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17.08.2021

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit stärken“ im Rahmen der Fördermaßnahme „REGION.innovativ“, Bundesanzeiger vom 16.08.2021

 

erschienen am 13. Juli 2021


Innovationen sind treibende Kräfte des Wohlstands und tragen zu einer hohen Lebensqualität in Deutschland bei. Die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovationsprozesse sind allerdings regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen um. Ziel ist es, die regional vorhandenen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen. Damit leistet „Innovation & Strukturwandel“ einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Es dient zugleich der Umsetzung der Ziele aus der Hightech-Strategie 2025, mit der die Bundesregierung die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland angeht.


Mit der Fördermaßnahme REGION.innovativ werden im Rahmen der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ ausgewählte Themenschwerpunkte, die für strukturschwache Regionen von besonderer Bedeutung sind, gefördert. Mit dieser Richtlinie wird der dritte Themenschwerpunkt ausgeschrieben.


1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage


1.1 Förderziel und Zuwendungszweck


Im Fokus dieser Fördermaßnahme steht die Frage, wie sich komplexe Innovationszusammenhänge auf regionaler Ebene darstellen und wie insbesondere strukturschwache Regionen durch Innovationen Wandel anstoßen und erfolgreich gestalten können.


Innovationsfähigkeit wird bisher primär aus einer ökonomischen Perspektive diskutiert. Dies gilt gleichermaßen für die Kriterien, mit denen die regionale Innovationsfähigkeit bemessen wird, wie auch für die Erklärungsansätze für unterschiedliche regionale Innovationsleistungen. Strukturschwache Regionen sind demnach durch eine geringere Wirtschaftsleistung und ein geringeres Innovationsniveau gekennzeichnet. Das räumliche Muster dieser strukturschwachen Regionen einerseits und strukturstarker Regionen, in denen sich ein Großteil der gemessenen Inno­vationsleistung konzentriert, andererseits, bewegt sich dabei über die Zeit nur sehr langsam. Angesichts sich verändernder wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen in den Regionen und komplexer werdender Innovationsprozesse ist ein umfassenderes Verständnis der regionalen Innovationsfähigkeit erforderlich. Insbesondere die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung kann hierzu wertvolle Beiträge liefern.


Förderziel:


Mit dieser Förderrichtlinie soll die Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen aus einer breiteren Perspektive untersucht werden. Sie verfolgt dabei das Ziel, neue Erklärungsansätze für die regionalen Innovationszusammenhänge zu finden und bisher zu wenig beachtete Innovationspotenziale zu identifizieren. Zudem sollen für strukturschwache Regionen neue Instrumente zur Förderung insbesondere solcher Innovationen entwickelt werden, die neben wirtschaftlichem Wachstum auch einen darüberhinausgehenden gesamtgesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Ausgangspunkt der Analyse ist die Betrachtung der „gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit“. Hierunter wird die Fähigkeit der Gesellschaft, Neuerungen hervorzubringen, diese in besonderer Weise auch auf die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen auszurichten sowie gesellschaftliche Transformationsprozesse anzustoßen, verstanden. Dabei sollen neue Perspektiven auf die drei zentralen Aspekte der Begrifflichkeit „gesellschaftliche Inno­vationsfähigkeit“ eingenommen werden: „Innovation“, „regionale Innovationsökosysteme“ und „Innovationsfähigkeiten/-potenziale“.

i. Große gesellschaftliche Herausforderungen, aktuell insbesondere Klimawandel, gesellschaftliche Folgen der Covid19-Pandemie, Gestaltung der digitalen Transformation und wachsende sozioökonomische Ungleichheit, führen zu einem Umdenken bei Innovationsakteuren und in der Innovationspolitik. Innovationen werden zunehmend nicht nur an ihrem wirtschaftlichen Potenzial bemessen, sondern an ihrem Beitrag zu einer sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung. Dies trifft gleichermaßen für primär technologische wie Soziale Innovationen zu.

ii. Regionale Innovationsökosysteme bestehen nicht nur aus wenigen Innovationsträgerinnen und -trägern in Wirtschaft und Wissenschaft. Über welche Voraussetzungen eine Region verfügt, um Neuerungen hervorzubringen und erfolgreich zu implementieren, hängt vielmehr auch vom Einfluss nur mittelbar an Innovationsprozessen beteiligter gesellschaftlicher Akteure, dem sozialen, politischen und kulturellen Kontext sowie den institutionellen Strukturen ab. Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Innovationsfähigkeit erfordert daher eine systemische Perspektive, die diese Komplexität regionaler Innovationsökosysteme erfasst. Auf diese Weise lassen sich vertiefte Erkenntnisse erzielen, welche Faktoren die Entstehung von Innovationen und Wandel begünstigen bzw. behindern. Mit der angestrebten systemischen Perspektive greift diese Förderbekanntmachung dabei eine neue Sichtweise auf die gesellschaftliche Verankerung von Innovationszusammenhängen sowie die Entstehung neuer sozialer Praktiken und Organisationsmodelle auf, wie sie auch im Ressortkonzept der Bundesregierung zu Sozialen Innovationen zum Ausdruck kommt.

iii. Auch auf die Fähigkeiten strukturschwacher Regionen, Neuerungen hervorzubringen, sollen neue Perspektiven eingenommen werden. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern durch eine Orientierung am gesamtgesellschaftlichen Nutzen neue Innovationspotenziale entstehen und wie ungenutzte Potenziale erkannt werden können. Um den Strukturwandel in strukturschwachen Regionen in zukunftsfähige Richtungen zu lenken, müssen neue Entwicklungsspielräume ermittelt und genutzt werden. Zu fragen ist dabei auch, wie ein gesellschaftlicher Konsens für die Erprobung von Neuem in den Regionen erreicht werden kann.


Die einzelnen Ziele der Förderung werden wie folgt definiert:

  • Entwicklung neuer und innovativer, insbesondere sozial- und geisteswissenschaftlicher Erklärungsansätze für regionale Innovationszusammenhänge, die sich durch hohe wissenschaftliche Qualität und Relevanz für die Weiterentwicklung der Forschung zum Thema der gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit auszeichnen; messbar beispielsweise anhand der Qualität von Publikationen, Konferenzbeiträgen oder wissenschaftlichen Folgeprojekten.
  • Erkennen neuer/bisher zu wenig beachteter Innovationspotenziale und Entwicklung konkreter, forschungsbasierter Anwendungsvorschläge für Innovationsakteure in strukturschwachen Regionen; messbar beispielsweise anhand der Reichweite und Qualität des Transfers von Forschungsergebnissen in die Regionen, bei regionalen Partnern erzielte Lerneffekte und initiierte Aktivitäten.
  • Entwicklung neuer Instrumente zur Förderung von insbesondere an gesamtgesellschaftlichem Nutzen und Nachhaltigkeitszielen orientierten Innovationen in strukturschwachen Regionen; messbar beispielsweise anhand der Qualität konkreter Anwendungsvorschläge der Forschungsergebnisse für die regionale Innovationspolitik, Reichweite und Qualität des Transfers von Forschungsergebnissen in den politischen Raum.


Zuwendungszweck:


Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, werden anwendungsorientierte Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Sozial-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften gefördert. Eine Einbindung natur- und ingenieurwissenschaftlicher Forschungsperspektiven ist möglich. Vor allem sozial- und geisteswissenschaftliche Zugänge versprechen für die Innovationsforschung neue Perspektiven auf die gesellschaftliche Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen. Mit diesen Zugängen sollen neue Erkenntnisse zur Gestalt von Innovationsökosystemen sowie den Voraussetzungen und Potenzialen gemeinwohl- und nachhaltigkeitsorientierter Innovationen auf regionaler Ebene gewonnen werden. Darauf aufbauend sollen gemeinsam mit regionalen Praxispartnern Lösungsansätze entwickelt werden, wie die gesellschaftliche Innovationsfähigkeit in strukturschwachen Regionen gestärkt werden kann. Es ist zu diskutieren, welche Schlussfolgerungen sich durch ein erweitertes Verständnis der gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit für die regionen-orientierte Innovationspolitik ergeben. Erarbeitet werden sollen in diesem Zusammenhang konkrete Vorschläge für neue innovationspolitische Instrumente, mit denen Innovationen entsprechend den spezifischen regionalen Voraussetzungen in unterschiedlichen Bereichen, wie Politik, Verwaltung, Soziales und Kultur als auch Technik und Wirtschaft, gezielt gefördert werden können.


Von den Vorhaben wird ein besonderer Fokus auf strukturschwache Regionen erwartet, was sich in der inhaltlichen Zielstellung wie auch in der Einbindung von Praxispartnern aus strukturschwachen Regionen widerspiegeln muss. Die Forschungsarbeiten sollen mit konkreten regionalen Fallbeispielen, gegebenenfalls national oder international ver­gleichend, für primär wirtschaftlich-technische, soziale und/oder politische Innovationszusammenhänge verknüpft werden. Gemeinsam mit frühzeitig eingebundenen Praxis- und Anwendungspartnern sind auf dieser Grundlage konkrete Lösungsperspektiven für die untersuchten Fragestellungen zu entwickeln.


Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.


1.2 Rechtsgrundlage


Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Es liegt keine staatliche Beihilfe vor.


2 Gegenstand der Förderung


Zur Erreichung der in Nummer 1 genannten Ziele werden Forschungsprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben zu Themen, die für strukturschwache Regionen sowohl konzeptionell als auch praktisch von besonderer Relevanz sind, gefördert. Die gewählten Themen können sich an einem oder mehreren der nachfolgenden Fragenkomplexe orien­tieren. Es dürfen auch davon abweichende Fragestellungen verfolgt werden, wenn diese passfähig zur Zielsetzung dieser Richtlinie sind:

  • Wie lässt sich der Ansatz der gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit für die regionale Praxis operationalisieren? Wie lässt sich gesellschaftliche Innovationsfähigkeit messen?
  • Welche regionalen Akteure und welche Art ihres Zusammenwirkens in Innovationsprozessen prägen regionale Innovationsökosysteme? Welche Rolle spielen nur mittelbar am Innovationsprozess beteiligte gesellschaftliche Akteure und was folgt daraus für die aktive Gestaltung regionaler Innovationsprozesse?
  • Welche institutionellen, soziodemographischen, politischen sowie kulturellen Rahmenbedingungen begünstigen oder hemmen die Entwicklung von an gesamtgesellschaftlichem Nutzen und Nachhaltigkeitszielen orientierten Innovationen?
  • Wie gestaltet sich die Räumlichkeit von Innovationsprozessen und -ökosystemen? Inwiefern sind regionale und überregionale Faktoren entscheidend für die gesellschaftliche Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen?
  • Inwiefern unterscheiden sich regionale Innovationsökosysteme hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Innovations­fähigkeit voneinander (Typisierung) und lassen sich Unterschiede insbesondere zwischen strukturschwachen und wirtschaftlich starken Regionen feststellen?
  • Vor welchen besonderen Herausforderungen stehen strukturschwache Regionen? Mit welchen Strategien und Instrumenten kann ihre gesellschaftliche Innovationsfähigkeit gestärkt werden?


Gefördert werden Forschungsvorhaben, die sich diesen Fragen gemeinsam mit regionalen Praxispartnern aus strukturschwachen Regionen nähern und Potenziale und Hemmnisse auf regionaler Ebene konkret beleuchten. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern kann entsprechend der inhaltlichen und methodischen Ausrichtung der Vorhaben unterschiedlich gestaltet werden. Zugleich sollen die Vorhaben eine hohe wissenschaftliche Qualität aufweisen und einen konzeptionellen Beitrag zur Innovationsforschung leisten.


Die Vorhaben sollen Strategien und Maßnahmen für den Transfer der Ergebnisse in die Regionen und den innovationspolitischen Raum entwickeln und umsetzen.


Die Bearbeitung rein theoretischer Fragestellungen ohne Anwendungsbezug und Relevanz für strukturschwache Regionen ist nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme.


3 Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen, die Forschungsbeiträge im nichtwirtschaftlichen Bereich liefern können, z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.


Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, sonstige Einrichtungen), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.


Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2


4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen


Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden Einzel- und Verbundvorhaben zur Erfüllung der in Nummer 1 genannten Ziele gefördert. Es muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung, d. h. Hochschule oder Forschungseinrichtung, an dem Vorhaben beteiligt sein. Es werden Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert.


Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben nachweislich eine konkrete Relevanz für strukturschwache Regionen aufweisen. Dies erfordert einen entsprechenden inhaltlichen Fokus sowie die Beteiligung von Praxispartnern aus strukturschwachen Regionen in geeigneter Form. Sofern die Praxispartner einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten, können sie als Verbundpartner gefördert werden, dies ist jedoch nicht zwingend. Es sollen konkrete, inhaltlich definierte Untersuchungs- und Anwendungsregionen benannt werden.


Die dieser Richtlinie zugrundeliegende Definition strukturschwacher Regionen entspricht der ab dem 1. Januar 2022 gültigen Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)3. Die Untersuchungs- und Anwendungsregionen können jedoch über diese Abgrenzung hinausgehen bzw. können auch nicht strukturschwache Regionen, z. B. im Rahmen vergleichender Ansätze, in die Forschungsvorhaben einbezogen werden.


Die Partner eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4


Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung sind den FAQs auf der Internetseite www.innovation-strukturwandel.de/region-innovativ zu entnehmen.


5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.


6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.


Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen des Monitorings, der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.


Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.


7 Verfahren


7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt, der auch Ansprechpartner für Fragen der fachlichen Ausgestaltung von Projektskizzen und -anträgen, zum Gegenstand der Förderung, zu Zuwendungsempfängern, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie zum Verfahren ist:


DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Dr. Monika Wächter
Telefon: 02 28/38 21-15 97
E-Mail: monika.waechter@dlr.de

Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 02 28/38 21-17 69
E-Mail: cedric.janowicz@dlr.de


Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen zur Zielsetzung des Programms und den besonderen Zuwendungsvoraussetzungen ist der folgende derzeit für die Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ beauftragte Projektträger:


Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich GTI


Ansprechpartnerin:
Dr. Kirsten Kunkel
Telefon: +49 30/2 01 99-33 20
E-Mail: k.kunkel@fz-juelich.de


Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.


Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).


7.2 Zweistufiges Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen


In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. November 2021 zunächst Projektskizzen mit dem Stichwort „REGION.innovativ – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit“ in schrift­licher und elektronischer Form vorzulegen.


Im Fall von Verbundvorhaben ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.


Einzureichen ist eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt) beim DLR Projektträger sowie über das easy-Online-Portal. Anlagen in geringem Umfang sind zugelassen, z. B. Literaturangaben. Zudem sind Unterstützungsschreiben der zentralen Praxispartner als Anlage gewünscht. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten.


Die Projektskizze sollte mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Einzel- oder Verbundvorhabens, grob geschätzte Gesamtkosten/Gesamtausgaben, Projektlaufzeit, Anzahl und Einrichtungstyp der Partner sowie Kontaktdaten des Skizzeneinreichers/der Skizzeneinreicherin;
  • Darstellung der Projektidee und Zielsetzung;
  • Erläuterung des Neuheitsgrads der Projektidee, inklusive Angaben zum Stand der Wissenschaft (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen);
  • Skizzierung des angedachten Projektdesigns sowie der vorgesehenen Forschungsmethoden; geplante Koopera­tionen mit regionalen Praxispartnern;
  • gegebenenfalls Darstellung der geplanten Arbeitsteilung im Verbund;
  • Darlegung, ob im Rahmen des Vorhabens Qualifikationsarbeiten entstehen sollen und gegebenenfalls wie diese in das Vorhaben eingebettet werden;
  • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten sowie geplante Maßnahmen für den Ergebnistransfer für verschiedene Zielgruppen (u. a. wissenschaftliche Anschlussfähigkeit, Praxisakteure und Öffentlichkeit in den Regionen, innovationspolitische Akteure);
  • geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und grober Finanzierungsplan (soweit relevant einschließlich der Beteiligung Dritter, des voraussichtlichen Zuwendungsbedarfs und gegebenenfalls Projektpauschale).


Vollständige Unterlagen für den Postversand an den beauftragten Projektträger:

  • Anschreiben an den DLR Projektträger mit dem Stichwort „REGION.innovativ − Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit“.
  • Ein Original der vollständigen Projektskizze und des easy-Online-Deckblatts (hier Zustimmung zur Speicherung der Daten beachten) mit Unterschrift und Stempel.


Die Einreichung der Projektskizze in elektronischer Form erfolgt unter Nutzung des Internetportals easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=GESELL_INNOVATIONSF&t=SKI. Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus.


Im Portal sind Basisdaten zur Einreichung (inklusive eines groben Finanzplans) sowie zu den Skizzen-Einreichenden anzugeben, abschließend sind die oben beschriebenen Teile der Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der online-Einreichung das sogenannte „Projektblatt“ zusammengestellt, das über den Button „Endfassung drucken“ generiert werden kann. Dieses „Projektblatt“ ist, zusammen mit der Projektskizze, dem DLR Projektträger von der Projektleitung bzw. von der Verbundkoordination mit dem Stichwort „Region.innovativ – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit“ versehen und unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.


Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.


Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Forschungsidee;
  • Relevanz des Vorhabens für die Entwicklung neuer Zugänge in der Innovationsforschung;
  • Relevanz des Vorhabens für strukturschwache Regionen; Schlüssigkeit der gewählten regionalen Perspektiven und Zugänge;
  • Angemessenheit der Forschungsmethode;
  • Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns sowie des Kooperationskonzepts;
  • plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern;
  • Verwertungsperspektiven und Qualität des Transferkonzepts;
  • Angemessenheit des Finanzrahmens.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experteninnen und Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.


Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.


7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).


Mit den Förderanträgen sind u. a. folgende ergänzende Informationen je Partner vorzulegen:

  • detaillierte Projektplanung;
  • detaillierte Finanz- und Ressourcenplanung;
  • ausführlicher Verwertungsplan;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.


Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe (Bewertung der Projektskizzen) sind dabei zu berücksichtigen.


Die Förderanträge sind im Fall von Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.


Zusätzlich sind die förmlichen Förderanträge dem DLR Projektträger postalisch und rechtsverbindlich von der jeweils antragstellenden Institution vorzulegen.


Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Nachvollziehbarkeit und Passfähigkeit der Projektplanung, auch hinsichtlich der in der Skizze dargestellten Zielsetzung des Vorhabens;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Übereinstimmung mit den förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (siehe Nummer 1);
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.


Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.


7.3 Zu beachtende Vorschriften


Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.


8 Geltungsdauer


Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.


Bonn, den 13. Juli 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gisela Philipsenburg


1 - EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.
3 - Informationen zur Fördergebietskulisse der GRW und ihre Anwendung im Rahmen dieser Richtlinie sind unter https://www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung zusammengefasst.
4 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

 
 
 

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