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Karliczek: Weiterer Schub für COVID-19-Medikamentenforschung : Datum: Pressemitteilung: 002/2021

Therapeutika werden weiter notwendig sein

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat an diesem Mittwoch eine neue Förderbekanntmachung zur Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapeutika gegen COVID-19 veröffentlicht. Das Programm mit einem Volumen von zunächst 50 Millionen Euro hat das Ziel, die klinische Entwicklung zu unterstützen, also die Phase, in der die Sicherheit und Wirksamkeit eines neuen Therapeutikums klinisch geprüft wird. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen sind sichere und wirksame Therapeutika gegen SARS‑CoV‑2 entscheidend, um die Pandemie bewältigen zu können. Nachdem das BMBF die Entwicklung von neuen Behandlungsmöglichkeiten bereits seit dem Frühjahr 2020 fördert, möchte ich nun die Unterstützung auf diesem Gebiet auch auf die Prüfungen in den klinischen Testphasen und die Produktentwicklung ausweiten.

Wir müssen leider damit rechnen, dass selbst bei einer hohen Impfrate Menschen weiter an COVID-19 erkranken. Für diese Patientinnen und Patienten benötigen wir daher dringend neue Therapieoptionen, die bedarfsgerecht in den unterschiedlichen Stadien einer Infektion eingesetzt werden können.     

Bei der Behandlung von COVID-19 hat man zunächst auf bekannte Arzneimittel gesetzt, die nicht speziell für die Bekämpfung von COVID-19 entwickelt worden waren. Einige wenige helfen auch bei der Behandlung von Erkrankten. Viele Hoffnungen, wie sie zum Beispiel in der Anfangszeit der Pandemie etwa mit Chloroquin verbunden waren, haben sich aber leider nicht erfüllt. Umso wichtiger ist, dass wir nun spezifische Arzneimittel gegen COVID-19 erhalten.  

Die deutsche und internationale Wissenschaftsgemeinschaft hat seit Ausbruch der Pandemie deutliche Fortschritte im Wissen über Virus, Krankheit und mögliche Therapiemöglichkeiten erzielt und auch bereits völlig neue Wirkstoffe entwickelt. Deren Sicherheit und Wirksamkeit muss nun klinisch überprüft und die Produktentwicklung vorangetrieben werden, damit sie möglichst rasch bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Hierfür können Unternehmen und Wissenschaftler nun eine entsprechende Förderung beantragen.

Das Fördervolumen meiner neuen Initiative beträgt mindestens 50 Millionen Euro. Das Förderprogramm ergänzt die bereits laufenden Unterstützungen des BMBF zur COVID-19 Forschung, unter anderem der Entwicklung eines Impfstoffes im Rahmen der internationalen Impfstoffinitiative CEPI – der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations -  und innerhalb des Nationalen Sonderprogramms zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung.“

Hintergrund:

Ziel des Förderprogramms zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2 ist, die klinische Entwicklung erfolgsversprechender therapeutischer Ansätze gegen COVID-19 zu stärken.

Zum einen betrifft dies die klinische Prüfung von Arzneimittelkandidaten, welche explizit gegen SARS-CoV-2 gerichtet sind. Daneben bedarf es zum anderen auch der klinischen Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze zur Behandlung von schweren Krankheitsverläufen bei COVID-19, wie zum Beispiel solche, die einer überschießenden Immunreaktion entgegenwirken. Das Wirkprinzip zur Behandlung von COVID-19 muss in beiden Fällen durch umfassende präklinische Daten belegt sein.

Gegenstand der Förderung und Zuwendungsempfänger

Gegenstand der Förderung sind die Durchführung notwendiger Arbeiten zur Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (GMP) und die klinischen Prüfungen der Phasen I – IIb, um hinreichend sichere Schlussfolgerungen für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für eine beschleunigte Zulassung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Förderung über eine Betriebsstätte in Deutschland verfügen und kleine Verbünde unter entsprechender industrieller Koordinierung.

Verfahren

Spätestes Laufzeitende ist der 31. Dezember 2023. Die Förderung unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Förderanträge können bis zum 17. Februar 2021 vorgelegt werden. Die Förderentscheidung trifft das BMBF unter Einbeziehung eines Expertengremiums. In das Gremium sollen Vertreter aus der Pharmawirtschaft, der klinischen Forschung und der Regulierungsbehörden berufen werden.