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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Kritische Strukturen und Prozesse in Produktion und Logistik“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung; Bundesanzeiger vom 15.09.2017

Vom 27.07.2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Zukunftsaufgaben für Lebensqualität und Wohlstand in Deutschland. Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Katastrophen, Terrorismus, Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.

Die Sicherheit der für ein funktionierendes Gemeinwesen unentbehrlichen Infrastrukturen ist ein Kernbereich des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“. Eine neue mehrteilige Förderlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stellt daher den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS)1 in den Mittelpunkt.

Mit der vorliegenden Richtlinie werden innovative Sicherheitslösungen zur Erhöhung der Resilienz von Prozessen und Strukturen in Produktion und Logistik gefördert, wobei der Fokus auf Bereichen liegt, die im Sinne kritischer Infrastrukturen besonders schützenswert sind. Weitere Förderrichtlinien werden sich unter anderem auf Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Versorgungsinfrastrukturen konzentrieren.

Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Österreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Vorhaben österreichischer Partner können vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) auf Basis der KIRAS-Ausschreibung 2017 gefördert werden.

Basis für gemeinsame deutsch-österreichische Projekte ist die Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem BMVIT zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung aus dem Monat April 2013.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt nach der Verordnung (EU) Nr.651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt (Nummer der Beihilfesache [Kommission]: SA.39695). Die Förderung erfolgt in der Form von Beihilfen für FuE2-Vorhaben (Artikel 25 AGVO).

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Produktion und Logistik spielen nicht nur bei der Versorgung der Bevölkerung eine zentrale Rolle. Sie sind auch für die Wirtschaftsstandorte Deutschland und Österreich von elementarer Bedeutung. Die Globalisierung und die zunehmende Digitalisierung haben bereits in den vergangenen Jahren zu dynamischen Entwicklungen geführt, die sich im Zusammenhang mit dem Wandel hin zur Wirtschaft 4.0 noch beschleunigen werden.

Die Realisierung von dezentralen, sich selbst organisierenden und steuernden Produktions- und Logistikprozessen bietet vielfältige Möglichkeiten – von weiteren Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen bis hin zu neuen Produkten und Geschäftsmodellen. Die interdependenten, miteinander vernetzten Prozesse bei den Akteuren sowie entlang der Wertschöpfungsketten führen aber auch zu einer stark steigenden Komplexität. Dabei ist es essentiell, dass auch die bestehenden Lösungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Integrität von Waren und Dienstleistungen kontinuierlich weiter entwickelt werden.

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte Forschungsarbeiten zur Erhöhung der Resilienz von besonders schützenswerten Prozessen und Strukturen in Produktion und Logistik, unter anderem im Zusammenhang mit dem Wandel hin zur Wirtschaft 4.0. Im Fokus der vorliegenden Richtlinie stehen dabei insbesondere folgende Aspekte:

  1. Produktion und Logistik als schützenswerte Infrastruktur: Grundlegende Untersuchungen zur Bedeutung kritischer Produktions- und Logistikbereiche für die Industriestandorte Deutschland und Österreich sowie zur Versorgung der Bevölkerungen mit kritischen Warengruppen (wie zum Beispiel Nahrungsmittel und Medikamente),
  2. innovative Ansätze zur Modellierung und Analyse komplexer, interdependenter Produktions- und Lieferketten im Hinblick auf kritische Strukturen und Prozesse, Risiken und Vulnerabilitäten sowie zur Gefahrenvorhersage unter Berücksichtigung möglicher Kaskadeneffekte als Grundlage für ein modernes Risikomanagement,
  3. Methoden zur Analyse des Sicherheitsniveaus und der Zuverlässigkeit von besonders schützenswerten Elementen in Produktions- und Lieferketten sowie zur Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus und der Zuverlässigkeit unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Zusammenhang mit Industrie/Wirtschaft 4.0 (Vernetzungen, Manipulationen, Angriffe),
  4. Lösungen zur Prävention, zur Erkennung und zur Behebung von Störungen und Schadensfällen - von Sicherheitsstrategien im Zusammenhang mit dem Einsatz von „Internet-of-Things“-Technologien für Industrie 4.0 Produktionsprozesse über die Anwendung von Blockchain-Technologien zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Sicherheit kompletter Produktions- oder Lieferketten bis hin zu Lösungsansätzen zur Sicherung der Informationsverteilung in Produktions- und Logistikprozessen nach Schadensereignissen,
  5. Anpassungsstrategien für ein robustes Business Continuity Management im Zuge von Wirtschaft 4.0 sowie Ansätze für neue zukunftsfähige Sicherheitsservices, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Systemlösungen im Bereich Produktion und Logistik.

Bei den Forschungsarbeiten soll grundsätzlich ein ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung von Technologie, Organisation und Personal verfolgt werden. In diesem Zusammenhang spielen auch zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung eine wichtige Rolle. Lösungsansätze können den Schwerpunkt auf einzelne Akteure und/oder die komplexe Wertschöpfungskette legen.

Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragestellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische und gesellschaftliche Aspekte einbezogen werden.

Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.

Es werden Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern gefördert,

  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt
  • die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und dazu die jeweiligen Endnutzer und Industriepartner einbinden,
  • die interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind.

Die Projektvorschläge müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen, um für die Zukunft eine entscheidende Verbesserung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Sie müssen klare Vorteile gegenüber bereits vorhandenen Lösungen aufweisen. Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:

  • Beschreibung des Sicherheitsszenarios, insbesondere zur Erläuterung des konkreten Bedarfs und der Relevanz,
  • Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik,
  • klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel,
  • wissenschaftliche Exzellenz,
  • eine strukturierte und realistische Verwertungsplanung.

Um die Verbundstruktur möglichst schlank zu gestalten, kann es sich bei einer großen Anzahl zu berücksichtigender Akteure anbieten, auf das Instrument der assoziierten Partnerschaften zurückzugreifen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,

sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien:

  • Behörden,
  • Kommunen,
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen,
  • Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.),
  • Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Für die Projekte, die eine Kooperation mit Partnern aus Österreich planen, ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen. Die Ergebnisse aus bereits geförderten Projekten (siehe unter anderem http://www.sifo.de/de/projekte-a-z.php ) sind zu berücksichtigen.

Bei Vorhaben, die den in Nummer 2 aufgeführten Themenfeldern der Buchstaben b bis e zuzuordnen sind, sollen die insgesamt beantragten Fördermittel zu mindestens einem Drittel den beteiligten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Die Beteiligung von geeigneten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen, sowie ausschließlich literaturbasierte Studien.

Skizzeneinreicher sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist durch die Einreicher zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der Skizze kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ; Bereich Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die bilaterale Kooperation mit österreichischen Partnern ist erwünscht. Basierend auf der bilateralen Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem BMVIT haben österreichische und deutsche Forschergruppen die Möglichkeit, im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung „Zivile Sicherheit – Kritische Strukturen und Prozesse in Produktion und Logistik" und der KIRAS-Ausschreibung 2017 (im Internet abrufbar unter http://www.kiras.at/service/aktuelle-ausschreibungen ) gemeinsam Projektvorschläge einzureichen. Besondere Hinweise für die Vorlage von Projektskizzen durch deutsch-österreichische Konsortien sind im Internet unter https://www.projekt-portal-vditz.de/HinweiseZuBilateralenProjekten abrufbar.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Der Artikel 25 der AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren - HZ - und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

5.3 Zuwendungsart

Die Zuwendung kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).

Vorhaben müssen zur Mitte der Projektlaufzeit einen Abbruchmeilenstein vorsehen. Über die Fortführung eines Vorhabens wird schriftlich auf der Basis der Ergebnisse der Projektpräsentation entschieden, nachdem erforderlichenfalls geänderte Arbeitspläne vorgelegt worden sind.

Leopoldina und DFG haben am 28. Mai 2014 „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (Informationen unter: http://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2014_06_DFG_Leopoldina_Wissenschaftsfreiheit_-verantwortung_D.pdf ). Hochschulen und Universitäten sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI-Technologiezentrum GmbH

Projektträger Sicherheitsforschung

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Dr. Lars Winking

Telefon: +49 2 11/62 14-3 23

Telefax: +49 2 11/62 14-4 84

E-Mail: winking@vdi.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

7.2 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem PT bis spätestens zum 2. Februar 2018 in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die elektronische Einreichung erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: https://www.projekt-portal-vditz.de/Bekanntmachung/Produktion_und_Logistik . Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso wie eine Vorlage für die Skizzenerstellung. Zusätzlich zu der elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung fristgerecht beim Projektträger eingehen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze muss begutachtungsfähig, gut verständlich und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbar sein und darf einen Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Arial Schriftgrad 12) nicht überschreiten. Dabei ist die folgende Gliederung zu verwenden:

  1. Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags,
  2. Beschreibung des Sicherheitsszenarios, der wissenschaftlichen bzw. technischen Arbeitsziele und angestrebten Innovationen,
  3. Kurzdarstellung des Projektkonsortiums, der Rollenverteilung und Kompetenzen der Projektpartner,
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage,
  5. Arbeitsplanung und Balkenplan,
  6. Verwertungsplanung (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung) und kurzes Normungskonzept (Darstellung der einschlägigen geltenden Normen und Richtlinien sowie gegebenenfalls Strategien zur Anpassung oder Erstellung von Standards, Normen und Richtlinien),
  7. Finanzierungsplanung (aufgeschlüsselt nach Verbundpartnern), Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils; Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Es steht den Verbundpartnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zu dieser Förderrichtlinie und zum Rahmenprogramm,
  • wissenschaftliche und technische Qualität, Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn,
  • Relevanz der angestrebten Ergebnisse für die praktische Anwendung,
  • Qualität und Belastbarkeit der Verwertungsplanung und gegebenenfalls des Normungskonzepts,
  • Qualität des Projektkonsortiums in Bezug auf die Umsetzung der Ziele und die Berücksichtigung aller relevanten Akteure.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

Entsprechend der oben angeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der jeweiligen förmlichen Förderanträge (auf AZA- oder AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, hat einen eigenen Antrag in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • ausführliche Darstellung zur Organisation der Zusammenarbeit im Verbund und zur Festlegung eines nachprüfbaren Meilensteinziels sowie konkreter weiterer Übergabepunkte,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung,
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

7.2.3 Bewilligungsverfahren

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
  • Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Auszahlungen erfolgen gemäß Nummer 7 der NKBF 98 bzw. Nummer 1.4 der ANBest-P im Anforderungsverfahren.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf 1. Oktober 2022 gültig.

Bonn, den 27. Juli 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Eckhart Curtius

Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Besonders wichtige Anlagen/Bereiche werden in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) bezeichnet.

FuE = Forschung und Entwicklung