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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der „Entwicklung von beruflichen und hochschulischen Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme – QuAALi“.

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Beabsichtigt ist es, standardisierte, qualitätsgesicherte Weiterbildungsangebote und Zusatzqualifikationen für Berufsfelder zu entwickeln, die durch den zunehmenden Einsatz von Assistenzsystemen allgemein, und unter besonderer Berücksichtigung für ein selbstbestimmtes Leben eine Veränderung in ihrem Anforderungs- und Tätigkeitsprofil erfahren werden. Es wird eine interdisziplinäre und professionsübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus der beruflichen Bildung, aus Hochschulen, und Fachschulen sowie weiteren Bildungsdienstleistern in Verbindung mit Unternehmen und Betrieben erwartet. Mit dieser Zusammenarbeit sind ganz vielfältige Kooperationen zwischen den Bildungsbereichen Technik, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft angesprochen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Eine dynamische, auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtete Wirtschaft erfordert qualifizierte Fachkräfte. Dies gilt insbesondere angesichts des demografischen Wandels. Unser Land verändert sich und damit auch die Herausforderungen für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Sowohl das Fachkräftepotenzial als auch die Seite derjenigen, die die qualifizierte Facharbeit nachfragt, ist von diesem Wandel elementar berührt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Forschungsprogramms „IKT2020“ im Schwerpunkt „Altersgerechte Assistenzsysteme“ die Förderung von Verbünden für die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen auf dem Gebiet "Assistenzsysteme im Dienste des älteren Menschen für ein selbstbestimmtes Leben - AAL“.

Die Förderung ist gezielt auf die Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen angelegt, die die Beschäftigten in den AAL-Berufsfeldern dazu befähigen, für die zukünftigen Anforderungen an Aufgabenverständnis und Tätigkeiten entsprechende Kompetenzprofile zu entwickeln. Es gilt, in der Frage der Fachkräfteentwicklung mit der technologischen Forschung und Entwicklung (FuE) von Assistenzsystemen Schritt zu halten, um das Innovationshindernis Fachkräftemangel, aber auch fehlendes interdisziplinäres Know-how, zu überwinden. Durch die frühzeitig begleitende Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen sollen alle AAL-relevanten Wirtschaftsbereiche in die Lage versetzt werden, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anwerben zu können. Das Spektrum dieser sich neu entwickelnden Märkte reicht von Assistenzsystemen für ein gesundes und unabhängiges Leben im Alter bis hin zu Angeboten für Unterstützungsleistungen in allen Lebensphasen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig eintretenden Veränderungen im Anforderungs- und Tätigkeitsprofil von Berufsfeldern, die im Kontext „Altersgerechter Assistenzsysteme“ bereits beschäftigt sind bzw. es mittelfristig sein werden.

  • Bundesweite interdisziplinäre Kooperationen initiieren
    Es sollen berufliche und hochschulische Weiterbildungsangebote und Zusatzqualifikationen in bundesweiten Entwicklungsverbünden, die in den unterschiedlichen Ebenen der Berufssysteme (gewerbliche und akademische Ausbildung) angesiedelt sind, entwickelt und erprobt werden. Dabei geht es nicht um die Neuordnung von Berufen und Ausbildungen; sondern im Fokus der Bekanntmachung steht die Entwicklung und Erprobung von qualitätsgesicherten Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen. Die unterschiedlichen Zielgruppen in den verschiedenen mit AAL-Bezug versehenen Berufsfeldern sollen in die Lage versetzt werden, sich das in der jeweiligen Profession fehlende spezifische interdisziplinäre Know-how anzueignen. Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass sich technisch qualifizierte Personen Kompetenzen in den Feldern Medizin, Pflege oder Gerontologie aneignen. Personen mit medizinischen, pflegerischen und sozialen Berufskenntnissen sollen hingegen durch Zusatzqualifikationen Kenntnisse über die von ihnen eingesetzten altersgerechten Assistenzsysteme in ihrem beruflichen Alltag erlangen.

    Darüber hinaus können auch beruflich erworbene Kompetenzen durch ein Weiterbildungsangebot an Hochschulen in der gleichen Profession ausgebaut werden. In den Entwicklungsverbünden sollten möglichst auch aktuelle Ergebnisse zur Durchlässigkeit und Anrechenbarkeit von Kompetenzen aus der beruflichen Bildung und Berufstätigkeit für die akademische Qualifizierung berücksichtigt werden. Der Gedanke der Anrechnung beruflicher Kompetenzen sollte dabei jedoch nicht einseitig auf ein hochschulisches Weiterbildungsangebot reduziert werden. Die Frage der Anrechnung stellt sich gleichermaßen für eine gewerblich ausgebildete Fachkraft, die sich in einem hochschulischen AAL-Weiterbildungsmodul qualifiziert und diese Kompetenzen bei der Aufnahme einer Meisterfortbildung an einer Fachschule angerechnet bekommt.
  • Neue Angebote mit höchster Qualität entwickeln
    Die zu entwickelnden und erprobenden Weiterbildungsangebote sowie Zusatzqualifikationen müssen deutlich über den aktuellen Stand der etablierten Bildungsangebote in den jeweiligen Berufsfeldern hinausgehen. Sie sollen im hohen Maße auf die spezifischen Bedarfe der verschiedenen Zielgruppen eingehen. Dies könnte im Falle eines hochschulischen Angebots eine berufsbegleitende Ausrichtung mit E-Learning-Elementen bedeuten. Vorstellbar wären des Weiteren in verschiedenen Projekten organisierte Angebote mit einem hohen Bezug zur jeweiligen betrieblichen Praxis oder Angebote, die im Sinne eines durchlässigen Berufssystems in einer Verknüpfung von hochschulischen und beruflichen Qualifizierungsangeboten bestehen. Die Weiterbildungsangebote sollen qualitätsgesichert sein. Das kann die staatliche Anerkennung beinhalten, aber auch eine Zertifizierung der Maßnahmen oder im Fall eines hochschulischen Angebots eine Akkreditierung. („Qualifizierungssiegel“)
  • Nachhaltige Strukturen schaffen
    Für die Entwicklung dieser Qualifizierungsmaßnahmen können regionale Schwerpunkte und eine entsprechende Vernetzung der regionalen Partner sinnvoll sein. Es kann aber ebenso zielführend sein, statt einer regionalen Vernetzung überregionale Kooperationen einzugehen. Dabei sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Zielsetzung der Vorhaben darin besteht, dauerhaft und nachhaltig zu wirken. Es soll darum gehen, mit den Angeboten gleichzeitig Strukturen zu entwickeln, die Perspektiven dafür bieten, dass zukünftige Weiterbildungsbedarfe, die sich im Verlaufe der technologischen Weiterentwicklung im Bereich AAL zeigen werden, darauf aufbauen können. Es ist von Bedeutung, dass die Qualifizierungsmaßnahmen dazu beitragen, dass das Thema Weiterbildung im Bereich altersgerechter Assistenzsysteme nachhaltig weiter verfolgt wird.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Anbieter von Weiterbildungsangeboten. Das können staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, Fachschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU - Definition der Europäischen Kommission siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) sowie Träger, Leistungserbringer und Verbände des Gesundheitssystems, Träger, Leistungserbringer und Verbände für Bildungsdienstleistungen sowie Berufsverbände sein.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt bekommen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der damit verbundenen Risiken zu planen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Weiterbildungsanbietern mit Beteiligten aus der Wirtschaft zur gemeinsamen Entwicklung von akademischen oder / und nicht-akademischen beruflichen Weiterbildungsangeboten bzw. Maßnahmen zur Zusatzqualifikation auf dem Gebiet AAL. An einem Entwicklungsverbund müssen grundsätzlich Bildungsdienstleister und Anbieter von AAL-Entwicklungen beteiligt sein. Der Bildungsdienstleister ist gleichzeitig der Anbieter der neu zu entwickelnden Bildungsmaßnahme und tritt in diesem Entwicklungsverbund als Antragsteller und Koordinator auf Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Weiterbildung AAL“ der BMBF/VDE Innovationspartnerschaft erwartet. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.

Weiterhin sind für Vorhaben im Rahmen der Bekanntmachung „Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme“ weitere Fördermaßnahmen im Bereich „Assistenzsysteme im Dienste des älteren Menschen“ wie die Bekanntmachung „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben - AAL“ ( www.aal-deutschland.de/deutschland ) und die Bekanntmachung „Technologien und Dienstleistungen im demografischen Wandel“ () sowie Projekte aus dem AAL-Joint Programme ( http://www.aal-deutschland.de/europa ) zu berücksichtigen.
Eine aktive Mitarbeit der die Entwicklungsverbünde begleitenden Koordination wird vorausgesetzt.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. In den Entwicklungsverbünden müssen deshalb Weiterbildungsanbieter beteiligt sein, welche die Ergebnisse der Entwicklungsarbeit zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft und im Sinne einer höchstmöglichen Ergebnisverbreiterung wird eine aktive Beteiligung der Entwicklungsverbünde auf dem jährlich im Januar stattfindenden AAL-Kongress erwartet.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner der Entwicklungsverbünde haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von kleinen und mittleren Unternehmen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartnerin ist:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Mikrosystemtechnik
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
Ansprechpartnerin: Dr. Regina Buhr

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar bei dem Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger Mikrosystemtechnik der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 15. September 2010 Projektskizzen einzureichen. Diese sollen unter Nutzung von „easy“ in elektronischer Form und in deutscher Sprache vorgelegt werden. Zusätzlich ist eine Vorlage in Schriftform erforderlich. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator, der gleichzeitig der Anbieter des Weiterbildungsangebotes ist, einzureichen. Staatliche Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen haben das Einverständnis des zuständigen Landesministeriums zu dem Antrag vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie sollten Angaben zu den folgenden Punkten enthalten:

Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept des geplanten Entwicklungsvorhabens beinhalten, welches deutlich macht, dass der Antragsteller auf dem Stand des Wissens ist, was die berufliche Weiterbildung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Bereich AAL angeht und Angaben zu den Zielen machen. Hierbei sollte das Arbeitsprogramm eine erste Darlegung der Weiterbildungsinhalte und der damit einhergehenden lernergebnisorientierten Beschreibungen der Weiterbildungsangebote beinhalten.

Es soll deutlich werden, dass die Antrag stellende Einrichtung sowohl über Erfahrungen mit der Entwicklung von interdisziplinären Weiterbildungsangeboten als auch mit der Zielgruppe beruflich Qualifizierte verfügt. Der Bezug zum AAL-Kontext muss deutlich werden. Um die auf mehreren Ebenen angesiedelten Gender-Aspekte angemessen berücksichtigen zu können, sollten die Projektskizzen Angaben über Erfahrungen mit der Thematik Gender und deren Berücksichtigung im geplanten Vorhaben enthalten.

Angesichts des hohen Innovationsgehaltes der zu leistenden Entwicklungsarbeit und der Erschließung der in Frage kommenden Zielgruppen sollten Vorstellungen zur Förderung der Weiterbildungsmotivation bei der Zielgruppe beruflich Qualifizierter als auch bei den mit diesen Personen verbundenen Arbeitgebern bzw. Personalverantwortlichen dargelegt werden. Auf der anderen Seite sollte plausibel erläutert werden, wie beispielsweise im Falle einer Weiterbildung eines beruflich Qualifizierten in einem hochschulischen Kontext, die Akzeptanz hochschulischen Lehrpersonals gegenüber Weiterbildungsinteressierten herbeigeführt werden soll. Hierfür wären Erfahrungen im Zusammenhang mit Bildungsangeboten, in denen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung erprobt werden konnte, nützlich. Darüber hinaus sollten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit betrieblichen Partnern aus dem Kontext von AAL-Forschungs- und Entwicklungsprojekten vorliegen.

Angaben für eine nachhaltige Implementation der Weiterbildungsangebote in den jeweiligen Strukturen sowie Überlegungen zur Darstellung der Arbeitsergebnisse, um eine Übertragbarkeit und Akzeptanz zu fördern. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Angebote sollten ebenso aus der Projektskizze ersichtlich werden.

Vorstellungen über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit innerhalb des Entwicklungsverbundes sowie eine erste grobe Zeit- und Finanzplanung sollten die Projektskizze vervollständigen.
Darüber hinaus steht es den Antragstellern frei, weitere Punkte anzuführen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung und Berücksichtigung der aktuellen bildungspolitischen Diskussionen zur Weiterbildung beruflich Qualifizierter
  • Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung interdisziplinärer und professionsübergreifender Bildungsangebote für heterogene Zielgruppen
  • Beiträge zur Problemlösung (z.B. Verbesserung des Kompetenzprofils der Qualifizierungsteilnehmenden gemäß der Veränderungen in den beruflichen Anforderungs- und Tätigkeitsprofilen, Neuheit und Innovationspotenzial)
  • Schaffung eines Kooperationsverbundes mit relevanten Akteuren aus dem Bereich Bildung und AAL-Community (z.B. Medizintechnik-Unternehmen, Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Soziales, Wohnungswirtschaft, Handwerksbetriebe, Senioreneinrichtungen, Hersteller in den Produktbereichen Sanitär, Heizung, Möbel, Pflege, Sicherheit, Elektro, Küche, Bad, Mobilität, Kommunikation, Forschungseinrichtungen etc.)
  • Erfolgsaussichten einer nachhaltigen Etablierung nach Projektende
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten, separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF,
Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“
Heinemannstr. 2
53173 Bonn
Tel.: 0228/ 57-3275

ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 7. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

i.V. Gehring