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Brexit: Das Handels- und Kooperationsabkommen ist da – Wo stehen wir? Wie geht es weiter? : Datum: , Thema: Europa und die Welt

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endete die Übergangsphase zum Jahresende 2020. Das vereinbarte Handels- und Kooperationsabkommen trat am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft und stellt die Beziehungen auf eine neue Grundlage.

Brexit
Für Deutschland und die EU hat es klare Priorität, weiterhin eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich zu pflegen © Adobe Stock / Edelweiss

Wie es jetzt weitergeht? Dazu die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Was ist der aktuelle Stand?

Seit dem 1. Januar 2021 wurde das Handels- und Kooperationsabkommen bereits vorläufig angewendet. Am 27. April 2021 wurde das Handels- und Kooperationsabkommen vom Europäischen Parlament ratifiziert und am 29. April 2021 durch den Rat der Europäischen Union angenommen. Das britische Parlament hat sich bereits am 30. Dezember 2020 mit dem Abkommen befasst und dieses ratifiziert. Da beide Seiten die Ratifizierung abgeschlossen haben, trat das Abkommen am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft.

Was wurde im Abkommen vereinbart?

Das nun ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen begründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft, die weder Zölle noch Quoten vorsieht. Neben Vereinbarungen zum Handel enthält das Abkommen aber noch viel mehr: Es geht um Dienstleistungen, Berufsqualifikationen, öffentliche Beschaffung, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See- und Schienengüterverkehr sowie Regelungen zu Sozialversicherung und Forschung und Entwicklung. In diesem Zusammenhang wird sich das Vereinigte Königreich auch in Zukunft an einer Reihe von EU-Programmen beteiligen. Die EU und das Vereinigte Königreich bleiben auch in Zukunft enge Partner und Freunde.

Die genauen Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2021 gelten, können Sie im Einzelnen auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europäischen Kommission einsehen. 

Einen kurzen tabellarischen Überblick finden Sie auch hier.

Einen Überblick über die zahlreichen Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finden Sie hier.

Welche Rolle spielt das Austrittsabkommen?

Dank des Austrittsabkommens werden die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich bis zum Ende der Übergangsphase wohnen sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die bereits in der EU wohnen, auf Lebenszeit umfassend geschützt; sie können weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen.

Diese Rechte ergeben sich aus dem Austrittsabkommen; die sich daraus ergebenden Regelungsaufträge werden durch nationale Gesetzgebung und Maßnahmen umgesetzt. In Deutschland ist am 24. November 2020 das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht in Kraft getreten, welches die Statusrechte von Britinnen und Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen nach dem Austrittsabkommen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Wo stehen wir nach dem Ende der Übergangsphase?

Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020 mit der Folge, dass sich das Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich grundlegend ändert. Das Vereinigte Königreich ist nun nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Auch die vier Grundfreiheiten gelten nicht mehr. Mit dem Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens treten neue umfassende Bestimmungen in Kraft, auf die sich Verwaltung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU vorbereiten müssen. Weitere Informationen für Bildung und Forschung gibt es hier.