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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“

Vom 10.07.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Lehrerinnen und Lehrer sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Bildungssystems. Sie begleiten junge Menschen in wichtigen Entwicklungsphasen, die für individuellen Bildungserfolg, Persönlichkeitsbildung, Sozialisation und beruflichen Werdegang prägend sind. Gesellschaftliche Veränderungen bringen neuartige Aufgaben für das Bildungssystem und den Lehrerberuf mit sich: Reformen der Schulstruktur, Durchlässigkeit und Offenheit aller Bildungswege, Heterogenität und Inklusion sowie veränderte Beziehungen zwischen Schule und Eltern. Diese müssen ihren Niederschlag in allen Phasen der Lehrerausbildung finden.

Für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, ihr Ansehen und berufliches Wirken steht der Staat in einer besonderen Verantwortung. Bund und Länder wollen deshalb mit ihrer gemeinsam beschlossenen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ – den absehbaren Generationswechsel im Lehrpersonal nutzend – begonnene Reformen unterstützen und beschleunigen. Es sollen neue Entwicklungen angestoßen und gefördert werden, in deren Mittelpunkt die lehrerbildenden Hochschulen stehen. Erwartet wird die Entwicklung überzeugender Beiträge zur Aufwertung des Lehramtsstudiums. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ und die daraus resultierende Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wollen einen wettbewerblichen, breit wirkenden und kapazitätsneutralen Impuls geben, mit dem eine qualitativ nachhaltige Verbesserung für den gesamten Prozess der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung inhaltlich und strukturell erreicht werden soll. Zugleich sollen die Vergleichbarkeit von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang beziehungsweise die gleichberechtige Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst und damit die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verbindlich, umfassend und nachhaltig gewährleistet werden.

Ziele der Förderung sind nachhaltige und systematische Verbesserungen vor allem in den folgenden Handlungsfeldern:

  1. Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbildung an den Hochschulen,
  2. Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung,
  3. Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung der Studierenden in der Lehrerbildung,
  4. Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion,
  5. Fortentwicklung der Fachlichkeit, Didaktik und Bildungswissenschaften und
  6. Vergleichbarkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramts­abschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang bzw. die gleichberechtigte Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst zur Verbesserung der Mobilität von Lehramts-Studierenden und Lehrerinnen und Lehrern.

Mit dem Programm auf wettbewerblicher Grundlage wird eine möglichst breit wirksame Förderung von Hochschulen mit Lehramtsstudiengängen angestrebt, um diese in ihren eigenen Anstrengungen bei der Erreichung der genannten Ziele zu unterstützen und ihre Verbindungen zur Schulpraxis zu stärken.

1.2 Rechtsgrundlage

Grundlage des Förderprogramms ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vom 12. April 2013.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Verabschiedung des Bundeshaushalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Gemäß VV Nummer 1.3 zu § 44 BHO dürfen Zuwendungen zudem nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

2 Gegenstand der Förderung

Die folgenden Aufzählungen stellen beispielhaft mögliche Förderbereiche vor, ohne dabei eine vollständige Liste von inhaltlichen Schwerpunktsetzungen darzustellen. Aus den Mitteln des Programms können (Verbund-)Projekte gefördert werden, die insbesondere und beispielhaft

  1. die Zusammenarbeit von Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Lernorten verbessern, um eine stärkere Abstimmung und Kooperation unter den für die Ausbildung verantwortlichen Personen und Institutionen zu erreichen,
  2. die Inhalte der Ausbildung stärker aufeinander abstimmen, um eine kohärente Lehrerausbildung über alle Phasen hinweg zu ermöglichen,
  3. das vielfach bestehende Spannungsverhältnis von fachakademischer Ausbildung einerseits und spezifischen professionsorientierten Angeboten für die Lehrerausbildung andererseits auflösen,
  4. eine Fachdidaktik fördern, die die Schulwirklichkeit in die hochschulische Ausbildung angemessen einbezieht (z. B. der pädagogische Einsatz digitaler Medien),
  5. schulpraktische Elemente frühzeitig und zielgerichtet in fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienelemente integrieren,
  6. eine stärkere Verzahnung aller Phasen der Lehramtsausbildung (Lehramtsstudium, Vorbereitungsdienst, Lernen im Beruf) realisieren,
  7. effizientere Strukturen der Lehreraus- und -weiterbildung in den Hochschulen so verankern, dass sie als profil­bildendes Element der gesamten Hochschule wirken,
  8. die Reformmaßnahmen mit begleitender und berufsfeldbezogener Forschung flankieren und insgesamt die Forschungsorientierung innerhalb der Lehrerbildung ausbauen und stärken,
  9. Maßnahmen der berufsbiographischen Förderung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und der mit der Ausbildung im Vorbereitungsdienst Beauftragten sowie von Lehrkräften im Schuldienst entwickeln,
  10. den Umgang mit Inklusion und Heterogenität in allen Phasen der Lehrerbildung verbessern,
  11. auch die Weiterbildung der Lehrenden an den Hochschulen und in den Studienseminaren fördern,
  12. geeignete Maßnahmen zur Förderung von Lehrkräften ohne Lehramtsabschluss („Quereinsteiger“) entwickeln,
  13. die Verstetigung und den Transfer der Ergebnisse gemäß § 2 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung auf andere Hochschulstandorte berücksichtigen,
  14. Verfahren zur gezielten Gewinnung geeigneter Studierender und deren kontinuierlicher Begleitung/Beratung entwickeln,
  15. neue Formen und Strukturen der Organisation von Lehrerbildung entwickeln (z. B. Verzahnung von Elementar- und Primärpädagogik, grenzübergreifende Kooperationen oder Gestaltung von Ganztagsangeboten),
  16. Entwicklung neuer Ansätze für die Gewinnung und Qualifizierung von Lehrern an beruflichen Schulen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie in kirchlicher oder privater Trägerschaft, die einen staatlich anerkannten Studiengang in der Lehramtsausbildung anbieten. Der Antrag wird von der jeweiligen Hochschulleitung eingereicht. Neben dem Antrag der Hochschule, der sich auf das Gesamtkonzept für die Lehrerbildung an der Hochschule bezieht, ist darüber hinaus auch die Beteiligung an Verbundanträgen möglich. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen, auch länderübergreifend, ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten.

Mit ihrem Antrag erklärt die Hochschule ihre Bereitschaft, im Falle der Förderung an der Vorbereitung und Durchführung von internen Qualitätszirkeln der geförderten Hochschulen und von Fachtagungen zum Erfahrungsaustausch, der Verbreitung guter Praxis und Koordination der Anerkennungspraxis mitzuwirken.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung einer Förderung ist eine evidenzbasierte und datengestützte Bestandsaufnahme der jeweiligen Hochschule über ihre Stärken und Schwächen in der Lehrerausbildung, die sich auf die Orientierungsphase der Studieninteressierten, die Organisation und die Prozesse der Ausbildung in der Hochschule sowie auf die Verknüpfung mit der Schulpraxis, die inhaltliche professionsorientierte Weiterentwicklung in Hinblick vor allem auf die Aufgaben der Heterogenität und Inklusion sowie den Übergang in die Berufseinstiegsphase beziehen. Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Bildungswissenschaften sind ebenso wie Prozesse der Qualitätssicherung Teile der Bestandsaufnahme.

Darauf aufbauend legt die Hochschule ein Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung vor, aus dem hervorgeht, welche Ziele mit welchen Maßnahmen in den in Nummer 1 genannten Handlungsfeldern überprüfbar in definierten Zeiträumen erreicht werden sollen. Beantragte Maßnahmen werden danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der einzelnen Hochschule geeignet sind, in den unter 1. definierten Handlungsfeldern für nachhaltige Verbesserungen zu sorgen. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Qualitative Verbesserung im Vergleich zur dargelegten Ausgangslage,
  2. Konsistenz sowie Einbettung der Lehrerbildung in das Profil der Hochschule,
  3. Strategien der Hochschulen zur Prozessbegleitung, Qualitätssicherung und Zielerreichung,
  4. Nachhaltigkeit der Maßnahmen,
  5. im Falle einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Einrichtungen: Nutzen und Wirksamkeit der Kooperation.

Die antragstellenden Hochschulen stellen dar, dass sie durch entsprechende Vorarbeiten im Bereich der Lehramtsausbildung sehr gut ausgewiesen sind. Die Hochschulen fügen einen entsprechenden Nachweis (z. B. Darstellung einschlägiger Forschungsleistungen, Darstellung erfolgreicher Umsetzung von Konzepten zur Lehrerbildung) bei. Von den Projektverantwortlichen wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Bereitschaft zum fachlichen Austausch mit weiteren geförderten Vorhaben erwartet.

Förderanträge sind von den Hochschulen über die zuständige Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder die zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten.

Bei der Weiterleitung bestätigt jede zuständige Wissenschaftsbehörde für ihr Sitzland und auch die jeweilige Hochschule für ihren Bereich, wie die Verpflichtungen aus § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013 zur gegenseitigen Anerkennung der Lehramtsabschlüsse und Studienleistungen umgesetzt wurden oder legt dar, bis wann dies wie geschehen wird.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partnerinnen/Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/Partner eines solchen Verbunds ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( www.foerderportal.bund.de – im „Formularschrank BMBF“ unter „Allgemeine Vordrucke“) entnommen werden.

Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich zur Teilnahme am projektübergreifenden Transfer und zum Austausch von Kommentaren von Ergebnissen und Erfahrungen. Hierzu ist die Teilnahme an themenspezifischen Workshops einzuplanen (ca. 10 in der ersten Förderrunde mit jeweils einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter) sowie die Teilnahme an jährlich stattfindenden Programm-Kongressen (mit jeweils bis zu zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern). Einzuplanen sind Vorbereitungen und Reisen.

Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Hierzu zählt die Bereitschaft, geeignete Vorhabenergebnisse im Rahmen der unter Koordination des Projektträgers zu erstellenden Publikationen zu veröffentlichen und für das geplante Internetportal zur Begleitung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ zur Verfügung zu stellen.

Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt.

Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im genannten Internetportal zur Verfügung zu stellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Vor Ablauf des Förderzeitraums erfolgt eine Zwischenbegutachtung der geförderten Maßnahmen durch das Auswahlgremium. Bei positiver Empfehlung erfolgt auf Antrag eine Förderung für eine zweite Förderphase von bis zu fünf Jahren, höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms.

Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen und Auslands­forschungsaufenthalte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung erwartet werden können.

Auf die Förderung von promovierenden wie promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt. Deren Einstellung soll daher mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Neben der Beschreibung des Vorhabens sind Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für den beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Ansprechpartnerin ist

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner beim Projektträger sind erreichbar unter

Telefon: 02 28/38 21-16 40
E-Mail: lehrerbildung@dlr.de

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter www.foerderportal.bund.de im „Formularschrank BMBF“ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Förderverfahren

Für die hier vorgesehene Förderphase bis 2018 werden zwei Bewilligungsrunden durchgeführt. An der zweiten Be­willigungsrunde können sich auch die Hochschulen erneut beteiligen, deren Förderanträge nach Entscheidung in der ersten Bewilligungsrunde nicht gefördert wurden. Für Bewilligungen in der ersten Bewilligungsrunde stehen bis zu 70 % der Mittel, für Bewilligungen in der zweiten Bewilligungsrunde mindestens 30 % der Mittel zur Verfügung. Insgesamt stehen in dieser ersten Förderphase bis zu 275 Mio. Euro zur Verfügung.

In der zweiten Förderphase von 2019 bis 2023 stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, zur Finanzierung des Programms weitere bis zu 225 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe für die erste Bewilligungsrunde sind dem Projektträger zunächst Vorhabenbeschreibungen

bis spätestens 14. November 2014 (12.00 Uhr)

in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Für die zweite Bewilligungsrunde sind dem Projektträger die Vorhabenbeschreibungen

bis spätestens 12. Juni 2015 (12.00 Uhr)

in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung ist über das webbasierte System PT-Outline einzureichen:

https://www.pt-it.de/ptoutline/application/Lehrerbildung

Nach abschließender Online-Eingabe und Speicherung im PDF-Format können die geforderten Ausdrucke gefertigt und unterschrieben werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen/Gutachter. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibungen dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptantragstellers für das geplante Vorhaben tragen und ist innerhalb der oben genannten Einreichungsfristen mit einer Stellungnahme der zuständigen Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder der zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten (§ 5, Absatz 5 und 6 der Bund-Länder-Vereinbarung).

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Einbezug von im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme ausgewiesenen, unabhängigen externen Gutachterinnen/Gutachtern nach folgenden Merkmalen bewertet:

  • Relevanz der Problemstellung, Einbettung in ein Konzept zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung an der Hochschule bzw. den beteiligten Institutionen, Interdisziplinarität
  • Anknüpfen an durch das Programm vorgegebene Ziele und Handlungsfelder
  • Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms, Finanzierungs- und Zeitplan
  • Nachweis einschlägiger Vorarbeiten der Antragsteller/Antragstellerinnen (siehe auch Nummer 4 dieser Richtlinien)
  • Relevanz der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung und Anwendungsbezug der Ergebnisse

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Antragstellerinnen und Antragsteller ausgewählt.

Bund und Länder haben im Rahmen ihrer Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ die Einsetzung eines Auswahlgremiums beschlossen (siehe § 5 der Bund-Länder-Vereinbarung). Zwölf im Bereich der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Studierendenschaft und der schulpraktischen Professionalisierung sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und vier der Länder, von denen zwei der Hochschulseite und zwei der Schulseite angehören, bilden zusammen das Auswahlgremium. Über die Förderung der als förderwürdig bewerteten Vorhabenbeschreibungen und über die Förderhöhe entscheidet das Auswahlgremium im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.

Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern/Antragstellerinnen schriftlich mitgeteilt.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Titel/Thema des Projekts,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
    • Charakter der Vorhabenarbeiten,
    • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • ausdrückliche Nennung der beteiligten Projektpartner,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, gegebenenfalls (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
    • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.
  2. Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    1. Kurze Zusammenfassung (maximal 1 Seite),
    2. Darstellung des nationalen und internationalen Problemaufrisses,
    3. Fragestellung, Ziel(e),
    4. Struktureller Ansatz/theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n).
    5. Kooperationen:
      1. Aufzählung der am Projekt direkt beteiligten Kooperationspartner unter Nennung der konkreten Projektanteile und verantwortlichen Beteiligten.
      2. Aufzählung weiterer vorgesehener Kooperationen.
    6. Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Methoden; Durchführung des Projekts (Arbeits- und Zeitplan, Personalressourcen, Meilensteinplanung etc.); Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans.
    7. Verwertungsplan: Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse (Zielgruppen/potentielle Nutzer, Relevanz für Bildungspraxis und -politik, gegebenenfalls Disseminationsvorhaben, gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie).

      Angaben, die nur bei gegebenem Antragsinhalt notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
      1. Kooperation zwischen den Projektpartnerinnen/Projektpartnern (gegebenenfalls zwischen den Verbundpartnerinnen/Verbundpartnern wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern).
      2. Bei evtl. geplanter zweiter Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von bis zu fünf Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase – inklusive Finanzabschätzung zur zweiten Phase – erforderlich.
      3. Angaben zu Promotionsvorhaben im Rahmen des Projekts sowie
      4. Angaben zu geplanten eigenen Workshops/Symposien.
  3. Anlagen

    0. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
    1. Eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer

    Liste einschlägiger Forschungen und/oder Arbeiten und maximal zehn einschlägige Publikationen bzw. Projektberichte erfolgreich umgesetzter Konzepte zur Lehrerbildung der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang).

    2. Literaturverzeichnis

    Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

    Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellerinnen/Antragsteller bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( www.foerderportal.bund.de ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Der Bundesrechnungshof ist nach den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Juli 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Antje Scharsich