung nuklearer Abfallstoffe oder der Strahlenforschung dienen sollen.
Dazu die folgenden Erläuterungen:
2.1. Reaktorsicherheit sowie Charakterisierung und Behandlung radioaktiver Abfälle
2.1.1. Reaktorsicherheit
Im Bereich der Reaktorsicherheit soll die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung dazu beitragen, die wissenschaftlichen Grundlagen für den sicheren Betrieb von Kernreaktoren zu vertiefen und dazu insbesondere neue Erkenntnisse und Möglichkeiten der Modellierung und Simulation unter Nutzung von Höchstleistungsrechnern zu nutzen. Dabei sind vor allem physikalisch-mathematische Modelle zu entwickeln, die die bisherigen zum Teil empirischen Modelle ergänzen oder ersetzen. Erwünscht ist eine Zusammenarbeit auch mit ausländischen Forschungsprojekten bzw. Forschungsinstitutionen, um eine möglichst breit abgesicherte Daten- und Wissensbasis zu schaffen.
Wissenschaftliche Fragen und Herausforderungen sind in diesem Zusammenhang u. a.:
- Entwicklung von dreidimensionalen Simulationsmethoden im Hinblick auf die ganzheitliche Berechnung eines Reaktors, insbesondere solcher Modelle, die die Nutzung von Höchstleistungsrechnern erfordern.
- Validierung der erarbeiteten Modelle für instationäre, turbulente und anisotrope Strömungen in komplexen 3D-Geometrien (u. a. Behandlung der Wasserphase für Containmentsimulationen) an Experimenten im Labor- und Technikums-Maßstab (unter Einbeziehung der Experimentieranlagen von FZK, FZJ und FZD).
- Untersuchungen zu innovativen Brennstoffkonzepten hinsichtlich der Integrität des Brennstoffeinschlusses unter Betriebs- und Störfallbedingungen, des Kritikalitäts- und Abbrandverhaltens und Berücksichtigung von Entsorgungsaspekten, soweit diese auf die in Deutschland zur Zeit betriebenen Anlagen Auswirkung haben können.
- Entwicklung innovativer Mess- und Diagnosetechniken zur Charakterisierung des Materialzustandes von Komponenten, zur Bestimmung von Reaktorzustandsgrößen sowie von innovativen Verfahren zur Anlagen- und Prozessdiagnose.
2.1.2. Charakterisierung und Behandlung radioaktiver Abfälle
Während des Betriebes von Kernreaktoren entstehen im Brennstoff Spaltprodukte, die sich durch hohe Radioaktivität und/oder lange Lebensdauer auszeichnen. Durch geeignete Endlagerung ist sicher zu stellen, dass ein Kontakt dieser Stoffe mit der Biosphäre nach menschlichem Ermessen auch für geologisch lange Zeiträume auszuschließen ist. Dafür sind geeignete Diagnose- und Messverfahren zu entwickeln. Daneben kommt Arbeiten zur Verringerung der endzulagernden Abfallstoffe eine große Bedeutung zu. Auch hier soll die Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsprojekten bzw. Forschungsinstitutionen gesucht werden, um die Daten- und Wissensbasis möglichst breit abzusichern.
Von besonderer Bedeutung sind folgende Forschungsarbeiten:
- Die Entwicklung innovativer Mess- und Diagnosetechniken zur Charakterisierung der Abfälle aus Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen.
- Die Entwicklung und Optimierung innovativer Verfahren für die effektive Abtrennung der langlebigen Radionuklide aus hochradioaktivem Abfall (Partitioning) und für die Transmutation (mit dem Ziel der Abfallverringerung) oder von Verfahren für die endlagergerechte Fixierung.
- Die generische Untersuchung und Modellierung quantenchemischer Prozesse und Reaktionen der Radionuklide.
2.2. Strahlenforschung
Im Rahmen dieser Förderinitiative sollen auch spezifische Untersuchungen auf dem Gebiet der Strahlenforschung gefördert werden. Neben hilfreichen Wirkungen ionisierender Strahlen, die in der klinischen Tumortherapie und Diagnose eingesetzt werden, ist mit ionisierender Strahlung ein Gefährdungspotential verbunden. Dies gilt für natürliche Strahlung ebenso wie für künstliche Strahlungsquellen in Technik, Medizin und Forschung.
Es sollen daher Arbeiten gefördert werden, die zum einen die Wirkung der ionisierenden Strahlung auch auf Mensch und Umwelt erforschen und zum anderen das Verhalten radioaktiver Stoffe in der Umwelt untersuchen. Dabei werden folgende Disziplinen gefördert:
- Strahlenschutzmedizin: Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu strahlenbedingten Krankheiten (u. a. bedingt durch Strahlenunfälle in der ehemaligen UdSSR) können Konzepte zu folgenden Bereichen weiterentwickelt werden:
- zur Frühdiagnostik von Strahlenfolgen vor allem im Hinblick auf sogenannte „biologische Indikatoren“,
- zur Ermittlung von retrospektiven Strahlenexpositionen,
- zur prospektiven Abschätzung der weiteren Entwicklung des Strahlenschadens,
- zur Optimierung der Therapie von Strahlenschäden und
- zur Verringerung der Strahlenexposition und Risikobewertung in der medizinisch-diagnostischen Strahlenanwendung.
- Medizinische Strahlenbiologie: Entwicklung effizienterer Prognoseverfahren für mögliche Erkrankungen durch Strahlenexposition auf der Basis neuerer Erkenntnisse,
- zur individuellen Strahlensensibilität,
- zu genetisch bedingten Einflüssen,
- zur unterschiedlichen Strahlenempfindlichkeit der Geschlechter und zur altersbedingten Strahlenempfindlichkeit,
- zur unterschiedlichen Empfindlichkeit von Tumor- und Normalgeweben,
- zu Reparaturprozessen strahleninduzierter Zellschäden und
- zur Dosisermittlung und Wirkung inkorporierter Radionuklide.
Wichtig sind dabei vor allem Untersuchungen der strahlenbiologischen Mechanismen im niedrigen Dosisbereich. Hier ist insbesondere die Kooperation zwischen Strahlenbiologen und Epidemiologen erwünscht.
- Radioökologie, Strahlung und Umwelt:
- Radionuklide in der Umwelt und ihr Transport,
- Transport in Nahrungsketten zum und im Menschen
Zur Verbesserung der Grundlagen für die Bestimmung der Strahlenexposition des Menschen werden Untersuchungen der Mobilität radioaktiver Stoffe in der Umwelt bis hin zu deren biokinetischem Verhalten im Menschen gefördert.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Fachhochschulen, Institute der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL), der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und andere außeruniversitäre Einrichtungen. Die Institute der FhG, der WGL, MPG und der HGF sind antragsberechtigt soweit die beantragten Arbeiten über das durch die institutionelle Förderung abgedeckte Spektrum hinausgehen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die beantragten Forschungsarbeiten sollen in enger Kooperation von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, um möglichst effizient zum Kompetenzerhalt und zur Nachwuchsförderung beizutragen. Die Antragsteller müssen organisatorisch-planerische Expertise besitzen. Diese sind durch einschlägige Vorarbeiten auszuweisen. Es ist sicher zu stellen, dass die Ergebnisse der Förderprojekte einer Nutzung und Verwertung wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art zugeführt werden. Die Förderung von Forschungsverbünden wird favorisiert.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt des BMBF zu entnehmen sind (s. BMBF-Vordruck Nr. 0110), das im Internet abrufbar ist unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf. Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis dieser Prüfung darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, in wie weit ergänzend ein Förderantrag bei der EU-Kommission gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Es kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung gewährt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von zunächst maximal 3 Jahren gewährt.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Größe des Verbundvorhabens und der Fragestellung und wird in der Regel den Betrag von 2,5 Mio. € nicht überschreiten.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben bzw. die entsprechenden Kosten. Für Helmholtz-Zentren, FhG, MPG und WGL können die zuwendungsfähigen, projektbedingten Kosten bis zur maximalen Höhe von 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Von Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % an den Vorhabenkosten erwartet.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
In begründeten Ausnahmefällen können Forschungsvorhaben auch als Aufträge auf der Basis der BEBF 98 gefördert werden.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide für Zuwendungen auf
- Ausgabenbasis: Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
- Kostenbasis: Grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PTJ), beauftragt. Im Unterauftrag des PTJ wird die Projektbetreuung übernommen von der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH
Bereich Forschungsbetreuung
Schwertnergasse 1
50667 Köln
Ansprechpartner
Herr Reinhard Zipper
Tel.: +49 (0)221-2068-720
Fax: +49 (0)221-2068-629
E-mail:
E-Mail:
reinhard.zipper@grs.de
Internet:
http://www.grs.de/
Antragsvordrucke, Richtlinien und Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen sind auf Anforderung beim Projektträger erhältlich oder können über das World Wide Web unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf aufgerufen werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy Skizze"
https://foerderportal.bund.de/easyonline wird hingewiesen.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind der GRS bis spätestens 15. September 2008 aussagekräftige und begutachtungsfähige Skizzen für das jeweilige Vorhaben in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy Skizze" (s. https://foerderportal.bund.de/easyonline) auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten legt der Koordinator eine mit den Verbundpartnern abgestimmte Verbundskizze vor.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projekt- oder Verbundskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Skizzen sollen auf eine Bearbeitungszeit des Vorhabens von drei Jahren ausgerichtet und in Arbeitspakete unter Angabe von Meilensteinen strukturiert sein. Auf etwa 15 Seiten je Skizze sind Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele darzustellen. Die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel sind anzugeben.
Den Skizzen ist eine Darstellung nach Gliederung der folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien beizufügen:
- Programmbezug: Das Arbeitsprogramm und die Ziele des Vorhabens stehen im klaren Bezug zur Fördermaßnahme. Insbesondere ist belegt, dass das Thema des Vorhabens und die wissenschaftlichen Ziele von Bedeutung sind für die Sicherheit nuklearer Anlagen, die sichere Entsorgung nuklearer Abfallstoffe oder für strahlenbiologische, strahlenmedizinische und radioökologische Fragestellungen
- Beitrag zur Fördermaßnahme (allgemeiner, übergeordneter Nutzen): Das Vorhaben leistet einen spürbaren Beitrag zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung sowie der Strahlenforschung in Deutschland.
- Problembeschreibung: Aufgabenstellung und Ziele des Vorhabens sind sowohl aus Nutzersicht als auch aus der Sicht der Wissenschaft beschrieben. Die ausgewählte Vorgehensweise und die einzusetzenden Methoden sind der Aufgabenstellung angemessen gewählt.
- Arbeitsprogramm: Das Arbeitsprogramm ist klar gegliedert und zeigt an kritischen Stellen (Meilensteine) alternative Lösungsansätze auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums die Aufgabenstellung bewältigt und das Vorhaben insgesamt erfolgreich abgeschlossen sein wird.
- Koordinierung und Ressourcen: Die Koordinatoren und Projektleiter des geplanten Verbundes besitzen die zur Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben erforderlichen, durch Publikationen oder Patente belegten Kompetenzen. Die beantragten Fördermittel sind für die Durchführung des Vorhabens über die Eigenbeiträge der Projektpartner hinaus zwingend erforderlich.
- Stand von Forschung und Technik: Der internationale Stand von Wissenschaft und Technik zur Durchführung des Vorhabens ist in der Skizze angegeben und durch Zitate belegt.
- Ergebnisverwertung, Nutzen: Die Verwertung der erwarteten Ergebnisse und der daraus resultierende Nutzen sind in einem Verwertungsplan dokumentiert. Insbesondere enthält er Angaben zum erwarteten Nutzen in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Gesellschaft, zum Kompetenzerhalt und zum Erfolg der Nachwuchsförderung in Deutschland.
Die Skizzen werden auf der Grundlage dieser und der unter Ziffer 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen unter Hinzuziehung von Gutachtern bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 27. Mai 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Karl Wollin