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Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Innovationswettbewerbs „Elektronik für energiesparsame Informations- und Kommunikationstechnik“ im Rahmen der Initiative Green ICT, Bundesanzeiger vom 06.05.2020

Vom 27.04.2020

Forschung und Innovation sind Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, darunter die ­Maßnahme Green ICT1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Rahmen dieser Maßnahme, Forschung für eine Elektronik zu fördern, die den Energieverbrauch und damit die Treibhausgasemis­sionen (CO2-Fußabdruck) der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) senkt. Für einen signifikanten und messbaren Beitrag der IKT zur Erreichung der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris ist es notwendig, über die Steigerung der Energieeffizienz einzelner Komponenten hinaus erhebliche Energieeinsparungen für verteilte und vernetzte IKT-Systeme zu erreichen. Innovative Elektronik für energiesparsame IKT-Systeme soll zudem ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen aus Deutschland werden.

Das BMBF fördert auf Basis dieser Richtlinie Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der wissenschaftlich fundierten Ausarbeitung von Konzepten für Verbundvorhaben zur Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Konzepte bzw. die zu gestaltenden FuE-Verbundvorhaben sollen zum Ziel haben, durch Elektronik für innovative und energiesparsame IKT-Systeme einen erheblichen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und damit des CO2-Fußabdrucks von Digitaltechnologien zu leisten.

Die Digitalisierung durchdringt zunehmend die Alltags- und Arbeitswelt – ein Trend, der absehbar nicht nachlassen wird. Dabei kann die Digitalisierung in vielen Bereichen durch intelligente Steuerung von Geräten, Anlagen, Prozessen und Netzen einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten. Andererseits wird mit fortschreitender Verbreitung von Sensorik, Elektronik und Künstlicher Intelligenz (KI) der ­Energieverbrauch durch die Digitaltechnologien selbst zunehmen. Studien zufolge soll deren Anteil am Welt-Gesamtenergieverbrauch von derzeit ca. 3 % bis 2025 auf über 5 % steigen2, wenn nicht mit deutlich verbesserter Energieeffizienz gegengesteuert wird. Um den Energieverbrauch von Rechenzentren, dem Internet der Dinge (IoT) und ­Anwendungen der KI zu reduzieren, sind erhebliche Fortschritte in der Mikro- und Leistungselektronik, einschließlich der Sensorik, nötig. Dabei spielt neben der Steigerung der Energieeffizienz der Einzelkomponenten auch zunehmend die Betrachtung der Wechselwirkungen im vernetzten Gesamtsystem eine entscheidende Rolle. Moderne vernetzte IKT-Systeme besitzen neben den zentralen Datenverarbeitungs-Infrastrukturen (Cloud) zunehmend Kapazitäten zur Sammlung und Verarbeitung von Informationen am Rand des Netzwerks (Edge) sowie Systeme für den Datentransfer zwischen Cloud und Edge. Durch kurze räumliche Distanzen zwischen Datenverarbeitungskapazitäten und Sensorknoten sowie Endgeräten werden zunehmend Echtzeitanwendungen ermöglicht. Die Entwicklung von Elektronik für energiesparsame IKT kann daher insbesondere in Verbindung mit Edge-Cloud-Lösungen eine Hebelwirkung für die Eindämmung des Klimawandels entfalten3.

Diese Richtlinie trägt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms, der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung ( http://www.hightechstrategie.de ) und des Rahmenprogramms „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ ( http://www.elektronikforschung.de/ ) bei.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Förderziel ist die Beschleunigung der Innovationsdynamik Deutschlands auf dem Gebiet der nachhaltigen Digitalisierung durch die Umsetzung neuer Hardware-Konzepte mit dazugehörigen Software-Bestandteilen, die geeignet sind, den Energieverbrauch von IKT-Systemen erheblich zu senken. Der Innovationswettbewerb soll die Potenziale der in Deutschland vorhandenen Forschungskompetenz zu Elektronik für energiesparsame IKT-Systeme aufzeigen. Neue Ideen sollen so weit vorangetrieben werden, dass ihr Potenzial für Innovationen in der industriellen Anwendung wissenschaftlich fundiert eingeschätzt werden kann. Dabei sollen insbesondere Anwendungen in den Sektoren Industrie, Mobilität, Gesundheit, Energie und Gebäudetechnik adressiert werden.

Zuwendungszweck ist ein Wettbewerb, in dem Hochschulen und Forschungseinrichtungen parallel wissenschaftlich fundierte Konzepte für FuE-Projekte erarbeiten. Die Konzepte sollen Lösungsansätze für auf Energiesparsamkeit ­optimierte Edge-Cloud-Lösungen in wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Anwendungen aufzeigen und plausibilisieren. Im Sinne der Energiesparsamkeit kann der Lösungsansatz die Datengewinnung und -verarbeitung am Rand des Netzwerks, in der Cloud oder beides adressieren. Energieeffiziente Mikroelektronik soll dabei in allen Teilen der Edge-Cloud eine erhebliche Hebelwirkung für die Energieeinsparung des Gesamtsystems haben. Der Lösungsansatz muss daher auf einer Kerninnovation in der Mikro- oder Leistungselektronik einschließlich Sensorik aufbauen und mit einer detaillierten Potenzialanalyse wissenschaftlich fundiert untermauert werden. Der Anwendungsfall soll von einem oder mehreren Industrieunternehmen motiviert werden und der Lösungsansatz ein hohes Potenzial zur Einsparung von Energie bzw. CO2 aufweisen. Weitere Effekte, die zu einer nachhaltigen Digitalisierung beitragen (z. B. Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft), sind ausdrücklich erwünscht und werden im Zuge der Beurteilung der gesellschaftlichen Bedeutung berücksichtigt.

Die Sieger des Wettbewerbs werden entsprechend des Potenzials der Einsparung von Energie bzw. CO2-Emmis­sionen, der Innovationshöhe im Bereich Elektronik und der strategischen bzw. gesellschaftlichen Bedeutung ermittelt (siehe Nummer 7.2.3). Sie bekommen anschließend die Möglichkeit, das jeweils erarbeitete Konzept unter Beteiligung der Industrie in Form eines FuE-Verbundprojekts umzusetzen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Wettbewerb Einzelvorhaben oder Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären ­Forschungseinrichtungen. Gefördert werden nur das zur Erarbeitung der Konzepte erforderliche wissenschaftliche Personal, Verbrauchsmaterialien und gegebenenfalls Aufträge an Dritte in geringem Umfang sowie zwingend erforderliche Reisen zur Bildung der potenziellen Verbundvorhaben oder zur Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Fördermaßnahme, zu denen das BMBF einlädt. Die Wettbewerbsteilnehmer erarbeiten ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für ein FuE-Verbundprojekt, das sich durch eine überzeugende Industriebeteiligung auszeichnen muss. Ziel des Verbundprojekts ist die Demonstration eines innovativen IKT-Systems, basierend auf einer Edge-Cloud-Lösung für eine wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Anwendung mit erheblichem Potenzial zur Energie- bzw. CO2-Einsparung. Als Edge-Cloud-Lösung werden hier elektronische Systeme zur Sammlung und Verarbeitung von Informationen am Rand des Netzwerks zu intelligenten Sensorknoten und (mobilen) Endgeräten einschließlich der erforderlichen Datenkommunikation verstanden. Das Ziel des konzipierten FuE-Projekts muss den Stand der Technik deutlich übertreffen. Der Lösungsansatz soll das Gesamtsystem der Anwendung von den vernetzten Endgeräten bis zu den zentralen Serversystemen in die Betrachtung des Energieeinsparpotenzials einbeziehen. Die angestrebte Lösung muss auf einer Kerninnovation im Bereich der Elektronik-Hardware aufbauen.

Dabei besteht insbesondere, aber nicht ausschließlich, Forschungsbedarf in den folgenden Bereichen:

  • energiesparende Mikroelektronik und Spezialprozessoren,
  • energiesparende Sensorik und sensornahe Datenverarbeitung,
  • intelligente Leistungselektronik für hohe Energie-Effizienz
  • hocheffiziente Ultra-Low-Power-Leistungselektronik bis hin zur Energieautarkie,
  • Co-Design von energiesparenden Algorithmen/Software und dafür optimierte Elektronik.

Die Lösung ist bereits mit Vorlage der Skizze (siehe Nummer 7.2.1) für eine relevante Anwendung technisch zu ­spezifizieren, damit FuE-Chancen und -Risiken erkennbar sind. Die Hebelwirkung ist anhand eines Vergleichs mit dem derzeitigen Stand der Technik für diese Anwendung (Referenzsystem) zu erläutern. Relevanz und Hebelwirkung der Anwendung müssen von einem oder mehreren Industrieunternehmen in einem separaten Motivationsschreiben dargelegt und begründet werden. Im Wettbewerb begleiten diese Unternehmen als assoziierte Partner aktiv die ­technische Spezifizierung und stellen die Umsetzbarkeit des Lösungsansatzes für die Anwendung sicher. Außerdem unterstützen sie die Potenzialanalyse zur Energieeinsparung, indem sie Zugang zu benötigten Daten, Komponenten und Anlagen gewähren. Die Bereitschaft zur assoziierten Beteiligung am Wettbewerb mit den damit verbundenen Aufgaben soll bereits mit Vorlage der Skizze durch Motivationsschreiben bekundet werden. Im Laufe des Wettbewerbs ist für das konzipierte FuE-Verbundvorhaben ein Konsortium mit starker und überzeugender Industriebeteiligung aufzusetzen. Dieses kann über die bereits im Wettbewerb assoziiert beteiligten Unternehmen hinausgehen. Um eine zügige Weiterverfolgung der Projekte der Wettbewerbssieger zu gewährleisten, muss die Aufgabenverteilung und Rolle der zukünftigen Verbundpartner im Konzept spezifiziert werden. Außerdem sollen die zur Durchführung des zu konzipierenden FuE-Verbundvorhabens notwendigen FuE-Arbeiten dem aktuellen Stand der Forschung und Technik gegenübergestellt und in Form eines Projektplans ausführlich beschrieben werden.

Die Hebelwirkung hinsichtlich des Energie- bzw. CO2-Einsparpotenzials gegenüber dem Referenzsystem (siehe oben) muss in einer detaillierten Potenzialanalyse wissenschaftlich fundiert nachgewiesen werden. Dafür muss für den ­relevanten Anwendungsfall der Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck des Edge-Cloud-Systems zunächst für das Referenzsystem ermittelt werden. Im Vergleich dazu muss dann das Einsparpotenzial bei einer Umsetzung des ­Lösungsansatzes errechnet werden. Zum Ende des konzipierten FuE-Verbundvorhabens sollen durch Berechnungen und nach Möglichkeit auch mittels reproduzierbarer Messungen am Gesamtsystem das Einsparpotenzial nachge­wiesen werden.

Zwecks Vergleichbarkeit dieser Potenzialanalysen werden nach dem Start Hinweise zur wissenschaftlich fundierten Praxis gegeben. Dazu wird der Zuwendungsgeber sich von unabhängigen Expertinnen und Experten beraten lassen und zu einem Workshop einladen. Die Wettbewerber werden aufgefordert, im Rahmen des Workshops wissenschaftlich fundierte Vorschläge zum prinzipiellen Berechnungsverfahren einzubringen. Die Ergebnisse des Workshops ­werden für die Auswahl der Siegerkonzepte und zur Bewertung der wissenschaftlichen und technischen Qualität des Lösungsansatzes vom Zuwendungsgeber berücksichtigt.

Von den zum Stichtag eingereichten Skizzen werden bis zu zehn Vorschläge zur Förderung für den Wettbewerb nach den in Nummer 7.2.2 genannten Kriterien ausgewählt. Diese erarbeiten innerhalb von neun Monaten parallel ihre jeweiligen FuE-Konzepte. Die Ergebnisse werden im Anschluss evaluiert und die Gewinner bekannt gegeben. Details zum Ablauf sind in Nummer 7.2.3 dargestellt.

Nicht förderfähig sind Lösungsansätze, die nicht auf einer Kerninnovation im Bereich der Elektronik aufbauen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Rahmen der aufgrund dieser Richtlinie geförderten Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finan­zierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten ­Zuwendung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer ­gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Diese Einrichtungen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Vorhaben zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Jeder Zuwendungsempfänger muss den schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Inhalten vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit gestellt haben und darf bis zum Zeitpunkt einer Gewährung der Förderung nicht mit den Arbeiten für das Vorhaben beginnen. Im Fall eines Verbundvorhabens regeln die Partner eines Projekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Dies schließt sowohl die geförderten Partner als auch die weiteren, nicht geförderten Partner im oben genannten Industriebeirat ein. Darüber hinaus sind klare ­Regelungen zur Verwertung des geistigen Eigentums zu vereinbaren und grob darzulegen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unter­nehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)4.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Verbrauchsmaterialien, Reisetätigkeiten und gegebenenfalls die Vergabe von Aufträgen.

Die Laufzeit der wissenschaftlichen Vorlaufprojekte ist auf neun Monate und das maximale Fördervolumen pro Projekt auf 250 000 Euro (einschließlich Projektpauschale) begrenzt.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Gegebenenfalls zugesagte monetäre Beteiligungen der industriellen Partner müssen als Mittel Dritter angegeben werden.

Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017) sein.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF) sein, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich ­gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben ­resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

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Abbildung: Grafische Darstellung der zeitlichen Abfolge des Innovationswettbewerbs

Es wird ein Wettbewerb ausgeschrieben. Dabei unterteilen sich die Phasen folgendermaßen:

Wettbewerbsphase für wissenschaftliche Vorlaufprojekte:

  1. Registrierung für den Wettbewerb (vor dem Stichtag) unter:
    https://www.elektronikforschung.de/foerderung/nationale-foerderung/elektronik-fuer-energiesparsame-ikt
  2. Vorlage der Skizze für das wissenschaftliche Vorlaufprojekt zum Stichtag
    (Wettbewerbsvorgaben: neun Monate Laufzeit; bis zu 250 000 Euro Fördervolumen)
  3. Auswahl von bis zu 10 Skizzen zur Durchführung der wissenschaftlichen Vorlaufprojekte durch das BMBF
  4. Vorlage förmlicher Förderanträge durch die ausgewählten Skizzeneinreicher
  5. Start der neunmonatigen wissenschaftlichen Vorlaufprojekte (zur Erarbeitung der FuE-Konzepte)

Auswahl und Start der Weiterverfolgung nach Abschluss der wissenschaftlichen Vorlaufprojekte:

  1. Vorlage der Ergebnisse der wissenschaftlichen Vorlaufprojekte inkl. Konzeptvorstellung der erarbeiteten FuE-Projekte (nach Abschluss der neunmonatigen Laufzeit)
  2. Auswahl des bzw. der Sieger durch das BMBF gemäß den Kriterien lt. Nummer 7.2.3
  3. Start der Weiterverfolgung der Siegervorhaben.

In der Wettbewerbsphase werden zunächst Skizzen für die wissenschaftlichen Vorlaufprojekte zur Erarbeitung der FuE-Konzepte vorgelegt (Buchstabe b).

Die zum Stichtag eingereichten Skizzen für wissenschaftliche Vorlaufprojekte werden durch das BMBF und seinen Projektträger, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Fachgutachtern, geprüft, wobei bis zu zehn Skizzen ausgewählt werden (Buchstabe c). Diese erarbeiten in einer geförderten Wettbewerbsphase von neun Monaten parallel wissenschaftlich fundierte Potenzialanalysen zur Energie- bzw. CO2-Einsparung sowie FuE-Konzepte mit Darstellung des Arbeitsplans und des Konsortiums für die Durchführung der identifizierten notwendigen FuE-Arbeiten (vgl. Nummer 2).

Anhand der zum Abschluss der ersten Phase vorzulegenden Konzepte werden die Sieger nach den in Nummer 7.2.3 benannten Kriterien durch das BMBF, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Fachgutachtern, ausgewählt. Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten jeweils die Möglichkeit, das Konzept in Form eines geförderten FuE-Verbund­vorhabens mit Industriebeteiligung umzusetzen. Hierbei handelt es sich um Verbundvorhaben mit einem FuE-Fokus auf den nicht wettbewerblichen Bereich, bestehend aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektronik und autonomes Fahren“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Zentrale Ansprechpartner sind:
Dr. Vera Fiehler
Telefon: + 49 03 51/48 67 97-21
Dr. Mathias Müller
Telefon: + 49 0 30/31 00 78-2 88
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefax: + 49 0 30/31 00 78-512
E-Mail: green-ict@vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen ­Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Die Wettbewerbsphase unterteilt sich in ein zweistufiges Antragsverfahren. Das Antragsverfahren wird in den beiden folgenden Kapiteln erläutert.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Um die Wettbewerbsdurchführung zielgerichtet vorbereiten zu können, ist eine Registrierung interessierter Teilnehmer erforderlich. Die Registrierung ist ab der Veröffentlichung der Förderbekanntmachung bis zum Stichtag zur Einreichung der Skizzen unter: https://www.elektronikforschung.de/foerderung/nationalefoerderung/green-ict möglich. Registrierte Teilnehmer müssen nicht zwingend eine Skizze einreichen. Eine Skizzeneinreichung ist jedoch nur nach der Registrierung möglich.

Nach der Registrierung sind in der ersten Verfahrensstufe dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 15. Juni 2020 Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Projektskizzen sind nach Abstimmung mit allen Verbundpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator unter Verwendung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ beim BMBF unter der Fördermaßnahme „Elektronik für energiesparsame Informations- und Kommunikationstechnik“ einzureichen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Dem Projektformular, das mittels des Skizzenassistenten erstellt wird, soll eine elektronische Projektskizze mit Anlage beigefügt werden, durch die die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen wird. Diese Projektskizze darf einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 12 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Sie muss einen fachlich beurteilbaren Edge-Cloud-Lösungsansatz, eine grobe Potenzialanalyse und eine Motivation des Anwendungsfalls bzw. des Anwendungsgebiets durch ein oder eine Gruppe von Industrieunternehmen (gesondertes ­Motivationsschreiben als Anlage) sowie eine Finanzplanung beinhalten. Diese Projektskizze muss darüber hinaus die Anforderungen in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) berücksichtigen und vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik erläutert werden.

Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Laufzeit des ­Vorhabens (neun Monate), Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige ­Abschätzung von Gesamtkosten bzw. -ausgaben und Förderbedarf“, einzeln nach Verbundpartnern.
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Anwendungsszenario, ­Lösungsweg, Anwendungspotenzial).
  3. Detaillierte Beschreibung des Edge-Cloud-Lösungsansatzes mit grober Potenzialanalyse und Beschreibung des Anwendungsfalls bzw. des Anwendungsgebiets (Hauptinhalt der Skizze).
  4. Beschreibung des Verfahrens bzw. der Vorgehensweise zur Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Potenzialanalyse.
  5. Darstellung der strategischen und gesellschaftlichen Bedeutung.
  6. Ein gesondertes Motivationsschreiben mit Erläuterung und Plausibilisierung des Anwendungsszenarios eines oder mehrerer Industrieunternehmen (Anlage zur Skizze).

Zusammen mit der Skizze ist eine Bestätigung der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben durch den Vertreter aller Projektpartner (in der Regel der Gesamtkoordinator) als zusätzliche Anlage zur Skizze über „easy-Online“ einzureichen.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem oben genannten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung eines Verbundvorhabens eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können. Dies schließt auch die assoziierten Industriepartner ein.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Förderrichtlinie,
  • Neuheit, Innovationshöhe (bezogen auf Elektronik-Hardware) und Risiken des Konzepts,
  • Einsparpotenzial für Energie bzw. CO2,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Relevanz des gewählten Anwendungsfalls (Motivation der Industrie),
  • strategische und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Hebelwirkung und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes,
  • Relevanz des Lösungsansatzes für die wirtschaftliche Umsetzung,
  • Exzellenz des Einreichers oder des Projektkonsortiums.

Das BMBF kann sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten wissenschaftlichen Vorlaufprojekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Koordinator des interessierten Verbunds schriftlich mitgeteilt, die weiteren Interessenten werden über den Koordinator informiert.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren für die Wettbewerbsphase

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Teilnehmer der zum Wettbewerb zugelassenen Beiträge aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erfor­derlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • ausführliche Beschreibung des Vorgehens zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe,
  • detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation (mit Plausibilisierung der angesetzten Mittel); die Fördersumme pro wissenschaftlichem Vorprojekt ist auf maximal 250 000 Euro begrenzt; über diese Fördersumme hinausgehende Kosten bzw. Ausgaben sind von den Antragstellern zu tragen.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge (Zuwendungsvoraussetzungen, inhaltliche Kriterien) entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haus­haltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förde­rung abgeleitet werden.

7.2.3 Vorlage und Auswahl detaillierter FuE-Konzepte

Als Ergebnis der Wettbewerbsphase sollen mit Laufzeitende

  • das Konzept für die energiesparsame bzw. CO2-optimierte Edge-Cloud-Lösung wissenschaftlich und technisch fundiert dargestellt sein;
  • die Lösung für die von dem bzw. den Industrieunternehmen vorgegebene Anwendung technisch spezifiziert sein;
  • eine wissenschaftlich fundierte und mit Berechnungen belegte Potenzialanalyse zur Energie- bzw. CO2-Einsparung dargestellt sein;
  • die FuE-Phase in einem Konsortium mit starker Industriebeteiligung in Form eines Projektplans ausführlich beschrieben sein.

Die Ergebnisse müssen schriftlich dargelegt und dem BMBF und gegebenenfalls einem Gutachtergremium in Kurzform präsentiert werden. Eine Gliederungsvorgabe für die schriftliche Darstellung wird bereitgestellt.

Die FuE-Konzepte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Innovationshöhe der konzipierten Edge-Cloud-Lösung,
  • Innovation in Bezug auf Elektronik-Hardware,
  • Potenzial der Einsparung von Energie bzw. CO2 unter Berücksichtigung von Rebound-Effekten,
  • wissenschaftliche Qualität der Darstellung, einschließlich Belastbarkeit der Angaben und Annahmen,
  • strategische und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Umsetzungsfähigkeit und methodische Qualität der Planung,
  • Kompetenz des vorgesehenen Konsortiums, Abdeckung der Innovations- und Wertschöpfungskette.

Das BMBF kann sich bei der Bewertung der vorgelegten FuE-Konzepte und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung des FuE-Konzepts wird den Verfassern schriftlich mitgeteilt, bei Verbünden wird der Koordinator informiert.

7.2.4 Zeitplan für den Auswahl- und Bewilligungsprozess

Für das in den Nummern 7.2.1, 7.2.2 und 7.2.3 beschriebene Auswahl- und Entscheidungsverfahren gilt folgender Zeitplan:

  • Die Auswahl der wissenschaftlichen Vorlaufprojekte anhand der eingereichten Skizzen erfolgt im Juli 2020.
  • Für die ausgewählten wissenschaftlichen Vorlaufprojekte erfolgt die Aufforderung zur Einreichung der Antrags­unterlagen mit einer verbindlichen Einreichungsfrist von drei Wochen.
  • Die Vollständigkeit aller Antragsunterlagen wird bis Anfang September 2020 angestrebt.
  • Die seitens Projektträger genannten Fristen für die Anforderung von Unterlagen und Nachforderungen sind verbindlich. Seitens Antragsteller verursachte Verzögerungen können zur Ablehnung von Anträgen und damit zum Ausschluss von Teil- oder Verbundvorhaben von der Förderung führen.
  • Nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen wird eine Bewilligung der Förderung mit gleichzeitigem Start aller wissenschaftlichen Vorlaufprojekte im November 2020 angestrebt.
  • Mit Ende der Laufzeit, angestrebt Juli 2021, sind von allen Vorlaufprojekten des Wettbewerbs dem Zuwendungsgeber die FuE-Konzepte vorzulegen.
  • Die Auswahl des bzw. der Sieger wird im September 2021 angestrebt.
  • Im Anschluss treten der bzw. die Sieger in die Weiterverfolgungsphase mit dem Ziel der Projektförderung ein.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

7.4 Informationsveranstaltung

Eine Informationsveranstaltung zu dieser Förderrichtlinie findet am 19. Mai 2020 in Form eines Online-Webinars statt. In dieser Informationsveranstaltung werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten online unter: https://www.elektronikforschung.de/service/termine/

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gültig.

Bonn, den 27. April 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Stefan Mengel

1 - Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (2019), Nummer 3.5.3.18 Green ICT: FuE zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks digitaler Technologien
2 - Lean-ICT-Report: The Shift Project, 2019
3 - Hauptgutachten: Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, 2019
4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.