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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenfeld „Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung im Hochschulsektor“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Hochschule repräsentiert einen Bildungsbereich, der in der nationalen und internationalen empirischen Bildungsforschung bislang vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erfährt. Dies gilt insbesondere für die Forschung zum Themenfeld „Kompetenzentwicklung“.

So zentral das Thema Kompetenzmodellierung und -erfassung im Zuge der zunehmenden Outputorientierung für den Schulbereich geworden ist, so vernachlässigt stellt es sich – mit Ausnahmen im Bereich der Lehrerausbildung sowie der Medizin – für den Hochschulbereich dar. Betrachtet man das Forschungsfeld der Modellierung und Messung der an Hochschulen vermittelten domänenspezifischen und generischen Kompetenzen von Studierenden und Promovierenden unterschiedlicher Fachdisziplinen, muss – auch mit Blick auf die internationale Forschungslandschaft – eine erhebliche Forschungslücke konstatiert werden.

Dabei könnten die im Rahmen von Kompetenzmodellierung und -messung möglichen evidenzbasierten Aussagen zur Wirksamkeit von Lehr-Lern-Angeboten wichtige Hinweise für nachhaltige Optimierungsmaßnahmen auf struktureller, organisatorischer und individueller Ebene liefern und darauf bezogene Entscheidungen der bildungspolitischen Steuerung fundieren. Die aktuellen Umstrukturierungs- und Umbruchprozesse im Bereich der Hochschulen - nicht nur im Zusammenhang mit der Bologna-Reform - bieten hierfür besondere Chancen.

Für die nationale auf das Themenfeld Kompetenzentwicklung bezogene empirische Hochschulforschung bestehen vielfältige Herausforderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Die Komplexität und Mehrdimensionalität akademischer Kompetenzen sowie ihre Bedingungen, Genese und Wirkungen stellen zudem unter anderem durch die inter- und intranationale Vielfalt an Studienmodellen, Strukturen und Lehrleistungen hohe Ansprüche an qualitativ hochwertige Konzepte zur Kompetenzerfassung.

Bestehende Ansätze zur Stabilisierung der Hochschulforschung in diesem Themenfeld (z. B. die IEA-Studie „Teacher Education and Development: Learning to Teach Mathematics“, TEDS-M 2008), an die auf nationaler Ebene angeschlossen werden könnte, machen dabei die Voraussetzungen deutlich, unter denen entsprechende Vorhaben erfolgreich sein können: Erforderlich ist es, Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammenzuführen und die Forschungsvorhaben standortübergreifend anzulegen.

Dabei steht eine auf die Bewältigung beruflicher Anforderungen ausgerichtete Kompetenzmodellierung und -erfassung in einem Spannungsverhältnis zum einen zur curricularen Validität der eingesetzten Instrumente und zum anderen zur häufig eher unscharfen Definition möglicher Berufsfelder bzw. Anforderungsprofile. Daher bedarf es zusätzlich zur Kompetenzmodellierung und -erfassung einer Prozess- und Strukturanalyse der Hochschullandschaft unter Berücksichtigung von Entwicklungen der in der akademischen Ausbildung gebotenen Lerngelegenheiten (Inhalte und Methoden, institutionelle Varianten, Studienstrukturen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen).
Im Jahr 2007 startete das BMBF den Förderschwerpunkt "Hochschulforschung", mit dem ein Beitrag zum Ausbau qualitativ hochwertiger Forschung über Hochschulen geleistet werden soll.

Nach der ersten in 2008 veröffentlichten Förderbekanntmachung "Hochschulforschung als Beitrag zur Professionalisierung der Hochschullehre" und einer weiteren Förderbekanntmachung zum Thema "Wissenschaftsökonomie" in 2010 sollen mit dieser dritten Förderinitiative der grundlagenorientierten Kompetenzforschung im tertiären Bildungssektor wichtige Impulse gegeben und insbesondere wesentliche Forschungslücken im Bereich der Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung in der nationalen Hochschulforschung geschlossen werden.

Ziele der Förderung durch das BMBF sind es,

  • Grundlagen für eine Evaluation der Kompetenzentwicklung und des Kompetenzerwerbs an Hochschulen zu schaffen, damit evidenzbasierte bildungspolitische, organisationale und individuelle Maßnamen von den Entscheidungsträgern eingeleitet, hinsichtlich ihrer Wirkung kontrolliert und optimiert werden können,
  • einen Beitrag zur Anschlussfähigkeit an internationale Kompetenzforschung in der Hochschule zu leisten und
  • die Leistungsfähigkeit des tertiären Bildungssystems im fortschreitenden internationalen Wettbewerb zu erhalten.

Durch eine - aufgrund der bestehenden Forschungsdefizite - primär grundlagenorientierte Hochschulforschung soll dieses wichtige nationale Forschungsfeld inhaltlich aufgearbeitet und strukturell stabilisiert werden. Mit der theoriegeleiteten Entwicklung generischer und domänenspezifischer Kompetenzmodelle in ausgewählten Studienfächern sowie der Entwicklung, Erprobung und Validierung von Instrumenten zur Erfassung studienfach-übergreifender und studienfach-spezifischer Kompetenzen von Studierenden und Promovierenden sollen wissenschaftliche Grundlagen für die später notwendige empirische Feldforschung gelegt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die zu fördernden Forschungsprojekte sollen die Basis für eine hinreichend zuverlässige Kompetenzerfassung in der Hochschullehre schaffen, die in der Individualdiagnostik ebenso wie in der Qualitätssicherung und -bewertung Anwendung finden kann. Sie sollen Perspektiven auf die Erforschung von Prozessen und Resultaten akademischen Lehrens und Lernens sowie auf deren Erklärung eröffnen. Wegen der Multidimensionalität und Komplexität des Forschungsgegenstands werden vorrangig solche Vorhaben berücksichtigt, die kognitive (domänenspezifische oder generische) Kompetenzfacetten im Verlauf der akademischen Ausbildung von Studierenden und Promovierenden untersuchen.

Im Interesse der nationalen und internationalen Anschlussfähigkeit der Förderaktivitäten und einer sinnvollen Nutzung von Synergien erfolgt eine Eingrenzung auf die großen universitären Studienfächer bzw. -bereiche:

  1. Elektrotechnik
  2. Erziehungswissenschaften
  3. Lehrerbildung in den MINT-Fächern
  4. Lehrerbildung in den sozialwissenschaftlich-orientierten Fächern
  5. Maschinenbau
  6. Psychologie
  7. Soziologie
  8. Wirtschaftswissenschaften

Es können auch gut begründete Anträge zu anderen als den hier genannten Domänen gefördert werden, wenn sie für das vorliegende Förderprogramm von herausragender Bedeutung sind.
Im Rahmen der Förderinitiative werden insbesondere Forschungsverbünde zwischen Hochschulen gefördert. Auch Kombinationen unterschiedlicher disziplinärer und methodischer Zugänge fallen in den Rahmen dieser Förderbekanntmachung.

Gefördert werden also Forschungsvorhaben für die beiden folgenden Bereiche, wobei ein Schwerpunkt auf einen Bereich gesetzt werden kann:

1) Konzeptualisierung domänenspezifischer oder generischer Kompetenzmodelle

Theoretische Modellierungen stellen eine wichtige Voraussetzung für die valide Erfassung der in den Hochschulen vermittelten Kompetenzen dar. Die hier in Rede stehenden Kompetenzmodelle zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie Aussagen zur Kompetenzstruktur, zu Kompetenzniveaus und zur Kompetenzentwicklung machen. Hierbei sind auch übergeordnete institutionelle Anforderungen (vgl. den „Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse“ und den „Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“) zu berücksichtigen. Um entsprechende Modelle zu entwickeln, ist mit Blick auf das Ziel der Kompetenzerfassung eine systematische Zusammenarbeit von fachlich und methodisch ausgewiesenen Expertinnen und Experten bedeutsam.

Die Forschungsprojekte sollten dabei so ausgerichtet sein, dass sie die internationalen Vorarbeiten in den verschiedenen Fachdisziplinen nutzen und diese hinsichtlich ihrer Passung für den deutschen Kontext prüfen, ggf. adaptieren und weiterentwickeln. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen wechselseitige inhaltliche und methodische Bezüge zwischen den einzelnen Projekten kooperativ systematisch genutzt werden.

2) Entwicklung und Erprobung von Messinstrumenten zur Erfassung von Kompetenzen

Neben den Kompetenzmodellen stellt die Entwicklung geeigneter Messinstrumente eine notwendige Voraussetzung für die Kompetenzerfassung dar. Um eine angemessene Umsetzung der Kompetenzkonstrukte in konkrete Messverfahren zu gewährleisten, bedarf es der Anwendung adäquater Messmodelle. Dabei ist die Expertise aus bereits durchgeführten Studien (z. B. im Rahmen des DFG-Schwerpunktprogramms 1293 „Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen“) systematisch zu nutzen. Neben den oben bereits erwähnten internationalen Vorarbeiten zur Lehrerausbildung können hier auch die in den USA, Brasilien und Mexiko vorhandenen disziplinspezifischen (z.B. Major Field Tests (MFTs)) und generischen Messinstrumente (z. B. Collegiate Learning Assessment (CLA)) weitere Orientierungsgrundlagen liefern. Zur adäquaten Übertragung der Modelle und Instrumente ist eine hinreichende Einbindung von Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern sowie Vertreterinnen und Vertretern der beruflichen Praxis vorzusehen.

In diesem Schwerpunkt liegt das Interesse auf der Ermöglichung zuverlässiger Produkt- und Prozessmessungen (im Rahmen summativer und formativer Evaluationsverfahren) , die auch eine Grundlage für die Etablierung von Verfahren der Qualitätssicherung und einer dem Lernprozess förderlichen Feedback-Kultur liefern können. Dies umfasst auch Studien, welche beispielsweise Alternativen zu standardisierten Verfahren untersuchen.
Für die Erfassung von generischen Kompetenzen soll ein besonderer Fokus auf die Entwicklung disziplinübergreifend einsetzbarer Instrumente gelegt werden.

Bei der Entwicklung von Messinstrumenten soll auch dem Aufgaben- bzw. Fragenformat besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Zuge von Large-Scale-Assessments werden meist geschlossene Formate bevorzugt. Allerdings ist der Frage nachzugehen, ob im tertiären Bildungssektor auch andere Stimuluskonfigurationen erforderlich sind, um die angezielten Kompetenzen zu erfassen. Zudem weisen aktuelle Befunde auf eine Benachteiligung spezifischer Personengruppen durch den ausschließlichen Einsatz von Multiple-Choice-Aufgaben hin. Konzepte für offene Aufgabenformate liefern z. B. die Messinstrumente „Tasks in Critical Thinking“. Die Prüfung differentieller Effekte unterschiedlicher Aufgabenformate sowie ggf. die Entwicklung kombinierter Messinstrumente ist daher ebenfalls förderungswürdig.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sind insbesondere solche Projekte förderfähig, welche

  • die Modellierung und Feststellung vor allem kognitiver (domänenspezifischer bzw. generischer) Kompetenzen fokussieren,
  • sich auf die Studien - und/oder Promotionsphasen an Hochschulen beziehen,
  • in der Regel die Ingenieurwissenschaften, die Sozialwissenschaften und/oder die Lehrerausbildung in MINT- bzw. sozialwissenschaftlich orientierten Fächern in den Blick nehmen,
  • mindestens zwei Hochschulstandorte in die Entwicklung und Erprobung der Instrumente einbeziehen,
  • in theoretischer und methodischer Hinsicht national und international anschlussfähige Forschungspläne vorlegen.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sind dezidiert nicht förderfähig:

  • die Entwicklung von Materialien, Konzepten oder Lernumgebungen,
  • reine Evaluationsprojekte,
  • die primäre Feststellung von Studieneingangsvoraussetzungen,
  • eine hauptsächliche Untersuchung von Lerngelegenheiten im tertiären Bildungssektor, ohne diese mit einer Kompetenzmodellierung bzw. -erfassung zu verknüpfen,
  • Projekte mit vorwiegend normativer Prägung,
  • Biographieforschung oder Studien, in denen ausschließlich subjektive Erhebungsverfahren eingesetzt werden ohne hinreichenden Bezug auf Kompetenzmodellierung bzw. -messung,
  • Projekte, die hauptsächlich eine bildungssoziologische Perspektive fokussieren, ohne diese explizit und hinreichend mit einer Kompetenzmodellierung bzw. -messung zu kombinieren.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in erster Linie Hochschulen und außeruniversitäre – auch als Wirtschaftsunternehmen geführte – Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend den unter 2. dargestellten inhaltlichen Anforderungen sowie dem unter 7. dargestellten Verfahren einreichen, müssen auf dem Gebiet der Kompetenzforschung ausgewiesen sein. Angesichts der noch in geringem Umfang vorhandenen Forschungskapazitäten im Bereich der kompetenzorientierten Hochschulforschung in Deutschland soll auch jüngeren Wissenschaftlern/innen, Gelegenheit gegeben werden, sich mit kreativen und innovativen Forschungsarbeiten an dieser Ausschreibung zu beteiligen (einschlägige Promotion ist Voraussetzung).

In - üblicherweise auf 3 Jahre angelegten – Forschungsvorhaben bzw. -verbünden wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/ -innen gelegt. Die Einstellung von Doktoranden und -innen soll daher mit Personalstellen im für Wissenschaftseinrichtungen üblichen Umfang und in wissenschaftsüblicher Höhe dotiert gefördert werden. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen gut mit der Projektarbeit verschränkt sein. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind diesbezügliche Ausführungen erforderlich (s. 7.2.1).

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR - AE 53
Stichwort "Kompetenzforschung"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-751
Fax: 0228-3821-752

Ansprechpartner beim Projektträger ist Herr Hartung Hoffmann (Tel.: 0228-3821-762). Aktuelle Informationen zu dieser Förderinitiative werden im Internet unter http://www.kompetenzerfassung.de bekannt gemacht.
ACHTUNG: Dort finden Sie auch Hinweise zu einem speziellen Beratungstermin für Förderinteressierte.

Zur Erstellung von Projektskizzen wird die Nutzung des über diese Themenseite zugänglichen elektronischen Skizzentools dringend empfohlen: http://www.kompetenzerfassung.de

In der zweiten Stufe sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen – möglichst in elektronischer Form über das o. g. elektronische Skizzentool – einzureichen. Bis spätestens zum 12.01. 2011 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das „Projektblatt“ mit rechtsgültiger Unterschrift dem o.g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in einzureichen.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Anschrift (einschl. Tel., Fax, eMail) - je Projektpartner
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens (Fragestellung/Hypothesen und Zielsetzung; max. 3 Seiten)
  • ggf. Erläuterungen zur Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der im Vorhaben beschäftigten Nachwuchskräfte
  • Kurzdarstellung der beteiligten Projektpartner (berufl. Werdegang, Publikationsliste mit max. fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang)
  • Darstellung des internationalen Forschungsstandes (max. 1 Seite)
  • Arbeitsplan (mit Meilensteinen) und aussagekräftiger Beschreibung des methodischen Vorgehens (max. 5 Seiten)
  • Angaben zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (max. 1 Seite)
  • Finanzierungsplan mit kurzen Erläuterungen zu den beantragten Positionen
  • Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Transferaktivitäten)

Weitere Unterpunkte sind dem elektronischen Skizzentool zu entnehmen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen
  • Originalität und Relevanz des Projektvorschlags
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit des methodischen Ansatzes
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans
  • Schlüssigkeit des Vertwertungsplans

Auf der Grundlage der Bewertung der Skizzen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Einreicher haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 24. 09. 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Diegelmann