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Der Haushalt des BMBF: Was ändert sich 2023? : Datum: , Thema: Bundeshaushalt

20,6 Milliarden Euro für Bildung und Forschung: Trotz Corona-Krise und Ukraine-Krieg steigt der Etat des BMBF im Jahr 2023.

© Adobe Stock / Zerbor

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2022 den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 beschlossen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist schon jetzt klar, dass die Rahmenbedingungen des Haushalts 2022 auch für das kommende Jahr in verstärkter Form fortgelten werden. Umso erfreulicher ist es, dass der Etat für Bildung und Forschung 2023 erneut steigt. So wird er im nächsten Jahr mit rund 20,6 Milliarden Euro rund 186 Millionen Euro höher ausfallen als 2022.

Dennoch ist der Spielraum begrenzt. Auch, weil 2023 die verfassungsrechtliche Schuldenregel (‚Schuldenbremse‘) wieder uneingeschränkt gilt. Diese war wegen der Corona-Pandemie für zwei Jahre ausgesetzt worden. In der Folge kommt es beim Haushaltsansatz für die Projektförderung insgesamt zu einem vorübergehend absinkenden Mittelvolumen.

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum BMBF-Haushalt 2023 im Überblick:

Gibt es einen Förderstopp für Forschungsprojekte?

Nein. Es gibt weder einen Bewilligungsstopp noch einen Förderstopp laufender Projekte.

Auch gibt es keine Verschiebung hin zu Forschungsaktivitäten mit einem "schnellen Impact". Diese Formulierung, so Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger, „ist nicht meine und entspricht weder meiner Haltung noch meiner Politik“.

Müssen laufende Forschungsvorhaben aus Kostengründen abgebrochen werden?

Nein. Es müssen keine laufenden Forschungsvorhaben auf Grundlage des Haushaltsentwurfs für 2023 abgebrochen werden. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass Anschlussprojekte nicht oder nicht im bisherigen Umfang gefördert werden können. In solchen Fällen ist es aber weiterhin möglich, gegebenenfalls in Folgejahren eine Förderung erhalten zu können.

Wie wirkt sich der Haushalt 2023 auf die Projektförderung aus?

Zwar steigt die Höhe des Gesamthaushalts des BMBF für das Jahr 2023 gegenüber 2022 an. Dennoch ist der finanzielle Spielraum etwa durch die Schuldenbremse oder die Finanzierung der sicherheits- und energiepolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine begrenzt.

Hinzu kommt, dass eine Projektförderung immer zeitlich begrenzt ist. Dies grenzt sie von der institutionellen Förderung ab. Das Auslaufen einer Projektförderung ist somit der Regelfall. Nur so kann flexibel auf aktuelle Herausforderungen reagiert werden. Einen Anspruch auf Weiter- oder gar Dauerförderung nach einem abgeschlossenen Projekt oder einen entsprechenden Automatismus gibt es in der Projektförderung nicht.

Deshalb sind auch die dazugehörigen Förderlinien grundsätzlich zeitlich begrenzt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass jährlich neue Förderbekanntmachungen aufgelegt werden können. 

Dennoch ist es nachvollziehbar, wenn Forscherinnen und Forscher bei geringerer oder ausbleibender Förderung von Anschlussprojekten enttäuscht sind.

Wie wird entschieden, welche Projekte gefördert werden?

Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, ist auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung erfolgt, die anhand der in der Förderrichtlinie genannten Bewertungskriterien durch ein internationales Gutachtergremium vorgenommen wurde.

Bei der Förderrichtlinie „Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie“ wurden für alle fünf ausgeschriebenen Themenbereiche Rankings erstellt. Bewertungskriterien waren unter anderem die wissenschaftliche Qualität des beschriebenen Vorhabens, die Originalität der Forschungsidee und die Angemessenheit der Forschungsmethode. Alle Bewertungskriterien leiteten sich aus der Förderrichtlinie ab. Gefördert werden die besten Projekte innerhalb der Themenbereiche „Familie, Generationenverhältnisse, soziales Zusammenleben“, „Arbeitsmarkt, Arbeitsorganisationen, Erwerbsbiographien“, „Bildungssystem und (Aus-)Bildungsverläufe“, „Gesundheit und Herausforderungen für Gesundheitssysteme“ und „Demokratie, politische Partizipation, Vertrauen in politische Institutionen und Rolle der Medien“.

Bei der Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung“ werden die bestbewerteten fünf Nachwuchsgruppen gefördert. Bewertungskriterien waren unter anderem die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz der Forschungsfragen. Darüber hinaus waren Einbindung der Nachwuchsgruppen an der Hochschule und die Qualifikations- und Zukunftsperspektiven für die Teilnehmenden der Nachwuchsgruppe bei der Begutachtung ausschlaggebend. Alle Bewertungskriterien leiteten sich aus der Förderrichtlinie ab.

Können Institutionen wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) weiter ihren Aufgaben nachkommen?

Ja. Der DAAD wird mit der vorgesehenen Förderung durch das BMBF seinen Aufgaben weiter nachkommen können. Ein Fundament dafür bilden entsprechende Strukturen, die der DAAD aufgrund der umfassenden Förderung der letzten Jahre aufbauen konnte. Das BMBF steht in engem Austausch mit dem DAAD.

Für die Einsparungen bei der institutionellen Förderung des DAAD ist das Auswärtige Amt verantwortlich.

Was ist mit der Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften?

Die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften wird selbstverständlich fortgesetzt. Trotz der schwierigen Haushaltslage konnte ermöglicht werden, dass keine laufenden Forschungsvorhaben abgebrochen werden müssen und möglichst viele beantragte Projekte gefördert werden können. Das hat Zeit gekostet und es ist zu bedauerlichen Verzögerungen gekommen, auch wenn es keine formalen Förderzusagen gab. Im Ergebnis ist es gelungen, die Förderung der Projekte im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich in reduziertem Umfang ab 2023 sicherzustellen. Das betrifft vor allem die Forschung zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und zu Rechtsextremismus und Rassismus. Die Projektverantwortlichen wurden darüber informiert, damit sie entsprechend planen können.

Die Förderrichtlinie zu den „Gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie“ wird im Umfang von 50 Prozent finanziert, sodass die Förderung zum 1. Februar 2023 beginnen kann (rund zehn Millionen Euro). Projekte erhalten 90 Prozent der beantragten Fördersumme. Eine Zusage erhielten 18 von 32 Projekten auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung.

Die Förderrichtlinien „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ und „Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung“ werden nahezu in vollem Umfang finanziert, sodass die Förderung zum 1. Januar 2023 beginnen kann (rund 27 Millionen Euro). Projekte erhalten 95 Prozent der beantragten Fördersumme. Eine Zusage erhielten 19 Projekte sowie fünf von sechs Nachwuchsgruppen auf Grundlage der Ergebnisse der wissenschaftsgeleiteten Begutachtung.

Die Projekte zur Erforschung der DDR, die bisher noch keine Verlängerung erhalten haben, erhalten bei pandemiebedingten Verzögerungen im Projektablauf Laufzeitverlängerungen und ggf. Aufstockungen (vier Monate). Dafür werden zusätzliche 1,3 Millionen Euro bereitgestellt.

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