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"Wir bringen das BAföG zurück in die Zukunft" : Datum: , Thema: Deutscher Bundestag

Mehr, digitaler, flexibler: Das neue BAföG bringt viele Verbesserungen für Studierende, Schülerinnen und Schüler. Ab dem kommenden Schuljahresbeginn, bzw. Wintersemester geht es los, erklärte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger im Bundestag.

BAföG Bundestag 23.06.2022

Bundesministerin Stark-Watzinger redet im Bundestag am 26.06.2022 zur Zukunft des BAföG

: Video : 01:55

„Wir bringen das BAföG zurück in die Zukunft und passen es an die Realität des 21. Jahrhunderts an“ erklärte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrer Rede im Deutschen Bundestag. Dieser hatte am 23. Juni 2022 dem Regierungsentwurf zugestimmt. Unter anderem steigen damit die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger um 20,75 %. Außerdem erhöht sich der Förderungshöchstsatz auf 934 Euro. Auch steigt gestuft der Vermögensfreibetrag: auf 15.000 Euro für bis 29-Jährige und 45.000 für ab 30-Jährige.

Zu den Änderungen gehört auch eine Stärkung des BAföG für Studierende, die im Ausland studieren wollen. Das betrifft den Zuschlag für Studiengebühren und die Ausweitung auf einjährige Masterprogramme auch außerhalb der EU. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger betonte dazu: „Ein Auslandsstudium darf ebenso wenig am Geld scheitern wie ein Inlandsstudium.“

Weitere Informationen und Hintergründe zum BAföG und den aktuellen Änderungsgesetzen finden Sie hier

Die Änderungen beim BAföG im Überblick:

  • eine deutliche Ausdehnung der Reichweite des BAföG durch eine Anhebung der Freibeträge vom Einkommen um 20,75 Prozent
  • eine signifikante Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 934 Euro ansteigen wird
  • eine Anhebung der Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre, denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung
  • eine Ausdehnung der Möglichkeit des Restschulderlasses nach zwanzig Jahren auf alle Darlehensnehmenden und eine Ausgestaltung unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren
  • eine Erleichterung der digitalen Antragstellung und Verwaltungsvereinfachung in erheblichem Maße durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses im BAföG - und zugleich auch im AFBG

Ab wann profitieren BAföG-Empfänger von den Änderungen?

Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten. Studierende, Schülerinnen und Schüler sollen so schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren. Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten.

Sind weitere Anpassungen beim BAföG geplant?

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist erst der Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die der Koalitionsvertrag enthält und die im weiteren Verlauf der Wahlperiode angegangen werden sollen. Ein Nothilfeinstrument im BAföG für künftige Krisen ist in Arbeit und soll noch in diesem Jahr kommen. Auf der Agenda stehen ferner die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand beispielsweise für Umzug, Immatrikulation, IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können. Ebenso sind Flexibilisierungen im BAföG angedacht, insbesondere bei der Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel.

Dokumente zum 27. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes