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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Pflegeinnovationen für Menschen mit Demenz“

Vom 10.03.2014

Die Bekanntmachung bildet den Auftakt zu der neuen BMBF*-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Mensch-Technik-Interaktion im demografischen Wandel“.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Ziel der Hightech-Strategie 2020 ist es, Deutschlands Innovationskraft zu stärken, um zukunftssichere Arbeitsplätze in Wachstumsbranchen zu schaffen und wichtige Leitmärkte auszubauen. Die Bekanntmachung stellt zugleich einen Beitrag zur Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel und der im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung entwickelten „Nationalen Allianz für Menschen mit Demenz“ dar.

1.1 Zuwendungszweck

1.1.1 BMBF-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“

Die Pflegebranche steht angesichts des demografischen Wandels vor besonderen Herausforderungen. Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von derzeit rund 2,5 Millionen auf bis zu 3,4 Millionen im Jahr 2030.

Bei der Sicherstellung einer qualitätsvollen und bedarfsgerechten Pflege kommt der Entwicklung und dem Einsatz innovativer Lösungen der Mensch-Technik-Interaktion (MTI) eine zentrale Bedeutung zu: Sie können in unterschiedlichsten Versorgungskontexten – von der Alten-, über die Kranken-, bis hin zur Akut- und Intensivpflege – dazu beitragen, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhöhen, professionell Pflegende ebenso wie pflegende Angehörige zu entlasten und mehr Freiraum für zwischenmenschliche Zuwendung zu eröffnen.

Ziel der BMBF-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ ist es,

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in diesem gesellschaftlich und forschungspolitisch wichtigen Bereich zu unterstützen und auf diese Weise dazu beizutragen, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Pflege wirksam und nachhaltig zu begegnen,
  • die bereits vorhandene Innovationsstärke Deutschlands in der Medizintechnik auf MTI-Innovationen in der Pflege auszuweiten und so
  • einen neuen Leitmarkt im Bereich der MTI zu schaffen und Deutschland als Leitanbieter in diesem Markt zu etablieren.

Der erste Förderschwerpunkt im Rahmen von „Pflegeinnovationen 2020“ ist dem Thema „Menschen mit Demenz“ gewidmet.

1.1.2 Pflegeinnovationen für Menschen mit Demenz

Allein in Deutschland sind derzeit ca. 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Prognosen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zufolge wird ihre Zahl bis zum Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen steigen.

Demenziell erkrankte Personen leiden – je nach Ausprägung unterschiedlich stark – unter dem Verlust höherer kognitiver Funktionen. Davon betroffen sind insbesondere das Gedächtnis, das Denken, die Aufmerksamkeit, die Orientierung, die Lernfähigkeit, die Sprache sowie das allgemeine Urteils- und Problemlösungsvermögen. Zum Krankheitsbild gehören häufig auch Verhaltensstörungen. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Demenzmerkmale ebenso wie der Einfluss weiterer (altersbedingter) Krankheiten führen zu sehr komplexen und individuell verschiedenen Anforderungen.

Die Versorgung demenziell erkrankter Menschen stellt daher eine große Herausforderung dar, sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Angehörigen und die professionell Pflegenden.

Die oft fließenden Übergänge zwischen verschiedenen Demenzstadien erfordern eine personenspezifische und am jeweiligen Bedarf ausgerichtete Versorgung. Erste technische Lösungen zu Aspekten der Sicherheit, Alltagsunterstützung, Erinnerung, Kommunikation und Schulung liegen bereits vor. Das Potenzial, das innovative Technologien hier bieten können, ist allerdings noch nicht ausgeschöpft.

Mit dem Förderschwerpunkt „Pflegeinnovationen für Menschen mit Demenz“ fördert das BMBF Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativer Mensch-Technik-Interaktion in der Pflege, die Menschen mit Demenz, Angehörige und professionell Pflegende unterstützen und entlasten und dabei über den aktuellen Stand der bisher entwickelten Technologien hinausgehen. Leitziel ist die Steigerung der Selbstbestimmung und der Lebensqualität aller Betroffenen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte, die – in einem interdisziplinären Ansatz aus beispielsweise Ingenieur- und Technikwissenschaften, Naturwissenschaften, Versorgungs- und Pflegeforschung, Psychologie sowie Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion für die Unterstützung von Menschen mit Demenz und deren Umfeld entwickeln.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Berücksichtigung ethischer, rechtlicher und sozialer Implikationen des Technikeinsatzes gelegt, um einen verantwortungsvollen Einsatz von technischen Systemen in der Pflege zu gewährleisten.

Im Sinne eines nutzerzentrierten Ansatzes wird die Entwicklung von geeigneten Lösungen der Mensch-Technik-Interaktion gefördert, die sich gezielt an den Bedürfnissen von Menschen mit demenziellen Erkrankungen, deren Angehörigen und professionell Pflegenden orientieren. Dabei werden besondere Anforderungen an eine nutzerfreundliche Bedienbarkeit gestellt. Hier sind, sofern relevant, auch Aspekte des sogenannten „Design for All“ angemessen zu berücksichtigen.

Um einen für alle Beteiligten nutzenbringenden Technikeinsatz zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Projekte den Bedarf sowohl der Pflegebedürftigen als auch ihres Umfeldes im Blick haben. Bevorzugt werden daher Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche die in den folgenden Abschnitten 2.1 und 2.2 genannten Aspekte für alle Beteiligten gewinnbringend verknüpfen.

2.1 Lebensqualität von Menschen mit Demenz stabilisieren und verbessern

Die Pflege- und Unterstützungsbedürfnisse von Menschen mit Demenz sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ab vom Krankheitsbild und den Phasen der Erkrankung, vom Alter der Betroffenen sowie davon, ob sie alleine leben oder familiär eingebunden sind. Pflegeinnovationen müssen daher vielfältige Herausforderungen zur Stärkung der Selbstbestimmung, der gesellschaftlichen Teilhabe und des körperlichen und seelischen Wohlbefindens der Betroffenen adressieren.

Beispielhaft zu nennen sind:

  • Bewegung und Mobilisierung,
  • Orientierung in Bezug auf Zeit, Ort, Situation und Person,
  • psychosoziale Aktivierung und zwischenmenschliche Interaktion,
  • Sicherheit zu Hause, in Einrichtungen oder im Straßenverkehr,
  • Alltagsunterstützung, unter anderem hinsichtlich Erinnerungsfunktionen,
  • pflegerische Unterstützung, etwa bei der Medikamenteneinnahme.

Entscheidend ist, dass sich die Entwicklung und der Einsatz neuartiger Lösungen der Mensch-Technik-Interaktion stets daran orientieren, vorhandene Kompetenzen von demenziell Erkrankten zu bewahren und gezielt zu fördern.

2.2 Informell und professionell Pflegende unterstützen und entlasten

Die häusliche Versorgung und Pflege von demenziell erkrankten Menschen ist für die Angehörigen nicht selten mit Unsicherheit und Überlastung verbunden. Pflegeinnovationen sollen Angehörige und informell Pflegende unterstützen, indem sie zum Beispiel

  • zur situativen Erleichterung und Entlastung beitragen,
  • zeitliche Freiräume schaffen oder
  • Zugang zu Informationen, Pflegewissen und Hilfsnetzwerken ermöglichen.

Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten benötigen adäquate Unterstützung bei der Pflege von an Demenz erkrankten Personen. Innovative Lösungen der Mensch-Technik-Interaktion können hier unter anderem darin bestehen,

  • Hilfestellung bei körperlicher Pflege zu realisieren oder
  • Beziehungs- und Emotionsarbeit zu ermöglichen.

Projektideen müssen darüber hinaus Überlegungen beinhalten, wie die angestrebten Lösungen in die Abläufe der häuslichen Pflege und die Arbeitsprozesse der institutionellen Pflege implementiert werden können. Für die häusliche Pflege sind darüber hinaus Möglichkeiten für die Stärkung des Zugangs zu diesen Lösungen durch entsprechende Dienstleistungskonzepte aufzuzeigen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt (Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für jedes Verbundprojekt ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzung

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter oder auch eine Forschungseinrichtung/Hochschule beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt.

Ethische wie rechtliche und soziale Implikationen sind in einem integrierten Forschungsansatz zu berücksichtigen. Dabei müssen alle Verbundprojekte darstellen, in welcher Weise in ihren Projekten die Auseinandersetzung mit den relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten erfolgt und wie diese im Nutzereinbindungskonzept berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Projekte Probandenbefragungen, Probandenuntersuchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet (zum Beispiel im Rahmen von Statusseminaren und Vernetzungstreffen). Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner, aber auch ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF ist erwünscht.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartnerin: Maxie Lutze
Telefon: 0 30/31 00 78-4 10
Internet: http://www.mtidw.de/

Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 6. Juni 2014 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/ALS in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz im Kontext der Schlüsseltechnologien der Hightech-Strategie 2020 und der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft" erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodell vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist zu finden unter: http://www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/pflegeinno . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Bewertung und Auswahl der Projektskizzen erfolgt unter Einbindung eines vom BMBF berufenen Gutachtergremiums.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Innovationspotenzial und Anwendungsbezug (z. B. Verbesserung der Pflegesituation, Neuheit und Innovationshöhe, wirtschaftliches Potenzial),
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze,
  • Qualität und Methodik der Berücksichtigung der Nutzerperspektive,
  • interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung sowie Darlegung, in welcher Weise in Ihren Projekten die Auseinandersetzung mit den relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten umgesetzt werden soll. Dazu gehören insbesondere:
    • nachvollziehbarer Arbeitsplan, aus dem das methodische Vorgehen zur Umsetzung des interdisziplinären Ansatzes und Untersuchung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte ersichtlich wird,
    • Darstellung der geeigneten Einbindung aller hierfür notwendigen Kompetenzen und Expertise im Konsortium,
  • Qualifikation der Partner,
  • Zusammensetzung des Verbundes (z. B. Einbindung von Partnern mit kommerzieller Verwertungsperspektive und von KMU),
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Einbindung von Anwendern und KMU,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes/Geschäftsmodells,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis), inklusive einer Aufgabenbeschreibung und der Beschreibung der Arbeitspakete. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 10. März 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Eickmeyer-Hehn

BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung