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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Pflegeinnovationen zur Unterstützung informell und professionell Pflegender"

Vom 29.10.2014

Die Bekanntmachung ist Teil der BMBF*-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ im Rahmen des Förderschwerpunktes „Mensch-Technik-Interaktion im demografischen Wandel“.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des BMBF-Programms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ sowie der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung und dient der Umsetzung der Zukunftsaufgabe „Gesundes Leben“ (Schwerpunkt „Innovationen im Pflegebereich“). Zugleich stellt sie einen Beitrag zur Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“ und zur Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“ dar.

1.1 Zuwendungszweck

1.1.1 BMBF-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“

Die Pflegebranche steht angesichts des demografischen Wandels vor besonderen Herausforderungen. Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von derzeit rund 2,5 Millionen auf bis zu 3,4 Millionen im Jahr 2030.

Bei der Sicherstellung einer qualitätsvollen und bedarfsgerechten Pflege kommt der Entwicklung und dem Einsatz innovativer Lösungen der Mensch-Technik-Interaktion (MTI) eine zentrale Bedeutung zu: Sie können in unterschiedlichsten Versorgungskontexten – von der Alten-, über die Kranken-, bis hin zur Akut- und Intensivpflege – dazu beitragen, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhöhen, professionell Pflegende ebenso wie pflegende Angehörige zu entlasten und mehr Freiraum für zwischenmenschliche Zuwendung zu eröffnen.

Ziel der BMBF-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ ist es,

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in diesem gesellschaftlich und forschungspolitisch wichtigen Bereich zu unterstützen und auf diese Weise dazu beizutragen, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Pflege wirksam und nachhaltig zu begegnen,
  • die bereits vorhandene Innovationsstärke Deutschlands in der Medizintechnik auf MTI-Innovationen in der Pflege auszuweiten und so
  • Deutschland als Leitanbieter in diesem Markt zu etablieren.

Der erste Förderschwerpunkt im Rahmen der BMBF-Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ war dem Thema „Pflegeinnovationen für Menschen mit Demenz“ gewidmet; der vorliegende zweite Förderschwerpunkt adressiert das Thema „Unterstützung informell und professionell Pflegender“.

1.1.2 Pflegeinnovationen zur Unterstützung informell und professionell Pflegender

Laut Statistischem Bundesamt werden knapp 70 % aller pflegebedürftigen Personen von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Dieser informell pflegende Personenkreis ist oft hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Gleichzeitig verändern sich die Familienstrukturen und die Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Menschen steigt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte fest, dass zwei Drittel der informell Pflegenden erwerbstätig sind. Nicht zuletzt deshalb benötigen informell Pflegende Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen.

Diese Unterstützung wird jedoch durch einen zunehmenden Fachkräfteengpass im Pflegebereich erschwert. Laut Pflegereport der Bertelsmann Stiftung werden im Jahr 2030 eine halbe Million Vollzeitkräfte fehlen. Besondere körperliche und seelische Belastungen kennzeichnen heute schon den beruflichen Alltag vieler Pflegekräfte und äußern sich vielfach im vorzeitigen Berufsausstieg. Unregelmäßige Arbeitszeiten und Arbeitsverdichtung führen zu Konflikten bei der Berufsausübung. Zudem steigt der Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 50 Jahren kontinuierlich an.

Mit dem Förderschwerpunkt „Pflegeinnovationen zur Unterstützung informell und professionell Pflegender“ fördert das BMBF Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Mensch-Technik-Interaktion, die Pflegende von aufwändigen und anstrengenden Aufgaben entlasten. Ziel ist es, informell und professionell Pflegende bei der Betreuung und Versorgung ihrer Angehörigen bzw. bei der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. In Erweiterung des BMBF-Förderschwerpunktes „Assistierte Pflege von morgen“ aus dem Jahr 2011, dessen Fokus auf dem ambulanten Bereich lag, werden mit dem vorliegenden Förderschwerpunkt alle Bereiche der Pflege wie Alten-, Kranken-, Intensiv- und Akutpflege im häuslichen, ambulanten und stationären Umfeld adressiert. Dabei ist der Gedanke leitend, dass technologische Innovationen nicht zu einer Entmenschlichung der Pflege führen dürfen, sondern dazu beitragen müssen, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern, Pflegende zu unterstützen und mehr Freiraum für zwischenmenschliche Zuwendung zu eröffnen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die – in einem angemessen interdisziplinären Ansatz aus beispielsweise Ingenieur- und Naturwissenschaften, Versorgungs- und Pflegeforschung, Psychologie, Designforschung, sowie Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion entwickeln, die informell oder professionell Pflegende akut oder präventiv unterstützen.

Die in den Vorhaben adressierten Innovationen müssen nachweislich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und im Hinblick auf die Unterstützung von informell bzw. professionell Pflegenden einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden oder in Entwicklung befindlichen Lösungen aufweisen.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die angemessene Berücksichtigung relevanter ethischer, rechtlicher und sozialer Fragen gelegt, um einen verantwortungsvollen Einsatz von technischen Systemen in der Pflege zu gewährleisten.

Im Sinne eines nutzerzentrierten und partizipativen Ansatzes müssen sich die Vorhaben gezielt an den konkreten Bedürfnissen der informell bzw. professionell Pflegenden orientieren. Dies umfasst unter anderem auch eine nutzerfreundliche Bedienbarkeit. Hier ist, sofern relevant, auch Aspekten des sogenannten „Design for All“ Rechnung zu tragen.

2.1 Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse pflegender Personen

Pflegeaufgaben werden noch immer überwiegend von informell pflegenden Angehörigen wahrgenommen, jedoch wächst inzwischen der Anteil professioneller Pflegekräfte. Beide Gruppen sind in der konkreten Pflegesituation oft mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Die adressierten Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion können informell und professionell Pflegende zum Beispiel unterstützen

  • bei der Reduktion oder Vermeidung körperlicher Belastungen (z. B. des Bewegungsapparates),
  • bei der Erhöhung der Sicherheit bzw. des Sicherheitsempfindens (z. B. durch Vermeidung von Verletzungen, Medikamenten- und Betäubungsmittelfehldosierungen oder Hygieneproblemen),
  • bei der Krisenerkennung (z. B. bei Sturz, Dehydrierung, Dekubitus, Immobilität oder Desorientierung) oder
  • bei der aktivierenden Pflege (z. B. durch Mobilisierung oder kognitive Stimulation).

Zudem ist im professionellen Pflegeprozess auch eine stärkere Einbindung der Angehörigen wichtig und in der Praxis unverzichtbar. Dies erfordert einen gleichberechtigten Austausch unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und Perspektiven. Innovative Ansätze der Mensch-Technik-Interaktion können hier zum Beispiel beitragen durch

  • situative Informationsbereitstellung und Wissensvermittlung (z. B. über Pflegetechniken wie Lagerungs- oder Hebetechniken),
  • Ressourcenoptimierung (z. B. hinsichtlich Zeit, Kosten oder Investitionen),
  • Unterstützung in der Pflegedokumentation oder
  • Entscheidungshilfen für die Pflegenden hinsichtlich einer möglichen Eskalierung oder Verbesserung der Pflegebedürftigkeit.

Daneben gibt es Herausforderungen, die in erster Linie die professionellen Pflegekräfte betreffen und hinsichtlich der Arbeit im ambulanten und stationären Kontext differenziert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel

  • eine optimierte Touren- und Personalplanung,
  • die Vernetzung der Akteure aus Medizin und Pflege oder
  • die Unterstützung der aufsuchenden Pflege.

Zum überwiegenden Teil sind pflegebedürftige Personen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung Frauen, und auch die informell und professionell Pflegenden sind mehrheitlich weiblich. Darüber hinaus differenziert sich der kulturelle Hintergrund sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden weiter aus. Die angestrebten Lösungen müssen daher auch Gender- und Migrations-Aspekte angemessen berücksichtigen.

2.2 Umsetzung von innovativen MTI-Lösungen in der Pflegepraxis

So individuell die Menschen sind, so individuell sind auch die Pflegesituationen. Entsprechend können Innovationen nur gelingen, wenn alle drei pflegerelevanten Aspekte berücksichtigt werden: Mensch, Technik und Organisation. Hierzu gehört die Implementierung der technischen Innovation in die Abläufe der häuslichen Pflege und die Arbeitsprozesse der institutionellen Pflege. Dies setzt voraus, dass die Innovationen finanzierbar und in regionalen und organisationspezifischen Pflegekonzepten umsetzbar sind. Des Weiteren bedarf es der Berücksichtigung von

  • Barrieren und Motivation für den Technikeinsatz,
  • technikbasierten Dienstleistungen,
  • Informations- und Zuständigkeitsproblematiken der Akteure (Wer weiß was? Wer übernimmt welche Verantwortung?),
  • Erreichbarkeit der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Hintergründe und
  • Aspekten von Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und Datensicherheit.

Für die Entwicklung praxisorientierter MTI-Lösungen sind demnach u. a. folgende Systemeigenschaften relevant:

  • individuelle, aufgaben- und prozessbezogene Adaption (z. B. durch den Einsatz neuartiger Wearables und Body Area Networks),
  • einfache Bedienung (z. B. durch natürliche bzw. intuitive Interfaces),
  • kontextgerechte Interaktion (z. B. Datenanalyse und Mustererkennung zur Entscheidungsunterstützung) sowie
  • sicherer Technikeinsatz (z. B. durch Authentifizierungssysteme).

Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz in der Praxis sind robuste und verfügbare Lösungen. Diese müssen über reine Plattformlösungen hinausgehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt (Definition von KMU siehe http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für jedes Verbundprojekt ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzung

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen.

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben. An einem solchen Verbund müssen neben den erforderlichen Forschungs- und Entwicklungspartnern grundsätzlich auch Anwender, Dienstleister sowie Systemhersteller oder -anbieter beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist der spätere Anbieter der Innovation (z. B. Pflegedienstleister oder Hersteller) zu benennen. Damit gewährleistet ist, dass die angestrebten technischen Innovationen zu einer effektiven Verbesserung der Pflegepraxis führen, wird der Einbindung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Perspektive der informell bzw. professionell Pflegenden eine hohe Bedeutung beigemessen.

Ethische wie rechtliche und soziale Implikationen sind in einem integrierten Forschungsansatz zu berücksichtigen. Dabei müssen alle Verbundprojekte darstellen, in welcher Weise in ihren Projekten die Auseinandersetzung mit den relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten erfolgt. Das gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Projekte Probandenbefragungen, Probandenuntersuchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet (z. B. im Rahmen von Statusseminaren und Vernetzungstreffen). Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner, aber auch ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF ist erwünscht.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 –(https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartnerin: Maxie Lutze

Telefon: 0 30/31 00 78-4 10
Internet: http://www.mtidw.de/

Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 20. Februar 2015 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter http://www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/pflegeinno2 in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten und müssen mindestens in der Schriftgröße 10 Punkt mit 1,5-zeiligem Abstand verfasst sein. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Konzept sind unter besonderer Beachtung der Ausführungen in der Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“ und Nummer 4 „Zuwendungsvoraussetzung“ die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm zu erläutern.

Besonderer Wert wird dabei auf eine nachvollziehbare Darstellung gelegt, inwiefern die verfolgten Innovationen über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Technologie hinausgehen und im Hinblick auf die Unterstützung von informell bzw. professionell Pflegenden einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden oder in Entwicklung befindlichen Lösungen aufweisen.

Zudem muss die Skizze ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodell enthalten. In diesem sind Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland darzulegen. Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist zu finden unter: http://www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/pflegeinno2. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Bewertung und Auswahl der Projektskizzen erfolgt unter Einbindung eines vom BMBF berufenen Gutachtergremiums. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung
  • Innovationshöhe der MTI-Lösung: Inwieweit geht die im Projekt adressierte Innovation über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinaus?
  • Innovationseffekt für die Pflege: Inwieweit stellt die Innovation im Hinblick auf die Unterstützung von informell bzw. professionell Pflegenden einen effektiven Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden oder in Entwicklung befindlichen Lösungen dar?
  • Qualität des methodischen Vorgehens und des Arbeitsplans
  • Qualität der Umsetzung des integrativen Forschungs- und Entwicklungsansatzes:
    • Berücksichtigung der relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte
    • Einbindung der Nutzerperspektive
    • – falls relevant – Beachtung von „Design-for-all“-Anforderungen
  • Zusammensetzung des Verbundes (z. B. Qualifikation der Partner, Einbindung der relevanten fachlichen Perspek­tiven und Kompetenzen, Einbindung von Anwendern und Partnern mit kommerzieller Verwertungsperspektive, insbesondere von KMU, Vollständigkeit der Umsetzungskette)
  • Qualität des Geschäftsmodells (z. B. Darstellung des Marktzugangs und der Verwertungsperspektive)
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis), inklusive einer Aufgabenbeschreibung und der Beschreibung der Arbeitspakete. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29. Oktober 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn

BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung