Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Energiekrise und Inflation: Entlastung für Studierende : Datum: , Thema: Bildung

Mehr Geld für BAföG-Geförderte, Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss, Einmalzahlung für alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler: Das Bundesbildungsministerium entlastet junge Menschen in Ausbildung finanziell. Ein Überblick.

775 Euro mehr für BAföG-Empfängerinnen & -Empfänger © BMBF

Pandemie, steigende Heizkosten, Inflation: Junge Menschen haben in den letzten Jahren unter der Corona-Pandemie besonders gelitten. Nun belasten steigende Kosten vor allem Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dazu zählen oft auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hat sich daher dafür eingesetzt, dass auch junge Menschen in Ausbildung in den Entlastungspaketen der Bundesregierung berücksichtigt werden. Zudem hat sie eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht: Dadurch profitieren mehr junge Menschen vom BAföG.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung junger Menschen lesen Sie hier:

BAföG-Reform: Mehr Geld für Geförderte

Das BAföG wird moderner, attraktiver, flexibler: Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger eingesetzt. Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren seit Herbst 2022 von diesen Leistungsverbesserungen.

Die Reform beinhaltet unter anderem:

- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren.
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben. Er fällt mit 11 Prozent doppelt so hoch aus wie die Anhebung des Grundbedarfs für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten.

Weitere Details finden Sie auch in unseren FAQ zur BAföG-Reform.

Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende

Am 1. Juni 2022 ist das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss in Kraft getreten. Darin enthalten ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Dieser wurde für BAföG- und AFBG-Geförderte bereits ausgezahlt.

Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro wurde am 28. September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und ist nun auch vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Anfang 2023 geplant.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum Heizkostenzuschuss.

Energiepreispauschale für Studierende

Wer neben dem Studium arbeitet (z. B. Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepreispauschale. Auch dafür hat sich Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger stark gemacht. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber.

Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Das im Koalitionsausschuss beschlossene dritte Entlastungspaket sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro vor. Damit sollen auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger besonders eingesetzt.

Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, können eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.

Weitere Informationen zur Einmalzahlung finden Sie in unseren FAQ zur Einmalzahlung oder auf dem Infoportal von Bund und Ländern www.einmalzahlung200.de.