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Förderaufruf : Datum:

Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit den Ländern des Südkaukasus und Zentralasiens

Vom 14.03.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4).

Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat sich in den vergangenen Jahren, insbesondere im Kontext der „Zeitenwende“, deutlich intensiviert. Dank ihrer geografischen Lage, einzigartigen Ökosystemen und natürlichen Ressourcen sowie der in der Region vorhandenen Wissenschaftsexpertise eröffnen sich hier ausgezeichnete Kooperationspotenziale. In besonderem Maße gilt das für Forschungsmaßnahmen im Kontext der Bewältigung globaler Herausforderungen. Hierbei stehen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen regionale Lösungsansätze für gesamtgesellschaftliche Fragestellungen im Vordergrund, die die Themenbereiche Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität und Gesundheit adressieren. Durch die Zusammenarbeit an Pilotprojekten in diesen Forschungsfeldern werden gemeinsame Lösungsvorschläge für regionale und globale Herausforderungen erarbeitet. Zugleich soll die Resilienz in den besonders vom Klimawandel betroffenen Regionen gestärkt werden.

Mit diesem Förderaufruf werden daher in einem wettbewerblichen Verfahren Pilotprojekte gefördert, in denen deutsche und ausländische Partnerinstitutionen gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsthemen von wechselseitigem Interesse bearbeiten. Adressiert werden die Schwerpunktthemen, die angesichts ihrer globalen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen im Einklang stehen und dadurch sowohl für Deutschland als auch für die Zielregionen von großer Relevanz sind:

  1. Forschung zu erneuerbarer und nachhaltiger Energie einschließlich Energieeffizienz
  2. Forschung zum Themenkomplex Wasser und zum Themenkomplex Klima und Umwelt einschließlich Klima- und Umweltrisiken sowie Anpassung an den Klimawandel
  3. Biodiversitätsforschung
  4. Gesundheitsforschung

Neben der Bearbeitung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens wird der Ausbau von Forschungskapazitäten im Partnerland angestrebt, der durch die Möglichkeit der Weiterleitung eines Teils der Förderung an die Partnerinstitution in der Zielregion unterstützt werden kann. Es soll allen beteiligten Institutionen auch der Zugang zu den Forschungskapazitäten und -möglichkeiten in den jeweiligen Partnerländern eröffnet werden. Dabei sollen die Bedarfe beider Seiten berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung von Nachwuchswissenschaftler/innen sowohl in Deutschland als auch in den Zielländern.

Die Forschungsvorhaben sollen zur Etablierung bzw. zum Ausbau von langfristig tragfähigen Partnerschaften mit den Zielregionen beitragen, so dass sie nachhaltig und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu sollten auch die Fachprogramme des BMBF, die Fördermöglichkeiten der DFG, die Fördermöglichkeiten deutscher und internationaler Stiftungen, die Programme der EU, die Programme nationaler und internationaler Organisationen (KfW, GIZ, Weltbank, Asian Development Bank u. a.) oder gegebenenfalls die nationalen Programme der Partnerländer berücksichtigt werden.

Förderberechtigt sind internationale Einzel- oder Verbundprojekte, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck und Modul 7 der Rahmenbekanntmachung das Potenzial aufweisen, langfristige und nachhaltige Kooperationen mit Partnern in einem oder mehreren Ländern in den Regionen Zentralasien und Südkaukasus zu etablieren.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Pilotmaßnahmen von Forschungsverbünden aus deutschen Partnereinrichtungen mit mindestens einer Partnereinrichtung aus einem Land des Südkaukasus und/oder Zentralasiens nach Modul 7 beträgt die Förderung in der Regel bis zu 200.000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Im Rahmen dieser Höchstfördersumme besteht die Möglichkeit, Teile der Zuwendung an die ausländischen Partner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten ohne Förderung grundsätzlich möglich.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=FFE_2024&t=SKI vorzulegen. Die Projektskizzen sind bis spätestens 08.07.2024 einzureichen. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einer oder mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben genannten Staaten des Südkaukasus und/oder Zentralasiens eingereicht werden.

Die Projektskizze ist in deutscher Sprache einzureichen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern,
  • Darstellung des Projektziels und des Arbeitsplans
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
  • Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
  • Maßnahmen zur Kommunikation des Forschungsprozesses und der Forschungsergebnisse (soweit zutreffend),
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf sowie gegebenenfalls Projektpauschale)

Der Umfang der Skizzen sollte 10 Seiten (zuzüglich Anlagen) DINA4 nicht überschreiten.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Fragen richten Sie bitte an:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Fachliche Ansprechpartner/innen:

Martin Fischer (Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan)

E-Mail: martin.fischer@dlr.de

Telefon: +49 228 3821 1813

 

Natalia Jung (Armenien, Aserbaidschan, Georgien)

E-Mail: natalia.jung@dlr.de

Telefon: +49 228 3821 1459

 

Mikhail Rusakov (Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei)

E-Mail: mikhail.rusakov@dlr.de

Telefon: +49 228 3821 2646

 

Administrative/r Ansprechpartner/in:

Iryna Ibel

E-Mail: Iryna.Ibel@dlr.de

Telefon: +49 228 3821 1803

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmbf.de/forschungsperspektiveost

Hinweis

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (Banz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.

Bonn, den 14.03.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Florian Frank