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Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum Richtlinie zur Förderung des Auf- und Ausbaus nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten (ERA Fellowships – Science Management), Bundesanzeiger vom 17.04.2019

Vom 02.04.2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Im Rahmen der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf die stärkere Zusammenarbeit mit den EU 13-Mitgliedstaaten, um einen Beitrag zur wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu leisten. Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den EU 13 als wichtigen Partnerländern verstärkt werden.

Die Maßnahme „ERA Fellowships – Science Management“ unterstützt den Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten. Sie fördert den Kompetenzaufbau von Wissenschaftsmanagerinnen und -managern des mittleren administrativen Managements aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen der EU 13 („EU 13 Fellows“), die im Rahmen von Gastaufenthalten institutionelle Netzwerke aufbauen oder festigen, theoretisches Wissen vertiefen und praktische Erfahrung sammeln möchten. Zusätzlich können Gegenbesuche des administrativen Personals (DE-Fellow) der betreuenden deutschen Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der betreuten EU 13 Fellows (Herkunftsinstitutionen) erfolgen. Dieser wechselseitige Gastaufenthalt soll auch den deutschen Tandempartnern Einblicke in die Science-Management-Strukturen der Gastländer verschaffen sowie die entstandenen Kooperationsnetzwerke vertiefen.

Die Gastaufenthalte werden flankiert durch ein Theorieprogramm in Form zweier Campuswochen. Die erste Campuswoche findet zu Beginn der Projektlaufzeit im Februar 2020 in Bonn statt (Campuswoche 1); die zweite im Mai 2020 in Berlin (Campuswoche 2). In den Campuswochen durchlaufen die Fellows ein Programm mit Vorträgen und Übungseinheiten zu Themen des Wissenschaftsmanagements – insbesondere Programmmanagement, Drittmitteleinwerbung, Wissenstransfer – und des Europäischen Forschungsraums. Die Teilnahme an den Campuswochen ist für die EU 13 Fellows verpflichtend. Betreuende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der deutschen Gasteinrichtungen sind bei Interesse zur Teilnahme an den Campuswochen eingeladen. Das Theorieprogramm ist nicht Gegenstand dieser Förderbekanntmachung.

Im oben genannten Kontext leistet dieses Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Strategie_der_Bundesregierung_zum_EFR.pdf).

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Vorhaben in Form von Gastaufenthalten von ERA-Fellows. Dies beinhaltet einen Gastaufenthalt eines EU 13 Fellows an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, Forschungsförderorganisation oder Hochschule (im Folgenden „DE Gasteinrichtung“). Die beiden Theoriewochen in Deutschland sind Teil des Gastaufenthalts in Deutschland. Optional kann, im Rahmen eines wechselseitigen Austauschs, ein Gastaufenthalt einer Person des administrativen mittleren Managements der betreuenden DE Gasteinrichtung (DE Fellow) zur Forschungsreinrichtung bzw. Hochschule der betreuten EU 13 Fellows (Herkunftsinstitutionen im EU 13-Mitgliedstaat) erfolgen.

Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Fachpersonal der Gasteinrichtung über Verfahren und Prozesse zum Wissenschaftsmanagement auszutauschen.

Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen den Fellows und den Gasteinrichtungen vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.

Die Laufzeit der Gastaufenthalte der EU 13 Fellows an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland beträgt maximal 12 Wochen (inklusive Campuswochen). Die Gastaufenthalte in Deutschland sollen zum 31. Mai 2020 abgeschlossen sein. Die Laufzeit der Gastaufenthalte der betreuenden DE Gasteinrichtung an Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der Partnereinrichtungen der EU 13 Staaten beträgt 4 bis 8 Wochen. Die wechselseitigen Gastaufenthalte an den Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der EU-13-Staaten sind bis zum 31. Oktober 2020 abzuschließen.

Die Laufzeit der geförderten Vorhaben inklusive zweier Theoriewochen beträgt maximal 9,5 Monate von 15. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungsförderorganisationen und Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektpartner haben ihre Zusammenarbeit in einem ausführlichen schriftlichen Praxiskonzept für die Dauer des Gastaufenthalts darzulegen. Bestandteil dieses Praxiskonzepts muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zuwendungsempfänger (DE Gasteinrichtung) und dem EU 13 Fellow sein.

Ferner verpflichten sich die Fellows – wie in Nummer 1.1 dargestellt – an den beiden Campuswochen teilzunehmen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine klare Darstellung der durch den Gastaufenthalt zu erreichenden Ziele im Rahmen des Praxiskonzepts im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung (siehe auch Auswahlmodalitäten in Nummer 7.2).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Ausgaben/Kosten der EU 13 Fellows für An- und Abreise zur Gasteinrichtung in Deutschland und zu den beiden Theorie-, d. h. Campuswochen: Bei Flugtickets Economy Class, bei Bahnreisen 2. Klasse. Die Ausgaben/Kosten werden aufwandsgemäß mit der Gasteinrichtung abgerechnet. Projektbezogene Reisen innerhalb Deutschlands sind in begrenztem Maße förderfähig. Nicht förderfähig sind Markterkundungsreisen, Kongress- und Messeteil­nahmen.
  2. Aufwendungen des EU 13 Fellow während des Gastaufenthalts in der deutschen Einrichtung (wie z. B. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, ÖPNV vor Ort, Versicherungsbeiträge) werden mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst.
  3. Für die Förderung von Reisen und Gastaufenthalten deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Expertinnen und Experten (DE Fellows) gilt: Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland sowie das länderspezifische Tagegeld (aktuelle Tagespauschalen siehe https://www.internationales-buero.de/de/download_center.php ) werden übernommen. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom Zuwendungsempfänger selbst zu entrichten.
  4. Für die Berechnung der Tagegelder gelten folgende Grundsätze: 1 Monat = 30 Tage. An- und Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.
  5. Kosten für An- und Abreise der DE Fellows zu und von den Campuswochen werden nach Bundesreisekostengesetz erstattet. Unterkunft und Verpflegung während der Campuswochen werden vom BMBF gestellt.
  6. Eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand des Zuwendungsempfängers (DE Gasteinrichtung) während des Aufenthalts des EU 13 Fellows an der Gasteinrichtung in Höhe von 1 500 Euro pro Monat (50 Euro pro Kalendertag).

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Da es sich um eine Fördermaßnahme zum Auf- und Ausbau von Netzwerken und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.

Alleinige Zuwendungsempfänger sind die deutschen Gasteinrichtungen, die die Mittel an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für die eigentlichen Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Abteilung EI-EFB
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.eubuero.de

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind:

Fachliche Ansprechpartner:
Friederike Beulshausen
Telefon: +49 2 28/38 21-16 72
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: friederike.beulshausen@dlr.de

Administrative Ansprechpartner:
Inna Krieger
Telefon: +49 2 28/38 21-20 14
Telefax: +49 2 28/38 21-14 08
E-Mail: Inna.Krieger@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Vorlagen sowie Hinweise für die Erstellung der Projektskizze und Förderantrag werden auf „easy-Online“ und der Internetseite zu ERA-Fellowships zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 19. Juni 2019 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=EUB&b=FELLOWSHIPS2019&t=SKI ) einzureichen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte).

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Portal sind Basisdaten zum Antrag sowie zur antragstellenden Einrichtung anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der Online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann. Dieses „Projektblatt“ ist dem DLR Projektträger von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.

Die Projektskizze ist in deutscher Sprache zu verfassen. Sie ist von der deutschen Gasteinrichtung (Forschungseinrichtung oder Hochschule) einzureichen, mit Angabe zum Zeitraum der Gastaufenthalte.

Die Projektskizze besteht aus einem Praxiskonzept zur Umsetzung der Gastaufenthalte in Deutschland (unterzeichnet durch DE Gasteinrichtung und EU 13 Fellow; in deutscher Sprache). Es soll beinhalten:

  1. Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels und des gegebenenfalls wechselseitigen Personalaustauschs,
  2. Kurzporträts der beteiligten Partnereinrichtungen,
    • Angaben zum Stand des Wissenschaftsmanagements der antragstellenden Förderinstitution (vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen)
    • Angaben zur/zum betreuenden Projektkoordinatorin/Projektkoordinator,
  3. geplante Inhalte des Gastaufenthalts (Arbeitsbereiche, Sicherstellung der Betreuung, Einsatzorte (Fachabteilung),
  4. Ausblick auf mögliche Zusammenarbeit nach Ablauf des Programms,
  5. Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten (Nutzen des Projekts für die Gasteinrichtungen),
  6. Geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).

Die Projektskizze soll den Umfang von sieben Seiten nicht überschreiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße: 11 bis 12, 1,5-facher Zeilenabstand)

Erforderlich ist außerdem die Vorlage folgender formaler Unterlagen:

  1. Schriftliche Kooperationsvereinbarung mit einem EU 13 Fellow für die Dauer des Praxisaufenthalts inklusive
    • Freistellungszusage des Arbeitgebers des EU 13 Fellow für die beiden Campuswochen und die Dauer des Gastaufenthalts in Deutschland (in englischer oder deutscher Sprache),
    • optional Freistellungszusage des Arbeitgebers des DE Fellow (DE Gasteinrichtung für die beiden Campuswochen,
    • gegebenenfalls Freistellungszusage des Arbeitgebers der DE Gasteinrichtung für die Dauer des Gastaufenthalts an der EU 13 Partnereinrichtung des betreuten EU 13 Fellows (in englischer oder deutscher Sprache).
  2. Lebenslauf des ERA Fellow (beglaubigt; in deutscher oder englischer Sprache):
    • ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre im mittleren Management einer Hochschule oder Wissenschaftseinrichtung angestellt,
    • hat gute Englischkenntnisse (beglaubigt; mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz­rahmens), Deutschkenntnisse von Nutzen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen,
  • Übereinstimmung der Projektskizze mit den Förderzielen der Bekanntmachung,
  • fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
  • Bezug zur Programmatik des BMBF im entsprechenden Thema,
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner,
  • wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse (z. B. als Basis für die Erstellung oder Verfeinerung von Internationalisierungsstrategien der Forschung).

Übergeordnetes Auswahlkriterium ist die Qualität der Projektskizzen inklusive der Praxiskonzepte der Forschungseinrichtungen. Diese sollen einen Vorschlag zur Ausgestaltung (Ablauf, Ziel, Inhalte) des praktischen Teils in der Gasteinrichtung enthalten. Die Auswahl erfolgt unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten. Detaillierte Vorhabenbeschreibung. Diese sollte enthalten:

  1. Kooperationsziele
    • Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
    • Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung (vgl. Nummer 1.1) genannten förderpolitischen Zielsetzungen.
  2. Detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung
    • inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung.
  3. Ausführlicher Verwertungsplan (z. B. Verstetigung der Kooperation mit dem Partnerland, geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke).
  4. Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans,
  • Plausibilität und Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans,
  • Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs,
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel,
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Detaillierte Informationen zur Maßnahme können abgerufen werden unter der Internetadresse www.era-fellowships.de .

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2021 gültig.

Bonn, den 2. April 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Gundlach