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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Innovationslabore/Kompetenzzentren für Robotersysteme in menschenfeindlichen Umgebungen“ im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 20.07.2016

Vom 27.06.2016

Die zivile Sicherheit ist eine der Voraussetzungen für Lebensqualität und Wohlstand in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die vorhandenen Kompetenzen bei Robotik und Robotereinsatz im Bereich der zivilen Sicherheit zu bündeln und innovative Systemlösungen voranzutreiben, die Einsatzkräfte insbesondere bei riskanten oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten zu entlasten und Gefahren zu minimieren.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Katastrophen, Terrorismus und Kriminalität ausgelöst werden.

Bei der Bewältigung von Notfällen und Katastrophen werden Einsatzkräfte regelmäßig mit gefährlichen Situationen konfrontiert und riskieren bei ihrer Arbeit immer wieder ihr Leben. Um Rettungs- und Einsatzkräften in diesen gefährlichen Situationen oder bei Arbeiten in menschenfeindlichen Umgebungen zu entlasten, sollen daher zukünftig verstärkt Robotersysteme eingesetzt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Robotersystemen im Bereich der zivilen Sicherheit in Deutschland durch die Etablierung von bis zu drei Innovationslaboren/Kompetenzzentren zu unterstützen, wobei der Fokus auf Anwendungsbereichen liegt, die mit einem hohen Risiko für Einsatzkräfte verbunden sind.

In Form eines Wettbewerbs sollen Konzepte zu Innovationslaboren/Kompetenzzentren erarbeitet werden, die die bestmögliche Umsetzung von aktuellem Wissen und technologischen Möglichkeiten in spezifische Robotersysteme für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen mit Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung zum Ziel haben. Die Innovationslabore/Kompetenzzentren müssen hierzu ihr eigenes Profil im Bereich praxisgerechter Robotersysteme entwickeln und ihren Beitrag zur Erhöhung der zivilen Sicherheit in Deutschland darstellen. Unter Innovationslaboren/Kompetenzzentren wird die Vernetzung kompetenter Leistungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem Kreis der Praktiker in regional oder überregional organisierten Strukturen mit einem zentralen Standort und einem angesiedelten Test-Labor/Living Lab verstanden.

Die Hauptaufgabe der Innovationslabore/Kompetenzzentren ist zum einen die Bildung einer Netzwerk-Infrastruktur, in der Kompetenzen sowohl horizontal (branchenübergreifend und interdisziplinär) als auch vertikal (Abdeckung der Wertschöpfungskette: Ausbildung – Forschung – Entwicklung – Produktion) mit Anwendern zusammengeführt werden. Zum anderen sollen Innovationslabore/Kompetenzzentren durch die Bereitstellung von Möglichkeiten zum Testen und zur einsatznahen Validierung von Systemen (Test-Labor/Living Lab) einen hohen praktischen Nutzen aufweisen, so dass neueste Entwicklungen im Bereich Robotersysteme zukünftig schneller zur Unterstützung und Entlastung von Einsatzkräften bei Arbeiten in menschenfeindlichen Umgebungen zur Verfügung stehen. Hierzu sollen unter anderem modulare Plattformen entwickelt und aufgebaut werden, mit denen die Leistungsfähigkeit konkurrierender Systemlösungen evaluiert werden können. Das an das Innovationslabor/Kompetenzzentrum angesiedelte Test-Labor/Living Lab sowie die modularen Plattformen stehen dabei auch Externen zur Verfügung.

Merkmale eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums sind eine intensive multilaterale Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen, etwa zum Test und zur Validierung innovativer Technologien und Systemlösungen, sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen durch Forschung und Entwicklung. Hierbei spielt auch die Zusammenarbeit mit anderen Innovationslaboren/Kompetenzzentren eine wichtige Rolle. Ein Innovationslabor/Kompetenzzentrum soll in der Lage sein, in ausgewählten Anwendungsbereichen Innovationen zu generieren, die auch im internationalen Vergleich wegweisend sind und ein besonders hohes Anwendungspotenzial aufweisen. Es verfügt nicht nur über wissenschaftlich-technologische Kompetenz auf herausragendem Niveau, sondern kombiniert diese mit organisatorischen Fähigkeiten, was sich auch in zukunftsorientierten Ansätzen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung widerspiegelt.

Ein Innovationslabor/Kompetenzzentrum soll unter anderem auch Ansprechpartner und Wissensträger für Anfragen von Dritten zu technologischen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Robotersystemen in menschenfeindlicher Umgebung sein.

1.2 Rechtsgrundlage

Die im Wettbewerb ausgewählten Innovationslabore/Kompetenzzentren können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen eines Wettbewerbs sollen bis zu drei Innovationslabore/Kompetenzzentren für den Einsatz von Robotersystemen in menschenfeindlichen Umgebungen in den Themenclustern

  • Dekontamination (zum Beispiel Altlasten, Gefahrenstoffe, Strahlung),
  • terrestrische Gefahrenabwehr (zum Beispiel Rettung, Schadensbekämpfung, Suche),
  • Wasser (zum Beispiel Bergung, Kontrolle, maritime Anwendungen, Ortung, Navigation, Kommunikation),

gefördert werden.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Maßnahmen, die zum Aufbau, zum Betrieb und zur Koordination von bis zu drei Innovationslaboren/Kompetenzzentren und angesiedelter Test-Labors/Living Labs erforderlich sind. Dies umfasst neben Personalmitteln und Mitteln für Reisetätigkeiten unter anderem auch Sachmittel, die für die Konzeptumsetzung erforderlich sind.

Zur Gewährleistung eines reibungsfreien Informationsaustauschs könnten beispielsweise Netzwerkkoordinatoren beauftragt werden, die die Durchführung regelmäßiger Treffen und gemeinsamer Veranstaltungen sicherstellen sowie für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Vorschläge, die von außen an das Netzwerk herangetragen werden, könnten durch die Netzwerkkoordinatoren bewertet und möglichst in das Netzwerk oder gegebenenfalls in bereits laufende bzw. vorbereitete Projekte integriert oder an andere Netzwerke weitergeleitet werden.

Die Förderung eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums ist zunächst auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird über eine weitere Förderphase von vier Jahren entschieden. Danach sollen die Zentren in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur wirtschaftlich eigenständig weitergeführt werden.

Ausgeschlossen ist eine Förderung baulicher Maßnahmen. Dies betrifft jedoch nicht eine gegebenenfalls notwendige Ertüchtigung eines vorhandenen Gebäudes zur Einrichtung eines Test-Labors/Living Labs.

3 Zuwendungsempfänger

Angesprochen sind alle Leistungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft und Behörden sowie Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.), die durch übergreifende Kooperation und Engagement zur Bündelung ausgewiesener Kompetenzen und zur Realisierung von praxisgerechten Robotersystemen für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen beitragen können.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung von Partnern aus der Wirtschaft/kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/15582/attachments/1/translations/de/renditions/native .

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Auswahl der förderungswürdigen Konzepte erfolgt in einem Wettbewerb. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Bewerbung in Form eines qualifizierten Konzepts voraus. Aus den Unterlagen muss das Zusammenwirken der im Einzelnen zu benennenden Beteiligten (Mitglieder des Innovationslabors/Kompetenzzentrums) aus Wissenschaft, Wirtschaft, Anwendern, gegebenenfalls öffentlicher Verwaltung sowie die Interdisziplinarität und Innovationsorientierung des Ansatzes deutlich werden. Die Wettbewerbssieger sind verpflichtet, mit anderen Innovationslaboren/Kompetenzzentren zu kooperieren und ihr Netzwerk gegebenenfalls für weitere interessierte Mitglieder zu öffnen.

Das Konzept soll jeweils in Bezug auf Robotersysteme für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen zu folgenden Kriterien Aussagen liefern:

  • Im internationalen Vergleich nachgewiesene hohe wissenschaftlich-technische Leistungsfähigkeit sowie Koopera­tionsfähigkeit der im Innovationslabor/Kompetenzzentrum aktiven Mitglieder,
  • Qualität, Umfang und Ausmaß bereits bestehender interdisziplinärer Vernetzung,
  • bisherige und potenzielle Nutzung des vorhandenen wissenschaftlichen Wissens, der Kompetenzen und der technologischen Fähigkeiten und der Forschungskapazitäten,
  • gegebenenfalls bereits vorhandene Ausstattung und Einsatzfähigkeit eines angesiedelten Test-Labors/Living Lab zum Test und zur Validierung von Roboter-Komponenten und -Systemen,
  • Konzept zur Zusammenarbeit und zum Austausch der gegebenenfalls im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Innovationslabore/Kompetenzzentren untereinander, aber auch mit weiteren FuE Vorhaben und interessierten Institutionen. Bereits geförderte Projekte (siehe http://www.sifo.de/de/forschungsprojekte-m-ueberblick-1695.html) sind dabei zu berücksichtigen,
  • Konzept zur Verwendung gewonnener Erkenntnisse mit dem Ziel, neueste Entwicklungen möglichst schnell in Anwendungen im Sinne dieser Bekanntmachung zu überführen,
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Mitarbeit bei Standardisierung und (entwicklungsbegleitender) Normung,
  • Information der Öffentlichkeit,
  • Konzept zur längerfristigen wirtschaftlichen Fortführung des Innovationslabors/Kompetenzzentrums.

Es steht jedem sich bewerbenden Innovationslabor/Kompetenzzentrum frei, weitere Kriterien einzubeziehen, die zum Erreichen des Zuwendungszwecks beitragen (siehe Nummer 1.1).

Die Mitglieder eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr.0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf#t6 ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen des Artikels 25 der AGVO zur maximal zulässigen Beihilfeintensität berücksichtigen. Diese Verordnung lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis zu 100 % gefördert werden können.

Es ist vorgesehen, ausgewählte Innovationslabore/Kompetenzzentren mit einer jährlichen Zuwendungssumme von bis zu 3 Millionen € zu fördern.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" bzw. die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften".

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Dr. Frank Sicking
Telefon: +49 2 11/62 14-5 87
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: sicking@vdi.de

Dr. Lars Winking
Telefon: +49 2 11/62 14-3 23
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: winking@vdi.de

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt, um den Aufwand für die Forschungspartner möglichst gering zu halten.

In der ersten Stufe werden Konzeptskizzen ausgewählt.

Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt. Antragsteller bzw. Koordinator ist das Mitglied des Innovationslabors/Kompetenzzentrums, bei dem das Test-Labor/Living Lab angesiedelt ist bzw. werden soll. Alle anderen Mitglieder sind über Einzelanträge oder Unteraufträge einzubinden. Einzelanträge ohne die Einbindung weiterer Partner sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht förderfähig. Etwaige Trägergesellschaften/Vereine, die zum Betrieb eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums gegründet werden und Antragsteller sein sollen, müssen spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig gegründet sein.

7.2.1 Erste Stufe

Vorlage von Konzeptskizzen

Die Innovationslabore/Kompetenzzentren reichen eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Konzeptskizze im Umfang von maximal 30 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) bis spätestens

zum 30. September 2016

ein.

Die Einreichung erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Konzeptskizzen: www.vdi.de/tz-pt . Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine unterschriebene Druckfassung fristgerecht*beim Projektträger eingehen.

Für die Konzeptskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Darstellung des Innovationslabors/Kompetenzzentrums (beteiligte Akteure, Struktur, nationale und internationale Kooperationsbeziehungen sowie Vernetzung der Akteure untereinander und zu anderen Innovationslaboren/Kompetenzzentren), Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Innovationslabors/Kompetenzzentrums,
  2. Darstellung eines eindeutigen Profils des Innovationslabors/Kompetenzzentrums im Bereich praxisgerechter Robotersysteme für den Einsatz in menschenfeindlichen Umgebungen mit Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung und Begründung der thematischen Schwerpunktbildung (siehe Nummer 2),
  3. Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Innovationslabor/Kompetenzzentrum verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben darüber, welche Schwerpunkte die strategische Weiterentwicklung bestimmen, welche Rolle die beteiligten Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind,
  4. Beschreibung der konkret geplanten Forschungsaktivitäten unter Berücksichtigung folgender Punkte:
  • Ausgangssituation: Stand der Wissenschaft und Technik im ausgewählten Schwerpunkt,
  • Darstellung der Ziele: Neuheit der Lösungsansätze bzw. erwartete Impulse ausgehend vom Stand der Forschung und der Technik, Beitrag zu Erhöhung der zivilen Sicherheit,
  • Lösungsweg: Beschreibung der geplanten Forschungsaktivitäten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird; Patentlage,
  • Arbeitsplan inklusive einer Darstellung aller Unteraufträge zur Einbindung weiterer Mitglieder.
  1. Ausstattung und Betrieb eines Test-Labors/Living Lab,
  2. mittelfristiges und langfristiges Innovationspotenzial durch die Transmission von gewonnenen Erkenntnissen zu Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, und dem Kreis der Anwender,
  3. Maßnahmen zur Standardisierung und Patentierung,
  4. Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und Qualifizierung,
  5. Finanzierungsplan, Organisationsstruktur und Management des Zentrums, insbesondere die intensive multilaterale Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren und Testeinrichtungen, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen,
  6. Konzept zur längerfristigen wirtschaftlichen Fortführung des Innovationslabors/Kompetenzzentrums,
  7. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.

Es steht den Partnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Aus der Vorlage einer Konzeptskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Auswahl von Konzeptskizzen

Die eingegangenen Konzeptskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: künftiger gesellschaftlicher Bedarf und Beitrag zur Erhöhung der zivilen Sicherheit,
  • wissenschaftliche Exzellenz und Innovationspotenzial des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • Qualifikation der Partner,
  • Projektmanagement, Organisation der Zusammenarbeit im Verbund sowie mit Dritten,
  • Qualität des strategischen Umsetzungskonzepts,
  • Beitrag zur zukünftigen Positionierung des Innovationslabors/Kompetenzzentrums im nationalen und internationalen Umfeld.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Konzeptskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF wird dem Einreicher vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Innovationslabors/Kompetenzzentrums werden über den Skizzeneinreicher über das Auswahlergebnis informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige internationale Expertenjury beraten zu lassen.

7.2.2 Zweite Stufe

Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die positiv bewerteten Innovationslabore/Kompetenzzentren aufgefordert, förmliche Förderanträge (siehe hierzu Nummer 7.2) vorzulegen, über welche nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierbei gelten zusätzlich zu den oben genannten Kriterien folgende Bewertungskriterien:

  • Effizienz der Maßnahmen zum Aufbau, zum Betrieb und zur Koordination des Innovationslabors/Kompetenzzentrums, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Fördermittel,
  • Festlegung von jährlichen Meilensteinzielen mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und endet mit Ablauf des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“.

Bonn, den 27. Juni 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Wolf Junker

1 - Es gilt der Poststempel. Wahlweise Abgabe beim zuständigen Projektträger bis zum 30. September 2016 12.00 Uhr.