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„Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt“
Das Bundeskabinett hat den Bericht zum Anerkennungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ermöglicht Zuwanderern und Flüchtlingen mit ausländischem Berufsabschluss, einen gleichwertigen Beruf in Deutschland auszuüben und sich auf diese Weise zu integrieren.
Ob als Ärztin aus Kamerun oder als Kfz-Mechatroniker aus Kasachstan: Wer im Ausland eine berufliche Qualifikationen erworben hat, der kann in Deutschland auch in diesem oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Das macht das Anerkennungsgesetz möglich. Es räumt ausländischen Fachkräften das Recht ein, dass ihre berufliche Qualifikation in Deutschland auf Gleichwertigkeit überprüft wird.
Zum zweiten Mal hat die Bundesregierung den Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundes beschlossen. Bereits drei Jahre nach Inkrafttreten kann das Gesetz deutliche Erfolge vorweisen: In den vergangenen beiden Jahren wurden rund 26.500 Anträge gestellt. In 96 Prozent dieser Verfahren konnte in 2013 die ausländische Berufsqualifikation voll oder zumindest teilweise anerkannt werden. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen: In 2013 fielen 76 Prozent der Verfahren in diese Branche.
„Die Zahl der aus dem Ausland Zugezogenen, die über einen beruflichen Abschluss verfügen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wenn unser Wohlstand dauerhaft gesichert werden soll, ist Deutschland auf diese gut qualifizierten Menschen angewiesen. Ihr Potenzial müssen wir bestmöglich nutzen. Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.
Für den Bericht wurde auch in einer repräsentativen Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung untersucht, welche Meinung deutsche Arbeitgeber zur Rekrutierung von Zugewanderten mit ausländischen Berufsabschlüssen haben. Demnach haben rund 80 Prozent der Betriebe keine Bedenken, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einzustellen. Zwei Drittel der Befragten sind danach bereit, Mitarbeiter bei einem Anerkennungsverfahren konkret zu unterstützen. Etwas über 40 Prozent der Befragten kennen inzwischen die noch relativ neuen Anerkennungsregeln.