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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Vierte Änderung der Zweiten Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, Bundesanzeiger vom 30.06.2023

Vom 19.06.2023

Die Zweite Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 2. September 2019 (BAnz AT 17.09.2019 B6), die zuletzt mit Bekanntmachung vom 5. Dezember 2022 (BAnz AT 21.12.2022 B5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


Nummer 7 wird wie folgt gefasst:


„Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 30. Juni 2024 gestellt werden. Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen können unbenommen der Regelung nach Nummer 4.10 spätestens am 30. September 2025 eingereicht werden.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.


Bonn, den 19. Juni 2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Adler