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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder : Datum: , Thema: schule

Grundschulkinder sollen nach Beschluss des Bundeskabinetts künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Für Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ist das "ein Meilenstein in der weiteren Modernisierung Deutschlands".

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"Durch eine Ganztagsbetreuung schaffen wir die Grundlage, um Kinder in der Anfangszeit ihres Schulbesuchs individueller fördern zu können. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung!", sagt Bundesministerin Anja Karliczek auf der Pressekonferenz. © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, um eines der Flaggschiffprojekte der Koalition in dieser Legislatur für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung umzusetzen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. 

"Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist ein Meilenstein in der weiteren Modernisierung Deutschlands. Durch eine Ganztagsbetreuung schaffen wir die Grundlage, um Kinder in der Anfangszeit ihres Schulbesuchs individueller fördern zu können", sagte Bundesbildungsministerin Karliczek zum Kabinettsbeschluss.

Weiter machte sie deutlich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht nur enorme Chancen für Grundschülerinnen und Grundschüler, sondern auch für Mütter und Väter, für die Arbeitgeber, für die Wirtschaft, für die Forschung mit sich bringe.

 Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

"Das ist auch ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung", unterstrich Karliczek und machte gleichzeitig deutlich, dass es nun an den Ländern sei, mitzuziehen. "Dadurch, dass der Rechtsanspruch gestaffelt eingeführt wird, gewinnen die Länder Zeit, um das erforderliche Personal auszubilden", so die Ministerin.