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17.11.2021

Bekanntmachung

 

Richtlinie zur Förderung eines Forschungsverbundes im Rahmen der zweiten Phase der Bund-Länder-Initiative „Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Leistung macht Schule), Bundesanzeiger vom 29.11.2021

 

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Für den Einzelnen und für die Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status so zu fördern, dass ein bestmöglicher Lern- und Bildungserfolg ge­sichert ist. Das ist Leitlinie einer auf Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zielenden Bildungspolitik.

Für leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche erfordert dies besondere Strategien und Herangehensweisen. Die Möglichkeiten der individuellen Förderung dieser Kinder und Jugendlichen sind in den letzten Jahren ausgeweitet worden. Erste Erfolge zeigen sich in den Ergebnissen der internationalen Bildungsvergleichsuntersuchungen. In den obersten Kompetenzstufen konnte sich Deutschland verbessern. Um in die internationale Spitzengruppe aufzuschließen, ist die Weiterentwicklung des Bildungswesens in diesem Handlungsfeld unverändert notwendig. Nur eine enge Zusammenarbeit von Bildungsforschung und -praxis ermöglicht es dabei, gemeinsam entwickelte Herangehensweisen in der Praxis zu erproben und zu evaluieren sowie Gelingensbedingungen zu identifizieren.

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) die gemeinsame Initiative „Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Leistung macht Schule) beschlossen. Die Initiative fokussiert auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Klassenstufen 1 bis 10 (Primarbereich und Sekundarstufe I) sowie ergänzend gegebenenfalls auch auf die Sekundarstufe II. Sie ist schulformübergreifend angelegt.

Ihr Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten leistungsstarker sowie potenziell besonders leistungsfähiger Kinder und Jugendlicher – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status – zu verbessern. Hierbei werden insbesondere die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern sowie mit Migrationshintergrund und die Förderung von Mädchen im MINT-Bereich berücksichtigt. Die Initiative folgt dem Leitgedanken, Stärken aller Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht zu erkennen und ihnen eine Lernentwicklung zu ermög­lichen, die ihren Potenzialen angemessen ist.

Die Initiative gliedert sich in zwei Phasen mit einer Dauer von zusammen zehn Jahren. In beiden Phasen arbeiten Wissenschaft und Praxis eng zusammen.

In der ersten Phase (2018 bis 2023) werden in Zusammenarbeit von Schulen, Wissenschaft und Ländern verschiedene Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen für eine leistungs- und begabungsförderliche Schul- und Unterrichtskultur entwickelt und erprobt. Dies geschieht in insgesamt vier Modulen. In den Kernmodulen 1 und 2 arbeiten bundesweit 300 Schulen verschiedener Schulformen mit einem vom BMBF geförderten interdisziplinären Forschungsverbund mit 18 beteiligten Hochschulen zusammen. Gemeinsam erarbeiten sie zum einen schulische Leitbilder und kooperative Netzwerkstrukturen, die auf eine leistungs- und begabungsförderliche Schulentwicklung ausgerichtet sind (Kernmodul 1: https://www.leistung-macht-schule.de/de/Kernmodul-1-1686.html). Zum anderen ent­wickeln und erproben sie Produkte, mit denen Lehrkräfte ihren Unterricht so ausrichten können, dass sie die Potenziale ihrer Schülerinnen und Schüler früher entdecken und gezielter im Regelunterricht fördern können (Kernmodul 2: https://www.leistung-macht-schule.de/de/Kernmodul-2-1688.html). In den fakultativen Modulen 3 und 4 arbeiten die Schulen entsprechend ihrer Ziele und Entwicklungsschwerpunkte mit den Ländern dazu, wie individuelle Potenziale, Lernausgangslagen und Interessensprofile von Schülerinnen und Schülern besser diagnostiziert werden können (Modul 3: https://www.leistung-macht-schule.de/de/Modul-3-1689.html) und welche Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts für eine bestmögliche Förderung benötigen (Modul 4: https://www.leistung-macht-schule.de/de/Modul-4-1690.html). In allen Modulen werden Produkte erarbeitet, die für den Transfer in der zweiten Phase zur Verfügung gestellt werden.

Kern der zweiten Phase (2023 bis 2027) ist der wissenschaftlich unterstützte Transfer der Ergebnisse an möglichst viele weitere Schulen, um bundesweit eine leistungs- und begabungsförderliche Schul- und Unterrichtskultur zu etablieren. Am Ende der zweiten Phase soll die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler an allen beteiligten Schulen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Dazu werden die wissenschaftlich fundierten und in der Schulpraxis mit den 300 teilnehmenden Schulen erprobten Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen der ersten Phase bundesweit an bis zu 1 000 weitere, bislang nicht an der Initiative beteiligte Schulen transferiert. Die Produkte der Kernmodule 1 und 2 stehen zum Ende der ersten Phase aufbereitet in einer digitalen Produktdatenbank zur Verfügung. Die Produkte der fakultativen Module 3 und 4 werden durch die Länder zur Verfügung gestellt und bis Mitte 2024 ausgewählt. Die Transferprozesse werden durch den in dieser Richtlinie ausgeschriebenen Forschungsverbund kontinuierlich untersucht (Transferforschung) sowie wissenschaftlich unterstützt (Transferbegleitung). Transfer wird dabei im Sinne eines adaptiven Prozesses verstanden: Die jeweiligen Prozessschritte zur Erreichung des Transfers können je nach Ausgangslage und Bedarfen der beteiligten Akteure angepasst und gegebenenfalls verändert werden. Ein erfolgreicher Transfer von Innovationen kann zudem nur dann gelingen, wenn Transfer und Implementation zusammen gedacht werden. Die im Folgenden als Transfer­prozesse beschriebenen Entwicklungen sollen daher auch die nachhaltige Implementation der entwickelten Produkte umfassen, etwa durch die Schaffung geeigneter Strukturen und die Veränderung von Haltungen in den Schulen.

Zum Transfer der Ergebnisse werden auf Landesebene und gegebenenfalls länderübergreifend 100 Schulnetzwerke gebildet. Sie setzen sich jeweils aus mindestens einer Schule der ersten Phase, die die Rolle einer Multiplikatorschule übernimmt, und bis zu zehn weiteren, bisher nicht an der Initiative beteiligten Schulen zusammen. Der Transfer­prozess in den Schulnetzwerken wird von einem Multiplikatorenteam verantwortet. Das Multiplikatorenteam setzt sich zusammen aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Multiplikatorschulen eines Netzwerkes und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter eines Landesinstitutes bzw. einer Qualitätseinrichtung des Landes. In jedem Schulnetzwerk können mehrere Themen aus der ersten Phase bearbeitet werden und mehrere Schulen die Funktion einer Multiplikatorschule in einem Netzwerk übernehmen. Durch die Arbeit in den Schulnetzwerken werden die neu einbezogenen Schulen bei ihrer leistungsförderlichen Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützt. Die Länder erarbeiten länderspezifische Transferkonzepte, in denen die jeweilige Gestaltung der Schulnetzwerke festgelegt wird und eine Bestandsaufnahme zu bestehenden Strukturen enthalten ist (weitere Informationen finden sich in der „Konzeption für die zweite Phase“, Nummer 4.2;

https://www.leistung-macht-schule.de/files/201125_konzeption_zweite_phase.pdf).

Zu den Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Transfer gehört der Austausch der an der Initiative beteiligten Forschungsverbünde. Deshalb ist im Jahr 2023 eine dreimonatige Übergangsphase vor Beginn der zweiten Phase vorgesehen, in der beide Forschungsverbünde gefördert und während der die zur erfolgreichen Fortführung der Initiative relevanten Informationen ausgetauscht werden.

Weitere Informationen zur Initiative enthält die Vereinbarung von Bund und Ländern unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Beschluss_zur_gemeinsamen_Bund-Laender-Initiative.pdf. Informationen zur Struktur der Initiative, insbesondere zu den Modulen, finden sich unter https://www.leistung-macht-schule.de/.

Weitere Informationen zur zweiten Phase finden sich in der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen „Konzeption für die zweite Phase“ (https://www.leistung-macht-schule.de/files/201125_konzeption_zweite_phase.pdf).

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die ausgeschriebene Forschungsförderung bezieht sich ausschließlich auf die zweite Phase der Initiative. Entsprechend der in Nummer 1 beschriebenen übergeordneten Zielstellung der Initiative und ihrer Gliederung in zwei Phasen soll die hier ausgeschriebene Forschungsförderung zu dem Ziel der Initiative in der zweiten Phase beitragen, eine leistungs- und begabungsförderliche Schulkultur an bis zu 1 000 weiteren Schulen (über die 300 Schulen der ersten Phase hinaus) bundesweit zu etablieren bzw. Entwicklungsprozesse in diese Richtung zu initiieren und zu verankern. Ziel ist es auch, den Wissensstand über erfolgreiche Transferprozesse im schulischen Kontext zu steigern, indem Gelingensbedingungen für die Etablierung einer leistungs- und begabungsförderlichen Schulkultur abgeleitet werden.

Der zu fördernde Forschungsverbund soll dazu den in Nummer 1 beschriebenen Transferprozess innerhalb der 100 Schulnetzwerke erforschen und wissenschaftlich unterstützen (Zuwendungszweck). Zum Zuwendungszweck gehören auch begleitende Maßnahmen zur Informationsbereitstellung, z. B. die in Nummer 2 beschriebene Einrichtung und Pflege einer Online-Plattform.

Im Ergebnis sollen sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse in Form von wissenschaftlichen sowie an die Schulpraxis adressierten Publikationen vorliegen (Ergebnis der Transferforschung) als auch nachhaltige Veränderungen in möglichst vielen der bis zu 1 300 teilnehmenden Schulen (300 Schulen aus der ersten Phase und bis zu 1 000 Schulen der zweiten Phase) feststellbar sein (Ergebnis der Transferbegleitung). Neben der Weiterentwicklung der Schulkultur sollten sich die Veränderungen auch auf die aktive Nutzung der in der ersten Phase der Initiative entwickelten Produkte beziehen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt, einen interdisziplinären Forschungsverbund in der zweiten Phase der Bund-Länder-Initiative „Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ (Leistung macht Schule) zu fördern, der Gelingensbedingungen für den Transfer sowie für die Etablierung einer leistungs- und be­gabungsförderlichen Schulkultur erforscht und die bis zu 100 Schulnetzwerke wissenschaftlich bei ihren Transferaktivitäten unterstützt. Dabei sollen auch die weitere Verankerung und Verstetigung der leistungsförderlichen Unterrichts- und Schulentwicklung in den 300 Schulen der ersten Phase in den Blick genommen werden. Nur so können die Schulen der ersten Phase – gemeinsam mit den Landesinstituten bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder – den Transfer an die weiteren 1 000 Schulen leisten.

Die wissenschaftliche Unterstützung des Forschungsverbunds fokussiert auf die Ebene der Schulnetzwerke. An seinen netzwerkübergreifenden Angeboten und Veranstaltungen sollen die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der 300 Schulen der ersten Phase der Initiative sowie der Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder in den Multiplikatorenteams sowie die Landeskoordinatorinnen bzw. -koordinatoren partizipieren können.

Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Gemeinschaftsaufgabe des Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit der Bundeskompetenz für die Forschungsförderung.

Die Anwendungsorientierung des Vorhabens in der Praxis ist von zentraler Bedeutung. Die Aufbereitung der Forschungsergebnisse erfolgt daher adressatengerecht und in geeigneten Formaten sowohl für die Praxis, als auch für die Bildungspolitik und Bildungsadministration. Alle Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie von den genannten Gruppen möglichst ohne Zugangsbarrieren genutzt werden können und an zentraler Stelle auffindbar sind.

Die wissenschaftlichen Arbeiten des Forschungsverbunds sollen folgende Aspekte umfassen:

Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Transfer (Transferforschung)

Im Rahmen der Transferforschung werden die Transferprozesse in den Schulnetzwerken untersucht, insbesondere die Bedingungen, unter denen eine systematische Verbreitung und Verankerung der in der ersten Phase entwickelten und erprobten Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen in der Schulpraxis gelingen und wie die Nachhaltigkeit der Veränderungen gesichert werden kann. Dabei sollten alle beteiligten Akteure berücksichtigt werden. Erwartet wird auch die Aufbereitung und Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes im Bereich der Transfer­forschung im schulischen Kontext. Am Ende der zweiten Phase der Initiative sollten übergreifende wissenschaftliche Erkenntnisse beispielsweise zu folgenden Bereichen vorliegen:

  • Förderliche Voraussetzungen für die Etablierung einer leistungs- und begabungsförderlichen Schulkultur, insbesondere im Bereich der Haltungen der Schulleitungen sowie des pädagogischen Personals, sonstige fachliche und materielle Erfolgsfaktoren, Beiträge weiterer Akteure und Institutionen
  • Gelingensbedingungen für den erfolgreichen Transfer von Produkten, und zwar in Bezug auf die Produkte selbst, die Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, Netzwerkkonstellationen sowie die Rahmenbedingungen in den Schulen sowie die Begleitstrukturen
  • Erfolgreiche Strategien zur dauerhaften Erfolgssicherung in den Schulen, darunter Strategien zur Förderung der Akzeptanz von Innovationen sowie der nachhaltigen Verankerung von Veränderungsbereitschaft

Die hier dargestellten Forschungsfelder sind als eine beispielhafte Aufstellung zu betrachten; es obliegt den Antragstellern, eigene Forschungsfragen zu stellen bzw. die vorgegebenen Themenfelder auszudifferenzieren und zu operationalisieren. Dabei sollten die Forschungsergebnisse nach Schulformen differenziert werden.

Partizipative Forschungsansätze, bei denen die Schulnetzwerke sowie die weiteren Akteure eng eingebunden sind, sind ausdrücklich erwünscht.

Wissenschaftliche Unterstützung des Transfers (Transferbegleitung)

Die Transferbegleitung umfasst die wissenschaftliche Unterstützung der bis zu 100 Schulnetzwerke bei der Gestaltung, Umsetzung und Verankerung der Transfer- und Implementationsprozesse. Alle Multiplikatorenteams sollen bei den Transferaktivitäten hinsichtlich der nachhaltigen Etablierung von Schulentwicklungsprozessen (unter anderem Personal- und Organisationsentwicklung bzw. Professionalisierung) und Unterrichtsentwicklung wissenschaftlich unterstützt werden. Die kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung richtet sich nach den Bedarfen der einzelnen Netzwerke und bezieht sich – jeweils unter Verwendung der in der ersten Phase entwickelten Produkte – zum einen auf die Gestaltung der Transferprozesse in den einzelnen Netzwerken und zum anderen auf deren Umsetzung. Ziel ist es, die Multiplikatorenteams in die Lage zu versetzen, die Gestaltung von Transferprozessen aktiv zu verantworten.

Die wissenschaftliche Unterstützung des Transfers kann auch die Adaption einzelner – in der ersten Phase der Initiative entwickelter – Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen umfassen. Dazu werden Erfahrungen aus den Transferprozessen und sich gegebenenfalls daraus ergebende Adaptionsbedarfe im Rahmen einer formativen Evaluation identifiziert sowie analysiert und die Netzwerke dabei unterstützt, diesen Bedarfen nachzukommen.

Über die Schulnetzwerke hinweg und parallel zur Arbeit in den Schulnetzwerken wird der Transfer durch themen­bezogene Qualifizierungs-, Austausch- und Vernetzungsformate für die Multiplikatorenteams unterstützt. Dazu werden Tools zur Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung der Transferprozesse entwickelt. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Transferprozesse als Ganzes, sie können aber auch die Bearbeitung bestimmter Themenfelder zum Gegenstand haben, z. B. die Anwendung bestimmter Gruppen von in der ersten Phase entwickelten Produkten.

Konkret werden folgende wissenschaftsbasierte Qualifizierungsangebote für die Multiplikatorenteams und die Schulleitungen erarbeitet und umgesetzt:

  • Eine grundlegende Qualifizierung für die Multiplikatorenteams soll diese in die Lage versetzen, ihren Aufgaben in der Netzwerkarbeit nachzukommen. Dieses Angebot ist bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 abzuschließen. Die Qualifizierung hat zwei Komponenten: Erstens soll sie die notwendigen Grundlagen im Bereich Transferprozesse, Netzwerkarbeit sowie Erwachsenenbildung legen, zweitens soll sie den Multiplikatorenteams Grundlagen einer leistungsförderlichen Schulentwicklung vermitteln und ein Grundverständnis für die im Rahmen der ersten Phase entwickelten Produkte schaffen. Letzteres geschieht vor dem Hintergrund, dass nicht alle Schulen und Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder in die Entwicklung aller Produkte in der ersten Phase einbezogen waren.
  • Ein digitales Qualifizierungsangebot für alle Schulleitungen der bis zu 1 000 neu an der Initiative teilnehmenden Schulleitungen soll ebenfalls im ersten Schuljahr der zweiten Phase (2023/2024) abgeschlossen sein. Es soll die Schulleitungen in die Lage versetzen, Transfer- und Implementationsprozesse an ihren Schulen zu gestalten und ein Grundverständnis für die in der ersten Phase entwickelten Produkte zu schaffen.
  • Weitere Qualifizierungsangebote sollen sich nach den Bedarfen der Multiplikatorenteams richten und können auch auf einzelne Gruppen von in der ersten Phase entwickelten Produkte eingehen.

Alle Qualifizierungsangebote sollen für die Praxis aufbereitet und in der Datenbank (siehe weiter unten) zur Verfügung gestellt werden.

Die Qualifizierungsangebote werden durch Vernetzungs- und Austauschformate ergänzt, dazu zählen unter anderem Angebote zum Austausch und zur Vernetzung der Multiplikatorenteams zu den thematischen Arbeitsschwerpunkten sowie zur Gestaltung der Transferprozesse, eine jährliche bundesweite Netzwerktagung sowie Arbeitstreffen (siehe auch Nummer 4). Der Forschungsverbund nimmt ferner an durch die Länder ausgerichteten Veranstaltungen teil, insbesondere an jährlichen „Runden Tischen“ sowie landesspezifischen Treffen oder Fachtagen mit den Netzwerkkoordinatoren (siehe ebenfalls Nummer 4).

Der gesamte Transferprozess ist so zu gestalten, dass er den jeweiligen Transferkonzepten der Länder, sowie den heterogenen Rahmenbedingungen und Ausgangsvoraussetzungen in den Schulnetzwerken gerecht werden kann. Die Zusammenarbeit zwischen Forschungsverbund und Schulnetzwerken ist daher so zu gestalten, dass sie mit unterschiedlichem hohem Ressourceneinsatz seitens der Schulnetzwerke (zeitlich, personell, materiell) umsetzbar ist.

Der Transfer- und Implementationsprozess ist mithilfe einer begleitenden formativen Evaluation zu überprüfen. Dabei sollen die Schulnetzwerke die zentrale Betrachtungsebene darstellen. Die formative Evaluation soll überprüfen, ob das Ziel, in den bis zu 100 Schulverbünden nachhaltige Entwicklungs- und Veränderungsprozesse hin zu einer leistungs- und begabungsförderlichen Schulkultur zu initiieren, erreicht worden ist. Für weitere Maßgaben zur Evaluation wird auf Nummer 4 verwiesen.

Voraussetzung für alle zuvor beschriebenen Schritte ist es, dass sich der hier ausgeschriebene Forschungsverbund in den ersten Monaten und insbesondere in der in Nummer 1 beschriebenen dreimonatigen Übergangsphase intensiv in die in der ersten Phase entwickelten Produkte einarbeitet. Dies erfolgt mit dem Ziel, den Transfer der Produkte zu unterstützen, zu den Produkten zu beraten und bei Bedarf die Adaption der Produkte unterstützen zu können.

Für den Beginn des Transferprozesses ist zu berücksichtigen, dass zunächst schwerpunktmäßig Produkte aus den Kernmodulen 1 und 2 der ersten Phase zum Einsatz kommen bzw. Gegenstand der Qualifizierungen sein sollen, die Grundlagen einer begabungs- und leistungsfördernden Schul- und Unterrichtsentwicklung vermitteln. Dies sind insbesondere Produkte mit den inhaltlichen Schwerpunkten „Grundlagen und strukturelle Rahmenbedingungen“ sowie „Pädagogischer Konsens – Grundbegriffe, Ziele, Werte, Haltungen“.

Hinsichtlich der fakultativen Module 3 und 4 ist zu berücksichtigen, dass es auch Aufgabe des hier ausgeschriebenen Forschungsverbunds ist, den bis Ende 2023 zu erstellenden Auswahlvorschlag der Länder durch auf wissenschaft­licher Grundlage entwickelte Auswahlkriterien zu unterstützen.

Bereitstellung und Pflege einer Online-Plattform

Zu Beginn der zweiten Phase sind die am Ende der ersten Phase vorliegenden Produkte, d. h. Strategien, Konzepte und Maßnahmen – beispielsweise Förderkonzepte, Unterrichtsmaterialien, Planungsmodelle, Fortbildungsmaterialien für Lehrkräfte und Diagnoseinstrumente – zielgruppenorientiert sowie nutzerfreundlich auf einer Online-Plattform bereitzustellen. Eine Basisversion, die es den Schulnetzwerken ermöglicht, auf die Produkte zuzugreifen, sollte bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch die Bereitstellung, Pflege und der technische Support von Software-Produkten, die in der ersten Phase der Initiative entwickelt wurden.

Als Grundlage für die Online-Plattform wird dem in dieser Förderrichtlinie ausgeschriebenen Forschungsverbund eine durch den Forschungsverbund der ersten Phase erstellte Datenbank mit allen aus der ersten Phase vorliegenden Produkten aus den Kernmodulen 1 und 2 übergeben. Zu jedem der Produkte sind dort zentrale Informationen wie eine Produktbeschreibung, Angaben zu Praxis-Bedarfen und Zielen sowie Informationen zur Zielgruppe des Instruments hinterlegt. Beschrieben werden dort ferner erste Angaben zu Transfer- und Gelingensbedingungen.

Die auf dieser Grundlage durch den hier ausgeschriebenen Forschungsverbund zu entwickelnde Online-Plattform dient den Akteuren der zweiten Phase, insbesondere den Schulnetzwerken und Multiplikatorenteams, als zentrale Informationsplattform zu den zu transferierenden Produkten. In die Online-Plattform sind auch in der zweiten Phase entwickelte Produkte, z. B. Qualifizierungskonzepte, aufzunehmen. Nach Bereitstellung durch die Länder sind auch die Produkte der fakultativen Module 3 und 4 in die Datenbank aufzunehmen. Über Such- und Filterfunktionen können gewünschte Produkte und zugehörige Informationen und Dateien zügig gefunden werden.

Das BMBF geht von einem wissenschaftlichen Eigeninteresse der Antragstellenden an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche/staatlich anerkannte Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert wird ein interdisziplinär angelegter Forschungsverbund, an dem mehrere thematisch einschlägige Forschungsgebiete bzw. -disziplinen beteiligt sind, wie Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft, Pädagogische Psychologie, Bildungssoziologie sowie gegebenenfalls Politikwissenschaft. Besondere Expertise sollte in den Be­reichen der Transferforschung und -unterstützung, der Leistungs- und Potenzialförderung, der Begabungsforschung der (Fach-) Didaktik sowie der Schulentwicklung vorliegen. Auch wird die Einbeziehung von Expertinnen und Experten insbesondere aus der Schulpraxis begrüßt. Der Forschungsverbund verfügt über entsprechende Strukturen zur Abstimmung und Koordinierung des gemeinsamen Vorgehens, sodass eine kohärente Vorgehensweise der Einzel­projekte gesichert ist.

Die Partner des Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO3 sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr.0110).4

Die von den antragstellenden Einrichtungen eingesetzten Projektleitungen müssen durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich dieser Förderrichtlinie ausgewiesen sein. Dabei ist insbesondere Expertise im Bereich der Transferforschung und -begleitung sowie erziehungswissenschaftliche, organisationswissenschaftliche, lernpsychologische, entwicklungspsychologische, pädagogische und (fach-)didaktische Expertise einzubinden.

Zur wissenschaftlichen Unterstützung des Transfers setzt der Forschungsverbund mindestens die in der von Bund und Länder gemeinsam beschlossenen „Konzeption für die zweite Phase“
(https://www.leistung-macht-schule.de/files/201125_konzeption_zweite_phase.pdf) genannten Veranstaltungen, Qualifikations- und Vernetzungsformate um. Dazu gehören bundesweite Veranstaltungen (insb. zur Qualifizierung der Multiplikatorenteams, zum Austausch und zur Vernetzung der Multiplikatorenteams zu den thematischen Arbeitsschwerpunkten sowie zur Vernetzung der Multiplikatorenteams über die laufenden Transferprozesse in den Schulnetzwerken) und die Entwicklung und Umsetzung eines digitalen Fortbildungsmoduls für die Schulleitungen zur Gestaltung von Transferprozessen an Schulen. Darüber hinaus führt der Forschungsverbund einmal im Jahr eine an alle beteiligten Schulen gerichtete bundesweite Netzwerktagung durch. Zudem macht der Forschungsverbund allen Schulnetzwerken ein Angebot zur Teilnahme an regelmäßigen Arbeitstreffen. Bei allen Veranstaltungen und Austauschformaten berücksichtigt der Forschungsverbund die länderspezifischen Transferkonzepte sowie die bestehenden Strukturen in den Ländern. Die in der „Konzeption für die zweite Phase“ genannten Eckpunkte (https://www.leistung-macht-schule.de/files/201125_konzeption_zweite_phase.pdf) für die Durchführung der zweiten Phase sind als Grundlage zu beachten.

Die Bereitstellung und Pflege einer nutzerfreundlichen Online-Plattform während der zweiten Phase sowie ihre nachhaltige Nutzbarkeit und Anschlussfähigkeit nach der zweiten Phase sind von zentraler Bedeutung. Die Online-Plattform sollte daher folgenden Kriterien gerecht werden: Es ist eine Nutzer-/Zugangsrechteverwaltung zu implementieren, sodass die Online-Plattform entweder öffentlich oder nur für bestimmte Nutzende verfügbar gemacht werden kann und verschiedenen Nutzergruppen unterschiedliche Rechte eingeräumt werden können. Zudem sollte trans­parent gemacht werden, welche Veränderungen durch definierte Nutzende vorgenommen wurden. Weiterhin sind Hinweise der Multiplikatorenteams bei der Weiterentwicklung – soweit möglich – zu berücksichtigen, damit eine möglichst hohe Praxistauglichkeit gewährleistet bleibt. Für die technische Umsetzung sind – wenn möglich – Open-Source-Lösungen einzusetzen. Jegliche Lizenzen und Nutzungsrechte sind – soweit möglich – so auszugestalten, dass die entwickelte Online-Plattform am Ende der Förderung ohne zusätzliche Kosten für das BMBF weiter betrieben werden kann, z. B. auf einem Server des BMBF oder einer anderen Institution. Dabei ist für die Übergabe auch eine umfangreiche technische Dokumentation der Online-Plattform vorzubereiten. Diese beinhaltet auch die Möglichkeit, die für den Weiterbetrieb der Datenbank und Plattform notwendigen Quellcodes einzusehen und weiter zu nutzen.

Herausforderungen der Praxis und Anwendungswissen sollen von Anfang an in die Forschung einbezogen werden und ein Wissensaustausch zwischen Praxis, Administration und Wissenschaft soll befördert werden. Bei der Ausgestaltung der Transferforschung und -begleitung sollen die Bedarfe der Praxis durch den Einbezug von Praxispartnern und administrativer Ebene von Anfang an berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder, die Landeskoordinatorinnen und Landeskoordinatoren der Schulnetzwerke sowie der Multiplikatorenteams. Die entsprechende Einbindung der Partner ist in der Beschreibung des Arbeitsplans zu verankern und darzustellen.

Der Forschungsverbund verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen, intensiven und persönlichen Zusammenarbeit und Rückmeldekultur gegenüber den beteiligten Akteuren und ist bestrebt, nachhaltige Kommunikationsstrukturen zu schaffen. Darüber hinaus wird von ihm eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem für die Unterstützung der überregionalen Koordinierung und Organisation der Initiative verantwortlichen, noch auszuwählenden Dienstleister erwartet sowie ein regelmäßiger Austausch mit Akteuren aus Bund und Ländern, insbesondere der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Initiative, um bestmögliche Synergieeffekte aus den Unterstützungsangeboten des Forschungsverbunds und der Länder für den Transfer zu erzielen. Der Forschungsverbund legt dar, wie die Zusammenarbeit mit den Ländern ausgestaltet werden kann und welche Voraussetzungen für die erfolgreiche Kooperation vorliegen sollten.

Zudem tauschen sich Forschungsverbund und Länder kontinuierlich über die gemeinsame Arbeit aus. Dazu nimmt der Forschungsverbund unter anderem im ersten Jahr der zweiten Phase und anschließend je nach Bedarf einmal jährlich an einem sogenannten „Runden Tisch“ pro Land teil. Bei diesen „Runden Tischen“ verständigen sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den Akteuren des jeweiligen Landes (unter anderem Landesinstitute bzw. Qualitätseinrichtungen, Landeskoordination, Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) über die länderspezifischen Strukturen und Voraussetzungen sowie die jeweiligen Bedarfe für den Transferprozess. Außerdem nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Forschungsverbunds einmal im Jahr an einem landesspezifischen Treffen oder Fachtag mit den Multiplikatorenteams teil.

Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem hier auszuwählenden Forschungsverbund und dem Forschungsverbund der ersten Phase der Initiative in der dreimonatigen Übergangphase ein enger Austausch stattfindet. Zudem wird erwartet, dass mit dem Forschungsverbund der Initiative „Schule macht stark“ ein Austausch erfolgt. Die regelmäßige Teilnahme des Forschungsverbunds an fachlich einschlägigen Tagungen zur Vernetzung von Bildungs­forschung, -politik, -administration und -praxis, z. B. der Bildungsforschungstagung, wird erwartet.

Der Forschungsverbund führt eine formative Evaluation durch. Diese soll an die formative Evaluation der ersten Phase anknüpfen, jedoch stärker den Transfer in den Blick nehmen. Die formative Evaluation soll so gestaltet sein, dass ihre Ergebnisse eine zentrale Grundlage für die nach den §§ 7 und 42 BHO erforderliche Erfolgskontrolle der Forschungsförderung sein können, d. h. sie soll insbesondere die Fragen der Zielerreichung und Wirksamkeit des Transfer­prozesses in Bezug auf die in Nummer 1.1 genannten Ziele untersuchen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und bei einem geplanten Vorhabenbeginn möglichst zum 1. April 2023 bis höchstens zum 31. Dezember 2027 (spätestes Vorhabenende) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Beantragt werden können Personal-, Sach-, Investitions- und Reisemittel auf Basis der in der politischen Vereinbarung von Bund und Ländern (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Beschluss_zur_gemeinsamen_Bund-Laender-Initiative.pdf) und in der „Konzeption für die zweite Phase“ (https://www.leistung-macht-schule.de/files/201125_konzeption_zweite_phase.pdf) festgelegten Rahmenbedingungen. Insbesondere ist hierbei auf die zwischen Bund und Ländern vereinbarte bzw. grundlegend angelegte Aufgaben- und Ressourcenverteilung zu achten.

In begründeten Fällen können Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Software-Lizenzen, für Serverkapazitäten oder für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Mittel, die im Zusammenhang mit Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Druckerzeugnisse oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden) oder offenen Bildungsmaterialien („Open Educational Resources“) stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Beantragt werden können Mittel für die mit der Initiative im Zusammenhang stehenden Reisen der Forschungs­vorhaben. Dazu zählen beispielsweise auch Mittel für die Zusammenarbeit mit den Multiplikatorenteams in den 100 Schulnetzwerken sowie zum Austausch mit den weiteren Akteuren der Initiative, wie beispielsweise „Runde Tische“ mit den Ländern, Fachtagen in den Ländern sowie Austauschformate mit den Landesinstituten bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder, dem Forschungsverbund von „Schule macht stark“ sowie dem der ersten Phase von „Leistung macht Schule“.

Darüber hinaus sollen die notwendigen Mittel für die Organisation und Durchführung aller notwendigen Qualifizierungs- und Vernetzungsaktivitäten (z. B. bundesweite Formate zur Qualifizierung der Multiplikatorenteams des Forschungsverbundes für die Gestaltung der Transferprozesse in den Schulnetzwerken, zum Austausch und zur Vernetzung der Multiplikatorenteams zu den thematischen Arbeitsschwerpunkten sowie zum Austausch und zur Vernetzung der Multiplikatorenteams über die laufenden Transferprozesse in den Schulnetzwerken, bundesweite jährliche Netzwerktagungen, Umsetzung des digitalen Fortbildungsmoduls für die Schulleitungen) beantragt werden. Diese be­inhalten auch die notwendigen Reisemittel der Lehrkräfte aus den Multiplikatorenteams zu diesen Treffen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Reisekosten der Lehrkräfte zu Treffen, die ausschließlich Schulvertreterinnen und -vertreter eines Landes (z. B. „Runde Tische“) oder eines Schulverbundes adressieren, durch die Länder getragen werden.

Sollten bei der Planung der Qualifizierungs- und Vernetzungsaktivitäten Präsenz- und Online-Formate kombiniert werden, ist dies – insbesondere bei der Beantragung von Reisemitteln – zu berücksichtigen.

Während der dreimonatigen Übergangsphase im Jahr 2023 (April bis Juni) ist zu berücksichtigen, dass die Schulen in dieser Zeit noch vom Forschungsverbund der ersten Phase unterstützt werden. Vom hier ausgeschrieben Forschungsverbund sind daher für diesen Zeitraum nur Mittel zu beantragen, die für die unmittelbare Vorbereitung der Transferaktivitäten benötigt werden.

Für alle beantragten Mittel muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die Zuwendungsempfänger achten darauf, dass aus denen im Bereich der Transferforschung erzielten Ergebnisse auch generalisierbare Schlussfolgerungen gezogen werden können, sodass beispielsweise Gelingensbedingungen zu Transferprozessen auch auf andere Themenfelder übertragen werden können.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche und adressatengerechte Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit auch für Bildungsadministration und -praxis als auch für ein bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Zur Sicherung des Datenschutzes verpflichten sich die Zuwendungsempfänger rechtzeitig die erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen. Bei Datenerhebungen sind daher die für die Datenschutzkontrolle zuständigen Stellen (z. B. Landesbeauftragten für Datenschutz der jeweils beteiligten Länder) rechtzeitig einzubeziehen.

Zuwendungsempfänger werden aufgefordert möglichst sparsam Daten zu erheben. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten – inklusive der verwendeten Instrumente und Dokumentationen – spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund Forschungsdaten Bildung, www.forschungsdaten-bildung.de ) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement . Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist bereits in der Projektskizze darzulegen und wird begutachtet (siehe Nummer 7.2).

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, spätestens neun Monate nach Vorhabenbeginn ein Konzept für die formative Evaluation vorzulegen, das den geltenden Standards der Evaluation folgt (z. B. der Deutschen Gesellschaft für Evaluation). Dieses soll unter anderem Ausführungen dazu enthalten, welche Daten erhoben werden, welche Vorkehrungen zur Sicherstellung des Datenschutzes getroffen und wie die Daten dokumentiert und aufbereitet werden.

7 Verfahren

7.1 Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch das BMBF:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 324 – Qualitätsförderung Schule
11055 Berlin

Ansprechpartner für administrativ-technische Fragen ist

Herr Stefan Wollsiefen
Telefon: 030/1857 5713
E-Mail: stefan.wollsiefen@bmbf.bund.de

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen ist

Herr Dr. Tim Grebe
Telefon: 030/1857 5244
E-Mail: tim.grebe@bmbf.bund.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit dem BMBF Kontakt aufzu­nehmen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge (AZA bzw. AZK) ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen ( easy ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Einstufiges Verfahren

Ein förmlicher Förderantrag ist dem BMBF bis spätestens zum 14. April 2022 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Die Unterlagen sind mit Hilfe des oben genannten elektronischen Antragssystems einzureichen. Die Vorhaben­beschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Wird der Förderantrag nicht elektronisch signiert, muss dieser nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag (einfache Ausführung) und die Vorhabenbeschreibung (einfache bzw. doppelte Ausführung, siehe dazu unten) sind in Papierform auf dem Postweg bis zum 21. April 2022 (Datum Poststempel) an das BMBF zu übersenden.

Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Formantrag hochgeladen werden. Der Verbundantrag gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn alle Formanträge (jeweils inklusive der identischen Vorhabenbeschreibung) der beteiligten Verbundpartner beim BMBF elektronisch und gegebenenfalls (sofern nicht elektronisch signiert wird) in Papierform eingereicht wurden. Dafür sind von der verbundkoordinierenden Einrichtung die Vorhabenbeschreibung in doppelter Ausfertigung und von den Partnereinrichtungen in einfacher Ausführung (jeweils nicht gebunden) einzureichen.

Die vorzulegende Vorhabenbeschreibung hat, in Anlehnung an die „Richtlinien für Zuwendungsanträge“ – die grundsätzlich zu beachten sind –, den folgenden Vorgaben zu entsprechen:

Die Vorhabenbeschreibung darf für die unten genannten Gliederungsbuchstaben A und C einen Umfang von 60 Seiten (DIN A4, Schriftgröße Arial 11 Punkt, Seitenränder von jeweils 2,5 cm an allen Seiten) nicht überschreiten. Darüber hinaus sind die unten genannten Anlagen (siehe Gliederungsbuchstabe D unten) vorzulegen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt:

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts und Akronym
  • Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator (Hauptansprechpartnerin bzw. Hauptansprechpartner, nur eine Person), vollständige Dienstadresse (inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • weitere beteiligte Einrichtungen inklusive Namen und vollständigen Dienstadressen (inklusive E-Mail-Adressen und Telefonnummern) der jeweilig dort zuständigen Projektleitung (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
  • beantragte Laufzeit (höchstens bis zum 31. Dezember 2027)
  • geplanter Beginn des Vorhabens (möglichst 1. April 2023)
  • beantragte Mittel für den Gesamtverbund

B. Inhaltsverzeichnis

C. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Projekt:

0. Zusammenfassung (maximal eine Seite)

I. Ziele:

  • Fragestellungen, Gesamtziel und Arbeitshypothesen des Projekts
  • Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen (insbesondere Förderrichtlinie und politische Verein­barung von Bund und Ländern zur Initiative sowie Konzeption für die zweite Phase (2023 bis 2027))
  • Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Projekts

II. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld:

  • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung ent­gegenstehende Rechte, Informationsrecherchen)
  • Bisherige Arbeiten der Antragsteller

III. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans:

a) Konzept und Struktur für den Gesamtverbund

  • Darstellung des inhaltlichen Gesamtkonzepts entsprechend dem in Nummer 2 dargestellten Gegenstand der Förderung, inklusive der Erläuterung und Begründung der vorgesehenen Methoden mit denen die oben genannten Ziele erreicht werden sollen,
  • Darstellung der Struktur des Forschungsverbunds, inklusive der Arbeitsteilung und Kooperation im Forschungsverbund einschließlich der Expertise, Rolle und Funktion der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators sowie der weiteren Projektleiterinnen und Projektleiter,
  • Konzept zur Zusammenarbeit des Forschungsverbunds mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren zur optimalen Umsetzung der Arbeitsinhalte zur Transferforschung und -begleitung, unter anderem inklusive Ausführungen zur Qualifizierung und Zusammenarbeit mit den Multiplikatorenteams, zu den (bundesweiten) Vernetzungsformaten sowie zur Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren wie beispielsweise den Ländern, den Landesinstituten bzw. Qualitätseinrichtungen der Länder, dem Forschungsverbund der ersten Phase in der Übergangsphase sowie dem Forschungsverbund der Initiative „Schule macht stark“,
  • Konzept für ein digitales Fortbildungsmodul für Schulleitungen,
  • Konzept zur prozessbegleitenden Evaluation,
  • Konzept zur zielgruppenorientierten und nutzerfreundlichen Aufbereitung der Erkenntnisse und Befunde,
  • Konzept zum Einbezug digitaler, gegebenenfalls auch interaktiver Formate bei der Umsetzung der Ziele der Initiative,
  • Konzept für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Online-Plattform inklusive Vorschlägen zur Übernahme der bestehenden Datenbank sowie Überlegungen zur Weiternutzung der Online-Plattform nach Ende der zweiten Phase der Initiative,
  • Zeitplan: Darstellung der übergeordneten zeitlichen Arbeitsplanung des Gesamtverbunds in Form eines Balkenplans.

b) Darstellung der einzelnen Arbeitspakete/Maßnahmen

Für jedes Arbeitspaket/jede Maßnahme ist unter anderem Folgendes darzustellen:

  • Inhalte der geplanten Arbeitspakete/Maßnahmen sowie deren Beitrag zur Erreichung der Projektziele,
  • Erläuterung und Begründung der vorgesehenen Methoden, mit denen die Projektziele erreicht werden sollen,
  • Beschreibung der Umsetzung der Arbeitsinhalte inklusive
    • der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger Balkenplan/Gantt-Chart)
    • der projektbezogenen Ressourcenplanung
    • der Zuständigkeiten der beteiligten Verbundpartner
    • der Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Bildungspraxis und -administration
    • sofern zutreffend: der Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs.

IV. Verwertungsplan

Darstellung der geplanten Dissemination der Projektergebnisse (Verwertungspotenzial) im Rahmen eines Verwertungsplans, der unter anderem auch Aussagen zu folgenden Punkten enthalten sollte:

  • Darstellung des grundsätzlichen Verwertungspotenziales (inklusive der erwarteten verwertbaren Ergebnisse, der Zielgruppe, Reichweite, Anwendungsmöglichkeiten/Nutzungspotenziale sowie Nachhaltigkeit und Verstetigungsmöglichkeiten in den Ländern),
  • soweit zutreffend, wirtschaftliche Erfolgsaussichten, einschließlich Zeithorizont (z. B. in Bezug auf wirtschaftliche Verwertbarkeit von Entwicklungen),
  • wissenschaftliche, praxisbezogene und sofern zutreffend, technische Erfolgsaussichten (z. B. in Bezug auf Anwendungsmöglichkeiten der zu erwartenden Ergebnisse in der Bildungsforschung und -praxis, und/oder in verschiedenen Bereichen/auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems sowie Vorgehensweise, wie die Ergebnisse einem breiteren Adressatenkreis aus der Praxis zugänglich gemacht werden),
  • wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (unter anderem Vorgehensweise für eine erfolg­reiche Umsetzung und gegebenenfalls den Transfer der Ergebnisse in Wissenschaft und Praxis).

V. Notwendigkeit der Zuwendung

D. Anlagen (außerhalb des angegebenen Gesamtumfanges):

I. Angaben zum Finanzierungsbedarf

Es ist ein tabellarischer Gesamtfinanzierungsplan vorzulegen. Aus diesem müssen für jedes Teilprojekt (d. h. antragstellende Einrichtung) die Sach- und Personalmittel, die beantragte Projektpauschale/Gemeinkosten/Overheadpauschale sowie der Gesamtbetrag für jedes Kalenderjahr ablesbar sein. Außerdem ist für jedes Teilprojekt die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben. Zusammenfassend sind die geplanten Ausgaben für den Gesamtverbund pro Jahr auszuweisen.

Bitte achten Sie darauf, dass diese Angaben mit den Werten aus den Förderanträgen übereinstimmen.

II. Forschungsdatenmanagementplan

Forschungsdatenmanagementplan, der alle grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke enthält. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen.

III. CVs inklusive Darstellung der eigenen Vorarbeiten durch eine Publikationsliste (maximal fünf themenbezogene Publikationen der letzten fünf Jahre) und eine Übersicht der laufenden relevanten Drittmittelprojekte (Angabe von Titel, Förderer und Umfang) der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators und der weiteren Projektbeteiligten

IV. Literaturverzeichnis

Die Vorhabenbeschreibung muss die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Vorhabenbeschreibungen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht ge­nügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Arbeitsprogramms
  • Angemessenheit der Praxisorientierung und Praktikabilität des vorgelegten Arbeitsprogramms
  • Ausgewiesenheit der Projektleiterinnen und Projektleiter in den vorhabenrelevanten Bereichen
  • Angemessenheit der Zusammensetzung des Forschungsverbunds hinsichtlich der Zielsetzungen der Förder­bekanntmachung
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Bonn, den 17. November 2021

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit

1 Europäischer Wirtschaftsraum

2 Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Nummer 2.

3 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

4 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

 
 
 

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