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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung „Systembiologie für die Gesundheit im Alter – GerontoSys“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 15.07.2008

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Weltweit ist ein stetiger Anstieg der Lebenserwartung zu beobachten, vor allem auch in Deutschland und Europa. Diese demographische Entwicklung wird zum weiteren Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters und damit zu neuen Herausforderungen an Gesellschaft, Politik und Wissenschaft führen. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass das Auftreten verschiedener Erkrankungen eng mit dem Alter gekoppelt zu sein scheint. Beispiele dafür sind Demenz-, Stoffwechsel- oder Krebserkrankungen. Wichtige Ziele der Forschung bestehen deshalb darin, die dem Altern zugrundeliegenden biologischen Prozesse zu verstehen und ihre Bedeutung für die Entstehung von altersbedingten Erkrankungen aufzuklären. Mit dem Verständnis dieser biologischen Prozesse werden Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen, um altersbedingten Erkrankungen besser entgegenwirken und so den Menschen ein hohes Maß an Gesundheit und damit an Selbstbestimmung bis ins hohe Alter erhalten zu können.

Um die komplexe Biologie der Alterungsvorgänge und ihre Verknüpfung mit Gebrechlichkeit und Krankheit zu erfassen, sind Forschungsansätze erforderlich, die über die klassische experimentelle Untersuchung einzelner Komponenten, Teilschritte und Submechanismen hinaus gehen, altersrelevante Faktoren systematisch analysieren und Regulationen und Wechselwirkungen erfassen können. Eine solche systemische Betrachtung des komplexen Zusammenspiels der Vorgänge bietet nicht nur neue Möglichkeiten für die Erkenntnis und Darstellung von Zusammenhängen, sondern auch dafür, die kontinuierlichen mit den stochastischen Prozessen in einem dynamischen Gesamtbild zu verbinden, verschiedene Einflussgrößen, zum Beispiel aus dem Umweltbereich oder der Ernährung, in ihrer Wirkung zu definieren sowie biologische Organisationsebenen übergreifend zu analysieren und zu modellieren. Der Forschungsansatz der Systembiologie setzt sich dieses Ziel, indem er über die statische Erfassung von molekularen Daten hinausgeht und sich auf die Betrachtung der Dynamik des Gesamtgeschehens konzentriert. Dadurch werden schlussendlich Vorhersagen über das Verhalten eines Systems und damit beispielsweise genauere diagnostische Aussagen, effizientere Präventionsmaßnahmen und wirkungsvollere Therapien von Erkrankungen möglich. Über diesen Forschungsansatz werden wesentliche Beiträge zur Aufklärung des Alterungsprozesses erwartet, die mittel- bis langfristig einen Fortschritt für ein “gesundes Altern“ leisten werden.

Der Forschungsansatz der Systembiologie zeichnet sich aus durch die arbeitsteilige Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, von den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, Mathematik zur Chemie, Biologie und Medizin. Kern der systembiologischen Herangehensweise ist ein iterativer Prozess zwischen Laborexperiment und mathematischer Modellierung im Computer. Aufbauend auf großen Mengen quantitativer Daten werden mit Hilfe von Algorithmen Modelle erstellt, die es erlauben, Vorhersagen über das Verhalten komplexer biologischer Systeme zu machen mit dem Ziel eines Gesamtverständnisses des Systems.

Aktuell ist das Verständnis vieler zellulärer und molekularer Alterungsprozesse soweit fortgeschritten, dass sich zahlreiche Ansatzpunkte für eine systembiologische Herangehensweise anbieten: über die molekulare Ebene hinaus werden weitere biologische Organisationsebenen, wie Kompartiment, Zelle, Gewebe, Organ, in die Untersuchungen einbezogen. Ergebnisse, die mittels Modellorganismen erlangt werden, können mit Daten aus humanen Proben verglichen werden. Systembiologische Modelle auf zellulärer Ebene bilden auch die Basis für Fortschritte auf dem Gebiet der Polypharmazie. Von besonderer Bedeutung ist, dass systembiologische Modelle wichtige Beiträge zur Translation der Forschungsergebnisse in die Klinik leisten können.

Die vorliegende Fördermaßnahme „Systembiologie für die Gesundheit im Alter“ soll die Mechanismen aufklären, die dem Alterungsprozess zugrunde liegen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einem Gesamtbild verbinden. Darauf aufbauend können die ursächlichen Faktoren, die zu altersbedingten Erkrankungen beitragen, identifiziert und in die Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Anwendungen oder präventiver Maßnahmen einbezogen werden. Hieraus ergeben sich Handlungsfelder für verschiedene Industriezweige, wie Pharma- oder Nahrungsmittelindustrie.
Die vorliegende Maßnahme ist eingebettet in die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Forschung für die alternde Gesellschaft und zur Förderung der Systembiologie in Deutschland. Insbesondere baut sie auf einer breiten und international sichtbaren medizinisch orientierten Genomforschung auf und stützt sich auf die Fördermaßnahmen „Systembiologie der Leberzelle - HepatoSys“ und „Medizinische Systembiologie – MedSys“. Die im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Forschungseinheiten der Systembiologie – FORSYS“ etablierten Zentren der Systembiologie in Deutschland werden für GerontoSys eine wichtige Rolle spielen.

Die Fördermaßnahme GerontoSys ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung, indem sie aktuelle biodemografische Entwicklungen aufgreift und Forschungsaktivitäten für Anwendungen in der Medizin, in der Grundlagenforschung, im Bereich Translation, Prävention, Regeneration sowie der Medizintechnik anstößt. Die neue Fördermaßnahme leistet darüber hinaus wichtige Beiträge zur „Pharmainitiative für Deutschland“ und flankiert das Ziel, die Patientenversorgung in Deutschland weiter zu verbessern und innovative Forschung für ein gesundes und sicheres Leben zu unterstützen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden:

  1. Forschungskerne der Systembiologie für die Gesundheit im Alter: Aufbau von interdisziplinär und arbeitsteilig organisierten Forschungskernen der Systembiologie für die Gesundheit im Alter an Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Kernkompetenz unter einem Dach vereinigen.
  2. Anwendungsorientierte Kooperationsprojekte: In einem interdisziplinären Ansatz aus Theorie und Experiment sollen innovative systembiologische Fragestellungen mit hoher Relevanz für die Gesundheit im Alter bearbeitet werden.

Die Projekte können für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (Forschungskerne) bzw. bis zu drei Jahren (Kooperationsprojekte) gefördert werden.

Innerhalb der Projekte sollen Themen bearbeitet werden, die Schlüsselprozesse der Alterung bzw. der Entstehung altersbedingter Erkrankungen im Sinne des systembiologischen Forschungsansatzes (vgl. Nummer 1.1) aufgreifen und dabei organismische Aspekte berücksichtigen. Es sollen thematisch klar umrissene Fragestellungen bearbeitet werden, die auf systemübergreifende mechanismusorientierte bzw. Signalweg-orientierte Modellierungen abzielen. Die Bearbeitung dieser Fragen soll auf der Basis exakter und robuster Daten beruhen. Die zu bearbeitenden Projekte sollen möglichst auf bestehende Daten aufbauen, jedoch kann die Erhebung quantitativer Daten im Rahmen eines Projektes erfolgen.

Um die Übertragung auf pathophysiologisch relevante Situationen im Menschen zu ermöglichen, sollen - neben Modellorganismen - soweit wie möglich humane Systeme sowie Patientenpopulationen mit einbezogen werden. Die Ansätze sollten sich nicht bzw. nur nachrangig an spezifischen Krankheitsentitäten bzw. Indikationsfeldern orientieren.

Im Einzelnen sind beispielsweise folgende Themen angesprochen:

  • Identifizierung von Langlebigkeitsgenen, dazugehöriger Stoffwechselwege und Modulatoren dieser Wege
  • Biomarker für Alterung
  • Organerhalt
  • Stammzellforschung im Bezug auf altersbedingte Veränderungen
  • Translationsmodelle
  • Einfluss konkreter Umweltfaktoren (z. B. alimentäre Faktoren) auf Schlüsselprozesse
  • Identifizierung und Validierung von Zielstrukturen für therapeutische Eingriffe
  • Multigenerationsstudien und Zeitreihenanalysen zu Alterungsprozessen

Nicht gefördert werden:

  • klinische Studien
  • rein qualitative Untersuchungen
  • organzentrierte Unternehmungen
  • rein zellkulturbasierte Systeme
  • ausschließliche Bearbeitung der Frage „Warum existiert Alterung?“ ohne Bezug zu den Alterungsmechanismen

Die Forschungskerne sollen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, Kooperationsprojekte über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders zur Bewerbung eingeladen.

Bei einer Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Dienstleistungen im Rahmen der Vorhaben ist vorzugsweise auf die Angebote von Anbietern aus der Wirtschaft zurückzugreifen.

2.1 Projektstruktur

Forschungsvorhaben zu den Buchstaben A und B müssen von Beginn an interdisziplinär geplant sein, d. h. Anteile aus dem theoretischen (z. B. mathematische Modellierung, Bioinformatik) und dem experimentellen Bereich (z. B. Molekularbiologie, Zellbiologie, Medizin, Genetik, Biochemie) sollten gleichzeitig in die Projektplanung einbezogen werden. Weitere Disziplinen (z.B. theoretische Physik, Soziologie, Biostatistik/ Demographie) können gemäß den thematischen Anforderungen ergänzt werden.

2.1.1 Forschungskerne

Forschungskerne der Systembiologie für die Gesundheit im Alter sollen die dafür erforderlichen Fachdisziplinen (zum Beispiel Biologie bzw. Medizin, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Ingenieurwissenschaften) in interdisziplinärer und arbeitsteilig organisierter Vernetzung „unter einem Dach“ zusammenführen. Dabei soll bereits bestehende und international ausgewiesene Expertise auf relevanten Forschungs- und Entwicklungsgebieten einbezogen werden (insbesondere auch geeignete und durch andere Fördermaßnahmen des BMBF, der DFG, der EC und anderer Förderer etablierte Expertise zu Altersforschung, Systembiologie, Bioinformatik, Genom- und Proteomforschung).

Die Forschungskerne sollen insbesondere auch die Nachhaltigkeit der Fördermaßnahme stärken. Die Vorlage eines Nachhaltigkeitskonzepts für solche Forschungskerne ist daher von besonderem Vorteil für das Verfahren nach Nummer 7. Bestandteil eines solchen Nachhaltigkeitskonzepts sollen Verstetigungsmaßnahmen sein, die als Eigenanteil der tragenden Einrichtungen einzubringen sind. Dies können zum Beispiel die Übernahme von Personalstellen, die Zurverfügungstellung von baulichen Voraussetzungen für die weitere Etablierung des Forschungskerns oder die Bereitstellung anderweitiger Finanzmittel nach Beendigung der Fördermaßnahme durch das BMBF sein.

Eine Aufgabe der Forschungskerne kann darüber hinaus ihre Funktion als zentrale Plattformen für die Systembiologische Forschung für die Gesundheit im Alter sein, an denen aufwändige und kostenintensive Technologien, wie z.B. die Analytik post-translationaler Proteinmodifikationen oder andere Infrastruktur, wie z.B. Tierzuchteinheiten, etc. bereitgestellt werden. Wirtschaftsunternehmen sind aufgerufen, sich in geeigneter Weise am Aufbau solcher Forschungseinheiten zu beteiligen.
Es sollen bis zu drei solcher Forschungskerne gefördert werden.

2.1.2 Anwendungsorientierte Kooperationsprojekte

Im Rahmen dieser Richtlinien können Forschungsvorhaben zwischen akademischen Partnern und Unternehmen, sowie zwischen akademischen Partnern zur Förderung gelangen. Von den Verbundprojekten wird erwartet, dass die zur Erreichung der Forschungsziele notwendige interdisziplinäre Expertise gebündelt wird. Die Anzahl der Partner in einem solchen Verbundvorhaben wird durch die Themenstellung bestimmt (siehe Nummer 2.2). Räumliche Nähe der Partner sowie Beteiligung der Industrie ist wünschenswert aber keine Voraussetzung für eine Förderung.

2.2 Projektmanagement

Die erfolgreiche Bearbeitung komplexer, multidisziplinärer Fragestellungen erfordert eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit aller beteiligten Arbeitsgruppen und einen Koordinator/ein Projektmanagement. Der Koordinator übernimmt die Steuerung des jeweiligen Forschungskerns bzw. des Kooperationsprojekts, vertritt das Projekt nach außen und sorgt im Rahmen von Kooperationstreffen für den Informationsaustausch innerhalb des Verbundvorhabens. Der Koordinator sorgt für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ. Bei Projekten, in denen eine große Anzahl von Projektpartnern eingebunden ist oder mehrere räumlich weiter entfernte Partner zusammenarbeiten, sollte die Struktur des Projektmanagements entsprechend angepasst werden. Es wird erwartet, daß die Zuwendungsempfänger eine eigene wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation schaffen (z.B. jährliche Workshops, wissenschaftliche Veranstaltungen) und sich an wissenschaftlichen Veranstaltungen anderer Forschungs- und Förderinitiativen des BMBF zur Systembiologie beteiligen.

2.3 Datenmanagement

Es wird vorausgesetzt, dass die Bearbeitung der gewählten Themenstellung nach dem konzeptionellen Ansatz der Systembiologie in Übereinstimmung mit Nummer 1.1 erfolgt. Dies schließt ein, dass die Partner in enger interdisziplinärer Abstimmung und in einem iterativen Prozess aus Experiment, Datenanalyse und Computermodellierung Lösungsansätze erarbeiten und zur Ableitung von Vorhersagen kommen.

Angestrebt wird die Standardisierung experimenteller Daten und mathematischer Methoden mit dem Ziel ihrer möglichst breiten Anwendung. In jeder Projektskizze bzw. jedem Antrag ist daher darzulegen, wie innerhalb eines Verbundes die Standardisierung der Daten und ihrer Erhebung erfolgen soll. Dabei wird die Anbindung an bereits bestehende Datenmanagementsysteme der Systembiologie begrüßt.
In Anlehnung an bereits laufende Systembiologie-Fördermaßnahmen ist geplant, ein zentrales Datenmanagement einzurichten, das als Bio-Datenbank zur systembiologischen Untersuchung der menschlichen Alterung aufgebaut werden soll. Eine Beteiligung der Projekte am zentralen Datenmanagement ist obligatorisch. Dafür erforderliche finanzielle Mittel werden gemäß den Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen (vgl. Nummer 5) vom BMBF zusätzlich zur Verfügung gestellt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 02461/61 55 43
Telefax 02461/61 26 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist:
Frau Dr. Sabine Wiek
Telefon 02461/61 15 32
E-Mail: s.wiek@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 1. Dezember 2008 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (auf CD) – möglichst unter Nutzung von „easy“ - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es sollen pro Verbund in schriftlicher Form zwei kopierfähige Exemplare (schwarz/weiß) eingereicht werden. Die elektronische Version der Projektskizze kann als ungeschützte pdf-Datei oder Word-Dokument eingereicht werden.

Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/systembiologie veröffentlicht.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PtJ in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen (zu den Buchstaben A und B) ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Zuordnung zu Forschungskernen (Buchstabe A) oder Kooperationsprojekten (Buchstabe B)
  2. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  3. Spezifischer Beitrag des Vorhabens zur Fördermaßnahme „Systembiologie für die Gesundheit im Alter“
  4. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, ggf. Patentlage und wirtschaftliche Bedeutung
  5. Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Industrie und deren Kompetenzen
  6. Struktur des Forschungskerns bzw. des Kooperationsprojekts, Projektmanagement/Koordination
  7. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzeptes inklusive des Finanzgerüstes
  8. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  9. Verwertungsplan
  10. Notwendigkeit der Zuwendung

    Projektskizzen zu Buchstabe A (Forschungskerne) sind zusätzlich
  11. Konzept zur Nachhaltigkeit der Förderung
  12. Verbindliche Erklärung der Einrichtung zu längerfristigen Aktivitäten (siehe Nummer 2.1.1) beizufügen.

Die Projektskizzen zu Buchstabe A sollen einen Umfang von maximal 18 DIN A4-Seiten aufweisen, die Projektskizzen zu Buchstabe B einen Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (jeweils Arial, Schriftgrad 11). Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen (zu den Buchstaben A und B) werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptvorschlags
  • wissenschaftliche Qualifikation der beteiligten Partner
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung des Konzeptes
  • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der Projektpartner im Hinblick auf den systembiologischen Ansatz sowie ggf. auf den Transfer in die Anwendung
  • Qualität des Datenmanagement und der Datenstandardisierung
  • Projektmanagement und Projektstruktur

Zusätzliche Kriterien für Projektskizzen zu Buchstabe A:

  • Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung innerhalb des geplanten Forschungskerns sowie ggf. der Kooperation mit externen Partnern
  • Qualität des Konzepts zur Nachhaltigkeit

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. Juli 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace