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Pressemitteilung

 
 

Nr. 244 | 22.12.2021

Stark-Watzinger: Dem BAföG einen Schub geben und es wieder attraktiver machen

 

BAföG-Bericht verdeutlicht Notwendigkeit von klaren Reformen/KfW-Studienkredit wird länger zinsfrei gestellt

 
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger

Das Bundeskabinett hat heute den 22. BAföG-Bericht verabschiedet. Er wurde noch von der alten Bundesregierung erarbeitet. Im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 ist die Zahl der Geförderten von 782.000 auf 639.000 gesunken.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Den kontinuierlichen Rückgang der Gefördertenzahlen können wir so nicht hinnehmen. Jeder und jede soll studieren oder eine schulische Berufsausbildung machen können, wenn er oder sie das möchte. Ich möchte dem BAföG deshalb so schnell wie möglich einen Schub geben. Mit dem BAföG wollen wir wieder mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen und noch mehr jungen Menschen Chancen eröffnen. Dafür muss es dringend attraktiver, moderner und flexibler werden. Wir haben uns im Koalitionsvertrag viel vorgenommen: Wir wollen das BAföG weiter öffnen, vor allem durch eine Anhebung der Freibeträge. Zudem wollen wir es elternunabhängiger, einfacher und digitaler machen. Um Studierende aus sozial schwachen Familien stärker zu unterstützen, werden wir Starthilfepakete einführen. Das alles werden wir schnell anpacken und erste wichtige Schritte schon zum Wintersemester 2022/23 umsetzen. Das sind wir den jungen Menschen schuldig, deren Zugang zu Bildung und Ausbildung gerade in Pandemiezeiten gestärkt werden muss. Zusätzlich werden wir als Übergangsregelung die Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits bis zum 30.09.2022 verlängern. Damit geben wir denjenigen Erleichterung und Planungssicherheit, die krisenbedingt auf die zusätzliche Kreditfinanzierung für ihr Studium zurückgreifen mussten oder aufgrund längerer Studiendauer ihr Darlehen länger nutzen.“

Hintergrund

Der 22. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG umfasst die Jahre 2017 bis 2020. Er dient der Überprüfung von Bedarfssätzen, Frei- und Höchstbeträgen. Dabei ist laut BAföG-Gesetz „der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung“ Rechnung zu tragen.

Das letzte Berichtsjahr 2020 war an den Schulen und Hochschulen stark von der COVID-19-Pandemie geprägt. Der Bericht trägt diesem Umstand Rechnung, indem durch spezielle Exkurse die gesetzlichen Ausnahmevorschriften im BAföG bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen bei systemrelevanten Tätigkeiten, die Anpassungen durch Anwendungserlasse zu verlängerter Studiendauer, Weiterzahlung bei geschlossenen Ausbildungsstätten und der Auslandsförderung, sowie die Überbrückungshilfen für Studierende vorgestellt werden.

Der Bericht zeigt, dass die Anhebungen der Freibeträge und Bedarfsätze mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetzt von 2019 nicht ausreichend waren, um eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten. Die Gefördertenquote bei den Studierenden ist im Berichtszeitraum von 21,4 Prozent 2017 auf 18,5 Prozent im Jahr 2020 kontinuierlich gesunken.

Die durchschnittlichen Förderungsbeträge im Berichtszeitraum für Studierende dagegen sind von 464 Euro auf 574 Euro gestiegen (Anstieg um 23, 5 Prozent), für Schülerinnen und Schüler von 435 Euro auf 503 Euro (Anstieg um 16 Prozent).

 
 
 

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