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Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung

Richtlinie „Moderne Chinaforschung II“ zur Förderung von Forschung zu aktuellen politischen, wissenschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen in der Volksrepublik China mit hoher Relevanz für Deutschland und Europa, Bundesanzeiger vom 16.05.2024

Vom 11.04.2024

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Die Kooperation mit der Volksrepublik China bietet Chancen und Risiken für Deutschland. Will Deutschland künftig mit der Volksrepublik China globale Herausforderungen bearbeiten oder wissenschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Chancen der Zusammenarbeit nutzen, ist ein vertieftes Wissen um aktuelle Entwicklungen in China unerlässlich. Zugleich bedarf es einer hohen China-Kompetenz, um Risiken, die aus einer Zusammenarbeit resultieren, zu erkennen und daraus verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Förderziel ist, das aktuelle Wissen über relevante Entwicklungen in und aus China zu erweitern, um es in die Bewertung kooperationspolitischer Strategien in Deutschland und Europa einbeziehen zu können.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der China-Strategie der Bundesregierung sowie der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Sie stärkt den Ausbau der modernen, unabhängigen China-Kompetenz in Deutschland. Die Ergebnisse der Förderung sollen zu einer evidenzbasierten deutschen Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik in Bezug auf China sowie zu informierten Kooperationsentscheidungen der deutschen Wissenschaftsakteure beitragen.

Die wissenschaftlichen Fragestellungen der Projekte, die angestrebten Ergebnisse und ihre Verwertung müssen eine aktuell beziehungsweise künftig hohe Relevanz für Deutschland beziehungsweise Europa sowie für die Ausgestaltung künftiger, risikoabwägender Kooperationen mit der Volksrepublik China haben. Die Förderung soll so zu einer fundierten Wissensbasis beitragen und die Anzahl von Wissensträgern in Deutschland erhöhen.

Die Forschungsergebnisse werden unter anderem durch die Veröffentlichung, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften, mit Konferenzbeiträgen sowie Wissenschaftskommunikation in die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dokumentiert.

1.2 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck besteht in der Förderung deutscher Forschungsvorhaben, die Wissen zu aktuellen Entwicklungen mit China-Bezug erarbeiten und dieses Wissen in die bestehenden wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Diskurse in Deutschland und Europa einbringen.

Die Förderung dient dazu, neue Erkenntnisse über für Deutschland relevante Strategien, Politiken und deren Um­setzung sowie aktuelle gesellschaftliche Themen in der Volksrepublik China zu erarbeiten. Zu diesem Zweck sollen Sinologinnen und Sinologen beziehungsweise Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler mit anderen Fachbereichen zusammenarbeiten, um diese Fragestellungen aus unterschiedlichen Forschungsperspektiven zu beleuchten.

Die Vorhaben sollen ihre Ergebnisse über die Projektbeteiligten hinaus einem breiteren Personenkreis zur Verfügung stellen. Durch eine intensive Wissenschaftskommunikation der Projektakteure sind Politik, Verwaltung, Wirtschaft und die breite Öffentlichkeit anzusprechen und zu informieren, um in Deutschland Chinas Entwicklungen verstehen und ein evidenzbasiertes Vorgehen entwickeln zu können.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck gesellschaftliche, innenpolitische und außenpolitische Strategien/Entwicklungen der Volksrepublik China adressieren. Beispiele für mögliche Themengebiete sind:

  • Zusammenspiel von Partei, Staat, Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Zentralregierung/Lokalregierungen.
  • Digitale Regierungs-/Verwaltungspraxis (inklusive Nutzung von künstlicher Intelligenz)/Administrative Regulierungspraktiken in den Bereichen Gesellschaft, Wissenschaft und Technologie und ihre Auswirkungen.
  • Gesellschaftliche Wandlungsprozesse, Narrative und Meinungsbilder in der Volksrepublik China.
  • Strategien, Potenziale und Implikationen der zivil-militärischen Fusion der Volksrepublik China.
  • Strategien, Potenziale und Implikationen der chinesischen Politik zu globalen Herausforderungen, inbesondere Klima- und Biodiversitätspolitik (insbesonders auf nationaler und internationaler Ebene).
  • Chinas Außenpolitik beziehungsweise außenpolitische Strategien (zum Beispiel globale Initiativen, Positionierung in internationalen Organisationen/Gremien, regionale Ansätze, Soft Power, Narrative).
  • Implikationen des De-Risking für deutsch-chinesiche Forschungskooperationen sowie den deutschen/euro­päischen Forschungsraum.
  • Aktuelle Entwicklungen im globalen chinesischsprachigen Cyberspace.
  • Chinesische Diaspora in Deutschland/Europa.

Die Vorhaben sollen

  • aktuelle Entwicklungen in beziehungsweise aus der Volksrepublik China heraus untersuchen, die eine hohe Relevanz für Deutschland und Europa haben;
  • im Rahmen einer ausgearbeiteten Wissenschaftskommunikationsstrategie in die Politik, (Wissenschafts-)Verwaltung und die breite Öffentlichkeit wirken;
  • von interdisziplinären Projektteams (in der Regel Sinologinnen und Sinologen/Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler und weitere Fachbereiche) umgesetzt werden;
  • prüfen, inwiefern die Integration der Geschlechterdimension in die Forschungsinhalte relevant ist und diese nach Möglichkeit in ihre Untersuchung aufnehmen;
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der modernen China-Forschung in Deutschland stärken und auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Projektteams in Bezug auf das Geschlecht achten;
  • eine Risikoabschätzung bezüglich des für die geplanten Arbeiten notwendigen Zugangs zu Informationen und Daten (und gegebenenfalls möglicher Alternativen) und – soweit zutreffend – des Umgangs mit sensiblen Daten vorlegen;
  • an Vernetzungsworkshops teilnehmen und zwei Policy Briefs (maximal drei Seiten) innerhalb der Laufzeit des Vorhabens erstellen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die ihre Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen wollen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Zur Vermeidung von Quersubventionierung sind Einrichtungen, die sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, verpflichtet, die eindeutige Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und ihrer Ausgaben nachzuweisen (vergleiche Nummer 2.1.1 des Unionsrahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 28. Oktober 2022).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.2

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel mit bis zu 500 000 Euro pro Vorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten möglichen Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4

CO₂-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Grundsätzlich beantragt werden können:

  1. Mittel für projektbedingt erforderliches Personal in Deutschland
    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs, studentisches und/oder wissenschaftliches Personal in Deutschland können in der Regel bis zur Gehaltsstufe 13 (Stufe 2) entsprechend TVöD/TV-L bezuschusst werden.
  2. Vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte in Deutschland.
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (zum Beispiel Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Patente, Transportkosten von Material et cetera) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  3. Es können Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.
  4. Reisen und Aufenthalte von deutschen und chinesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten
    Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher Seite gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa bis zum und vom Zielort in China, die Aufenthaltsausgaben/-kosten sowie die Ausgaben/Kosten innerdeutscher Reisen (An-und Abreise und Aufenthalt) werden gemäß der jeweils geltenden Regularien der Einrichtung übernommen, inklusive der Ausgaben/Kosten zur Erlangung notwendiger Visa (bei Flugtickets: gegebenenfalls abweichend von den Regularien der Einrichtung ausschließlich Economy-Class).
    Für die Förderung von Reisen und Aufenthalte von chinesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten nach und innerhalb von Deutschland mit unmittelbarem fachlichem Projektbezug in begründeten Fällen gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class), inklusive der Kosten/Ausgaben zur Erlangung notwendiger Visa, aus in der Regel China zum und vom Zielort in Deutschland werden übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag beziehungsweise 2 300 Euro pro Monat (ab dem 23. Tag) und für einzelne Tage des Folgemonats mit 77 Euro bezuschusst. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
  5. Reisen zu internationalen Veranstaltungen in Europa und China
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben sowie die Aufenthaltskosten/-ausgaben und Gebühren für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen in Europa oder China zwecks Aufbaus weiterer Kooperationen für unabhängige Chinaforschung und Wissensaustausch (wie zum Beispiel für Teilnahme an Konferenzen mit unmittelbarem fachlichem Projektbezug) in begründeten Fällen für maximal eine Reise und eine Person pro Projekt pro Jahr gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung können gefördert werden (bei Flugtickets: gegebenenfalls ab­weichend von den Regularien der Einrichtung ausschließlich Economy-Class), inklusive der Kosten/Ausgaben zur Erlangung notwendiger Visa.
  6. Workshops in Deutschland
    Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben beziehungsweise Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden zum Beispiel die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und gegebenenfalls die Anmietung von Räumlichkeiten, sofern keine kostenfreie Räumlichkeiten in den eigenen Einrichtungen genutzt werden können. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vergleiche Buchstabe d) gezahlt.
  7. Mittel für Wissenschaftskommunikation
    Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrich­tungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-Online“ teilzunehmen.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (sogenannter Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation5 im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vielfalt in Wissenschaft und Forschung sind Voraussetzung für Innovations- und Zukunftsfähigkeit in Deutschland sowie entscheidende Qualitätsmerkmale und Wettbewerbsfaktoren im Wissenschaftssystem. Vor diesem Hintergrund sollen die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung erhöht und Nachwuchswissenschaftlerinnen in ihrer Forschung unterstützt werden. Es sind auch innerhalb der Projekte geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Der Antragsteller hat des Weiteren zu bewerten, ob innerhalb des Projekts unmittelbare Risiken dafür bestehen, dass während des Zuwendungsverhältnisses die Wissenschaftsfreiheit missachtet wird, Know-how unter Missachtung der Verwertungsregeln in Staaten außerhalb des EWR und der Schweiz abfließt, die deutschen und europäischen Datenschutzregeln missachtet werden oder eine gegen europäische Werte und/oder die gute wissenschaftliche Praxis verstoßende Einflussnahme erfolgt. Falls die Bewertung ergibt, dass solche Risiken bestehen, ist eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vorzunehmen und – falls möglich – aufzuzeigen, welche Maßnahmen zur Risikominimierung geplant sind. Das Ergebnis der Prüfung und der gegebenenfalls durchgeführten Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses ist im Antrag zu dokumentieren.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (zum Beispiel DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://internationales-buero.de

Ansprechpartner:

Fachliche Ansprechpartnerin:
Frau Jana Bülhoff

Telefon: +49 30 67055 261
E-Mail: jana.buelhoff@dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin:

Frau Verena Frischemeier

Telefon: +49 228 3821-1906
E-Mail: verena.frischemeier@dlr.de 

Administrative Ansprechpartnerin:

Frau Petra Bauer

Telefon: +49 228/38 21-14 04
E-Mail: petra.bauer@dlr.de 

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind auch hier erhältlich: https://www.internationales-buero.de/de/download_center.php.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 26. August 2024 zunächst Projektskizzen über das Skizzentool https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ASIEN&b=CHN24MC2Z1&t=SKI in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Projektskizze darf acht Seiten (zuzüglich Anlagen) nicht überschreiten.

In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

I. Informationen zu (circa eine Seite):

  1. Projektkoordinatorin beziehungsweise Projektkoordinator
  2. bisherigen Arbeiten des Antragstellers (Übersicht relevanter Publikationen und Projekte sind im Anhang beizufügen)
  3. möglichen deutschen Verbundpartnern sowie sonstigen eingebundenen Akteuren (CVs und Übersicht relevanter Publikationen und Projekte sind im Anhang beizufügen)
  4. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen beziehungsweise Nachwuchswissenschaftlern innerhalb des Projekts
  5. Förderung von Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Projekts

II. Aussagekräftige Zusammenfassung (circa eine halbe Seite)
Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse

III. Fachlicher Rahmen des Vorhabens (circa viereinhalb Seiten)

  1. Angaben zum Stand der Forschung (circa eine halbe Seite)
  2. Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels und des angestrebten Beitrags zur Erweiterung der China-Kompetenz gemäß Förderbekanntmachung (circa eine halbe Seite)
  3. geplante Maßnahmen und konkrete Arbeitsschritte des Vorhabens (circa zweieinhalb Seiten)
  4. Beiträge der Partner/eingebundenen Akteure, Zugang zu Ressourcen (circa eine halbe Seite)
  5. Risikoeinschätzung bezüglich des Zugangs zu Informationen/Daten in China (Ausführungen zur Datenerhebung zum Beispiel Backup bei Verlust des Datenbankzugangs) sowie zum Umgang mit internationalen Datenflüssen im Rahmen des Projekts und daraus resultierenden Risiken, insbesonders bei Kooperation mit chinesischen Akteuren (circa eine halbe Seite)

IV. Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan (circa eine Seite)

  1. erwartete wissenschaftliche Ergebnisse
  2. Relevanz der Ergebnisse für Deutschland beziehungsweise Europa

V. Entwurf eines Konzepts zur Wissenschaftskommunikation (circa eine halbe Seite)

VI. Geschätzte Ausgaben/Kosten (circa eine halbe Seite)

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

I. Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen

II. Übereinstimmung mit den in Nummer 1 genannten Förderzielen der Bekanntmachung sowie mit Nummer 2 und der Programmatik des BMBF und der Bundesregierung

III. Fachliche Kriterien

  1. fachliche Qualität und erwarteter Erkenntnissprung des Vorhabens
  2. Risikoeinschätzung sowie Kurzkonzept zur Datenerhebung
  3. wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  4. Qualität des Konzepts hinsichtlich der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation

IV. Projektmitarbeitende

  1. Qualifikation des Antragstellers, der beteiligten Partner und weiterer Akteure; Geschlechtsverteilung unter den Projektbeteiligten
  2. Maßnahmen zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  3. Interdisziplinarität (in der Regel Sinologie/Regionalwissenschaften und weitere Fachbereiche)

V. Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung, Arbeitsschritte)

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Diese sollte maximal zwölf Seiten umfassen und folgende Inhalte darstellen:

I. Ziele

  • I.1 Gesamtziel des Vorhabens mit Bezug zu den förderpolitischen Zielen (insbesondere Förderrichtlinie, Förderprogramm)
  • I.2 Arbeitsziele des Vorhabens

II. Stand der Wissenschaft

III. Konzept zur Wissenschaftskommunikation

IV. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans (inklusive Umsetzung des Wissenschaftskommunikationskonzepts)

  • IV.1 Vorhabenbezogene Ressourcenplanung inklusive Kapazitätsplan
  • IV.2 Meilensteinplanung
  • IV.3 Plan für Forschungsdatenmanagement und Konzept bezüglich der Datenzugänge und -transfers (auf Basis der Risikoevaluierung aus der Skizze)

V. Verwertungsplan (inklusive Aufarbeitung des Wissens für die Öffentlichkeit/Politik)

  • IV.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit Zeithorizont
  • IV.2 Wissenschaftliche Erfolgsaussichten mit Zeithorizont
  • IV.3 Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit

VI. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten

VII. Notwendigkeit der Zuwendung

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen beziehungsweise Empfehlungen aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Entsprechend den oben in Nummer 7.2.1 angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über eine Förderung entschieden.

Die Antragsunterlagen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.  

Bonn, den 11. April 2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Stertz

1 - EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2 - Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
5 - Siehe hierzu Plattform Wissenschaftskommunikation – Formate.