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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 05.10.2015

Vom 08.09.2015

Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Voraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland". Diese Förderrichtlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, technologische Innovationen voranzutreiben, um die zivile Sicherheit in Deutschland zu stärken.

Die jüngsten Anschläge von Paris und Kopenhagen sowie die Terrorwarnungen in Dresden, Braunschweig und Bremen haben die Themen Radikalisierung und Terrorismus nicht nur ins öffentliche Bewusstsein zurückgerufen, sondern auch verdeutlicht, wie unmittelbar betroffen die Bundesrepublik Deutschland und unsere Gesellschaft von diesen Phänomenen ist.

Daher fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von Terroranschlägen und der Identifizierung und Verfolgung der mutmaßlichen Täter. Maßgebliche Innovationstreiber für solche Systeme sollen die potenziellen Anwender, z. B. die verschiedenen Polizeien und Strafverfolgungsbehörden sein. Ziel sind neuartige Sicherheitslösungen, die durch Einbeziehung der kompletten Innovations- und Wertschöpfungskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, einen hohen praktischen Nutzen und großes Umsetzungspotenzial erwarten lassen.

Die Förderrichtlinie ist in den Szenarien der Buchstaben a bis c für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Österreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten. Für das Szenario d ist eine ausschließlich nationale Förderung vorgesehen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die z. B. durch Katastrophen, Terrorismus, Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.

Es werden Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern gefördert,

  • die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
  • die interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind,
  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt,
  • die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und dazu die jeweiligen Endnutzer und Industriepartner einbinden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben deutscher Partner können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Vorhaben österreichischer Partner können vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) auf Basis der KIRAS-Ausschreibung 2015 gefördert werden.

Basis für gemeinsame deutsch-österreichische Projekte ist die Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem BMVIT zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung aus dem Monat April 2013.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, terroristische Anschläge zu verhindern oder Ermittlungsbehörden die Aufklärung von Taten und die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden. Themenschwerpunkte der Bekanntmachung sind:

Szenario der Terrorismusbekämpfung nach einem Anschlag

  1. Die schnelle Ermittlung der an einem sicherheitsrelevanten Ereignis (z. B. Anschlag auf Sportveranstaltung o. Ä.) beteiligten Personen und deren Identifizierung zum Zwecke der Strafverfolgung ist essenziell, um potenzielle Folgeattentate zu verhindern. Unter Einhaltung des verfassungs-, telekommunikations- und datenschutzrechtlichen Rahmens sowie unter Berücksichtigung ethischer Aspekte soll eine verbesserte Analyse von sehr großen Datenmengen (Video, Bilder, eventuell Audio) ermöglicht werden. Gefördert werden sollen effektive (Entscheidungs-) Unter­stützungssysteme zur Daten- und Komplexitätsreduktion und zur Analyse und Priorisierung umfangreicher Datenmengen unterschiedlicher Herkunft. Diese Systeme sollen Behörden nach einem Anschlag bei der Aufklärung und Strafverfolgung unterstützen, da Zeit bei der Ermittlung ein kritischer Faktor ist. Beispiele für technische Unterstützungsmöglichkeiten können sein:
  • Cloud based Video Analytics,
  • Interoperabilität/Integration Schnittstellen (Open Source-Ansätze – Multi-Use: Lösungen für diverse Anwender),
  • Vernetzung und Analyse von Systemen und unterschiedlichen Sensordaten (z. B. akustisch, visuell, (Meta-)Daten aus sozialen Medien und mobilen Systemen),
  • Reduktion und Visualisierung von Datenmengen,
  • Entscheidungsunterstützungssysteme zur Komplexitätsreduktion (adaptiv, nutzerfreundlich, selbstlernend/selbsttrainierend).
  1. Szenario zu Gefährdungen durch unbemannte Flugsysteme (UAS): Entwicklung technischer Maßnahmen zur Detektion, Verifikation und Intervention zur Gefahrenabwehr

    UAS können in unterschiedlichsten Preis- und Gewichtsklassen kommerziell erworben werden und als potenzielles Angriffsmittel dienen. Gefördert werden sollen die situationsabhängige Detektion zur frühzeitigen Erkennung von UAS und die rechtzeitige Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen. Beispiele können sein:
  • Detektion und Tracking von UAS,
  • Rückverfolgung von Steuerungssystemen,
  • technologische Maßnahmen und deren rechtliche und ethische Voraussetzungen zur situationsabhängigen Intervention (Manipulation, Störung, physische Abwehrmaßnahmen).
  1. Szenario zu Gefährdungen durch Explosivstoffe und verbotene Feuerwaffen sowie technische Maßnahmen zur ­Intervention

    Im Internet sind Bauanleitungen und Einsatzszenarien von günstigen und leicht zu konstruierenden, improvisierten Sprengsätzen relativ einfach zu finden. Dies erhöht das Risiko und die Wahrscheinlichkeit, dass solche Vorrichtungen für terroristische Anschläge genutzt werden. Deshalb sollen sowohl einfach zu handhabende und kostengünstige Detektionsmöglichkeiten für Explosivstoffe, als auch Analysemöglichkeiten zu deren Rückverfolgung (Beschaffungswege und -strukturen) zum Schutz von Veranstaltungen und Großereignissen gefördert werden. Ein weiteres erhebliches Gefährdungspotenzial geht von verbotenen Feuerwaffen (Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen)¹ aus. Auch hier sind Verfahren zur Lokalisation und Rückverfolgung gefragt, um den illegalen Handel mit diesen Waffen zu unterbinden. Beispiele könnten sein:
  • abstandsfähige Sensoren zur Detektion von Sprengsätzen und Explosivstoffspuren,
  • Sensor-Datenfusion,
  • Low-Cost-Systeme für den großflächigen Einsatz,
  • Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen und deren Grundsubstanzen auch nach einem Anschlag,
  • Lokalisation und Rückverfolgbarkeit verbotener Feuerwaffen,
  • Unterstützung forensischer Analysearbeit.
  1. Szenario zur Wirkungsanalyse von Internetpropaganda und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen

    Die Instrumentalisierung des Internets und der neuen Medien durch radikale und terroristische Gruppierungen stellt eine große Herausforderung dar. Durch die digitale Verbreitung von einschlägiger Propaganda erreicht gefährliches Gedankengut ungefiltert eine breite Öffentlichkeit. Gefördert werden sollen rechtskonforme Untersuchungen zur tatsächlichen Wirkung dieser Propaganda und der Frage, wie ihr effektiv entgegengetreten werden kann. Beispielhafte Ansätze könnten sein:
  • Analyse radikaler Diskurse und deren Auswirkung auf die Entwicklung des Terrorismus,
  • Analyse von Aufrufen zu terroristischen Straftaten sowie Verhinderung von Internetpropaganda,
  • Identifizierung vulnerabler Gruppen und Personen zur Ermittlung geeigneter zielgruppenspezifischer Schutzmaßnahmen,
  • Nutzung sozialer Netzwerke und Medien sowie des Internets für geeignete Gegenmaßnahmen/-darstellungen.

Die Forschungsverbünde sollen auch zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, rechtliche Fragestellungen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische und gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.

Die Forschungsgegenstände müssen ein hohes praktisches Anwendungspotenzial haben. Zielpunkt der technischen Vorhaben ist es in der Regel, einen Funktionsdemonstrator aufzubauen, der als Basis einer sich an das Projekt ­anschließenden Produktentwicklung dienen kann.

Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.

Die Projektvorschläge müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen, um für die Zukunft eine entscheidende Verbesserung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Sie müssen klare Vorteile gegenüber bereits vorhandener Lösungen aufweisen.

Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • Beschreibung des Sicherheitsszenarios, insbesondere zur Erläuterung des konkreten Bedarfs und der Relevanz,
  • Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Technik,
  • klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel,
  • wissenschaftliche Exzellenz,
  • eine strukturierte und realistische Verwertungsplanung.

Um die Verbundstruktur möglichst schlank zu gestalten, kann es sich anbieten, bei einer großen Anzahl zu berücksichtigender Akteure auf das Instrument der assoziierten Partnerschaften zurückzugreifen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,

sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien:

  • Behörden,
  • Kommunen,
  • Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.),
  • Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft,
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Eine Forschungseinrichtung, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre. Für die Projekte, die eine Kooperation mit Partnern aus Österreich planen, ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen. Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten (siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/) sind zu berücksichtigen.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen und Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen.

Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien ­nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr. 0110 ( Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die bilaterale Kooperation mit österreichischen Partnern ist ebenfalls erwünscht. Basierend auf der bilateralen Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem BMVIT haben österreichische und deutsche Forschergruppen die Möglichkeit, im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung "Zivile Sicherheit – Aspekte und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung" und der KIRAS-Ausschreibung 2015 (im Internet abrufbar unter http://www.kiras.at/service/aktuelle-ausschreibungen ) gemeinsam Projektvorschläge einzureichen. Besondere Hinweise für die Vorlage von Projektskizzen durch deutsch-österreichische Konsortien sind im Internet unter https://www.projekt-portal-vditz.de/HinweiseZuBilateralenProjekten abrufbar.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden, bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Serge Röhrig
Telefon: +49 2 11/62 14-3 96
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: roehrig@vdi.de

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt, um den Aufwand für die Forschungspartner möglichst gering zu halten. In der ersten Stufe werden Projektskizzen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

7.2.1 Erste Stufe

Vorlage von Projektskizzen

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) bis spätestens

zum 1. Februar 2016

ein.

Die Einreichung erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: www.vdi.de/tz-pt . Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine durch die Koordinatorin/den Koordinator unterschriebene Druckfassung fristgerecht beim Projektträger eingehen.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags,
  2. Beschreibung des Sicherheitsszenarios, der wissenschaftlichen bzw. technischen Arbeitsziele und angestrebten Innovationen,
  3. Kurzdarstellung des Projektkonsortiums, der Rollenverteilung und Kompetenzen der Projektpartner,
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage,
  5. Arbeitsplanung und Balkenplan,
  6. Verwertungsplanung (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung) und kurzes Normungskonzept (Darstellung der einschlägigen geltenden Normen und Richtlinien sowie gegebenenfalls Strategien zur Anpassung oder Erstellung von Standards, Normen und Richtlinien),
  7. Finanzierungsplanung (aufgeschlüsselt nach Verbundpartnern), Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils; Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Es steht den Verbundpartnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Auswahl von Projektskizzen

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zu diesen Förderrichtlinien und zum Rahmenprogramm,
  • wissenschaftliche und technische Qualität, Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn,
  • Relevanz der angestrebten Ergebnisse für die praktische Anwendung,
  • Qualität und Belastbarkeit der Verwertungsplanung und gegebenenfalls des Normungskonzepts,
  • Qualität des Projektkonsortiums in Bezug auf die Umsetzung der Ziele und die Berücksichtigung aller relevanten Akteure.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF wird der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin oder den Koordinator über das Auswahlergebnis informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Zweite Stufe

Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag sowie eine Gesamt- und eine Teilvorhabensbeschreibung vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung erläutert werden. Darüber hinaus müssen in den Vorhabenbeschreibungen die Ziele der Partner sowie insbesondere der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden.

Zusätzlich gelten zu den oben genannten Kriterien folgende Bewertungskriterien:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
  • Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
  • konkreter Verwertungsplan.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017".

Bonn, den 8. September 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Junker

- Kategorie A – Verbotene Feuerwaffen ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31991L0477 )