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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Nachnutzung und Management von Forschungsdaten an Fachhochschulen, Bundesanzeiger vom 17.08.2021

Vom 18.08.2021

erschienen am 29.07.2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt mit der Förderung von „Forschungsdatenmanagement an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“ (FH-FDM) das Bewusstsein für adäquates leistungsfähiges Forschungsdatenmanagement (FDM) an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (FH/HAW) und zielt auf dessen Auf- und Ausbau.

Die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung eines leistungsstarken FDM in Deutschland ist in den vergangenen Jahren schnell vorangeschritten, jedoch variiert der Entwicklungsstand innerhalb des Wissenschaftssystems stark zwischen den verschiedenen Akteuren1. Das Potenzial von FH/HAW in Bezug auf ihre Datenbestände ist enorm, nicht zuletzt aufgrund von Daten, die häufig nicht in großem Speicherumfang, aber in heterogenen Formaten und deshalb schwer standardisierbar in Bezug auf Archivierung und Management vorliegen (sogenannte „Long Tail“-Daten), sowie der Anwendungsnähe und gesellschaftlichen Relevanz der Forschung, in deren Kontext die Forschungsdaten erhoben werden. Deshalb haben FH/HAW einen starken Bedarf am Auf- und Ausbau von FDM-Strukturen und -Kompetenzen, um das Forschungspotenzial auszuschöpfen, auch mit Blick auf die Nachnutzung von Forschungsdaten für Innovationen.

Die anwendungs- und umsetzungsorientierte Forschung von FH/HAW mit Unternehmen, häufig kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), sowie gesellschaftlich relevanten Praxispartnern und Sozialunternehmen ebenso wie der vergleichsweise hohe Anteil privater Fördermittelgeber verlangt nach eigenen, bedarfsgerechten Lösungen zum FDM. Neben den gestiegenen Anforderungen an das FDM von Seiten der Drittmittelgeber stellen insbesondere datenschutzrechtliche Fragestellungen und Fragen des Urheberrechts Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen dar.

Forschende haben einen großen Unterstützungsbedarf an ihren jeweiligen Einrichtungen, unter anderem wegen der vergleichsweise hohen zeitlichen Auslastung des Personals mit Lehre. Die besonderen Rahmenbedingungen an FH/HAW erfordern spezifische Lösungen und teilweise eigene Konzepte zum FDM.

Die Förderung ist darauf ausgelegt, FH/HAW darin zu unterstützen, ein leistungs- und passfähiges FDM zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln und zu erproben sowie entsprechende Kompetenzen auf- und auszubauen. Der Fokus liegt auf der Förderung personeller Ressourcen insbesondere zur Bedarfsermittlung, Beratung, Schulung und Unter­stützung der Forschenden und Studierenden sowie zur Vernetzung mit relevanten Stakeholdern bestehender FDM-Strukturen.

Fachhochschulen/HAW sind mit der Wirtschaft und der Gesellschaft ihrer Region in gewachsenen Kooperationen gut vernetzt und spielen eine wichtige Rolle insbesondere in regionalen Innovationssystemen, da ihre Forschung regelmäßig auf die Umsetzung innovativer Produkte und Dienstleistungen abzielt. Ein gut funktionierendes und auf die Einrichtung zugeschnittenes FDM ist eine wichtige Grundlage für FH/HAW, um diese Rolle auch zukünftig wahrnehmen zu können, attraktive Partner für Wirtschaft und Gesellschaft in der Region zu bleiben und die

Zusammenarbeit mit Praxispartnern und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis auf eine neue Qualitätsebene zu heben. Mit der Förderung des Aufbaus eines nachhaltigen FDM an den Einrichtungen wird das Ziel verfolgt, FH/HAW im Wissenschaftssystem zu stärken. FH/HAW werden darin unterstützt, ihr jeweiliges Forschungsprofil zu schärfen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll mit der Förderung ermöglicht werden, FH/HAW stärker als bisher in Prozesse wie die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) oder die European Open Science Cloud (EOSC) einzubinden. ­Damit ist auch das Ziel verbunden, die an den FH/HAW vorhandenen Daten besser als bisher für das Wissenschafts- und Innovationssystem zu erschließen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an FH nach Artikel 91b des Grundgesetzes vom 28. November 2018.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP)“. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Vorhaben zur Bedarfserhebung, Untersuchung und exemplarischen Erprobung oder Weiterentwicklung von generischen wie fachspezifischen Konzepten, um die Herausforderungen zum FDM an FH/HAW zu adressieren. Dabei werden FH/HAW, die gerade erst beginnen, sich mit dem Aufbau eines FDM auseinanderzusetzen, ebenso adressiert wie diejenigen Einrichtungen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt und Strukturen aufgebaut haben. Den daraus folgenden unterschiedlichen Bedarfen – unter anderem das Anstoßen interner Prozesse und die Vernetzung in kleinen regionalen Verbünden einerseits und der Austausch und die Vernetzung mit größeren, fachspezifisch ausgerichteten Verbünden andererseits – soll mit dieser Förderrichtlinie gleichermaßen Rechnung getragen werden (Nummer 2.1).

Neben Projekten zum Aufbau von FDM-Strukturen sollen auch kurzfristige Maßnahmen gefördert werden, die in Form von Studien oder Analysen Bedarfe erheben und bisher vernachlässigte, aber für die Weiterentwicklung von FDM an FH/HAW relevante Querschnittsthemen analysieren (Nummer 2.2).

2.1 Vorhaben zum strukturellen Aufbau

Abhängig vom Ausgangspunkt der jeweiligen Einrichtung bei den FDM-Strukturen können Maßnahmen gefördert werden, die folgenden Zielen dienen:

(i) die Identifizierung fachhochschulspezifischer Bedarfe beim FDM,

(ii) die exemplarische Erprobung von FDM-Konzepten oder Prozessen an der jeweiligen FH/HAW und

(iii) der Auf- bzw. Ausbau kooperativer FDM-Strukturen und regionaler FDM-Netzwerke, bestehend beispielsweise aus verschiedenen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, um gemeinsame Dienste anzubieten.

Darüber hinaus müssen von den Antragstellenden zwingend Maßnahmen vorgesehen werden, die

(iv) der Verstetigung des FDM bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Verstetigung des FDM über die Projektlaufzeit hinaus und

(v) der Dissemination bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Dissemination dienen, damit die geförderten Modellprojekte in die Breite ausstrahlen können.

Die Projektarbeiten sollen auf bereits bestehenden Konzepten und unterstützenden Angeboten anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen. Insbesondere soll auch auf die Studien- und Analyseergebnisse der in Nummer 2.2 geförderten Projekte zurückgegriffen werden.

Denkbare Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Aufbau und Erprobung eines eigenen FDM, insbesondere durch Aufbau bzw. Verstetigung von FDM-Kompetenzen und -Services, unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Strategieprozessen sowie Schulungs- und Beratungsangeboten für Forschende und Studierende (gegebenenfalls im Verbund mit anderen FH/HAW, Universitäten und/oder Forschungseinrichtungen). Dafür kann und soll auch das bestehende Hochschulpersonal in zentralen Einrichtungen wie Bibliotheken und Forschungsförderzentren einbezogen werden, sofern es für den Aufbau von Beratungsleistungen oder die Entwicklung von Strategieprozessen bzw. Leitlinien sinnvoll oder erforderlich ist.
  • Konzeptentwicklung für eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Verstetigung des institutionellen FDM. Eine Verstetigung der Ergebnisse für eine nachhaltige Nutzung muss sichergestellt werden und eine Übertragbarkeit auf andere FH/HAW möglich sein.
  • Untersuchungen an den FH/HAW zur institutionsspezifischen Bedarfsermittlung im Kontext des FDM, gegebenenfalls anhand bestehender Forschungsprojekte – dabei sollen insbesondere auch die Bedarfe der geförderten FH/HAW, die sich aus der Kooperation mit Unternehmen von Seiten der Wirtschaft sowie gesellschaftlich relevanten Einrichtungen ergeben, erfasst und analysiert werden. Ein wichtiger Aspekt kann hierbei die Identifizierung der benötigten Methoden und Standards zum FDM unter den spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen FH/HAW sein.
  • Aus diesen Untersuchungen sollen entsprechende Standards und Methoden zum FDM für die übergreifende Nutzung an FH/HAW beispielhaft abgeleitet und umgesetzt werden. Bereits bestehende Erkenntnisse aus dem Kontext der FDM-Forschung sollen berücksichtigt und genutzt werden.
  • Aufbau (regionaler) Vernetzungsaktivitäten/Plattformen, insbesondere wenn der Aufbau eigener FDM-Strukturen und -Services nicht möglich oder sinnvoll ist, aber gemeinsam mit kooperierenden Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für generische Dienste wie die Vergabe von DOI (Digital Object Identifier), Werkzeuge zur Erstellung von Datenmanagementplänen und den Betrieb von Repositorien.
  • Es können auch Maßnahmen gefördert werden, die dem Austausch mit Praxispartnern und Partnern der Wissenschaftslandschaft zu den Anforderungen an das FDM dienen. Dazu können Querschnittsaspekte wie Qualitäts­sicherung und ein rechtssicherer oder auch ethischer Umgang mit den Forschungsdaten zählen.
  • Entwicklung fachspezifischer FDM-Bausteine sowie Bekanntmachung dieser Bausteine als Best-Practice und Einbindung in übergreifende Strukturen wie beispielsweise die NFDI.

Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zum strukturellen Aufbau eines leistungs- und passfähigen FDM leisten.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

2.2 Studien und Analysen

Es können auch Vorhaben gefördert werden, die in Studien oder Analysen institutionenübergreifende Bedarfe erheben oder andere, im Kontext des Aufbaus und der Weiterentwicklung von FDM an FH/HAW relevante Themen analysieren. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen frühzeitig vorliegen und dazu dienen, den strukturellen Auf- und Ausbau von FDM an FH/HAW voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei nicht auf der einzelnen Hochschule, sondern auf allen FH und/oder HAW oder bestimmten zu definierenden Gruppen von Hochschulen (z. B. Einrichtungen mit regionalen, thematischen oder methodischen Gemeinsamkeiten).

Denkbare Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Untersuchungen an den FH/HAW zur Bedarfsermittlung im Kontext des FDM, gegebenenfalls anhand bestehender Forschungsprojekte – dabei sollen insbesondere auch die Bedarfe, die sich aus der Kooperation mit Unternehmen von Seiten der Wirtschaft sowie gesellschaftlich relevanten Einrichtungen ergeben, erfasst und analysiert werden. Ein wichtiger Aspekt kann hierbei die Identifizierung der benötigten Methoden und Standards zum FDM unter den spezifischen Rahmenbedingungen von FH/HAW sein.
  • Studien und Analysen, die die FH/HAW-spezifischen Voraussetzungen und Herausforderungen einzelner oder mehrere Querschnittsaspekte wie ein rechtssicherer oder ethische gebotener Umgang mit Forschungsdaten adressieren.

Die Ergebnisse sollen einerseits einen wissenschaftlichen Beitrag zum Verständnis der spezifischen Rolle von FDM an FH/FAW leisten und andererseits eine praktische Unterstützung beim Auf- und Ausbau des FDM an einzelnen FH und HAW bieten. Dazu sollen die Ergebnisse aus den Bedarfsuntersuchungen, Studien und Analysen den geförderten Projekten aus Nummer 2.1 möglichst frühzeitig zur Verfügung stehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).2

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Finanzierungsart, -höhe, Förderquote und Projektlaufzeit

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten im Fall der Vorhaben zum strukturellen Aufbau und für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten für Studien und Analysen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Für Projekte zum strukturellen Aufbau: Eine Projektpauschale wird nicht gewährt.

Für Studien und Analysen: Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

5.2.1 Vorhaben zum strukturellen Aufbau

Zuwendungen können für den Auf- und Ausbau von FDM-Strukturen an FH/HAW verwendet werden, vornehmlich für Personalmittel, die insbesondere dem FDM-Kompetenzaufbau dienen, und nachrangig für Sach- und Reisemittel.

Ausgaben für projektspezifische Weiterbildungen des im Projekt tätigen Personals sind ebenfalls zuwendungsfähig.

Die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie die Entwicklung von Tools und Diensten sind nur in Ausnahmefällen zuwendungsfähig.

Technische Infrastrukturen sind nicht förderfähig.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF.

5.2.2 Studien und Analysen

Zuwendungen können für Untersuchungen von FDM-Strukturen an FH/HAW verwendet werden, vornehmlich für Personalmittel und nachrangig für Sach- und Reisemittel.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Sofern im Vorhaben Forschungsdaten erhoben werden sollen, sind dem Antrag Forschungsdatenmanagementpläne beizufügen. Um die Weitergabefähigkeit der Daten zu gewährleisten, sollten die Zuwendungsempfänger allgemeine und disziplinenspezifische Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden sowie Dokumentationen sollten, soweit möglich, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung gestellt werden. Bestehende Schutzinteressen, beispielsweise der Schutz von Persönlichkeitsrechten oder die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind bei der Entscheidung über eine Weitergabe der Daten zu berücksichtigen. Ziel ist, im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

E-Mail: Forschungsdaten@vdivde-it.de
Telefon: 030/31 00 78-418 (montags bis freitags 10.00 bis 15.00 Uhr)
www.vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( easy ).

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.

7.2.1 Fristen

7.2.1.1 Vorhaben zum strukturellen Aufbau

Dem Projektträger sind bis spätestens 5. November 2021 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung inklusive Anhang in schriftlicher und elektronischer Form über das Internetportal easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DW&b=FH-FDM_O1&t=AZA gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Es gilt der Posteingang. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Pro antragstellender FH/HAW ist im Rahmen dieser Richtlinie nur ein Antrag zum strukturellen Aufbau zugelassen.

7.2.1.2 Studien und Analysen

Dem Projektträger sind bis spätestens 17. September 2021 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung inklusive Anhang in schriftlicher und elektronischer Form über das Internetportal easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DW&b=FH-FDM_O2 gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Es gilt der Posteingang. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.2 Antragsunterlagen

7.2.2.1 Vorhaben zum strukturellen Aufbau

Der Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Förderanträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung des Förderantrags Kontakt mit dem PT aufzunehmen.

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Name und Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen
  • bei Verbundprojekten inklusive Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • geplante Laufzeit
  • nähere Beschreibung des Vorhabens – maximal zehn DIN-A4-Seiten bei Einzelprojekten und maximal 15 DIN-A4-Seiten bei Verbundprojekten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang) in Schriftgröße Arial 11, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 und Seitenrändern von mindestens 2 cm.
  • Anhang: Der Anhang soll insgesamt acht DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Dem Antrag ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) mittels Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in dem Antrag gemachten Angaben bestätigen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibungen sind in Abstimmung aller Beteiligten nur durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Verbundvorhabenbeschreibung vorzulegen.

Die nähere Beschreibung des Vorhabens soll folgende Abschnitte beinhalten:

  1. Darstellung des Status quo des Antragstellers beim FDM.
  2. Darstellung des einrichtungsspezifischen Bedarfs und der strategischen Ziele des Antragstellers bzw. des Verbunds für ein zukunftsgerichtetes FDM.
  3. Darstellung der Ziele des Vorhabens.
  4. Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inklusive Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (bei Verbundprojekten im Überblick für den Verbund und im Detail für den Antragsteller), gegebenenfalls inklusive Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten.
  5. Vernetzungskonzept unter Nennung der internen und gegebenenfalls externen Akteure.
  6. Darstellung der geplanten Ergebnisverwertung und der Umsetzung des Ergebnistransfers, unter anderem Darstellung von Konzepten, wie die über das Projekt erworbenen Kenntnisse an das Stammpersonal sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter vermittelt und nachhaltig verankert werden.
  7. Darstellung des Disseminationskonzepts, unter anderem Darstellung, wie die Erfahrungen und Ergebnisse des Projekts für andere FH/HAW sinnvoll nachzunutzen sind.
  8. Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung zum Ergebnis der Prüfung alternativer Fördermöglichkeiten.

In den Anhang zu nehmen sind:

  • Rechtsverbindlich unterzeichnetes Übersendungsschreiben der FH/HAW-Leitung (maximal zwei Seiten ohne Deckblatt) mit folgendem Inhalt:
    • Nennung der Projektleitung
    • Nennung eines Vertreters der Hochschulleitung mit Zuständigkeit für die nachhaltige Verstetigung der Ergebnisse des geförderten Projekts
    • Erklärung zur Bereitstellung personeller Ressourcen des Hochschulpersonals sowie Bereitstellung von Diensten (z. B. Rechenzentren, Bibliotheken und Forschungsförderung). Möglichst konkrete Benennung der jeweiligen Mitarbeitenden und Kapazitäten
    • Erklärung zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse im Sinne des Auf- bzw. Ausbaus der FDM-Strukturen im Kontext der strategischen Ausrichtung der Einrichtung in Bezug auf FDM
    • Bestätigung des Verwertungs- und Ergebnistransferplans
  • Lebenslauf der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institution(en)
  • Bei Bedarf „Letter of Intent“ von weiteren Beteiligten.

Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Förderanträge bzw. bei erheb­lichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

7.2.2.2 Studien und Analysen

Der Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Förderanträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung des Förderantrags Kontakt mit dem PT aufzunehmen.

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Vorhabens
  • Name und Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen
  • bei Verbundprojekten inklusive Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • geplante Laufzeit
  • nähere Beschreibung des Vorhabens – maximal acht DIN-A4-Seiten bei Einzelprojekten und maximal zehn DIN-A4-Seiten bei Verbundprojekten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang) in Schriftgröße Arial 11, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 und Seitenrändern von mindestens 2 cm.
  • Anhang: Der Anhang soll insgesamt fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Dem Antrag ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) mittels Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in dem Antrag gemachten Angaben bestätigen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibungen sind in Abstimmung aller Beteiligten nur durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Verbundvorhabenbeschreibung vorzulegen.

Die nähere Beschreibung des Vorhabens soll folgende Abschnitte beinhalten:

  1. Darstellung des für das Vorhaben relevanten Forschungskontextes und dessen Einbettung in die Thematik des FDM.
  2. Darstellung der Forschungslücken, die durch das Vorhaben geschlossen werden.
  3. Darstellung der Relevanz des Vorhabens für das Verständnis der Rolle von FDM an FH/HAW oder in Bezug auf die Bedarfsermittlung im Kontext des FDM.
  4. Darstellung des gewählten methodischen Vorgehens zur Beantwortung der Forschungsfragen.
  5. Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inklusive Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (bei Verbundprojekten im Überblick für den Verbund und im Detail für den Antragsteller), gegebenenfalls inklusive Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Darstellung der geplanten Ergebnisverwertung und der Umsetzung des Ergebnistransfers, unter anderem Darstellung, wie das produzierte Wissen und die spezifischen Ergebnisse des Projekts für andere FH/HAW sinnvoll nachzunutzen sind.
  7. Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung zum Ergebnis der Prüfung alternativer Fördermöglichkeiten.

In den Anhang zu nehmen sind:

  • Lebenslauf der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institution(en)
  • Bei Bedarf „Letter of Intent“ von weiteren Beteiligten

Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Förderanträge bzw. bei erheb­lichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

7.2.3 Bewertungskriterien

7.2.3.1 Vorhaben zum strukturellen Aufbau

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Plausibilität der Ist-Analyse inklusive Bezug zum Forschungsdaten-Volumen und der Forschungsstärke.
  • Plausibilität des dargestellten einrichtungsspezifischen Bedarfs und der dargestellten strategischen Ziele des Antragstellers bzw. des Verbunds für ein zukunftsgerichtetes FDM.
  • Plausibilität der Darstellung der Ziele des Vorhabens im Hinblick auf die Ist-Analyse und den dargestellten Bedarf.
  • Plausibilität und Erfolgsaussichten der geplanten Aktivitäten, Angemessenheit des Finanzierungsplans.
  • Plausibilität und Qualität der vorgesehenen Einbindung und Mitwirkung relevanter interner Stellen und gegebenenfalls externer Partner an der Erarbeitung der Lösungen.
  • Zu erwartender Beitrag der angestrebten Lösungsansätze als Vorbild für andere Hochschulen/zur Verwendung als „Good Practice“-Beispiel.
  • Qualität des Verstetigungskonzepts zur langfristigen Tragfähigkeit der erarbeiten FDM-Konzepte unter Einbeziehung relevanter Akteure an den Hochschulen.
  • Plausibilität und Tragfähigkeit der Zusage der Hochschulleitung zur nachhaltigen Implementierung der Projekt­ergebnisse über das Projektende hinaus.

Das BMBF entscheidet nach sachlichen und qualitativen Gesichtspunkten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH/HAW schriftlich mitgeteilt.

7.2.3.2 Studien und Analysen

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Plausibilität der dargestellten Forschungslücken in Bezug auf die Thematik FDM an FH/HAW.
  • Plausibilität und Qualität des gewählten methodischen Vorgehens zur Beantwortung der Forschungsfragen.
  • Plausibilität und Erfolgsaussichten der geplanten Aktivitäten, Angemessenheit der Ressourcenplanung.
  • Angemessenheit der Kompetenzprofile der Projektbeteiligten.
  • Zu erwartender Beitrag der Forschungsergebnisse zum Verständnis der Rolle beziehungsweise zu aktuellen Bedarfen im Kontext des FDM an FH/HAW.
  • Plausibilität der Darstellung zur geplanten Ergebnisverwertung, zur Umsetzung des Ergebnistransfers sowie zur Nachnutzbarkeit des produzierten Wissens und der spezifischen Ergebnisse des Projekts für andere FH/HAW

Das BMBF entscheidet nach sachlichen und qualitativen Gesichtspunkten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH/HAW schriftlich mitgeteilt.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 gültig.

Bonn, den 29. Juli 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Hans-Josef Linkens

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen.

2 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.