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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen : Datum: , Thema: Bildung

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Die Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist.

Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Und dieses Instrument wirkt: Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig.

Bevor das Anerkennungsgesetz in Kraft trat, hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz hat dies geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Das Gesetz verbessert damit die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten und ermöglicht so eine bessere Arbeitsmarktintegration.

Mit den Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 01. März 2024 werden Fachkräfteeinwanderung und Anerkennungsverfahren entkoppelt. Im nicht reglementierten Bereich ist die Anerkennung nun unter bestimmten Voraussetzungen optional. Für die Arbeit in reglementierten Berufen bleibt sie zwingend notwendig. Ob notwendig oder freiwillig: Die Anerkennung bringt langfristige Vorteile für Fachkräfte, Arbeitgeber und die Gesellschaft.

Bundesgesetz und Länderzuständigkeiten

Das Anerkennungsgesetz des Bundes umfasst zum einen das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlassen.

Großes Interesse an den Verfahren

An den Verfahren besteht ein großes Interesse: Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt. Tausende von Anträgen wurden gestellt und die Mehrzahl davon mit einer vollen Gleichwertigkeit beendet.

In den bundes- und landesrechtlichen Berufen zusammen erfolgten allein 2022 rund 52.300 Anerkennungen. Zwischen 2012 und 2022 wurden fast 365.000 Anträge für bundes- und landesrechtliche Berufe gestellt; hinzu kommen 229.000 Anträge von Privatpersonen auf Zeugnisbewertung für eine im Ausland erworbene Hochschulqualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Im Vergleich zu den Zahlen bis Ende 2018 haben sich die Antragszahlen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis 2022 nahezu verdoppelt (95%).

Die Zahl der Anträge in Bundesberufen ist jährlich deutlich gestiegen. Eine pandemiebedingte Ausnahme bildet das Jahr 2020. Wie schon im Jahr 2021 konnte auch im Jahr 2022 mit 39.312 ein neuer Höchststand verzeichnet werden (2019: rd. 33.120; 2020: 31.536; 2021: 34.623). Dabei ist es gelungen, die Dauer der Verfahren trotz der steigenden Antragszahlen zu reduzieren; gleichwohl besteht hier noch Verbesserungsbedarf. Im Jahr 2022 endeten 47% der Verfahren zu Bundesberufen mit einer vollen Gleichwertigkeit, nur zwei Prozent der Anträge wurden gänzlich abgelehnt. Der Rest erzielte eine teilweise Gleichwertigkeit, hier sind Ausgleichsmaßnahmen möglich.

Das Anerkennungsgesetz leistet einen positiven Beitrag zur qualifizierten Zuwanderung: Zunehmend werden die Anträge direkt aus dem Ausland gestellt – eine Möglichkeit, die es vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes nicht gab. 48% der Anträge des Jahres 2022 (2021: 41%) wurden aus dem Ausland gestellt. Die zunehmende Digitalisierung der Anerkennungsverfahren wird diese Entwicklung voraussichtlich noch verstärken.

Nicht zu unterschätzen ist auch die psychologische Wirkung der Anerkennung: In einer Befragung gaben 84% der Fachkräfte an, dass sich die berufliche Anerkennung für sie gelohnt hat. Rund 30% bestätigen, dass sie durch die Anerkennung auch mehr Akzeptanz und Wertschätzung erfahren. Die Anerkennung leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Integration.

Das große Interesse zeigt sich auch in den Zugriffszahlen auf das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland". Über die Hälfte der Nutzer informiert sich hier vom Ausland aus. Auch die Beratungsstellen und die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge berichten von einem massiven Anstieg der Beratungszahlen. Nicht jede Beratung führt jedoch zwangsläufig zu einem Antrag; so kann vielen durch die Beratung mit anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Umschulungen, geholfen werden.

Weitere Informationen und Beratungsangebote

Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie Ukrainisch Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit der "Beratungssuche" lassen sich mit wenigen Klicks die individuell passenden Beratungsangebote herausfiltern. Über das Portal ist auch der „Antragsservice Anerkennung“ erreichbar, über den für eine zunehmende Zahl an Berufen ein Antrag auf Anerkennung direkt bei der zuständigen Stelle elektronisch gestellt werden kann.

Hotline

Bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ werden Interessierte aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten.

Sie erreichen die Hotline montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr MEZ unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111.

Über die Hotline ist auch die zum 1. Februar 2020 neu geschaffene Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt ist, erreichbar. Sie wird in einer ersten Phase vier Jahre lang vom BMBF finanziert.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales und Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Kosten sind förderfähig

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person. Modellhaft wird auch eine Unterstützung bei der Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen erprobt. Ziel ist es, alle Potenziale zu nutzen, um Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen in qualifikationsadäquate Beschäftigung zu bringen.

Box: information

Interessierte können sich an die zentrale Förderstelle wenden:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de