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05.01.2023

Bekanntmachung

 

Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“, Bundesanzeiger vom 09.02.2023

 

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Deutschlands Rohstoff für Innovationen ist das Know-how zur Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung. Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind dabei die Bausteine für unsere Zukunft. Die Kreativität und der Ideenreichtum qualifizierter Mitarbeiter sind auch für die Industrie wichtige Erfolgsfaktoren. Insbesondere in den Hochtechnologiebranchen im MINT-Bereich werden damit Inventionen und Innovationen auf den Weg gebracht. Dies gilt besonders für die Materialforschung, die als Querschnittstechnologie für viele deutsche Schlüsselbranchen, wie z. B. die Chemiebranche, die Automobilindustrie oder die Medizintechnik, eine große Bedeutung hat.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Förderung junger, exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Bereich Materialwissenschaft und Werkstofftechnik zu fördern.

Der Wettbewerb „NanoMatFutur“ ist als Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe konzipiert, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben, neue Anwendungen in der Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die jungen Akademikerinnen und Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.

Hiermit sollen die Karriereperspektiven für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs in der Materialforschung verbessert, aussichtsreiche Karrierewege auch außerhalb der akademischen Laufbahn eröffnet und junge Nachwuchsforscherinnen und -forscher bei frühzeitigen Entscheidungen über Karrierewege in Deutschland unterstützt werden.

1.2 Zuwendungszweck

Mit der Förderung durch „NanoMatFutur“ erhalten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen.

Sie greifen mit einer anspruchsvollen Projektidee innovative Forschungsansätze in der Materialwissenschaft und der Werkstofftechnik auf. Mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe, der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung sollen sie sich für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

Darüber hinaus unterstützt die Fördermaßnahme die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Auch jungen Forschenden, die bislang im Ausland gearbeitet haben, werden bei der Rückkehr gute Karrierechancen geboten, und ausländische Forschende können für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden. Frühzeitige Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind explizit erwünscht. Den Mitgliedern der Nachwuchsgruppen werden während der Förderung auch Auslandsaufenthalte ermöglicht, die zur Erweiterung bestehender Kooperationen dienen und zum internationalen Wissenstransfer beitragen. Damit werden eigene Kompetenzen erweitert, eine in­tensive Vernetzung innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft gefördert und Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Einrichtungen geschaffen.

Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen auch Unternehmensgründungen nachhaltig unterstützt werden. Heraus­ragende Forschungsvorhaben, die eine Ausgründung eines „Start-Up“-Unternehmens beinhalten, können mit den dazu notwendigen risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung im Rahmen von „NanoMatFutur“ gefördert werden. Unternehmensgründungen können die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade im Hochtechnologiebereich stärken und neue Arbeitsplätze generieren.

Neue Materialien und Materialinnovationen haben ein hohes Potenzial zur Lösung von gesellschaftlichen und industriellen Herausforderungen. Typischerweise sind die Forschungsarbeiten in „NanoMatFutur“ daher im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung angesiedelt und haben einen konkreten Bezug zur industriellen Umsetzung. In Kooperation mit Industriepaten loten die Nachwuchsforschenden die Anwendungs- und Technologie­potenziale ihrer Technologieentwicklung aus und setzen damit neue Impulse für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außer­universitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforschenden geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs-und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-Up“-Unternehmen gefördert werden.

Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ ( www.werkstofftechnologien.de/programm/ ):

  1. Werkstoffe für die Energietechnik
  2. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  3. Werkstoffe für Mobilität und Transport
    Ausgenommen sind hier Forschungsvorhaben mit material- und prozessbasierten Fragestellungen zu wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Diese werden in der Fördermaßnahme „BattFutur“ des BMBF gefördert.1
  4. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  5. Werkstoffe für zukünftige Bausysteme

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer und/oder die Ausgründung eines „Start-Up“-Unternehmens durch die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projekt­bezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglich­keiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.

Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforschende, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungs­erfahrungen gesammelt haben.

Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zurzeit im Ausland arbeiten und sich langfristig im deutschen Wissenschaftssystem etablieren wollen, sind erwünscht und besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität „NanoMatFutur“ zu beteiligen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Förderinteressenten müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen. Sie zeichnen sich unter anderem aus durch:

i) qualifizierte Abschlüsse (siehe Anlage Nummer 2.1)

ii) erste Erfahrung mit selbständiger Forschung (siehe Anlage Nummer 2.2)

iii) Auslandserfahrung (siehe Anlage Nummer 2.4)

iv) erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit

v) Flexibilität und Wechselbereitschaft (siehe Anlage Nummer 2.5)

vi) Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen

vii) Motivation zur Selbständigkeit in eigener Unternehmensgründung (siehe Anlage Nummer 2.9)

Das Datum der Promotionsprüfung sollte zum jeweiligen Stichtag mindestens zwei Jahre zurückliegen, darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (siehe Anlage Nummer 2.3).

Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt sowie nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung der Forschung eingehalten werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Bewerbung beizulegen (siehe Anlage Nummer 2.6 und 2.7).

Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben ist durch eine schriftliche Absichtserklärung des/der beteiligten Unternehmen/s hinsichtlich der geplanten Kooperation bzw. Beteiligung zum Ausdruck zu bringen (siehe Anlage Nummer 2.8).

Weiterhin sind die Erläuterungen und Ausführungen im „Leitfaden für die Erstellung von Projektskizzen zur Förderrichtlinie“ (siehe Anlage) zu beachten. Projektskizzen, die den Vorgaben der Förderrichtlinie und des Leitfadens nicht entsprechen, werden im Auswahlverfahren (siehe Nummer 7.2) nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von regelmäßigen Netzwerktreffen vorgesehen, die dem Erfahrungsaustausch sowie der Weiterbildung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern dienen, auf eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen. Die im Rahmen der Richtlinie NanoMatFutur geförderten Gruppenleitungen sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Interessenten sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der Projektskizze kurz dargestellt werden.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,95 Millionen Euro begrenzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind auch Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.

Eine Zwischenbewertung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist in der Regel nach drei Jahren vorgesehen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenbewertung wird unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum über die Weiterförderung entschieden. Bei Vorhaben, welche die Ausgründung eines „Start-Ups“ oder eine solche Ausgründung neben anderen Zielen beinhalten, wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Zwischenbewertung einbezogen.

Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten ist Folgendes zu beachten:

  • Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
    • 1 Nachwuchsgruppenleitung, Entgeltgruppe 14/15 TVöD/TV-L,
    • 1 Postdoc, Entgeltgruppe 13/14 TVöD/TV-L,
    • bis zu 3 Doktoranden, Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L,
    • 1 Technische(r) Angestellte(r)

Bei der Einstufung sind ortsübliche Vorgaben, z. B. bezüglich der (anteiligen) Beschäftigung von Doktoranden, zu berücksichtigen.

  • Die Gruppengröße der Nachwuchsgruppe sollte mindestens vier Personen (einschließlich Gruppenleitung) umfassen. Um die Interdisziplinarität der Gruppe zu gewährleisten, müssen Wissenschaftler aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Disziplinen und/oder aus unterschiedlichen ingenieurwissenschaftlichen Bereichen Teil der Nachwuchsgruppe sein.
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.
  • Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Institution gestellt werden; ein bestätigendes Schreiben der aufnehmenden Einrichtung ist erforderlich. Spezifische Investitionen können nur im begründeten Einzelfall beantragt werden.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden.
  • Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 35 000 Euro beantragt werden.
  • Es können zusätzlich zu den normalen Reisekosten Mittel in Höhe von bis zu 20 000 Euro für Auslandsaufenthalte der Gruppenmitglieder und des leitenden Nachwuchsforschenden sowie für die Unterbringung einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers (Doktorand, Post-Doc, Nachwuchsgruppenleitung) in der Nachwuchsgruppe in Deutschland beantragt werden. Jeder Aufenthalt sollte mindestens 4 Wochen, jedoch nur maximal sechs Monate dauern. Ziel ist die Erweiterung von bestehenden Kooperationen sowie die Einarbeitung in neue wissenschaftliche Methoden.

Für die Gruppenmitglieder ist bei einem Auslandsaufenthalt die Finanzierung der Personalmittel für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes, der Transport- sowie Visakosten möglich. Es kann zusätzlich die Unterkunft mit bis zu 250 Euro pro Woche gefördert werden. Bei Gästen aus dem Ausland sind die Transport- und Visakosten sowie die Unterkunft mit bis zu 250 Euro pro Woche förderfähig.

  • Internationale Nachwuchsgruppenleitungen sind verpflichtet, innerhalb des ersten Förderjahres zertifizierte Deutschkurse zu besuchen. Es sollte ein Sprachniveau von mindestens A2 erreicht werden. Intensivkurse, Abend-, Vormittag- und Wochenendkurse sowie Onlinekurse sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2500 Euro inklusive Prüfungsgebühren förderfähig.
  • Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung in den Fällen ist, dass der Zuwendungsempfänger hierfür den Marktpreis oder, wenn es keinen Marktpreis gibt, einen Preis zahlt,
    • der den Gesamtkosten der Dienstleistung entspricht und im Allgemeinen eine Gewinnspanne umfasst, die sich an den Gewinnspannen orientiert, die von den im Bereich der jeweiligen Dienstleistung tätigen Unternehmen im Allgemeinen angewandt werden, oder
    • der das Ergebnis von nach dem Arm’s length-Prinzip geführten Verhandlungen ist, bei denen beide Beteiligte (Zuwendungsempfänger und Dienstleister/Auftragnehmer) derart verhandeln, um den maximalen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen.
       
  • Bei Vorhaben, die auf eine Unternehmensgründung abzielen oder in deren Verlauf sich eine Unternehmensgründung als realistisch abzeichnet, sind nach erfolgreicher Zwischenbewertung zusätzliche Unterstützungsleistungen im Vorfeld der Ausgründung bis zu einer von Höhe von insgesamt 40 000 Euro förderbar (siehe Anlage Nummer 3).

Zugelassen ist die Mitfinanzierung der Vorhaben seitens Dritter, z. B. die Mitfinanzierung durch eingeworbene Mittel Dritter von Unternehmen. Bei einer Kooperation mit Unternehmen haben die Partner eine grundsätzliche Übereinkunft ihrer Kooperation in einer schriftlichen Vereinbarung gemäß dem Merkblatt BMBF-Vordruck 01104 zu treffen.

Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger wird im Vorfeld der Skizzeneinreichung dringend empfohlen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:

Für die Anwendungsfelder (a) Werkstoffe für die Energietechnik, (b) Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien sowie (c) Werkstoffe für Mobilität und Transport:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich 

Ansprechpartnerin ist

Dr. Lisa Czympiel, Telefon: 02461/61 85434, E-Mail: l.czympiel@fz-juelich.de

Für die Anwendungsfelder (d) Materialien für Gesundheit und Lebensqualität und (e) Werkstoffe für zukünftige Bausysteme:

VDI Technologiezentrum GmbH (PT VDI)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner ist

Dr. Gunther Hasse, Telefon: 0211/6214 637, E-Mail: hasse@vdi.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen. Von ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern kann die Skizze in englischer Sprache eingereicht werden. Zusätzlich zur Skizze ist dann eine Kurzfassung in deutscher Sprache beizufügen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

15. September 2023 und
15. September 2024 

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, die zwingend schriftlich einzu­reichende Skizze in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: NanoMatFutur – Nachwuchswettbewerb in der Materialforschung
  • Förderbereich: Hier ist je nach Anwendungsfeld eine unterschiedliche Auswahl zu treffen.
    Für Projektskizzen zu den Anwendungsfeldern in Nummer 2 Buchstabe a bis c gilt die Auswahl
    NanoMatFutur (Energie, Ressourcen/Rohstoffe, Mobilität).
    Für Projektskizzen zu den Anwendungsfeldern in Nummer 2 Buchstabe d und e gilt die Auswahl
    NanoMatFutur (Gesundheit/Lebensqualität, Bausysteme).

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (I bis VII) zu erstellen und soll maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße Arial 10, 1,15-facher Zeilenabstand) umfassen. Anlagen gemäß VIII sind zusätzlich bei­zufügen.

I. Titel des Vorhabens und Kennwort

II. Name und Anschrift sowohl der aufnehmenden Einrichtung als auch des Förderinteressenten inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe der Korrespondenzadresse)

III. Ziele

  1. Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  2. Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie und einem Anwendungsbereich aus Nummer 2
  3. industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  4. wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen

IV. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten

  1. Problembeschreibung und Ausgangssituation, Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  2. Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  3. bisherige Arbeiten des Förderinteressenten mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens

V. Arbeitsplan

  1. Beschreibung der Arbeiten einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, Definition von Zielkriterien der Zwischenbewertung; gegebenenfalls geplante Kooperationen mit Dritten (z. B. Einbindung der begleitenden Industrie)
  2. Netzplan: Arbeitspakete, Zwischenbewertung, aufgetragen über die Zeit

VI. Verwertungsplan

  1. wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, ins­besondere in Deutschland
  2. wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)

VII. Finanzierungsplan

  1. grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kosten- bzw. Ausgabenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln) (siehe Anlage Nummer 2.12)
  2. Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

VIII. Anlagen

  1. Erklärung der aufnehmenden Forschungseinrichtung (siehe Anlage Nummer 2.7)
  2. Absichtserklärung zur Übernahme einer Patenschaft zum Forschungsvorhaben des/der begleitenden Unternehmen(s) der gewerblichen Wirtschaft
  3. gegebenenfalls Gründungskonzept (maximal zwei DIN-A4-Seiten, siehe Anlage Nummer 3.1)
  4. kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
  5. persönliches Motivationsschreiben − siehe dazu auch Hinweise im Leitfaden (Anlage Nummer 2.9).
  6. Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.

Es steht den Interessenten frei, weitere Anlagen anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem jeweils zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Richtlinie
  • wissenschaftliche Originalität und Exzellenz des Projektvorschlags
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsarbeiten und der Arbeitsgruppe
  • Impulse für Anwendungen in den oben genannten Anwendungsfeldern, Verwertungs- bzw. Gründungskonzept
  • Qualifikation des Förderinteressenten und Eignung zur Gruppenleitung
  • Einbindungskonzept von Industriepaten

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch ein unabhängiges Gutachtergremium beraten zu lassen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Bei der Bewertung der Skizzen erfolgt zunächst eine Vorauswahl (Auswahlschritt 1) gemäß den oben genannten Kriterien auf der Basis schriftlicher Gutachten. Die in Auswahlschritt 1 ausgewählten Vorschläge werden zu einer persönlichen Präsentation des Vorhabens eingeladen.

In Auswahlschritt 2 präsentieren die Förderinteressenten ihre Projektidee persönlich vor einem Gutachtergremium. Die Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten wird nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Eignung zur Gruppenleitung/Personalführung
  • persönliche Motivation (mit Bezug auf persönliche Karriereziele)
  • Präsentation
  • Relevanz des Themas
  • fachliche Kompetenz
  • wissenschaftliches Netzwerk/Technologieexpertise/gegebenenfalls unternehmerisches Potenzial

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich aufgefordert, gemeinsam mit ihrer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektro­nischen Signatur versehen ist.

Mit den Förderanträgen sind die für das Vorhaben spezifischen Beschreibungen analog zur Gliederung der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1) vorzulegen, insbesondere mit folgenden Angaben:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens
  • ausführlicher Verwertungsplan
  • Erklärung der aufnehmenden Einrichtung über Vereinbarungen mit dem Förderinteressenten

Eventuelle Auflagen sind bei der Erstellung des Antrags zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die Anträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Erläuterungen
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des zur Förderung empfohlenen Finanz­rahmens

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Der im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Antrag und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 gültig.

Bonn, den 5. Januar 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ingo Höllein

Anlage

Leitfaden für die Erstellung von Projektskizzen zur Förderrichtlinie „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“

1 Beantragung einer Nachwuchsgruppe

Die Konzeption und Formulierung des Forschungsprojektes obliegt der Leitung der Nachwuchsgruppe, die auch die Projektleitung übernimmt. Der Zuwendungsempfänger ist die aufnehmende Institution.

Die verbindliche Einreichung der Unterlagen muss bis spätestens zum 15. September 2023 bzw. 15. September 2024 elektronisch über „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) erfolgt sein. Damit die Online-Version Bestandskraft erlangt, muss die Skizze in Papierform in einfacher Ausfertigung mit rechtskräftiger Unterschrift der aufnehmenden Einrichtung zusammen mit einem Anschreiben/Vorblatt, auf dem die Nachwuchsgruppenleitung mittels Unterschrift die Richtigkeit der in dem Formular gemachten Angaben bestätigt, spätestens zwei Wochen nach Ende der elektronischen Einreichungsfrist beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine Einreichung per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Entscheidend für die Fristwahrung ist die auf elektronischem Wege im Internet-Portal verbindlich eingereichte Skizze.

Für die Skizzeneinreichung ist die in der Förderrichtlinie vorgegebene Gliederung zu verwenden. Bitte nehmen Sie zu jedem Punkt Stellung; sollte ein Punkt nicht zutreffen, kommentieren Sie dies entsprechend.

2 Bewerbungsvoraussetzungen

2.1 Qualifikation

Sie können sich bewerben, wenn Sie die Promotion abgeschlossen haben und über einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu Themen der Materialwissenschaften verfügen. Die einschlägige Qualifizierung der Projektleitung ist unter anderem durch entsprechende Publikationen zu dokumentieren. Bereits habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder solche, die unmittelbar vor der Habilitation stehen, können bei der Förderung nur nachrangig berücksichtigt werden.

2.2 Postdoc-Erfahrung

Der Förderung soll eine Postdoc-Phase vorangegangen sein, in der Sie wissenschaftliche Selbständigkeit erlangt haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie zu Förderbeginn über eine zweijährige Postdoc-Erfahrung verfügen.

2.3 Fünf-Jahres-Frist ab Promotion

Sie können sich mit einer Skizze auf die Richtlinie nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu fünf Jahren nach der Promotion bewerben. Dabei zählen das Datum der Promotionsprüfung sowie das Datum des Stichtages der Richtlinie jeweils als Beginn und Ende des Fristzeitraums. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden. Erziehungszeiten können innerhalb der Frist mit maximal zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet werden. Nachweisbare Zeiten der Pflege von Angehörigen innerhalb der Frist können in begründeten Fällen ebenfalls anerkannt werden. Nehmen Sie diese Zeiten in Ihren Lebenslauf mit auf.

2.4 Internationale Forschungserfahrung

Sie sollen über substantielle internationale Forschungserfahrung verfügen. Diese können Sie beispielsweise durch nachweisbare Forschungsaufenthalte im Ausland, internationale Forschungskooperationen oder ein international geprägtes Arbeitsumfeld während der Promotion oder Postdoc-Phase in Deutschland erlangt haben. Bitte beschreiben Sie Ihre internationale Forschungserfahrung kurz im als Anlage zur Skizze einzureichenden Motivationsschreiben.

2.5 Rückkehr an den Ort der Promotion

Da das Programm die frühe wissenschaftliche Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zum Ziel hat, soll die Nachwuchsgruppe grundsätzlich nicht an der Hochschule angesiedelt werden, an der Sie promoviert haben. Möchten Sie sich dennoch dort ansiedeln, ist hierfür eine besondere Begründung notwendig. Nehmen Sie dazu in Ihrem Motivationsschreiben Stellung.

2.6 Aufnehmende Institution

Sie müssen eine aufnehmende Institution in Deutschland als Standort der Nachwuchsgruppe angeben. Für die Wahl der aufnehmenden Institution bedarf es einer konkreten Begründung in Ihrem Motivationsschreiben und einer Erklärung der aufnehmenden Institution (siehe Nummer 2.7). Bei einer Bewerbung aus dem Ausland kann im Ausnahmefall die aufnehmende Forschungseinrichtung zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden. Fügen Sie in diesem Fall eine Vorschlagsliste mit geeigneten Forschungseinrichtungen bei, mit denen Sie bereits Kontakt aufgenommen haben. Eine endgültige Entscheidung muss dann spätestens zur Vorlage des förmlichen Förderantrags (Verfahrensstufe 2) getroffen werden.

2.7 Erklärung der aufnehmenden Institution

Um eine Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, muss Ihnen eine Zusage der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung ausgestellt werden. Die in der Erklärung aufgeführten Zusagen sind verbindlich. Die Erklärung muss rechtsverbindlich von der aufnehmenden Einrichtung unterschrieben sein. Eine Unterschrift des Professors oder Abteilungsleiters des aufnehmenden Lehrstuhls oder der aufnehmenden Abteilung ist in der Regel nicht ausreichend. Fragen Sie frühzeitig bei der aufnehmenden Institution nach, wer die Erklärung rechtsverbindlich unterschreiben kann. Verwenden Sie für die Erklärung die separat erhältliche Vorlage.

2.8 Absichtserklärung der Industrie

Die Absichtserklärung der Unternehmen ist an Sie als Nachwuchsgruppenleitung auszustellen. Sie sollte konkrete Aussagen über die durch das Unternehmen bereitgestellte Unterstützung enthalten. Eine über eine beratende Funktion der Unternehmen herausgehende intensivere Unterstützung des Fördervorhabens durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. ist hier explizit mit anzugeben. Eine Bewerbung ohne Absichtserklärung der Industrie ist aussichtslos.

2.9 Motivationsschreiben

Sie müssen mit einem Motivationsschreiben Ihre persönlichen Beweggründe für die Teilnahme an der Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen gemäß Lebenslauf aufzeigen. Nehmen Sie zu Ihren angestrebten (Karriere-)Zielen (z. B. akademische Laufbahn und/oder Selbständigkeit bzw. Ausgründung) während und nach Durchführung des Vorhabens Stellung. Im Fall einer angestrebten akademischen Laufbahn ist die aktive bzw. geplante Einbindung in Lehrveranstaltungen zu erläutern. Etwaige laufende Berufungsverhandlungen sind darzustellen. Bewerberinnen und Bewerber, die keine akademische Laufbahn anstreben, können Zusatzqualifikationen anführen, welche die Ziele der eigenen Selbständigkeit oder einer industriellen Karriere bekräftigen.

2.10 Bewerbung ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Bei ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern kann die Skizze in englischer Sprache eingereicht werden. Zusätzlich zur Skizze ist eine Kurzfassung in deutscher Sprache beizufügen.

Von ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern, die nicht in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere im Anschluss an die Förderung in Deutschland fortsetzen. Nehmen Sie dazu in Ihrem Motivationsschreiben Stellung. Um dies zu unterstützen, sind sie verpflichtet, während des ersten Förderjahres Deutschkurse zu besuchen und mindestens ein Sprachniveau von A2 zu erreichen.

Dies ist durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu belegen.

2.11 Anwendungsfelder

In der Richtlinie sind in Nummer 2 in den Buchstaben a bis e fünf Anwendungsfelder angegeben (a – Werkstoffe für die Energietechnik; b – Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien; c – Werkstoffe für Mobilität und Transport; d – Materialien für Gesundheit und Lebensqualität; e – Werkstoffe für zukünftige Bausysteme). Auch wenn Ihr Vorhaben thematisch mehrere Anwendungsfelder adressiert, legen Sie auf eines der Anwendungsfelder Ihren Schwerpunkt und nehmen dazu in der Skizze Stellung.

2.12 Finanzierung

Fügen Sie Ihrer Bewerbung einen kurzen tabellarischen Finanzierungsplan bei (maximal eine DIN-A4-Seite). Dieser sollte das grobe finanzielle Mengengerüst Ihres Vorhabens wiedergeben. Unterteilen Sie dazu die benötigten Mittel in Kostenarten (Personal, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Investitionen, Dienstleistungen oder Unteraufträge) und fügen jeweils eine kurze Erklärung hinzu. Gehen Sie dabei auch genauer auf die Gruppenzusammensetzung ein und beschreiben den benötigten fachlichen Hintergrund der Gruppenmitglieder und deren Aufgabenschwerpunkt im Vorhaben.

Eine ausführliche Aufschlüsselung der einzelnen Positionen wird erst nach erfolgter Vorauswahl im zweiten Verfahrensschritt zur Antragseinreichung notwendig.

Beachten Sie die in der Förderrichtlinie in Nummer 5 „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ aufgeführten Einschränkungen bezüglich der Finanzierungsplanung.

2.13 Inanspruchnahme vergleichbarer Fördermaßnahmen

Wenn Sie bereits eine dem NanoMatFutur-Programm in Struktur, Zielsetzung oder Umfang vergleichbare Förderung einer (Nachwuchs-)Gruppe in Anspruch nehmen, ist eine Bewerbung aussichtslos.

2.14 Bewilligungsumfang nach Berufung auf eine Professur

Erhält die Nachwuchsgruppenleitung während der Förderung eine Professur, entfallen die ad personam bewilligten Mittel für die Stelle der Nachwuchswissenschaftlerin bzw. des Nachwuchswissenschaftlers. Über die Übertragung der Restmittel an eine deutsche Hochschule, an der die Professur angenommen wird, wird im Einzelfall entschieden.

3 Unternehmensgründung

3.1 Gründungskonzept

Wenn Sie eine Unternehmensgründung anstreben, fügen Sie Ihrer Skizze als Anlage ein kurzes Gründungskonzept hinzu. Dieses Konzept sollte maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Stellen Sie Ihre Unternehmensidee dar, wie die weiteren Schritte zur Unternehmensgründung aussehen und wie die Förderung der NanoMatFutur Nachwuchsgruppe Sie auf dem Weg zur Unternehmensgründung unterstützt.

3.2 Unterstützungsleistungen

Falls im Vorhaben die Ausgründung eines Unternehmens beabsichtigt ist, sind geplante Unterstützungsleistungen seitens der aufnehmenden Einrichtung und gegebenenfalls des Industriepaten darzustellen und zu bestätigen. Dies kann z. B. die Teilnahme an Fortbildungskursen für Gründer, an Coaching- und Vernetzungsmaßnahmen, Leistungen von Transferstellen oder Regelungen zur Handhabung von Schutzrechten etc. beinhalten. Diesbezügliche Regelungen und Absichten sind durch die aufnehmende Einrichtung und/oder des Industriepaten gegebenenfalls schriftlich zu bestätigen.

3.3 Mittel für die Unternehmensgründung

Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben auf eine Unternehmensgründung abzielen, kann Ihnen zusätzlich zu der maximalen Zuwendungssumme von 1,95 Millionen Euro eine weitere Förderung von bis zu 40 000 Euro gewährt werden. Eine Entscheidung über die Gewährung dieser zusätzlichen Unterstützungsleistung wird während des Vorhabens nach erfolgreicher Zwischenbewertung erteilt. Fügen Sie diese Unterstützungsleistung ihrem Finanzplan hinzu, wenn Sie eine Unternehmensgründung anstreben. Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen im Vorfeld der Ausgründung können für z. B. externe Beratung, Coaching, Markt- oder Machbarkeitsstudien eingesetzt werden.

1 https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/08/3109_bekanntmachung

2 Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Nummer 2.

3 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

4 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Be

 
 
 

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