Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) und des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den EFR“ Richtlinie zur Verleihung des Förderpreises „Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“

Vom 13.10.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Bildung, Forschung und Innovation sind Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa. Leistungsfähige europäische Forschung und Innovationen entstehen dort, wo Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Fachhochschulen und Unternehmen gemeinsam und über Landesgrenzen hinweg arbeiten: im EFR. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion. Gemeinsame europäische Forschung und Innovation sind der Garant für einen zukunftsfähigen europäischen Kontinent. Die Verankerung des EFR in der Gesellschaft voranzubringen und das Engagement der Forschenden für den EFR zu sichern, sind Ziele des Förderprogramms. Als öffentlicher Intellektueller, Politiker, Hochschullehrer und überzeugter Europäer ist Ralf Dahrendorf der Namensgeber für den Ralf-Dahrendorf-Preis für den EFR.

Der Ralf-Dahrendorf-Preis zielt darauf ab, Exzellenz und den hohen Mehrwert gemeinsamer europäischer Forschung sichtbarer zu machen und Anerkennung zu schaffen für das herausragende Engagement, von dem ein erfolgreicher EFR lebt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat vor Augen geführt, wie wichtig dazu der Dialog von Wissenschaft und Gesellschaft ist. Er umfasst nicht nur die wertvolle und handlungsleitende Information über konkrete Forschungsergebnisse, sondern einen kontinuierlichen Austausch über die Ziele von Forschung sowie über die Methoden und Prozesse der Wissensgenerierung. Dadurch wird das Verständnis für Wissenschaft mit ihren Grundsätzen und Standards in breiten Teilen der Gesellschaft erhöht. Der Forschung wird auch der Zugang zum Wissen der Vielen ermöglicht. Dieser kontinuierliche Austausch kann das notwendige gesellschaftliche Verständnis für Forschung herstellen, Innovationszyklen verkürzen und die gesellschaftliche Relevanz wissenschaftlicher Arbeit sichern. Denn durch die aktive Einbindung der Gesellschaft wird auch die Ausrichtung von Forschung an Bedarfen und Herausforderungen unserer Gesellschaft unterstützt.

Mit dem Ralf-Dahrendorf-Preis für den EFR zeichnet das BMBF daher innovative Wissenschaftskommunikation von Teilnehmenden am Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation aus. Ziel ist es, das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte und die Rolle der EU für die Förderung von Forschung und Innovation zu wecken. Der Preis wird Projekten gewidmet, die entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 in besonderer Weise den Mehrwert europäischer Forschungszusammenarbeit für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa aufzeigen. Gemeinsame europäische Forschung bildet ein Fundament für Europas Zukunft. Insbesondere angesprochen ist daher Forschung in den Bereichen, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist. Hierzu zählen u. a. Projekte aus den folgenden Bereichen:

  • globale Gesundheitsvorsorge;
  • klimaneutrale Innovationen und grüne Technologien, zum Beispiel im Bereich Grüner Wasserstoff;
  • technologische Souveränität;
  • gemeinsame Dateninfrastrukturen und Künstliche Intelligenz;
  • Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

In Zeiten zunehmender Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern an wissenschaftlichen Prozessen einerseits und der Herausforderung einer wachsenden Wissenschaftsskepsis andererseits sind Kommunikation, Austausch und Vernetzung von zentraler Bedeutung. Der Förderpreis soll dazu beitragen, der breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, was Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die europäische Bildung, Forschung und Innovation leisten. Zuwendungszweck sind kreative Maßnahmen, die einen Austausch zwischen Forschenden und nicht-wissenschaftlichen Zielgruppen herstellen und die Inhalte und Erkenntnisse des EU-geförderten Projekts auf eine verständliche Art und Weise darstellen. Der Preis fördert damit den Transfer zwischen Wissenschaft und Gesellschaft – auf digitale oder auch analoge Weise.

Es werden bis zu sechs Förderpreise vergeben. Die Förderpreise sind mit maximal 50 000 Euro dotiert.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden nichtwirtschaftliche Vorhaben der Wissenschaftskommunikation, die die Ergebnisse aus einem EU-geförderten Projekt neuen, nicht-wissenschaftsorientierten Zielgruppen in der Gesellschaft bekannt machen und mit der Öffentlichkeit einen Austausch über Forschungsergebnisse sowie wissenschaftliche Erkenntnismethoden und -prozesse herstellen. Interesse und Freude am Austausch und Transfer zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sollen im Vordergrund stehen. Gefördert werden kann ein breites Spektrum von analogen oder digitalen Vermittlungs-, Informations- und Partizipationsformaten. Dazu zählen unter anderem:

  • partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate,
  • edukative Wissensvermittlungsformate,
  • niedrigschwellige popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren.

(Beispiele sind: Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, Citizen Science-Aktionen, Labs, Ausstellungen, Mitmachaktionen, Festivals, Aktivitäten in Schulen, Lernmaterialien, „Serious Games“, Wettbewerbe, „Public Screening“/Vorführungen, multimediales „Storytelling“, „Open Educational Resources“.)

Es werden Vorhaben mit Themen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt. Ziel der Vorhaben ist es, die Inhalte des EU-geförderten Projekts und weitere darauf aufbauende Erkenntnisse auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte und die Rolle der EU für die Förderung von Forschung und Innovation zu wecken.

Nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder -Medien.
  • Fachtagungen, die sich an ein Fachpublikum richten.
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz einer wissenschaftlichen oder technologischen Neuerung im Fach-/Zielpublikum.
  • Maßnahmen im Bereich universitäre Lehre und Technologietransfer.
  • Maßnahmen, die vorrangig der Außendarstellung bzw. zur Förderung des Ansehens oder des Rufs einer Einrichtung dienen (Werbe- und Marketingkampagnen).
  • Forschungsprojekte im Bereich Wissenschaftskommunikation.
  • Kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Tätigkeiten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

KMU oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.* Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Für die grundsätzlich antragsberechtigten Einrichtungen (siehe Nummer 3) gelten folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Es wird/wurde ein EU-gefördertes Projekt des „Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014 bis 2020)“ durchgeführt.
  • Eine Wissenschaftlerin/ein Wissenschaftler der Einrichtung hat dieses Projekt koordiniert oder im Projekt ein Arbeitspaket geleitet.
  • Bei dem EU-geförderten Projekt handelt oder handelte es sich um ein Forschungs- oder Innovationsprojekt. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (sogenannte „Coordination and Support Actions/CSA“) sind ausgeschlossen.
  • Der Schlussbericht zu diesem Projekt wurde zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. August 2020 der Europäischen Kommission vorgelegt.

Die Preisverleihung erfolgt (stellvertretend) an die Wissenschaftlerin/den Wissenschaftler (siehe oben) bzw. eine autorisierte Vertreterin/autorisierter Vertreter der antragsberechtigten Einrichtung.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

Es werden ausschließlich Einzelvorhaben gefördert (keine Verbundprojekte). Es werden bis zu sechs Vorhaben gefördert.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 50 000 Euro und wird für die in der Regel maximale Dauer von 18 Monaten gewährt. Der Projektstart soll spätestens zum 1. Juli 2022 erfolgen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an alle Zuwendungsempfänger sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Es wird keine Projektpauschale gewährt.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben vor:

  1. Personal zur Durchführung des Vorhabens. Vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches Personal und/oder wissenschaftliches Personal (bis zu TVöD EG 13) werden bezuschusst.
  2. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte.
  3. Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Internetseiten, Druck von Informationsmaterial etc.).
  4. Reisen und Aufenthalte von deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. Expertinnen und Experten, die für das Vorhaben relevant sind.
  5. Mittel für vorhabenbezogene Veranstaltungen in Deutschland. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung von Gästen, der Transfer, die Bereitstellung von Informationsunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der geförderten Einrichtung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Kommunikationsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.eubuero.de

Ansprechpartner/innen sind:

Fachliche Ansprechpartnerin:
Nicola Weiler
Telefon: +49 2 28/38 21-13 37
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Nicola.weiler@dlr.de

Administrativer Ansprechpartner:
Stefan Küster
Telefon: +49 2 28/38 21-22 61
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: stefan.kuester@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe und bei förmlichen Förderanträgen in der zweiten Stufe ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe soll dem Projektträger bis spätestens 2. Dezember 2020 eine kurzgefasste Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=EUB&b=DAHRENDORF_2020&t=SKI ) eingereicht werden (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte). Die Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inklusive eines groben Finanzplans) sowie zur antragstellenden Einrichtung anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der Online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann. Dieses „Projektblatt“ ist dem DLR Projektträger von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.

Die Projektskizzen werden in deutscher Sprache verfasst, sie beinhalten:

  • eine Projektbeschreibung des EU-geförderten Projekts,
  • ein Kommunikationskonzept zu geplanten Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation (Vorhabenbeschreibung).

Vorlagen sowie Hinweise für die Erstellung der Projektskizze werden auf „easy-Online“ zur Verfügung gestellt.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

  1. Projektbeschreibung
    Die Projektbeschreibung soll den Erfolg des vorangegangenen EU-Projekts (siehe Buchstabe d) kurz darstellen.
    Die Projektbeschreibung hat folgende Gliederung
    1. Kurzdarstellung des Projekts
    2. Rolle der antragstellenden Einrichtung im Projekt und ihr Beitrag zum Projekterfolg
      (Bewerberinnen und Bewerber, die ein wesentliches Arbeitspaket im Projekt geleitet haben, jedoch nicht die Projektkoordination inne hatten, sogenannte „work package leader“, werden aufgefordert, ihre tragende Rolle im Projekt zu verdeutlichen.)
    3. Nutzen des Projekts für Deutschland und Europa
      (Die Projektbeschreibung soll die herausragenden Ergebnisse des Projekts verdeutlichen, z. B. welchen Beitrag das Projekt für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa leistet; inwiefern das Projekt durch die Vernetzung des deutschen Projektpartners mit ausländischen Partnern profitiert hat; inwiefern das Projekt regionale Entwicklungsimpulse gesetzt hat.)
    4. Eignung des Projekts und der Projektergebnisse und Motivation der Bewerber für ein Vorhaben der Wissenschaftskommunikation

Der Umfang der Projektbeschreibung sollte fünf Seiten nicht überschreiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße: 11 bis 12, 1,5-facher Zeilenabstand).
Als begleitende Unterlage ist der Endbericht des EU-Projekts an die Europäische Kommission bzw., soweit dieser zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, der letzte Zwischenbericht beizufügen.

  1. Kommunikationskonzept (Vorhabenbeschreibung)
    Im Kommunikationskonzept werden die Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation dargestellt, die in dem Vorhaben geplant sind.
    Das Kommunikationskonzept hat folgende Gliederung:
    1. Kurzdarstellung des Vorhabens
    2. Beschreibung der geplanten Aktivitäten
      (Die Beschreibung sollte verdeutlichen, dass das Vorhaben die Sichtbarkeit und das Verständnis des Forschungsthemas bei zivilgesellschaftlichen Akteuren erhöht. Das Vorhaben sollte sich an Bevölkerungsgruppen richten, die keine klassischen Wissenschaftsadressaten sind. Es sollte originell (ungewöhnlich, innovativ) und dazu geeignet sein, mediale Aufmerksamkeit zu wecken.)
    3. Darstellung der Umsetzung und des eingesetzten Personals
      (Die gewählten Kommunikationsmittel und -methoden sollten zur angesprochenen Zielgruppe passen. Das Vorhaben sollte zu gegenseitiger Bereicherung zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Gesellschaft führen.)
    4. Angabe der jeweils geschätzten Ausgaben (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)

Der Umfang des Kommunikationskonzepts sollte fünf Seiten nicht überschreiten (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße: 11 bis 12, 1,5-facher Zeilenabstand).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung der Projektskizze mit den Förderzielen der Bekanntmachung (siehe Nummer 1.1)
  • Qualität der Projektbeschreibung des EU-geförderten Projekts
  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Kommunikationskonzepts (Vorhabens): Idee, Ziele, Zielgruppen, Maßnahmen und Kommunikationsmittel müssen klar beschrieben sein
  • Qualität und Originalität des Kommunikationskonzepts (Vorhabens)
  • Erwarteter Wissenszuwachs für die Zielgruppe und die Wissenschaft
  • Angemessenheit des Budgets und des eingesetzten Personals

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt, auch unter Beteiligung einer Jury aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung zu den geplanten Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen in deutscher Sprache beizufügen, die den Umfang von zehn Seiten nicht überschreitet. Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung mit folgenden Gliederungspunkten:
    1. Darstellung der Vorhabenziele und Darstellung der geplanten Aktivitäten. Folgende Aspekte sind auszuführen: Beschreibung der Zielgruppe, der angewendeten Methoden und Verfahren und der eingesetzten Sachmittel. Die Beschreibung sollte ausführen, wie das Vorhaben die Sichtbarkeit und das Verständnis des Forschungsthemas bei zivilgesellschaftlichen Akteuren erhöht und wie das Vorhaben die Sichtbarkeit der deutschen Beteiligung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen und deren Rolle für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in Deutschland erhöht.
    2. Eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung mit Darstellung von Arbeitspaketen unter Angabe des Zeitraums innerhalb der Projektlaufzeit inklusive Meilensteinplanung und eine vorhabenbezogene Ressourcenplanung.
    3. Ein Verwertungsplan mit Darstellung der Erfolgsaussichten und der Anschlussfähigkeit.
    4. Zusammenarbeit im Forschungsnetzwerk sowie Mehrwert der internationalen Kooperation.
    5. Notwendigkeit der Zuwendung.
  2. Zusätzlich sind ein Arbeitsplan (GANNT-Chart), detaillierte Erläuterungen zum Finanzierungsplan und eine Vorfinanzierungserklärung vorzulegen.
    Die eingegangenen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Realisierbarkeit des Arbeitsplans,
    • Plausibilität des Zeitplans,
    • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel,
    • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit.

Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gültig.

Bonn, den 13. Oktober 2020

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Sandra Gundlach

- Vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): [ http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE ].