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Karliczek: Medikamentenforschung zu COVID-19 noch breiter aufstellen : Datum: Pressemitteilung: 125/2021

BMBF erweitert die Förderung zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weitet seine Unterstützung für die Entwicklung von Therapeutika gegen COVID-19 weiter aus. Dazu legt das Ministerium am heutigen Montag die Förderrichtlinie zur „Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ erneut auf. Die laufende Fördersumme von bis zu 50 Millionen Euro wird um weitere 40 Millionen Euro ergänzt, damit weitere Vorhaben unterstützt werden können. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen ist die erfolgreiche Entwicklung wirksamer Therapeutika entscheidend, um die Corona-Pandemie langfristig bewältigen zu können. Selbst bei einer hohen Impfrate müssen wir leider damit rechnen, dass Menschen weiter an COVID-19 erkranken. Wir benötigen daher spezifische Therapeutika, um COVID-19-Patientinnen und Patienten bestmöglich behandeln zu können. Bereits zu Beginn dieses Jahres hat das BMBF das Förderprogramm zur „Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ über bis zu 50 Millionen Euro aufgelegt. Ein Expertengremium hat dem BMBF bereits Projekte zur Arzneimittelentwicklung in hiesigen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Förderung empfohlen. Im Rahmen der Begutachtung wurde aber auch deutlich, dass einige gute Vorhaben mehr Zeit benötigen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Diesem Umstand und dem weiterhin hohen Bedarf an neuen wirksamen Therapeutika zur Behandlung von COVID-19 wird nun mit der zweiten Auflage des Förderprogramms mit zusätzlichen 40 Millionen Euro Rechnung getragen. 

Unser Ziel ist, dass damit viele neu entwickelte und wirksame Arzneimittel gegen COVID-19 so schnell wie möglich bei den Patientinnen und Patienten zur Behandlung eingesetzt werden können.“

Hintergrund:

Ziel des Förderprogramms zur „Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ ist, die klinische Entwicklung erfolgsversprechender therapeutischer Ansätze gegen COVID-19 zu stärken.

Zum einen betrifft dies die klinische Prüfung von Arzneimittelkandidaten, welche explizit gegen SARS-CoV-2 gerichtet sind. Daneben bedarf es zum anderen auch der klinischen Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze zur Behandlung von schweren Krankheitsverläufen bei COVID-19, wie zum Beispiel solche, die einer überschießenden Immunreaktion entgegenwirken. Das Wirkprinzip zur Behandlung von COVID-19 muss in beiden Fällen durch umfassende präklinische Daten belegt sein.

Gegenstand der Förderung sind die Durchführung notwendiger Arbeiten zur Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (GMP) und die klinischen Prüfungen der Phasen I – IIb, um hinreichend sichere Schlussfolgerungen für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für eine beschleunigte Zulassung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Förderung über eine Betriebsstätte in Deutschland verfügen und kleine Verbünde unter entsprechender industrieller Koordinierung.  

Spätestes Laufzeitende ist der 30. Juni 2024. Die Förderung unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Förderanträge können bis zum 23. August 2021 vorgelegt werden. Die Förderentscheidung trifft das BMBF unter Einbeziehung eines Expertengremiums. In das Gremium sollen Vertreter aus der Pharmawirtschaft, der klinischen Forschung und der Regulierungsbehörden berufen werden.

Das Förderprogramm ergänzt das im Mai 2021 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte Förderprogramm zur „Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen COVID-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten“, welches die späteren Phasen der Arzneimittelentwicklung adressiert.