Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der DAAD ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen mit der Aufgabe, die akademischen Beziehungen mit dem Ausland vor allem durch den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern zu fördern. Er ist die Internationalisierungs-Agentur der deutschen Hochschulen und zugleich eine "Mittler-Organisation" der staatlichen Außen-, Europa-, Entwicklungs- und Hochschulpolitik.
Zu seinen vorrangigen Zielen gehören im Bereich des BMBF:
Weitere Ziele sind:
Diese Zielsetzungen konkretisieren sich in über 250 Programmen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes (verschiedene Ressorts) finanziert werden. Diese Programme sind in der Regel offen für alle Fachrichtungen und alle Länder und richten sich an Ausländer wie Deutsche. Daneben unterstützt der DAAD die internationalen Aktivitäten der Hochschulen durch eine Reihe von Dienstleistungen. Dazu zählen Informations- und Publikationsprogramme, Marketing, Beratungs- und Betreuungshilfen sowie Programme, die auf eine stärkere Internationalisierung, Vernetzung sowie weltweite Attraktivität der deutschen Hochschulen zielen. Schließlich wirkt der DAAD beratend an der Gestaltung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, der internationalen Hochschulpolitik und der Entwicklungspolitik mit.
Aus Mitteln des BMBF werden u.a. folgende Programme finanziert:
Dem DAAD standen in den Jahren 2004 bis 2013 folgende Mittel in Millionen Euro zur Verfügung:
2004 (Ist) |
2005 (Ist) |
2006 (Ist) |
2007 (Ist) |
2008 (Ist) |
2009 (Ist) |
2010 (Ist) |
2011 (Ist) |
2012 (Ist) |
2013 (vorläufiges Ist) |
237,5 | 247,8 | 263,3 | 280,6 | 303,9 | 347,9 | 384 | 383,6 | 407,4 | 419, |
Der Deutsche Akademische Austauschdienst wurde ursprünglich 1925 gegründet, 1945 aufgelöst und im Jahr 1950 als eingetragener Verein privaten Rechts wieder gegründet.
Seine ordentlichen Mitglieder sind – auf Antrag – die Hochschulen, die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vertreten sind, sowie die Studierendenschaften dieser Hochschulen.
Organe des Vereins sind neben der Mitgliederversammlung das Kuratorium - bestehend aus bestellten Vertretern von Bund, Ländern, Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen, Studierenden, wissenschaftlichen Organisationen sowie gewählten Vertretern der Mitgliederversammlung - und der Vorstand. Diesem gehören neben dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Generalsekretär und neun in der Auslandsarbeit erfahrenen Persönlichkeiten, ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Kultusministerkonferenz und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft sowie drei Studierendenvertreter an.