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BMBF stellt bis 2027 rund 120 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsbildungsstätten zur Verfügung : Datum: , Thema: Bildung

Das BMBF hat die neue Förderrichtlinie „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung“ veröffentlicht. Mit ihr stellt das BMBF weitere Mittel für die überbetriebliche Bildung bereit. So sollen überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) moderner und digitaler werden.

Berufsausbildung im Handwerk: Jugendlicher und Lehrer an einer CNC Maschine
Berufsausbildung im Handwerk: Jugendlicher und Lehrer an einer CNC Maschine © Adobe Stock /industrieblick

Neben den Unternehmen und den Berufsschulen gibt es in der dualen Ausbildung noch einen dritten Schulungsort: die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie helfen dabei, die Auszubildenden auf dem neuesten Stand der Anforderungen an ihren Beruf zu lehren. Die Auszubildenden erlernen in den ÜBS Kompetenzen für ihr späteres Berufsleben, die kleine und mittelständische Unternehmen über ihren Betrieb nicht abdecken können. Die ÜBS werden vom BMBF und vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Das BMBF hat am 27. Juli 2023 die neue Förderrichtlinie veröffentlicht. „Exzellente berufliche Bildung braucht innovative, qualitativ hochwertige und motivierende Lernorte für die Auszubildenden. Dafür sorgen wir mit der neuen Förderrichtlinie ‚Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung‘ und tragen so die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung in die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“, erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger dazu.

Aufgrund der Digitalisierung stehen ÜBS heute vor einigen Herausforderungen. Digitale Technologien verändern die Arbeitswelt und müssen daher in Ausbildungskonzepte und -lehrgänge integriert werden. Nur so können Auszubildende digitale Kompetenzen erwerben. Auch das Lernen und Lehren wird digitaler. Neue Qualifizierungskonzepte für das ÜBS-Ausbildungspersonal sind also gefragt. Des Weiteren unterstützt das BMBF bei der Anschaffung moderner Ausstattung sowie beim Bau und der Erneuerung von Gebäuden und Werkstätten.

Die neue Förderrichtlinie richtet sich an alle Träger der ÜBS. Sie können Konzeptideen einreichen, mit denen sie ihre ÜBS zu exzellenten Lernorten weiterentwickeln wollen. Das BMBF stelle hierfür bis 2027 rund 120 Millionen Euro zur Verfügung, so die Bundesbildungsministerin. Ziel sei es, nicht nur die Ausbildung mit Blick auf KMU zu stärken, sondern auch einen weiteren Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.

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